....naja, Kommunnikation ist bekanntermaßen so `ne Sache. Wie meine Vorredner schon geschrieben, eine Vorstellung wäre - und ein Worte drumrum "wäre dein Freund gewesen".
Keine Antwort von mir.
VG Martina
Beiträge von Martina111
-
-
Hallo Achim86,
den Meister sehe ich nicht in der Rolle des „Übertragenden“. Die Pflichten richten sich immer an den Unternehmer (Vertretungsberechtigten). Das ist die normalste Sache der Welt, dass der technische Geschäftsführer die Beauftragung vornimmt, also unterschreibt.
Ohjeh, so eine GF. Du Armer….
VG Martina -
Hallo zusammen,
bitte mal die Suchfunktion benutzen. Das Thema wurde ergiebigst diskutiert.
VG Martina -
Hallo,
ganz schön viele, tiefgreifende Fragen, die Arbeit in der Beantwortung machen, bei so wenig Vorstellung als "Neuer" im Forum.
G Martina -
Das ist die Anzahl Wäschen, bis zu der der Hersteller die Einhaltung der normativen Vorgaben, insbesondere der Reflexionswerte garantiert.Was aber nicht heisst, das die Warnkleidung dann ablegereif ist, das kannst du nur durch entsprechende Messungen (Reflektionsgrad) sicher feststellen.
Hallo Safety-Officer,
das ist richtig, aber dafür ist die Warnkleidung ja auch gedacht. Durch die Funktion des Materials die Tag- und Nachtsichtbarkeit sicherzustellen. Bei uns ist diese dann entsorgungsreif. Der Aufwand festzustellen, dass die Kleidung doch noch zwei Wäschen mehr verträgt, ist bei uns alltagsfremd.
VG Martina -
Hallo zusammen,
das mit der Reinigung der PSA durch den AG ist klar. Konfuser wird es bei vorgeschriebener Arbeits- oder Firmenkleidung. Aber wir triften vom Thema ab. Dass der Weichspüler nicht zu benutzen ist, ist auf den Pflegehinweisen nachzulesen. Das sollte lösbar sein.
Spannend finde ich immer in der Unterweisung die Gesichter meiner Gegenüber – und noch besser die von den Einkäufern des Hauses, wenn man mal mitteilt, dass Warnkleidung nach 25 Wäschen entsorgungsreif ist.
Aber ehrlich: wer lesen kann, ist auch heute immer noch sehr klar im Vorteil,
VG Martina -
Hallo zusammen,
zum jetzigen Zeitpunkt finde ich diese Diskussion etwas überdimensioniert. Nach meinem Verständnis sollte man erstmal abwarten, bis „das Ei tatsächlich gelegt ist“.
Die wirkliche Unverschämtheit ist doch die, dass die betroffenen Dieselfahrer und die Städte, als „Schützer der normalen Atmer“ die A- Karte haben. Die schwindelnden Verursacher in Deutschland ungeschoren bleiben und noch die Unverfrorenheit besitzen, an dem Neuverkauf durch „Abwrackprämien“ erneut verdienen zu wollen. Warum wird hier nicht mit empfindlichen Konsequenzen gegenüber der Automobil-Industrie gehandelt? Da hat niemand wirklich Interesse daran. Am Ende werden die paar „armen Alt-Diesel-Fahrer“ ein kostenloses Bahn-Ticket erhalten oder Förderung durch den Staat oder was auch immer, - und fertig. Müßige Diskussion, wie ich finde, zumal es im Ursprung dieses Beitrages um nicht nur Diesel- PKW ging.
VG Martina -
Das Arbeitsleben ist absolut kein Wunschkonzert, nein Michael, dafür wirst Du nicht verhauen. Das sehe ich auch so. Ein Einzelbüro muss es auch nicht sein, keine Frage. Aber es muss der Arbeitsaufgabe entsprechen und die Akzeptanz der Mitarbeiter treffen. Ich hatte eine lange Zeit ein solches Büro in einer „meiner“ Betríebsstätten – und es war eine einzige Katastrophe, bei „normaler“ Arbeitsaufgabe. Ich bin heute heil froh, dass wir diese Arbeitsplatzsituation in 2-Mann Büros ändern konnten.
