Weiss jemand wir man den Dämpfungsfaktor von 2 verschiedenen Gehörschützern
berechnet?
Die Gehöhrstöpsel haben einen maximalen Dämpfungswert (NRR)
von 33 und der Helm NRR 12.
Danke !
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Neues Benutzerkonto erstellenWeiss jemand wir man den Dämpfungsfaktor von 2 verschiedenen Gehörschützern
berechnet?
Die Gehöhrstöpsel haben einen maximalen Dämpfungswert (NRR)
von 33 und der Helm NRR 12.
Danke !
Suche Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 03: Betanken
Hat das jemand in elektronischer Form?
Danke!
Hier mal ein Sicherheitsdatenblatt für Waschmittel:
http://www.google.com/url?sa=t&rct=j…bliUJfg&cad=rja
Unter anderem steht da:
R50
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Wo "landet" das Waschmittel denn sonst wenn nicht im Abwasser?
Gibt es in D eine Vorschrift das gewerbliche Reinigungen einen Teil des Abwassers wiederverwenden müssen?
Welche Bestimmungen gibt es zur Lagerung von Waschmitteln (es geht um ca. 500kg)....
Danke!
Hat jemand eine Checkliste für Bürodrehstühle und könnte sie hier hochladen ?
Danke !
Was sagt Ihr zu diesem Thema ? Warum gibt es fast nur noch schwarze IT ?
Frage:
Ich bin in unserem Hause für die Beschaffung von IT-Technik
zuständig. Es gibt inzwischen eine Diskussion über die Zulässigkeit der
Verwendung schwarzer IT-Geräte und peripherer Komponenten.
Arbeitsmediziner und Hersteller vertreten hier offenbar konträre
Auffassungen. Wie ist die rechtliche Situation ? Es gibt inzwischen
viele Produkte die nur in schwarz zu beschaffen sind. Besteht die Gefahr
rechtlicher Konsequenzen (Stilllegung von Arbeitsplätzen o.ä.) bei
Einsatz solcher Geräte an unseren Arbeitsplätzen ?
Antwort :
Für die farbliche Gestaltung von IT-Geräte und
periphere Komponenten gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Es gibt
jedoch zahlreiche Auflagen in den DIN-Normen, den Vorschriften der
Berufsgenossenschaften und der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV).
So
müssen z.B. die Tastaturen entsprechend dem Anhang Unterpunkt 8 und 9
der BildscharbV eine reflexionsfreie Oberfläche haben und die
Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und
bei normaler Arbeitshaltung lesbar sein. Dies wird in der DIN EN ISO
9241 und der BGI 650 -Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für
die Gestaltung - insoweit konkretisiert, dass nur Tastaturen mit hellen
Tasten und dunkler Beschriftung (Positivdarstellung) eingesetzt werden
sollten. Bei Tastaturen mit dunklen Tasten und heller Beschriftung
(Negativdarstellung) können bei längerer Benutzung die Tasten durch den
Fingerschweiß glänzen.
Die BGI 742 - Sicherheitslehrbrief.
Arbeiten an Bildschirmgeräten - erweitert dies für Bildschirmgeräte wie
folgt: „Die Gestaltung der Gehäuseoberfläche muss einem Reflexionswert
zwischen 15 % und 75 % aufweisen. Empfohlen werden die mittleren Werte
zwischen 20 % und 50 %, diese entsprechen einem Glanzgrad von halbmatt
bis seidenmatt. Die heute üblichen hellen, grauweißen Gehäuse erfüllen
die Anforderungen, schwarze und "knallbunte" dagegen nicht. Der
Glanzgrad des Gehäuses sollte halbmatt bis seidenmatt sein.
Hochglänzende Gehäuseoberflächen erfüllen die Anforderungen nicht“.
Nach
DIN EN ISO 9241 und der BGI 650 ist zur Erreichung einwandfreier
Sehbedingungen ein ausgewogenes Leuchtdichteverhältnis im Gesichtsfeld
erforderlich. Dies liegt vor, wenn z.B. ein Verhältnis der Leuchtdichten
zwischen Arbeitsfeld (z.B. Papier) und näherem Umfeld (z.B.
Arbeitstisch) von 3 : 1 nicht überschritten wird. Dieses ausgewogene
Leuchtdichteverhältnis kann mit IT-Geräten mit dunklen Farben nicht
erreicht werden, da das Verhältnis der Leuchtdichten zwischen
Bildschirmfläche und dunkelfarbigen Gehäusen immer größer als 3 : 1 sein
wird.
Wir empfehlen daher für IT-Geräte, die im Gesichtsfeld
aufgestellt und benutzt werden nur solche zu verwenden, die die
Anforderungen bezüglich des ausgewogenen Leuchtdichteverhältnisses
erfüllen. Dies sind i.d.R. Gehäuse mit hellen Farben. Geräte, die
außerhalb des Gesichtsfeldes aufgestellt werden und z.B. nur
gelegentlich benutzt werden, können eine entsprechende dunklere Farbe
besitzen.
