Hmmm, man könnte die Betriebsbegehungen und die Besichtigungen ja auch mit einer Drohne machen??
Dann müssen wir kaum noch aufstehen!
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Neues Benutzerkonto erstellenHmmm, man könnte die Betriebsbegehungen und die Besichtigungen ja auch mit einer Drohne machen??
Dann müssen wir kaum noch aufstehen!
Ich rechne auch die Zeit ab, die ich tatsächlich beim Kunden bin + Anfahrt etc.
Super, Danke dir!!
Super, ich danke euch schon mal für die Unterstützung:
Da kann ich jetzt schon was machen!
Gruß, Herbert
Hallo zusammen,
ich bin auf der Suche nach einer Muster-Unterweisung/ Unterweisungsvorlage zum Thema Umgang mit Blei, bzw. Bleistaub in Indoor-Schießanlagen. Vielleicht hat ja von euch jemand etwas was ich dann nur noch auf meine Gegebenheiten anpassen muss?
Danke, Herbert
Hallo hallo,
bie einer weint.......
seid doch Lieb zueinander!!!!!!
Hallo, zunächst musst du mal zwischen Einsatz und "normalem" Dienstbetrieb wie Gerätepflege, Gerätewartung, Übungsbetrieb etc. unterscheiden!
Einsatzdienst:
An den Einsatzstellen treffen die Feuerwehren auf die unterschiedlichsten Einsatzsituationen, die sich innerhalb des Einsatzes verändern oder verlagern können. Während des Einsatzes können Gefahren entstehen aber auch wegfallen bzw. bestehende Gefahren sich ausbreiten oder anderweitig verändern.
Das Einsatzgeschehen bringt mit sich, dass räumlich und zeitlich dynamische Gefahrensituationen vor Ort beurteilt und die Führungskräfte sehr kurzfristig Entscheidungen treffen müssen, die sich im Vorfeld nicht grundsätzlich im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen fassen lassen. Das Vorgehen und Herbeiführen von Entscheidungen im Sinn der FwDV 100 („Führung und Leitung im Einsatz“) ist einer Gefährdungsbeurteilung gleichwertig.
Gleichwertige Maßnahmen (nach § 3 Abs. 5 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“, DGUV Vorschrift 1) sind solche, die den Zielen und Grundsätzen einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung, Maßnahmen, Dokumentation und Überprüfung der Wirksamkeit) entsprechen [DGUV Information 205-021]. Der Führungsvorgang entspricht im Wesentlichen einer Gefährdungsbeurteilung.
Normaler Dienstbetrieb:
Der Übungs- und Dienstbetrieb der Feuerwehr unterliegt wie auch die gewerblichen Arbeitsbereiche der Notwendigkeit zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Das gilt besonders für die Arbeitsvorgänge, Arbeitsabläufe oder Arbeitsmittel, für die keine Vorgaben vorhanden sind. Das bedeutet, dass für alle Tätigkeiten, Situationen oder Geräte der Feuerwehr, die in den Feuerwehr-Dienstvorschriften oder im Regelwerk der Unfallversicherungsträger nicht gefasst sind, Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden müssen.
Gruß, Herbert
Hallo zusammen!
haltet die Stellung, ab Morgen bin ich bei euch!!
Gruß, Herbert
Ich habe kurz und formlos einen Antrag beim Finanzamt auf "freiberufliche Tätigkeit" als Fachkraft für Arbeitssicherheit gestellt. Da die Sifa-Tätigkeit im Einkommenssteuergesetz nicht unter den so genannten Katalogberufen geführt wird, habe ich auf die katalogähnlichen Berufe hingewiesen. Ging promt und ohne Zicken durch.
Hallo,
egal wo du die Ausbildung machst, um die Präsenzphasen wirst du nicht herumkommen. das heißt, du musst mehrere Wochen dafür einplanen. Beim BGAG in Dresden geht's relativ schnell, da ist es in einem guten halben jahr zu schaffen. Aber das erfordert viel lernen und viel zeit.
Naja, Toni macht das ja nicht selbst!...deswegen denke ich, dass es klappt!! Hihihi
Hallo,
handelt es sich bei deinen Automatiktüren um automatische Schiebetüren??
Dazu: Die Arbeitsstättenverordnung sagtim Anhang unter Nr. 2.3: Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig.
Naja, aber das alles wird ja schon in den einschlägigen Vorschriften behandelt...Breite, personenzahl etc. was soll denn noch eine GB??
Klar kann ich über alles mögliche eine GB machen, aber ob das noch Sinnvoll ist??
Hallo..
äähm, eine GB für Flucht und Rettungswege??
Es gibt ja einschlägige Vorgaben wie Flucht- und Rettungswege auszusehen haben ..warum denn dann noch eine GB??
Herbert
Hallo zusammen,
ich dachte, es wäre klar rübergekommen, wie wir dazu stehen??
Ich schließe hier ab!
Hallo Fus_Check_de,
gemäß unserer Forenregeln können wir in unseren Threads keine Werbung zulassen. Wir finden es wirklich gut, wenn sich auch Firmen mit uns und unseren Usern hier auf einer gemeinsamen Basis treffen.
Wir könnten aber auch anbieten, euch für eine festgelegte Zeit mit einer Bannerwerbung auf der sifapage zu präsentieren und eure Produkte anzubieten.
Bei interesse oder Fragen zur Bannerwerbung wendet euch bitte an die Moderatoren!
gruß, Herbert
Hallo,
gemäß unserer Forenregeln können wir in unseren thraeds keine Werbung zulassen. Wir finden es wirklich gut, wenn sich auch Firmen mit uns und unseren Usern hier auf einer gemeinsamen Basis treffen.
Wir könnten aber auch anbieten, euch für eine festgelegte Zeit mit einer Bannerwerbung auf der sifapage zu präsentieren und eure Produkte anzubieten.
Bei interesse oder Fragen zur Bannerwerbung wendet euch bitte an die Moderatoren info(äd)sifapage(dot)de
Gruß, Herbert-Moderator
Hallo, in den einschlägigen vorschriften finde ich nichts darüber...
Die DIN 12899, bzw. die DIN EN 15154 sagt dazu: Die Notdusche muss nahe am Arbeitsplatz montiert sein. Wege über 10 m sind zu vermeiden. Vom Einbau der Dusche in einen separaten Raum ist abzuraten, da der Weg zur Dusche auch einer geblendeten Person möglich sein muss und hier zusätzlich die Gefahr besteht, dass die Dusche im Ereignisfall nicht ungehindert erreicht werden kann.
Für Labore ist das wiederum in den Laborrichtlineien geregelt.
Gruß, herbert