Beiträge von Andreas.S

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    Formulieren ist hier nicht das richtige Wort,
    es steht geschrieben welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

    Ich werde die entsprechenden Texte nochmal suchen..., nur so viel:
    Teilweise sind Rettungssanitäter nicht mit "Erster Hilfe" in ihre Ausbildung eingestiegen und ein Teil der "Ersten Hilfe" fehlt. Zumindest aber muß wie schon erwähnt eine regelmäßige Fortbildung bzw. eine weiterhin andauernde Tätigkeit als Rettungssanitäter gegeben sein. Eine Ausbildung und Tätigkeit während des Zivildienstes zählt hier in einem neuen Job hinterher nur begrenzte Zeit.

    Ich melde mich, wenn ich die Qellen wieder gefunden habe.

    Andreas

    Ich wäre froh, unsere SiBe bekämen auch den Auftrag und die Zeit eine "allgemeine" Ersteinweisung durchzuführen.
    Den Betrieb kennen sie, allgemeine Sicherheitsregeln wie Verhalten zur Sicherheit und bei Arbeitsunfällen/Erkrankungen können sie vermitteln,die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes können sie erläutern, sie sollen in diesen Punkten auch eine Vertrauensperson/Bindeglied sein, ...

    Tut die SiBe`s doch bitte nicht immer als Aufpasser und Mahnposten zur Arbeitssicherheit ab. Wozu gibt es den Personenbezogene und Themenbezogene Seminare? Macht denen die Arbeit auch mal interessant. So werden sie den Ruf nie los, nach einem Basislehrgang jährlich einmal zum Kaffeetrinken zu gehen und keine Ahnung zu haben.
    Die fachliche Unterweisung in der Werkstatt soll natürlich der Meister übernehmen.
    Für mich sind diese Unterweisungen zu trennen.

    Andreas

    Zunächst einmal die Feuerwehr mit ins Boot nehmen.
    Wir hatten das gleiche Problem mit einem Textillager(ca 200qm). Durch die Länge des Lagers würde den MA ein Entstehungsbrand in der Nähe der Tür nicht auffallen, eine Flucht wäre nach kurzer Zeit nicht mehr möglich.
    Desweiteren wird beurteilt, wie häufig das Lager genutzt wird. Kommt nur wenig Ware rein, wird aufgehängt und man verlässt das Lager wieder ( ca.3-5 Min.), ist die Wahrscheinlichkeit gering, daß gerade jetzt ein Brand ausbricht und der MA diesen nicht wahrnimmt.
    Wird das Lager aber (auch von mehreren MA)dauerhaft bewirtschaftet ( Datenerfassung u.ä.), so muß anstatt eines zweiten Rettungsweges mindestens eine Früherkennung von Rauch gegeben sein, um rechtzeitig zu flüchten.
    In diesem Fall muß zum einen das Lager mit Rauchmeldern aber auch ein Bereich vor dem Lager ca.15 m breit, komplette Lagerlänge durch Rauchmelder überwacht sein. Die Alarmierung erfolgt in und vor dem Lager optisch und akustisch.
    Diese Regelung war möglich, da der Lagerausgang sofort in einen Fluchtweg mündet, dieser erreicht bereits nach 4 Metern einen sicheren Treppenraum.

    Bei anleiterbaren Stellen legt die zuständige Feuerwehr fest, ob möglich oder nicht. Auch hier sind Sonderlösungen möglich.


    Ciao Andreas

    Ich sehe den Unterschied zwischen "Können, Dürfen, und sollte"!

    Zunächst ist eine entsprechende Untersuchung auf Impftauglichkeit und Beratung des "Impflings" Pflicht. Diese darf nur ein Arzt ausführen.
    Nächster Punkt sind unerwartete Reaktionen und ein evtl. Impfrisiko" bei Spätschäden.
    Bei einer Impfung in der Arztpraxis oder Krankenhaus ist ein Arzt vor Ort.
    Ein Arzt sollte den "Impfling" und evtl. Allergien oder Vorerkrankungen kennen.
    Hier kann schon eine Desinfektion der Impfstelle zu Problemen führen.

    Unsere BG ist schon skeptisch, warum ein Betriebsarzt (Extern), ein Risiko bei einer Grippeschutzimpfung (Influenza) auf sich nimmt.

    Sollte dein angesprochener Impfschutz zur Hepatitis überhaupt notwendig sein(welcher Beruf?), sollte sie der Hausarzt durchführen. Die Kosten kann der Betrieb übernehmen.
    Bei einer betrieblichen Impfung (durch eigenes Personal) trägt der Unternehmer die volle Haftung.

    Rechtlich kann ich nicht beantworten, ob eine Krankenschwester, ohne Arztaufsicht überhaupt impfen darf.
    Ich würde der Impfung durch eine Krankenschwester ohne den Arzt niemals zustimmen.
    Frage doch mal bei deinem Hausarzt nach, ob es erlaubt ist.

    Ciao Andreas

    Zunächst mal vielen Dank.

