In so einem Fall ist die Grenze aufgrund mangelnden Vertrauens überschritten, die Zusammenarbeit beendet und die Mitteilung an die BG raus, dass dieser Betrieb jetzt durch jemand anderes betreut wird / werden muss.....
Beiträge von harmi
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Evernote.
Notizprogramm mit der Option, Fotos, Dateien, Sprachnotizen etc. einzubinden. Nutze ich gerne bei Begehungen. App öffnen, in der App Foto machen und gleich den Sachverhalt drunter schreiben, oder sogar per Sprachnotiz die Sache beschreiben. Zuhause oder im Büro mit WLAN auf den zur Verfügung gestellten Webspace hocheladen (kann man mit 5,- € pro Monat erheblich erweitern) und dann am Lappi / PC wieder abrufen. Kann sogar Präsentationsmodus
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Arbeiten von Leitern / Sprossenleitern? (oder nur Überwindung des Höhenunterschieds zum höher gelegenen Arbeitsplatz?)
Breiter Standfuß? (schwer erkennbar, wenn nicht, vielleicht auch in der GFB festgestellt, dass diese auch geeignet ist)
Leitersicherung (macht sicher der Kollege mit dem Eimer auf Sicht, wenn die Leiter rutscht, kann er immer noch hinrennen...)
Absicherung? (oder fahren dort mittags keine Fahrzeuge?)
Schuhwerk? (schwer erkennbar)
Höhenausgleich unter Standfuß? (kannste so machen, dann isses halt k@cke....)
Absturzsicherung (wird eh überbewertet...)
Fünf vor zwölf (Oder liegt da oben das Mittagessen?)
Warnweste? (OK; jetzt höre ich auf....)
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OK, rechnen wir nochmal:
Nehmen wir mal einen Tagessatz 600,- Als gute FASI kann man das von guten Kunden verlangen.
Den kriegst du maximal 3x oder 4x pro Woche.
Alternativ Stundensatz 75,-, auch den kriegst du nicht für jede Minute, wo du gerade an die Arbeit denkstAlso sagen wir mal 15 TS a`600,- ---> 9000,- (Ist machbar, aber dann muss es gut laufen, keine Feiertage, nicht krank sein, nciht blau machen)
PKW 550,- (Werkstatt, Steuern, Versicherung, Rate /Leasing / Rücklage für den nächsten)
Miete Büro 400,-
Rentenbeitrag 950,- (es sei denn duhast eine andere Lösung und lebst als Privatier....)
Krankenversicherung usw. 850,- (es sei denn, du willst dich privat versichern...)
Telefon, Internet, Handy etc. 80,-
Kraftstoff 200,- es sei denn, du besuchst deine Kunden nicht...
Beiträge IHK, BG, Haftpflicht etc. 100,-
Sonstige Kosten wie Büromaterial, Messgeräte, PSA usw. 100,-
Fortbildung: 100,-Sind summasummarum 3300,-, die du erst mal reinholen musst. bleiben 5700,- die du versteuern darfst. Nehmen wir mal einen Satz von 35 %, dann sind das 1995,- an Steuern, bleiben dir also 3705,-
Fein, damit kann man leben? Kann man. Aber wehe, man wird krank, macht eine Woche Urlaub, will mal zur Beerdigung, Hochzeit usw.
Oder einer der guten Kunden, der dir zwei Tagessätze im Monat beschert, geht über die Wupper.
usw.
Ihr könnt die Tagessätze, laufenden Kosten etc. gerne zerpflücken, es ist nur ein Beispiel
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Als externe FASI etc. achte ich schon aus Eigenschutz selbst darauf, den zuständigen Stellen wie BG und GAA / Bez. Reg. mitzuteilen, dass ich einen Betrieb nicht mehr betreue.
