Guten Abend,
externe ? Leiharbeiter von Deiner Firma oder eine andere Firma ? Die mit Deiner gar nichts zu tun hat ?
1. Wenn es eine fremde Firma ist, die nichts mit Euch zu tun hat, müsst Ihr auch keinen San-Raum haben. Ausser in einer Gefährdungsbeurteilung wird eine erhöhte Gefahr ermittelt. Ich denke aber mal eher nicht.
2. Sollte es sich um Leiharbeiter handeln, dann ja.
Aber Grundsätzlich kann man sich fragen, kann der Betreiber des Gebäudes einen San-Raum einrichten, schaden tut es nicht.
Gruß
Michael