    Zur BGI 5069 Teil 1 bin ich ebenfallsgekommen. Nur, das Ding nennt sich halt BG Information. BGI deshalb, weil es eine andere Vorschrift, NORM oder Gesetz bereits regelt.
    Eine solche finde ich auf die Schnelle nicht.

    @ Michael, welche Vorgabe ist klar, warum sind die Hinweise an jeder Rolltreppe, und wo steht geschrieben daß die da hin müssen???
    Mit gesundem Menschenverstand und ähnlichem, komme ich "DA OBEN" nicht weiter.
    Ich schicke dazu ne P.N.

    Sollte jemand noch eine Vorschrift oder Verordnung finden, bitte melden. Selbst der Hersteller hat kurzfristig ein Problem.


    Ciao Andreas

    Suche Hilfe,

    muß der Handlauf einer Fahrtreppe (Rolltreppe) zur Sturzsicherheit bei unerwarteten Ereignissen (z.B. Nothalt) von AN zwingend genutzt werden?
    Müssen AN regelmäßige Unterweisungen zum Thema Fahrtreppen erhalten?
    Ich meine, im Betrieb wird sie durch die Beschäftigten wie ein Arbeitsmittel benutzt.

    Wer kann mir mit entsprechenden Vorschriften weiterhelfen?


    Ciao Andreas

    Schöne Diskussion,

    Wie sieht es eigentlich mit dem Sonnenschutz aus? Bei solch warmem Wetter und nur ner Warnweste mit den schmalen Schulterteilen unterstützt man den Sonnenbrand ja noch. Also mir hat das Arbeiten mit nem T-Shirt drunter noch nie geschadet. Desweiteren gibt es Westen aus dünnen Stoffen, die im Nackenbereich sehr tief geschnitten sind.
    Ich bin der Meinung, hier verweichlicht die Arbeitswelt.

    Ciao Andreas

    Die Ernsthaftigkeit sollte wirklich an erster Stelle stehen.
    In Panik ausbrechen ist auch nicht angesagt (die regelmäßig EU-weit umlaufende Magen-Darm Grippe alias Noro zeigt`es ja). Mal sehen was die Urlaubs-/Reisezeit noch so alles mit sich bringt. Seit der Vorsaison geht`s ja so richtig los.
    Bei unserem letzten Erfahrungsaustausch mit der BG wurde das Thema angesprochen. Hier gab es verschiedene Meinungen der Betriebe.
    Einige Betriebe (Lebensmitteleinzelhandel) planen schon wieder kräftig. Dort hatte man bei Ausbruch der Geflügelgrippe vorsorglich (ne Menge) dieses berühmten Medikant`s für die Mitarbeiter angeschafft, um bei Erkrankung und ausverkauften Medikamenten was zu tun.
    Meiner Meinung nach der falsche Weg. Durch das "Horten" in Betrieben wurde der Markt für Einzelfälle leergekauft, nur dadurch kam es zu einem Engpass. Was hift es, wenn MA noch einige Tage mit "nur eine Erkältung" im Betrieb rumschleichen, weil sie nicht gleich krank machen wollen?

    Zur Zeit sind Aufklärung, Vorsichtsmaßnahmen und Hygieneregeln besonders anzuwenden.
    Wenn ein Mitarbeiter rechtzeitig die Anzeichen erkennt und sofort die entsprechende Distanz, Feststellung und Behandlung beginnt, sehe ich kein Problem.
    Da es noch keinen Impfschutz gibt, nutzt auch diese Medikamentenbevorratung dem Betrieb nicht. Es beschleunigt den Heilungsprozess, und damit die Ansteckungsgefahr Anderer eigentlich nicht.

    Es bleibt, abzuwarten, ob eine Erkrankung eine anschließende Immunität bringt, oder nicht.


    Ciao Andreas

    Hier kann man das Schuhwerk nicht pauschal festlegen.
    Du kommst nicht umhin, für verschiedene Bereiche eine Gefährdungsbeurteilung zu machen. Wir haben auch Kunsstoffkisten mit T-Shirts, die ca. 10 kg schwer von Verkäuferinnen gehändelt werden (können auch runterfallen). Sorry, stell dir ne Verkäuferin im Textileinzelhandel mit Sicherheitsschuhen vor ?(.
    :tongue: :tongue:Ich würde weglaufen. :tongue: :tongue:

    Andreas

    Dem kann ich mich nur anschließen! Die Haltbarkeit, abgesehen von Pflastern liegt bei 20-25 Jahren. Desweiteren kann ich jeden fehlenden Artikel einzeln bestellen. Wir benutzen zusätzlich Kunststoffplomben, denn die Vollzähligkeit muß bei uns wöchentlich kontrolliert werden.
    Unsere BG hat Böcke mit Einzelmeldungen verteilt(passen auch in die Kästen), die ausgefüllt im Personalschrank aufbewahrt werden. Ich sehe heute noch Verbandbücher und lache mich über manche Dinge schief, die toll umschrieben sind(einmal wurde als Erste-Hilfe Leistung geschrieben: "Blut von der Treppe gewischt" Von der Kollegin und ihrer Kopfverletzung war in der Meldung keine Spur). So was gehört aber nicht für jeden zugänglich. Denn Namen, Verletzung und Datum sind schon persöhnlich genug.
    Hier sollte sich jeder Betriebsorientiert seine Gedanken machen.