Außerdem gebe ich dem Betrieb eine To-Do-Liste, in der steht, was nach der Vertragsauflösung zu beachten ist, z. B. meine Kontaktdaten aus Alarmplänen, Feuerwehrplänen, etc. herauszunehmen / zu aktualisieren, damit ich nicht mitten in der Nacht angerufen werden, wenn es in einem Betrieb brennt, den ich schon drei Jahre nicht mehr betreue. -
womit wir wieder beim Thema Gefährdungsbeurteilung sind, die BA ist ja das Fazit aus der Gefährdungsbeurteilung... und wenn in der GfB festgestellt wird, dass keine Gefahr für den Menschen ansteht, dann brauche ich auch kein BA.
Als Beispiel siehe Selbstretter, keine BA notwendig aber regelmäßige Unterweisung... festgestellt in der GfB.Gruß
ToniSorry, die Frage mag blöd klingen, aber was verstehst du unter "Selbstretter"?
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Ich drehe den Spieß gerne um und frage mich, ob eine Betriebsanweisung notwendig ist. Wenn Vorgesetzte und FASI es für nötig halten, eine Betriebsanweisung zu erstellen, kann Und muss) sie auch gleichzeitig zur Unterweisung genutzt werden.
Schönes Beispiel aus dem Bereich Verwaltung: elektrisch höhenverstellbare Schreibtische. BA erstellen oder nicht? Es geht ja nur hoch und runter, aber beim Bewegen könnte was kippeln oder jemand die Finger dazwischen oder oder oder.... Und das höhenrichtige Einstellen will auch unterwiesen sein usw. Also eine BA erstellt und die Vorgesetzten in der Verwaltung haben ein schönes Unterweisungsthema in der nächsten "Monatsbesprechung".
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Edit: falsch gelesen....
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Erst einmal muss ermittelt werden, ob sie anwendbar ist. Man kann ja jede Abweichung kompensieren... Theoretisch....
Na da bin ich aber mal gespannt......
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Erst mal FASI machen, Erfahrungen sammeln, Hörner abstoßen. Als frische FASI gleich SiGeKo machen ist lehrgangstechnisch kein Thema, aber die Praxis auf Baustellen erfordert da schon ein wenig mehr....
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Was sagt denn die für diese Frage passende "Technische Regel für Arbeitsstätten?"
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Ganz wichtig: die Krawatte mit Reflexstreifen. Aber bitte nicht gebunden, sondern mit selbstlösendem Safety - Clip ab 0,15 kN Zugkraft....
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Ich lach mich Tod,
wenn ich darüber nachdenke das diese Löschdecken bei uns im Brandschutzkonzept mit aufgenommen wurden.
Das Brandschutzkonzept ist wohl gemerkt vor ungefähr 2-3 Jahren überarbeitet worden und seit 2002 wurde die Norm bereits zurück gezogen.
Klasse, ich glaube ich spreche mal mit unseren Brandschutzbeauftragten.Gruß
GeraldUnabhängig von der Sinnhaftigkeit von Löschdecken in einem Brandschutzkonzept:
Wenn sie im Brandschutzkonzept stehen, sind sie eventuell ein kleiner Teil einer Baugenehmigung, es sei denn, ihr habt ein Brandschutzkonzept just for fun erstellen lassen. Wenn da dann jemand ganz pingelig ist und sie bei einer Brandschau nicht findet, wird er / sie zunächst danach fragen und dann vermutlich fordern, dass sie vorhanden sind.
Ansonsten teile ich die Meinung, dass sie für Personenbrände nciht geeignet sind.
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Ist das wirklich ein Depp, der dort an der Maschine arbeitet?War er ausreichend unterwiesen? ausreichend an der Maschine ausgebildet? Hat der Mitarbeiter die Unterweisungen verstanden? (anscheinend nicht!)
Wurde der richtige Mitarbeiter mit den Aufgaben betraut?Man ist immer schnell dabei Menschen zu verurteilen.
Personalauswahl ist das eine, die Auslese nach Darwin das Andere. Ich befürchte, dass viele sogenannte "Facharbeiter" mit den ihnen anvertrauten Aufgaben überfordert sind, bei anderen ist es Routine, Gleichgültigkeit, Trotz oder Dummheit. Schwierig für den Arbeitgeber, da immer die richtige Auswahl und Entscheidung zu treffen.....