Bei Tastaturen müssen hingegen die Tasten für den
gewerblichen Einsatz immer die Positivdarstellung besitzen, d.h. die
Tasten müssen dunkle Zeichen auf hellem Untergrund besitzen. Das Gehäuse
könnte zwar entsprechend farbig und dunkler gestaltet sein, aber auch
hier gilt die Einhaltung des ausgewogenen Leuchtdichteverhältnisses
(max. 3 : 1).
Die Gefahr rechtlicher Konsequenzen (Stilllegung von
Arbeitsplätzen o.ä.) bei Einsatz solcher Geräte an den Arbeitsplätzen
besteht nur insofern, wenn sich die betroffenen Mitarbeiter hierüber bei
den entsprechenden Stellen beschweren oder im Rahmen einer
Betriebsprüfung das Amt für Arbeitsschutz oder die Berufsgenossenschaft
die dunklen IT-Geräte bemängelt. Die Arbeitsplätze werden dann jedoch
nicht sofort stillgelegt. I.d.R. werden Sie aufgefordert, die Mängel
unverzüglich zu beseitigen. Sollten sie dies jedoch unterlassen, können
Ordnungsgelder verhängt werden und bei wiederholter
Nichtberücksichtigung auch die Nutzung der IT-Geräte stillgelegt werden.
Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften werden im Internet z.B. unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de angeboten.
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk ist im Internet unter http://www.recht.com/hvbg erhältlich.
Literaturverzeichnis
- DIN 2137 Büro- und Datentechnik - Tastaturen. Berlin: Beuth.
-
DIN EN 29241-3, Ausgabe:1993-08 Ergonomische Anforderungen für
Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten; Teil 3: Anforderungen an visuelle
Anzeigen. Berlin: Beuth 8/1993.
- DIN EN ISO 9241-4 Ergonomische
Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - Teil 4:
Anforderungen an die Tastatur. Berlin: Beuth 1/1999.
- DIN EN ISO 9241-4 Berichtigung 1 Berichtigung zu DIN EN ISO 9241-4:1999. Berlin: Beuth 6/2002.
-
DIN EN ISO 9241-9 Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit
Bildschirmgeräten. Teil 9: Anforderungen an Eingabemittel, ausgenommen
Tastaturen. Berlin: Beuth 3/2002
ArbSchG Gesetz über die
Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246),
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. Sept. 1996 (BGBl. I. S.
1461).
BildscharbV Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten
(Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV) vom 04.12.1996 (BGBl. I. S.
1841).
Quelle:
Zunächst würde ich mir die Betriebsanweisung für die Gefahrstoffe und die Gefährdungsbeurteilung für diesen Arbeitsplatz zeigen lassen.
Gesetz über
Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für
Arbeitssicherheit – Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
§ 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den
Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der
Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu
unterstützen. Sie haben insbesondere
den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die
Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
a. der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und
sanitären Einrichtungen,
b. der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von
Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c. der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d. der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in
sonstigen Fragen der Ergonomie,
e. der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Nun ist es leider so das unsere "Beschaffer" Bürostühle anschaffen, ohne vorher die SiFa zu fragen.
Ihr könnt euch sicher vorstellen was dabei raus kommt :
Hauptsache billig !
Zudem sind die Stühle nur bis 102 kg zugelassen. Es soll aber auch Mitarbeiter geben, die etwas mehr wiegen.
Gibt es ausser dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) noch eine Grundlage wonach die SiFa mitbestimmen kann?
Wie läuft das bei Euch ?
EDIT:
Büroarbeitsstühle sollen konstruktiv
mindestens auf ein Körpergewicht von 110 kg und eine tägliche Nutzungszeit
von acht Stunden ausgelegt sein. Stühle, die von schwereren Personen und/oder
länger als acht Stunden/Tag benutzt werden, müssen hierfür geeignet sein
(BGI 650, Nr. 7.3.2)
Wenn ich den Risikograph nach BGI 5012 nehme komme ich bei 28 Grad und 30% Luftfeuchte noch in den grünen Bereich, also keine Maßnahmen.
Ist das ein Widerspruch der ASR 3.5 ???
Brauche ich eine Gef.Beurteilung ?
In Einzelfällen kann das Arbeiten bei über +26 °C zu einer Gesundheitsgefährdung führen, wenn z. B.
schwere körperliche Arbeit zu verrichten ist,
besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder
hinsichtlich erhöhter Lufttemperatur gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) im Raum tätig sind.
In solchen Fällen ist über weitere Maßnahmen anhand einer angepassten Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden.
Wenn ja, wie soll die aussehen ? Hat jemand ein "Muster"?
Aus der ASR:
Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26° C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden.