VG Martina -
Hallo BlauerKlaus,
warum willst Du Dich eigentlich an dem Minimum orientieren? Es geht doch nicht nur um einen Rollcontainer und 8 bzw. 6 qm. Wenn vier Leute auf 28qm gleichzeitig telefonieren, - den Proleten (die …-tin) darunter mal unberücksichtigt gelassen, der sein Telefonklingeln und das vom Handy nicht leise stellen kann, nicht aufhört, allen anderen ständig von seinen Erlebnissen mit Kunden, Chefs, Mitarbeitern … berichten zu müssen usw…., - welche Arbeitsleistung wird da erwartet? Das ist doch einfach nur Unfug. Stell Dir diese Situation vor, wenn Du gerade ein vertrauliches Gespräch zum Mutterschutz führen willst oder Deinen Geschäftsführer zu etwas Vertraulichem beraten willst. Was soll das denn? Auch wenn es langweilig wird: als gute SiFa sollte man sich die Frage stellen, möchte ich das für mich selbst so? - oder schaffe ich es, auch wenn es unbequem ist, für die Kollegen eine zu akzeptierende Lösung herbeizuführen. Insofern bin ich völlig bei MichaelD. Das Theater im Nachhinein, Temperatur, Lärmbelastung,…. – das finden MA Sachen, von denen hast Du heute noch keine Ahnung, dass es soetwas überhaupt gibt… 4 MA auf 28 qm: Nein – für mich würde das nicht stattfinden. Fertig.
In diesem Sinne: schönes WE
VG Martina -
Hallo zusammen,
auf 28qm, 4 Büroarbeitsplätze. Die 2 Stunden-Regelung ist abgeschafft. Was heißt "temporäre AP?"
Ich geh an solche Themen immer gern so ran: möchte ich das für mich selbst so? Für mich: in klares nein.
"Temporär" muss geklärt werden.
VG Martina -
Für einen ersten Überblick ist einiges aus der anhängigen Datei sicher nützlich. BSB=Brandschutzbeauftragter
Ein Hotel ist eine Beherbergungsstätte. -
PS: @Guudsje ...und wenn ich mal hochrechne, wieviel Zeit 2400 Beiträge in Anspruch nehmen, dann überleg' ich mir nochmal gründlicher ob ich bereit bin, weiterhin soviel Steuern zu bezahlen...
Danke Michael,
die Liks braucht es nicht, aber die Zeit der Beiträge. Augen auf bei der Berufswahl - ich muss tagsüber arbeiten....
Trotzdem gönn ich das, Guudsje.
VB Martina -
Hallo zusammen,
es gibt so Berufsgruppen, - nein, die muss man nicht habenDie BG Gesundheitsdienst ist aber bis jetzt noch einzige die an alle Unternehmen mit Mitarbeiter ran geht und denn Nachweis will.
Das kann ich so nicht bestätigen. Die BGETEM fordert ebenfalls die Teilnahme am Unternehmermodell oder den Betreuungsnachweis.
VG Martina -
Hallo zusammen,
viele wichtige Dinge wurden bereits aufgeführt. Aus meiner Sicht fehlt noch was Entscheidendes. Der Unterschied zwischen Gebundensein und Distanz. Als Externer gehst Du hin, „wirfst Dein Wissen ab“ und schreibst ein Protokoll. Umsetzung? – Sache des Unternehmers. Als Interner erstmal der gleiche Weg, aber in die Umsetzung ist die Sifa intensiver eingebunden. Sicher auch dem Umstand geschuldet, dass man im Unternehmen anders eingebunden ist, Prozesse und die Organisation viel besser kennt. Auch die Erfolgsmessung ist eine andere. Der Monotonie von Micherheit will ich mich nicht grundsätzlich anschließen (bei immer dem gleichen Stau kenne ich auch den Schleichweg – bei unbekannten Strecken nicht unbedingt). Das Aufgabenspektrum als Interner ist viel breiter gefächert, da viele „Randthemen“ bei der Sifa abgeladen sind. Auch kommt es auf das Unternehmen an. Was ist gewollt; warum hat sich das Unternehmen für die interne Lösung entschieden und mit welchem Ziel.
Also ich für meinen Teil möchte im Unternehmen etwas „auf die Beine stellen“, eingebunden sein und ein fester Bezugspunkt im Unternehmen sein. Das ist man als Externer weniger, weil man so tiefe Einblicke gar nicht haben kann.
Für mich also eine Frage dessen, welcher Typ Sifa man ist und was ich in dieser Funktion möchte. Unkomplizierter ist es vermutlich als Externer. Ich gebe dem Unternehmer sein Protokoll. Als Interner braucht es mehr „Fingerspitzengefühl“ für die Umsetzung mit dem Unternehmer, wenn man sich gleichzeitig noch in einem „Abhängigkeitsverhältnis“ befindet (- mit Weisungsfreiheit, ich weiß )
VG Martina -
Hallo zusammen,
Betreiberpflichten = GEFMA 190.