Ein Fehlverhalten hat immer einen Grund, wenn man ihn erfährt, kann man gegensteuern. Oft ist leider erst ein Unfall der Moment, in dem man erfährt, dass sich jemand anders verhält, als man es erwartet / ihm oder ihr unterwiesen hat.
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Und wofür soll so etwas genutzt werden?
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Moin,
eigentlich bleibt alles wie es ist, aber irgendwie ändert es sich doch. Aus Datenschutzgründen und auch dem Schutz der eigenen Person gegenüber anderen "Mitlesern" soll in einem meiner zu betreuenden Betriebe nun das Verbandbuch als Abreißblock oder Loseblatt-Lösung eingeführt werden. Nun ist man sich leider noch nicht einig, wer den den Briefkasten, in den die Blätter eingeworden werden, regelmäßig leert und die Inhalte des Verbandbuchs anonymisiert / auswertet / irgendwie abheftet usw.
Wie macht ihr es? Ich bin ca.sechs mal im Jahr dort, also scheide ich schon mal aus.....
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Moin,
da habe ich auch mal drüber nachgedacht. Mittlerweile bin ich 53 Jahre alt und zu müde für sowas. Ich habe einen Kundenstamm, mit dem ich überlebe und gewinne auch stets mal wieder neue dazu.
Es war für mich bisher bei keinem Aquisegspräch von Nachteil, dass ich nicht Ingenieur, Bachelor oder Master war. Ich war halt die geforderte Fachkraft für Arbeitssicherheit und das genügte den Kunden. Vielleicht auch, weil ich die ganz großen Fische nicht dabei habe.
Nichtsdestotrotz, wenn du noch Ehrgeiz und Zeit hast, mache es. Jeder Titel ist in der heutigen Zeit wertvoll. Und irgendwann werde ich auch einen Auftrag nicht bekommen, weil ich "nur" Industriemeister bin.
Viel Erfolg!
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Ich würde es so sehen, dass die freiberuflich Tätigen mit euch einen Werkvertrag eingegangen sind und ihr ihnen somit nur eine sichere Arbeitsstätte zur Verfügung stellen müsst und sie auf besondere Gefahren, Brandschutzordnungen etc. hinweisen müsst. Eine weitere Betreuung durch Euch steht ihnen, außer der Benennung eines Koordinators, nicht zu, es sei denn, ihr vereinbart etwas anderes.
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Natürlich steht auch ihnen das Recht zu, genau so gut betreut zu werden, wie die fest angestellten Beschäftigten
Wenn es nur temporäre Beschäftigungen sind, würden sich die Einsatzzeiten ja theoretisch auch nur anteilmäßig erhöhen. Beispiel: ein Ferienjobber ist sechs Wochen bei euch. Das sind aufgerundet 0,12 Anteile der Jahresarbeitsszeit.
Also auch nur 0,12 mal 1,5 h Grundbetreuung, also 10,8 min. Die hast du schon verbraucht, um zu die Meldung entgegenzunehmen, dass er da ist, berechnen, wieviel Einsatzzeit für ihn ansetzen musst und wieviel davon auf den Betriebsarzt fallen.
Wenn ihr nur Faktor 0,5 habt, sind es 3,6 min, das reicht gerade mal, um Luft zu holen, ihn auf dem Flur freundlich zu grüßen und nachzudenken, ob Einsatzzeit für ihn angemessen ist.
Bei 2,5 Stunden wiederum, sind es immerhin 27 Minuten. Das reicht, um nachzudenken, ob der Job, den er macht, für einen Ferienjobber gefährlicher ist, als für einen festangestellten Beschäftigten. Wenn du schnell tippen kannst, schaffst du es vielleicht, den Vorgesetzten per Mail mit Lesebestätigung drauf hinzuweisen, dass er es in die GFB aufnehmen muss.
Wenn du nur externe FASI bist, musst du natürlich bei allen drei Modellen noch die Zeit abrechnen, die du benötigst, um auszurechnen, um welchen Betrag du jetzt die nächste Rechnung erhöhen musst.
Have a nice Weekend