Was tun wenn sich der Arbeitgeber nicht darum kümmert ? Meldung an die Aufsichtsbehöhrde ?
Wenn die Außenlufttemperatur über +26°C beträgt und unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen nach Punkt 4.3 verwendet werden, sollen beim Überschreiten einer Lufttemperatur im Raum von +26 °C zusätzliche Maßnahmen, z. B. nach Tabelle 4, ergriffen werden.
Also weitere Maßnahmen erst wenn Sonnenschutzsysteme nichts bringen.
Wir drehen uns im Kreis.....
Technische Regeln für Arbeitsstätten
Raumtemperatur
ASR A3.5
http://www.google.com/url?sa=t&sourc…ybR1mlQ&cad=rja
(3) Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne
- technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), - organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder - persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung),
wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.
Der Abstand zum Gebäude in dem sich Büros befinden ist ca. 3m. Hier
geibt es ab und zu Probleme wenn die Fenster im dieketem Bereich
geöffnet sind....
Das Problem habe ich auch.... Mitarbeiter beschwert sich, es riecht (ab und zu) nach Rauch.
Kann er sich eigentlich auf das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher berufen ? Ich würde eine Gefährung der Gesundheit zu 99 % ausschliessen.
Den Film "Unfallmeldung eines Dachdeckers" kann ich leider wegen eines hier nicht gültigen Dateiformates hier hochladen...
Verstehe nur Bahnhof.
Schau die mal Dropbox an. Kannst den Film da hochladen und in Public einstellen, anschließen link hier posten.
Dropbox bietet über zwei vordefinierte Ordner Photos und Public
die Möglichkeit, Dateien auch mit Personen zu teilen, die Dropbox nicht
nutzen. Im Ordner Public werden die darin befindlichen Dateien direkt referenziert, sodass man die Funktion ähnlich wie einen Filehoster nutzen kann.
Es stehen verschiedene Speichergrößen zur Verfügung, von 2 GB
(kostenfrei) bis 100 GB. Der kostenfreie Speicher kann durch Werbung von
Neumitgliedern und weiteren, teilweise zeitlich begrenzten Aktionen,
auf über 20 GB erhöht werden
Ich suche eine Aufstellung wann ein Feuerlöscher in einem KFZ (PKW, LKW, Bus u.s.w. mitzuführen ist, am besten mit Grundlage.
Danke !
Die Lagerung von frischem Maschinen- oder Motoröl muss aus dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes (BetrSichV) nicht erlaubt werden, da es sich im Regelfall nicht um eine entzündliche bzw. leicht- oder hochentzündliche Flüssigkeit handelt.
Ist Motoröl ein Gefahrstoff ?
Hier ein Sicherheitsdatenblatt:
http://images.raiffeisen.com/Raicom/sdb/401…el_HD_15W40.pdf
Muss für die Lagerung von ca. 20 x 1Liter - Dosen ein Schrank angeschafft werden ?
Ich halte das für übertrieben ...
Was mein Ihr ?
Sind eigentlich Wachsfackeln ein Gefahrstoff ?
Sicherheitsdatenblatt nach 91/155/EWG für Wachs :
Gibt es für BGV A3 - Prüfungen an PC's irgendwas zu beachten ?
Ich bin nicht Elektriker, aber es gibt da die unterschiedlichchsten Meinungen, wie:
- es darf nur die Anschlussleitung geprüft werden
oder
die RISO - Messung darf nicht durchgeführt werden
da der PC dabei zerstört werden könnte.
Danke !
Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit ereignen.
In der Regel ist dies der Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück. Grundsätzlich ist - je nach Verkehrsmittel - der kürzeste Weg zwischen der Wohnung und dem Betrieb versichert.
Umwege können versichert sein, wenn diese zum Beispiel notwendig sind wegen einer Umleitung, einer schnelleren Verbindung, bei Fahrgemeinschaften oder um Kinder vor der Arbeit in den Kindergarten oder in die Schule zu bringen.
Wird der direkte Weg von der Arbeit aus privaten Gründen unterbrochen, besteht für die Dauer der Unterbrechung kein Versicherungsschutz. Bei Fortsetzung des Weges innerhalb von zwei Stunden lebt dieser aber wieder auf.
Ein Wegeunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss vom Unternehmer durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.
Quelle: http://www.bg-metall.de/versicherung-u…wegeunfall.html
Was ist dann bei einem Wegeunfall ohne Arbeitsunfähigkeit zu tun ?
Unfallvermerk ?
Ich habe hier ein Bewertungsschema gefunden:
http://www.ti.ch/DSS/dSP/sezS/U…1_20080213d.pdf
Es geht dabei nicht um schwach gebundene Asbestprodukte .....
Dieses Schema ist aus der Schweiz .... gibt es sowas auch für D ?
Ich meine nicht die Bewertungsrichtlinien für schwachbebundene Asbestprodukte !
Danke !