Beiträge von Gerald Eckhardt

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    Dear mrweber,
    eine schmerzhaft berechtigte Frage, in der Tat.

    In diesem Fall bedeutet selbstgebaut tatsächlich: Man nehme als Tisch einen ausgedienten CNC-Plasmaschneider, ein paar Normteile für den Rahmen, Motoren und Spindel via amazon, löte die Steuerung selbst zusammen, erstelle die Programme mit V-Carve und fertig ist die Laube. Es gibt dazu hunderte von youtube-Videos, die so einen Bau auch dem Laien ermöglichen sollten. Da viele US-Amerikanische Woodworker dabei sind, die damit auch gewerblich arbeiten, entsteht der Eindruck: "Kann jeder so machen, ist halt Stand der Technik". Solange ich das in der EU als Einzelperson mache, stimmt das ja auch. Sobald ein Angestellter damit arbeitet, wird es interessant für den Juristen.

    Persönlich finde ich diese Entwicklung aufregend, zumal ich die CNC-Technik seit ihren Anfängen z.T. wissenschaftlich begleitet habe. Von der High-End- zur Volkstechnik ;)

    Danke für die Links und ich werde mich mal in die Materie versenken und danach in meinem Netzwerk mal schauen, wer sich damit auskennt.

    Grüße!

    Vielen Dank, Axel!
    Das bestätigt mir das Bauchgefühl und ich fange erstmal mit ein paar Strukturen in der Ersten Hilfe und im Brandschutz an, versuche mich an der GeBu im Zuständigkeitsbereich CNC und sensibilisiere in den anderen Bereichen. Das wird nicht über Nacht alles des Stand erreichen, der mir vorschwebt, aber irgendwann kann ich mich trauen, mal die BG anzufragen ;)

    Vielleicht gibt es ja noch weitere Anregungen...
    Gruß in die Geisternacht!

    Bezüglich der Angestellten des Vereins trifft das zweifellos zu, aber bei den Mitgliedern habe ich Zweifel. Der/Die Vorsitzende eines Kleingartenvereins ist ja auch nicht Verantwortlich, wenn in einem der Gärten wer von der Leiter purzelt. Unterweisungen und Prävention sind mir in diesem Umfeld auch nicht bekannt, deswegen ja meine Verunsicherung. Wenn ich jetzt aber bei der BG nachfrage, trete ich möglicherweise eine Lawine los...

    Liebe Menschenschützer,

    mir droht ein kleiner Albtraum, der unter die Rubrik "selbstgewähltes Elend" fällt. Nach langer Zeit der Selbstständigkeit kehre ich nun zurück in einen Job. Hierbei betreue ich eine selbstgebaute CNC-Fräse, die in einem Verein gebaut wurde. Hier gibt es Holzwerker, Metaller, Kunststoffschmiede, Textiler und einen Haufen kreativer Allrounder. Als Maker-Space stellt der Verein die Infrastruktur und die Mitglieder können sich einmieten und alles nutzen, so das Konzept. Modern, zukunftsweisend, innovativ. Für den Arbeitsschützer aber mit Problemen behaftet, wenn der Textiler mal eben um die Ecke gehupft kommt, um an der Kreissäge zu werkeln.

    Nun war ich nie der Formalist, aber ich möchte nicht daneben stehen, wenn "es" passiert. Für einige Maschinen gibt es Beschränkungen in der Nutzung, aber mehr, weil man am Lasercutter, der CNC-Fräse oder dem 3D-Drucker allzu leicht etwas kaputt machen kann. An die Abrichte darf auch nur, wer eine Einweisung hinter sich hat. Als Ex-BGler habe ich das Bedürfnis, mit Restriktionen um mich zu werfen, aber das steht mir nicht zu und widerstrebt auch dem offenen Konzept des Vereins.

    Es gibt bereits einige Gefährdungsbeurteilungen und ich werde diese für den CNC-Bereich zeitnah erstellen. Der Brandschutz schaut auf den ersten Blick auch nicht ganz schlimm aus. Also, die Leute hier machen sich über das Thema Arbeitsschutz durchaus Gedanken, aber es reicht ja nicht, nur die Maschinen zu betrachten. Ständig wechselnde Nutzer, unübersichtliche Strukturen und Zuständigkeiten...naja, ich frage mich halt, ob die Vereinsmitglieder als quasi Eigner der Anlagen tatsächlich mit Regeln beworfen werden müssen oder nicht für sich selbst verantwortlich sind (das war jetzt eine die Diskussion anfeuernde Provokation, nicht so sehr meine Meinung ;-))

    Hat jemand Erfahrung in diesem Feld, insbesondere in Bezug auf die Frage: Wer ist Verantwortlich, wenn das Ganze nicht kommerziell und eher kollektiv strukturiert ist?
    Grüße!
    Gerald

    Einfache Gesprächsrunde? Na, ob sich damit die Belastungen ermitteln lassen, würde ich stark bezweifeln. Die genannten Hilfen der BGen sind sicher eine Alternative, denn letztlich entscheidet ja auch der zuständige UVT, was er anerkennt und was nicht. Insofern wäre es sicher ein guter Weg, ein für das Unternehmen passendes Konzept zu stricken und damit vorab zu der zuständigen Aufsichtsperson zu gehen. Diese hat nämlich auch einen Beratungsauftrag...