    Ciao Andreas

    Ich kann mich Peter nur anschließen, in BGen zu trennen finde ich gar nicht gut.

    Ich gehöre zur BGHW früher BG Einzelhandel und komme aus einer reinen Textilsparte.
    Bis Toni mir bei Trennung nach BGen erklärt hat, wo ich was über Schmierstoffe, Hautschutz, Kältemittel oder Scherenhubbühnen finde gehe ich in Rente.
    Wir haben eine techn.Abteilung die mit allem umgehen muß was Ihr Euch nur vorstellt. Das geht von Asbest los (Gebäude) bis zu Zahlungsmitteln. Dazwischen kommen Brandschutz;Chloranlagen,Druckbehälter.... .
    Toni, ich bin mit diesem Forum rundum glücklich, welche BG-Sparte bietet denn hier beste Beratung für den Umgang mit Gefahrstoffen und welche beim Hautschutz?( ?( ?( ?(
    Jaaaaaa! Es giebt da noch ne Suchfunktion. ?( ?( ?( ?(


    Andreas

    Also Formen und Farben gibt es mehr als genug, mag sein, daß verschiedene Sparten hier wegen der Erkennung eine Vorgabe machen. Ist mir so aber nicht bekannt. Geregelt sind Hinweisschilder.
    Ansonsten regelt das Vorschriftenwerk ob die Erforderlichkeit nach DIN 13157 oder 13169 (groß) und welche Anzahl angeschafft werden muß. Alles was man zusätzlich anschafft (Pflasterboxen o.ä.) unterliegt keinen Regeln. Sie dürfen halt nicht als Verbandkästen deklariert werden.

    Andreas

    Danke für die schnelle Antwort,
    wenn ich das dann richtig verstehe, gibt es dann in den Tätigkeiten je nach Unterweisungsstand kaum Grenzen. D.H. sollte ich eine Unterweisung zum Austausch von z.B. Leuchten, Vorschaltgeräten oder Schalter u.Steckdosen haben, so kann ich das tun?
    Oder benötige ich eine Aus/Weiterbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"?

    Andreas

    Wer kann helfen?

    Ich soll zur Ausbildung "Elektrotechnisch unterwiesene Person"
    Verschiedene Anbieter unter anderem der TÜV bieten einen Lehrgang an (2 Tage). Nun war mein Kollege auf einem BG-Seminar für Elektrofachkräfte, dort wird vermittelt, unter einer 80 stündigen Ausbildung geht gar nichts.

    Wer kann mir weiterhelfen, hat jemand eine Ausbildung zur "EUP" gemacht, was sagt die BG?

    Andreas

    Sorry, ich habe in letzter Zeit zu viel um die Ohren;
    ich muß diesmal leider verzichten, mir wäre die Anreise am Freitg noch gerade möglich, aber der Samstag vermasselt mir die Tour. Ich müsste noch nachts zurückfahren (meine Frau hat Frühschicht und ich dann Kinderdienst). Da sind mir die 800 km dann etwas viel.
    Für ein zweites Treffen müssen wir wohl Urlaub planen

    Ciao Andreas

    Ich sehe das genauso.
    Hier geht es nicht um die Einengung eines Fluchtweges, sondern darum welche Gefahr von dem Gerät ausgeht.
    Früher mußten Fluchtwege in ihrer gesamten baulichen Breite freigehalten werden. Heute sind es meist zwei Meter, so ergibt sich die Möglichkeit, bei drei Meter breiten Fluren hier auch mal das ein oder andere zu deponieren(!). Wir dürfen sogar in einem Treppenhaus Alu-Leitern so abstellen, daß davon keine Gefahr ausgeht.

    Andreas

    Bei uns wurde der Kopierer auf dem Flur durch die Feuerwehr ebenfalls verboten.

    Grund ist, das die Kpierer sehr schnell durch Überhitzung zu Bränden mit einer enormen Rauchentwicklung neigen.
    Hier half auch nicht, daß zum einen von dieser Stelle des Flures relativ schnell zwei verschiedene Laufrichtungen zu einem sicheren Treppenhaus führen, und zum anderen, der Kopierer unmittelbar im Sichtfeld(vor der Tür) einer ständig bestzten Stelle(Telef.zentr./Pörtner) steht, die eine Rauchentwicklung unmittelbar erkennen würde.
    Diese Person wäre aber unmittelbar gefährdet.

    Gibt es denn keinen Raum mit Postfächern oder ähnlichem, der nicht ständiger Arbeitsplatz ist, in dem drei Kopierer stehen können?

    Andreas