Evakuierung in Pausenzeiten

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  • Hallo zusammen,

    bei uns in der Firma gibt es, noch quasi flamm-neu, eine automatische Brandmeldeanlage (BMA), welche im Falle eines Brandes einen Evakuierungsalarm auslöst. Gleichzeitig wird aus allen Druckern in der gesamten Firma eine Liste aller anwesenden Personen, unterteilt nach Abteilungen gedruckt. Die Liste dient der Überprüfung am Sammelplatz, ob alle Mitarbeiter raus sind.

    Soweit so gut, das funktioniert auch alles super, Evakuierungs-Übungen wurden schon durchgeführt.

    Allerdings ist es häufiger so, dass einige Mitarbeiter in den Pausen das Betriebsgelände verlassen, um z.B. spazieren zu gehen, mal eben rüber zum Aldi zu fahren oder sonstiges. Dagegen spricht ja auch erstmal nichts. Ausgestempelt wird nicht.

    Was aber, wenn DANN eine Evakuierung stattfindet und die Listen mit den anwesenden Personen gedruckt werden, auf denen 20 aber grad in der Pause unterwegs sind. Im schlimmsten Fall wird die Feuerwehr, natürlich vergeblich, nach ihnen suchen.

    Wie würdet ihr das handhaben? Also mir kommt als erstes in den Kopf, dass sich die Mitarbeiter ausstempeln müssen, wenn sie das Gelände verlassen. Allerdings könnte ich mir Vorstellen, dass das unsere Zeiterfassung durcheinander bringen könnte.

    Es zu verbieten, das Gelände zu verlassen kommt nicht in Frage.

    Vielleicht habt ihr noch andere Vorschläge.

    Danke und viele Grüße

    Tim

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  • Wie würdet ihr das handhaben? Also mir kommt als erstes in den Kopf, dass sich die Mitarbeiter ausstempeln müssen, wenn sie das Gelände verlassen. Allerdings könnte ich mir Vorstellen, dass das unsere Zeiterfassung durcheinander bringen könnte.

    SIcher?

    Unsere Zeiterfassung kann sowohl Pausen erfassen, als auch dienstliche Wege außer Haus ("Dienstgang"). Wer das Gebäude verlässt, stempelt auf die eine oder andere Weise aus.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass eure Zeiterfassung das nicht kann. HInterfrag das mal bei der IT. Angesichts der gut funktionierenden BMA müssen sich die Pausengänger ausstempeln können. Separate Erfassung der Leute auf Listen an den Ausgängen würde ich nicht empfehlen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Oha, das Pünktchen auf dem "i". Die Zeiterfassung könnte der Nettozeiterfassung umfunktioniert werden, dann müssten aber auch die, die die Pause in der Firma verbringen stempeln. Komplex ...

    Ist hier nicht einfacher ein "mündliches" Bescheidgeben eines Kollegen genügend? Wie geht ihr mit Besuchern Gästen etc. um, eine gewissen Graumasse wird es immer geben.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Wie geht ihr mit Besuchern Gästen etc. um, eine gewissen Graumasse wird es immer geben.

    Besucher, Gäste und Fremdfirmen müssen sich immer anmelden und werden im System erfasst. Entsprechend werden diese auf der Liste erscheinen.

    Hier wäre das selbe Problem. Besonders Fremdfirmen verlassen gerne in ihrer Pause das Gelände. Hier werden sie aber angewiesen dem zuständigen Fremdfirmenkoordinator Bescheid zu geben.


    Ich kann mir kaum vorstellen, dass eure Zeiterfassung das nicht kann. HInterfrag das mal bei der IT. Angesichts der gut funktionierenden BMA müssen sich die Pausengänger ausstempeln können.

    Das werde ich auch au jeden Fall bei unserer IT nachfragen.

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  • Die Dienstgang-Erfassung dürfte da der einfachste Weg sein, wenn ein so gesteuertes System im Einsatz ist. Falls ihr noch Einfahrt-Karten am Zugang einsetzt, würden auch die Fremdfirmen auftauchen, da sie dann ja das Betriebsgelände erfasst verlassen haben.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo,

    kann das nicht von euren BSH festgestellt werden?

    Sofern das über die Zeiterfassung nicht geht, macht

    doch ein Board mit Karten. Jeder Mitarbeiter der in

    der Pause das Betriebsgelände verlässt, steckt seine

    Karte ins Board. Sicherlich nicht ganz frei von Fehlern.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • In der Zeit von Digitalisierung sicherlich der beste Vorschlag *IroAus*

  • Eine Anwesenheitserfassung empfiehlt sich unabhängig von der Zeiterfassung zu führen.

    Bei uns z.B. ist dies so in der Betriebsvereinbarung auch festgelegt.

    Und ja, auch wenn Digitalisierung heute als Standard erscheint, Karten an einer Tafel werden bei uns genauso genutzt wie auch elektronische Anwesenheitserfassungen.

    Muss jeder für sich selbst entscheiden. Und ja, es gibt in jedem System immer Ausreißer.

    *IroAN*

    Wer an 100% Sicherheit glaubt, glaubt auch das der Storch die Kinder bringt.

