Beiträge von Michael Kasper

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    Guten Abend,


    externe ? Leiharbeiter von Deiner Firma oder eine andere Firma ? Die mit Deiner gar nichts zu tun hat ?


    1. Wenn es eine fremde Firma ist, die nichts mit Euch zu tun hat, müsst Ihr auch keinen San-Raum haben. Ausser in einer Gefährdungsbeurteilung wird eine erhöhte Gefahr ermittelt. Ich denke aber mal eher nicht.
    2. Sollte es sich um Leiharbeiter handeln, dann ja.


    Aber Grundsätzlich kann man sich fragen, kann der Betreiber des Gebäudes einen San-Raum einrichten, schaden tut es nicht.


    Gruß
    Michael

    Hallo zusammen,
    meiner Meinung nach ist das nicht fair, das die Personen über einen Lehrgang an der LFS diese Quallifikation bekommen. Nun so ist es eben. Aber wenn wir alle mal ehrlich sind, zählt die Erfahrung die man sammelt in den Jahren mehr als ein Lehrgang. Weil, meiner Meinung nach darf man zwar nach einem Abschluß, egal mal bei welchem Anbieter, sich Brandschutzbeauftragter nennen, aber es gehöhrt sehr viel mehr dazu um in diesem Fach arbeiten und beraten zu können.


    Aus diesem Grund denke ich, muss das jeder für sich entscheiden, in wie weit ich dann auch in dieser Stellung arbeiten kann/möchte und der Unternehmer muss entscheiden, ob er hier vertrauen möchte oder nicht.


    Gruß
    MIchael Kasper

    Hallo zusammen,


    ich habe am Freitag meine Ausbildung zum Fachplaner Brandschutz begonnen. Bei Eipos.


    Hat jemand damit Erfahrung ? Tipps wie läuft die Prüfung(en) ab ? Kann ich mich speziell vorbereiten ?



    Danke und Gruß


    Michael Kasper

    wo ich bei der Planung dabei bin, versuch ein durchzusetzen, das es keine Möglichkeit gibt, im Raum die Anlage zu steuern. Nur über Raumfühler.
    Haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, selbst die Temperaturen einzustellen, wird es schwer. Ich denke, nur über gute Aufklärung. Ich habe mal eine Unterweisung über Klima im Büro gehalten. Dabei hat mich der Betriebsarzt unterstützt. Danach war es eine Zeit besser.
    Mehr kann ich auch nicht dazu sagen.

    Also ich habe schon so einiges gem. Kundenwunsch getestet.
    Alles ohne wirklichen Erfolg. Entweder hat es nichts gebracht, übel gerochen oder das Material angegriffen.


    Unterm Strich habe ich empfohlen, jeden Mitarbeiter eine Tastatur zu geben. Telefone, die von mehreren Mitarbeitern genutzt werden, haben ich Haedsets empfohlen. Auch für jeden Mitarbeiter. Das wurde sehr gut angenommen und bringt unterm Strich am meisten.


    @ MichaelID


    Ich denke, das muss jeder für sich entscheiden, wo bei ich das schon oft so sehe wie Du. Das Thema kommt immer wieder auf, und wenn es einer wissen mag, sollten wir Tipps geben, auch wenn wir nichts davon halten ;) Nicht böse gemeint :)

    Ist ein Fußballspieler über seinen Verein über die BG versichert. Sprich, ist ein Unfall beim Fußballspiel ein BG Unfall (Arbeitsunfall)
    Ich meine Ja, denn ein Verein ist doch bei der BG Versichert (Feuerwehr/DRK usw.)
    Was meint Ihr ?
    Kennt Ihr eine klare Aussage dazu ?

    Deutschland hat am 19. Februar 2010 die multilaterale Vereinbarung M208 gezeichnet. Danach kann ab sofort bei kennzeichnungspflichtigen innerstaatlichen Gefahrguttransporten von Gasen auf die Mitnahme der Ausrüstungsteile "Schaufel, Kanalabdeckung und Auffangbehälter aus Kunststoff" verzichtet werden. Die Vereinbarung wurde im Vorgriff auf die Änderung des ADR 2011 gezeichnet und gilt auch in Belgien, Frankreich und Italien, sowie im Verkehr zwischen den Zeichnerstaaten, soweit eine direkte Verbindung möglich ist. Die Vereinbarung wurde im VKBl. 5-2010 vom 15. März 2010 veröffentlicht.

    Öl ist ein Gefahrstoff.
    Zur Lagerung. Ein Gefahrstoff ist so zu lagern, das keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
    In Deinem Fall.
    Ich denke einen Schrank würde ich auch nicht anschaffen. Aber das Öl musst Du auf jeden Fall so lagern, das die Behälter in einer Wann stehe, die so groß ist, das die Mengen die darin Lagern, aufgefangen werden können.
    Weiter ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Über einen Hautschutzplan solltest Du auch nachdenken.

    Guten Morgen :D
    Ich habe einen Lastenaufzug, keine Personenbeförderung ausser der Aufzugführer.
    Hier ist ja eine Einweisung für die Nutzung erforderlich. Alles weiter wie BAs usw. natürlich auch, aber mir geht es nur um die Einweisung des Aufzugführers.


    Fragen :)


    Die Einweisung kann doch im Prinzip der oder ein Vorgesetzter machen, wenn es eine schriftliche Unterweisung nach den geltenden Vorschriften für Lastenaufzüge gibt die dann zusammen mit dem zu Unterweisenden durchgesprochen werden und dieser, wenn er es verstanden hat, unterschreibt.


    Sehe ich das falsch ?