VG Martina -
Man muss sie nur lesen. So schwierig ist es gar nicht.
Gruß Franksicher, wenn man sich im Zuständigkeitsbereich der ArbMedVV befindet
VG Martina
-
Hallo Simon,
die Hinweise und Dokumentation waren vor der BVS. Meine Vorstellungen gingen da eher in die Richtung, dass meine Hinweise Unterstützung finden.
Es macht es auf keinen Fall einfacher, wenn es dann bei solch einer Schau nichts zu meckern gab.
Ich bleibe trotzdem dran.
VG Martina -
Hallo Guudsje,
danke für Deine Ausführungen. Ja, auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen und wiederholend.
Auch an AL_MTSA. Hat es mich doch dazu veranlasst, die damalige Empfehlung des BA und die daraus resultierende Entscheidung mitzutragen, in Frage zu stellen.
Aus heutiger Sicht bin ich nicht wirklich glücklich mit unserer Lösung, die sicher nicht in Stein gemeißelt ist und nochmal auf den Prüfstand muss.
Ich kann auch den AG verstehen, der möchte, dass MA in 15 Meter Höhe und mehr, auch dazu körperlich in der Lage sind. Zu Beginn des AV und auch später noch. Er muss sich die Fragen im Schadensfall gefallen lassen. Bisher fand ich das eher vernünftig, das mittels der angebotenen Untersuchung abklären zu lassen.
Und so war wohl auch der Anlass zur Eingangsfrage, neben der BMI-Angelegenheit.
Aber es schadet wohl nie, sich selbst gelegentlich zu hinterfragen.
VG Martina -
Hallo zusammen,
sorry,Wer noch immer einen BG Grundsatz bzw. Information zitiert um Egnung zu begründen, zeigt leider dass fachliche Mängel in größerem Maße bestehen. Die Beschäftigten haben Anspruch auf eine rechtskonforme sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung!
So schnell sollte man sich nicht aus der Reserve locken lassen.Es steht dort: die Untersuchungen G25 und G41 geben Anhaltspunkte. Und das haben sie gemacht. Dieser Grundsatz stellt keine Grundlage dar, - er hilft aber vielleicht bei der Umsetzungs_Findung im Unternehmen.
Da kann man von Glück reden, wenn man SO nicht betreut wird.....
Die einen sagen so, die anderen so…Diesem, unserem Vorgehen liegt nicht die ArbMedVV zu Grunde, sondern das Arbeitsrecht, in Form einer Betriebsvereinbarung.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind unbestritten. Was nun aber wissenswert für alle aus der Praxis ist, die die Vorschriften nicht auswendig gelernt haben, wie die Kollegen auf Dach, Arbeitsbühne und Co. arbeiten können und der AG auch weiß, dass der AN körperlich dazu in der Lage ist, damit nicht hinterher "das Geschrei groß ist".
Und noch eine Anmerkung. Täglich melden sich eine Vielzahl neuer Sifas hier an, von denen viele aktiv an diesem Forum teilnehmen und vermutlich oft mehr „Bahnhof“ verstehen, als die Lösung selbst. (ich weiß, zu leicht soll es auch nicht sein und das Niveau muss oben bleiben usw.) Danke Guudsje für die inhaltlich verständliche und freundliche Hilfestellung zu meinem Beitrag in diesem Thema. Ich bin eher ein alter Hase – und wie wir ja nun dank dem letzten Beitrag von AL_MTSA wissen, mit uralt-Methoden und – Kenntnissen unterwegs. Dennoch: ich bin weit entfernt davon, in allen Themen Experte zu sein. So dürfte es wohl den allermeisten hier gehen.
Um so wichtiger: egal ob „neu“ oder „alt“ – eine freundliche und verständliche Kommunikation, ohne persönliche Anfeindungen muss man in diesem Kreis erwarten dürfen.In diesem SInne:
Viele Grüße
Martina -
Hallo,
Mit Verlaub, dafür braucht man aber nicht die BVS.Wenn man solche Mängel hat, sollte man doch in erster
Linie seine Geschäftsführung von der Problematik überzeugen
und mögliche Lösungswege aufzeigen.Gruß
Simon SchmeisserHallo Simon,
ja, zweifelsohne. Die Überzeugung, die Geräte dort aufzustellen, war offensichtlich besser.
Und um zurück zur Eingangsfrage zu gelangen: mit dem Datenschutzbehälter hätte ich das kleinste Problem.VG Martina