Beiträge von Oli

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    Mit dieser Problematik musste ich mich auch bereits auseinandersetzen!
    Gar nicht so einfach, zumal es meiner Ansicht nach scheinbar branchenüblich ist, gegen Sicherheitsvorkehrungen zu verstoßen.

    Also ich sehe sämtliche Fensterreiniger eigentlich meistens ungesichert auf den Fensterbänken rumturnen.
    Selbst bei Neubauten sehen Architekten doch in der Regel keine Anschlagpunkte oder andere Sicherungsmaßnahmen vor.
    Ich wollte bei unserer zuständigen Handwerkskammer (Gebäudereiniger ist ja ein anerkannter Handwerksberuf) etwas zur Thematik in Erfahrung bringen - Pustekuchen.

    Und wenn man zum Entschluss kommt, dass man im Gebäudealtbestand Anschlagpunkte anbringen muss, so kommt noch die Problematik mit den bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsteilen (Prüflast 700kg oder so ähnlich) hinzu.

    Fazit: Heisses Thema!!!
    Habe das auch noch nicht in trockenen Tüchern.

    Gibt es von Deiner Seite mittlerweile Erkenntnisse?


    Gruß

    Oliver

    Hallo SiFas,

    unser Unternehmen hatte wegen eines neu eingeführten (flexiblen) Arbeitszeitmodells Besuch vom StAfA (Regierungsbezirk Köln).
    Die wollen jetzt eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung (nach § 5 ArbSchG) zur Auswahl der Arbeitszeitmodelle. Es geht bei den Arbeitszeitmodellen auch um Regelungen zu Überstunden und Bereitschaften. Aus der Beurteilung soll hervorgehen, wie sich die Auswahl aus Sicht des Arbeitsschutzes begründet!!!
    Übrigens: Die Arbeitszeitmodelle entsprechen sowohl den Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz, als auch den tarifrechtlichen Vorgaben!! (Das ist also hier nicht das Problem!)

    Frage: Hat jemand hiermit schon Erfahrung, oder hat jemand überhaupt schon mal von dieser Forderung gehört?

    Bin mal auf Eure Erfahrungen gespannt...

    Gruß

    Oliver

    Hallo Leute,
    wichtiges Resumeé dieser interessanten Diskussion:
    Verantwortung kann nur jemand übernehmen, dem man gleichzeitig auch die notwendigen Befugnisse eingeräumt hat.
    Daher hat vielleicht der eine oder andere Unternehmer ein Interesse daran, auch eine Weisungsbefugnis zu erteilen (das bedeutet dann, wenn was passiert, er ist aus der Verantwortung erstmal raus!).

    Pflichtenübertragung ohne zugehörige Ausstattung mit Befugnissen findet sich vielleicht auch in so manchem Vertrag wieder, hätte aber vor dem Kadi dann keine Wirksamkeit. Die Verantwortung bliebe dann letztendlich beim Auftraggeber/ Unternehmer.


    Grüße

    Oliver

    Hallo,
    Gibt es in dem Raum bereits eine raumlufttechnische Anlage? (zumindest eine Abluftanlage?)
    Wie bereits erwähnt, muss die Explosionsgefährdung berücksichtigt werden, siehe auch "Betriebssicherheitsverordnung" und "Explosionsschutzdokument" !!
    Der Unternehmer (bzw. dessen Beauftragte) muss dokumentiert nachweisen können, dass zum Beispiel keine sogenannte "explosionsfähige Atmosphäre" entstehen kann. Das kann man natürlich bei vorhandener Abluftanlage ganz gut nachweisen.

    Also mein Fazit hierzu: Gesundheitsschutz + Explosionsschutz = RLT zur kontrolierten Belüftung.
    Oder wollen wir im Winter die Fenster ständig zum Lüften öffnen?!

    Ausser natürlich, die Sache mit der Spiegelreinigung ist nur ein Kleinauftrag, dann lohnt der ganze Aufwand eher nicht.

    Wie gesagt, der Unternehmer beurteilt die Gefährdung und haftet für seine Einschätzung...

    Grüße

    Oliver