BGI 847
Aufgaben, Qualifikation
und Ausbildung
von Brandschutzbeauftragten
3 Ausbildung des Brandschutzbeauftragten
3.1 Allgemeine Voraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten sollte eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens gleichwertige Ausbildung sein.
3.2 Dauer der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung sollte mindestens betragen:
• Für Sicherheitsfachkräfte:
o 1 Woche - 32 Lehreinheiten,
wobei diese Lehreinheiten in die Fortbildung der Sicherheitsfachkräfte integriert werden können.
Wer bietet eine solche Fortbildung an ?