    Grüßle!

    Hallo zusammen,

    Habe zwar einiges gelesen aber irgendwie komme ich mit dem Thema "Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastu gen" nicht so richtig voran .
    Wir müssen zeitnah eine erstellen. Das Gewerbeaufsichtsamt war zu Besuch und unser GF wurde darauf angesprochen und jetzt muss ich mich dahinterklemmen.

    Hat jemand Ergahrungen damit oder gibt es eine Gefährdungsbeurteilung als tool?

    Ich wäre für jede Hilfe dankbar!

    Ich bedanke mich im voraus und wünsche euch allen ein schönes Wochenende :)

    Hallo MeDi,

    abhängig von der Organisation und der Zahl der Mitarbeiter(innen) kann diese Gefährdungsbeurteilung recht komplex werden. Die Anforderungen an die durchzuführenden Befragungen und/oder Beobachtungsinterviews sind in der DIN EN 10075 Teil 3 beschrieben und - das ist das Fazit aus dieser Norm - es reicht nicht aus, mit einem sebstgestrickten Instrument zu starten. Meine Empfehlung wäre, sich auf den Seiten der BAuA und der GDA (Geimeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) über das Instrument SGA (Screening Gesunde Arbeit) zu informieren. Dieses Instrument ist ein Quasi-Standard und als Einstieg geeignet und anerkannt. Hier ein Link zum Tool: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Demografie/SGA.html

    Ach ja: Es gibt natürlich auch Dienstleister, die nach diesen Standards arbeiten und eine professionelle Unterstützung anbieten ;)

    Viele Grüße aus Dresden,
    Gerald

    Hallo!

    Das Wesentliche ist gesagt: Es ist definitiv eine Aufgabe für die SiFa, Wegschauen befördert die Erkrankung lediglich und der Arbeitgeber muss tätig werden. Ein kleiner Nachtrag noch zu jedwedem Suchtgeschehen: Ohne die Krankheitseinsicht des Betroffenen nutzt keine Therapie. Die Einsicht, 'Ich habe ein Problem, ich MUSS mich ändern' ist jedoch bei manchem nur schwer zu erreichen. Lustige Sprüche ("Ich hab' kein Problem mit, nur ohne Alkohol") dienen der Verdrängung, dem Hinausschieben dieser Einsicht. Und mancher muss erst vom Partner verlassen werden, seinen Job und seine Freunde verlieren, bevor er wirklich diese Einsicht fühlt. Aufgabe des Betriebes kann nur sein, ganz klar und eindeutig zu signalisieren: Wir dulden hier keinen Alkohol. Wenn das nicht aufhört, musst Du gehen. Jede Abweichung von dieser Linie signalisiert dem Betroffenen, dass er / sie so weitermachen darf, dass man das Verhalten 'Trinken' unterstützt. Aber eine Therapie ist unausweichlich, jedoch zugleich auch nicht Aufgabe des Unternehmens, der SiFa, der Kolleginnen und Kollegen.

    Ich empfehle stets eine Betriebsvereinbarung, die eine vom Einzelfall unabhängige aber eindeutige Vorgehensweise festlegt. In den SiFa-Ausbildungsunterlagen ist der BG-Vorschlag für ein solches abgestuftes Vorgehen mit Hilfsangeboten, aber auch Konsequenzen enthalten.

    Viel Erfolg!
    Gerald

    Hallo!

    Als Ex BG-ler höre ich eine "eigenwirtschaftliche Tätigkeit" heraus. Auf dem Weg zur und von der Pause besteht Versicherungsschutz, während der Pause in der Regel nicht. So ist das Stolpern an der Toilettentür ein Versicherungsfall, zwei gebrochene Finger an der Klobrille nicht (ein Fall vor dem Sozialgericht...). ABER: Bau und Trinken könnten eine andere Situation darstellen, deswegen stimme ich dem Kelten zu: Melden und untersuchen / klären lassen, unbedingt!

    Gruß,
    Gerald

    Hallo!

    Das kann eine harte Nuss werden. Wir hatten (ich war forschungsseitig dabei) mal eine HSC-Maschine, bei der letztlich in Zusammenarbeit mit der BG eine Lösung gefunden wurde. Es ging um die Bearbeitungsqualität, die vom Anlagenführer nur durch hören (trotz Schallübertragung auf Kopfhörer) und "Dabeisein" hinreichend beurteilt werden konnte. Die Lösung war eine Zutrittsbeschränkung auf ganz wenige Personen, Schlüsselschalter, mobiles Steuerungsgerät mit "Totmann-Schalter" und eine Sonderbetriebsart mit reduzierter Bewegungsgeschwindigkeit der Achsen. Aber das waren zähe Verhandlungen, bis die BG und vor allem die Juristen des Anlagenherstellers sich darauf eingelassen haben.

    Viel Erfolg!

    Liebe Leute,

    habt vielen Dank für Eure Beiträge! Sie zeigen mir, dass es offenkundig keine weiteren technischen Systeme am Markt gibt, die einen höheren Bekanntheitsgrad haben und die man Fahrern wie auch den Haltern anbieten könnte.

    Das hatte ich befürchtet, denn die genannten Lösungen auf den Autohöfen sind noch immer zeitintensiv und vor allem muss der Fahrer dort erst einmal hinkommen, ohne sein Eis vorher zu verlieren. Die bislang häufigste Lösung ist ja noch immer ein schwungvolles abbremsen meist im Bereich von Rastplätzen, um es unter "kontrollierten Bedingungen" ins Rutschen zu bringen - auch keine günstige Lösung.

    Also, nochmals danke und ich bleibe einstweilen dran und melde hier, wenn's was neues gibt ;)

    Viele Grüße,
    Gerald

    Liebe Leute aus dem Bereich Verkehr,

    das Problem ist bekannt: Wasser auf dem Dach von LKW gefriert und löst sich, wenn es nicht vor Fahrtantritt entfernt wird, durch den Winddruck und gefährdet den nachfolgenden Verkehr sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer.
    Hierzu gibt es einige Lösungen: Leiter und Besen (die BG hat bedenken...), Gerüste an wenigen Raststätten, der lange Besenstiel von innen, sofern der Laderaum das zulässt sowie einige technische Systeme.

    Hierzu nun meine Frage: Welche dieser technischen Lösungen sind Euch bekannt? Da gibt es zum Beispiel http://www.ice-protect.de - was noch? Und falls Ihr Erfahrungen damit habt, würden mich diese auch sehr interessieren.


    Freue mich schon auf die Antworten und wünsch Euch allen nebenbei ein friedvolles Fest!
    Gerald

    Hallo!

    Da ich nicht direkt als SiFa unterwegs bin, sondern nur ein spezifisches Fragment der Sicherheitsarbeit besetze (alles rund um den Gefährdungsfaktor "Mensch"), zählt meine Stimme vielleicht nur indirekt. Aber in der Tat ist auch mein Eindruck, dass alle "unproduktiven" Bereiche vorsorglich runtergefahren wurden. Als Reaktion hierauf habe ich mein Portfolio ein wenig erweitert, was ich aber auch nicht unbedingt allzu weit treiben möchte. Man will ja auch seriös bleiben und definitiv nur das als Leistung anbieten, von dem man wirklich etwas versteht.
    Mal sehen, ob es hilft....

    Gruß
    Gerald

    Hallo!

    Dieser Inspektor wird in anderen BGen auch TAB II genannt, hat eine vergleichbare Tätigkeit wie die Aufsichtsperson, allerdings ohne die hoheitlichen Befugnisse. Das heißt, er (oder sie...) schreibt keine Anordnungen, sondern leitet etwaige Mängelberichte an die zuständige Aufsichtsperson weiter. Es gibt sie m.W. in der Bau-BG und bei der BGN, weil dort die "Begehungsquote" mit den vorhandenen Aufsichtspersonen kaum noch zu realisieren ist. Viele Kleinbertriebe usw.
    Das Risiko bei diesen TAB II besteht darin, dass sie auftreten, als hätten sie Anordungsbefugnisse und wenn sich herausstellt, dass sie diese nicht haben, stehen sie ein wenig im Regen - zumindest solange, bis der "richtige" TAB aufläuft. Sie verdienen weniger als der TAB und haben eine weniger umfangreiche Ausbildung, machen aber im Prinzip den gleichen Job.

    Bei der VBG wird es diese Position voraussichtlich nicht geben, weil der Schwerpunkt in dieser BG immer weiter in Richtung Beratung und weg von der (unangemeldeten) Kontrolle geht, für die diese Inspektoren nicht wirklich ausgebildet sind.

    Gruß aus doppel-D!
    Gerald