    Erreichen kannst da das nur, wenn einen Chip implantiert hätten, redundant natürlich. *IroAus*

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

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  • Hi zusammen

    Das mit dem Board klappt im Bergbau immer noch und ist Fehlerfrei, die Jungs nehmem es ERNST mit der Sicherheit. Wir machen es bei uns im Unternehmen mit Schlüsselanhänger.


    Klappt prima

    Gruss

  • Ja, das mit den Karten (oder Marken, oder ähnliches) klapp ganz leidlich. Wir haben in jedem Betriebsgebäude (und auch auf Baustellen) solche Meldetafeln aufgrund derer dann die Vollzähligkeit am Sammelplatz kontrolliert werden kann.

    100% erreicht man nicht immer, aber besser als nichts! Schließlich ist das Anmelden die eigene Lebensversicherung im Falle des Falles. Das muss eben jedem klar gemacht werden.

    Krieg ist Verbrechen!

  • Mir stellt sich hier die Frage mit der Versicherung.
    Wenn ich in der Pause angefahren werde und bin verletzt, was sagt dann die BG?
    Pause ist ja keine Arbeitszeit. Ein Dienstgang ist beruflich motiviert und ist versicherte Zeit.
    In der Pause Dienstgang zu stempeln ist ??

    Sorry, aber meiner Meinung nach muss sich jeder ausstempeln, der das Gelände verlässt.
    Bei uns kann das die EZE.
    Aber wenn bei Euch Listen aus dem Drucker kommen (Unser Datenschützer würde in Ohnmacht fallen!), sollte eine Pausenerfassung bei Bedarf doch wohl möglich sein?

  • Mir stellt sich hier die Frage mit der Versicherung.
    Wenn ich in der Pause angefahren werde und bin verletzt, was sagt dann die BG?

    Kommt drauf an ob ich mich auf einem Spaziergang befinde oder mir etwas zu Essen holen möchte.

    Spaziergang = nicht versichert

    Weg zur Nahrungsbeschaffung = versichert

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

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  • Bei uns ist in einer BV geregelt wenn das Gelände verlassen wird ist zu stempeln.

    In der Pause ist abzustempel da dies nicht bezahlte Arbeit ist und bei einem Dienstgang ist dieser zu stempeln.

    Das ganze geht bei uns schon Jahre lang ohne Probleme.

    Grüße Nils

  • Hi,

    ich weiß zwar nicht, wie groß eure Abteilungen sind, aber - ich denke jetzt mal pragmatisch - irgendjemand wird doch bei der Vollzähligkeitskontrolle wissen, ob der fehlende Mitarbeiter gerade beim Aldi ist. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Betriebsräume incl. Toiletten durch BSH geräumt werden.

    Außerdem kann das beim Aldi doch nicht so lange dauern, dass man die Vollzähligkeit nicht nachmelden kann wenn die Feuerwehr eintrifft und sich auf den Löschangriff vorbereitet.

    Das mit dem automatischen Ausdrucken finde ich super!

  • Die Board Variante von SimonSchmeisser ist eine bewährte Variante, die auch funktioniert. Die genaueste wäre natürlich ein GPS-Sender. Aber die Fußfessel ist wie ein funktionierendes Zeiterfassungssystem nicht erwünscht.

    Mittagspause im Park? Ja warum nicht, wenn der MA pünktlich zurück ist.

    Längere Pausen fallen nur in Produktionsbereichen auf wenn die Maschine nicht pünktlich anläuft. In anderen Bereichen sind Überziehungen nicht so schlimm, solange die Arbeit gemacht wird.

    Für den Brandschutz ist ein funktionierendes System wichtig..

    Aber ein "Ausstempeln beim Verlassen des Gebäudes" ist nicht so einfach.

    - Ich muss ja dann länger arbeiten!

    - Gibt es da Tricks zum Umgehen?

    Und da sind wir schon beim Problem.

    Damals bei meinem Ausbildungsbetrieb war es klar geregelt "Wer den Arbeitsbereich verlässt und nicht ausstempelt kassiert eine Abmahnung". Ergebnis: Hat funktioniert.

    Aktuell haben wir auch ein Zeiterfassungssystem und die Pausenzeiten sind relativ flexibel zu nehmen, ansonsten werden diese am Tagesende abgezogen.

    Beim Verlassen des Betriebsgeländes bzw. Weg zum Raucherplatz ist ein Ausstempeln erforderlich. Wer wann seine Pause macht, fällt im Bürobereich gar nicht so auf. Nach internen Untersuchungen verlassen viele das Gelände und sind laut System anwesend. Hier wird nichts unternommen, da der Personalrat und Personalabteilung ebenso draußen unterwegs sind (u.a. Raucherecke). Es ist einfach nicht erwünscht.

    Bei einem Notfall...ähh.. ja, da wird eine Liste mit 500 Mitarbeitern ausgedruckt und die Hälfte ist auf Dienstgang (gestempelt), im HomeOffice (System versteht den Unterschied zu Büro nicht), am Raucherplatz (sie sind ja hier..), bei Lidl (anwesend) oder im Büro (nicht gestempelt da eigentlich im Urlaub).

    Letzteres ist leider immer häufiger zu sehen. Die MA sitzen während des Urlaubs im Büro und bearbeiten entweder die Postberge bzw. flüchten von zu Hause.

    Ich bin für ein klares System: Jeder der rein oder raus möchte, muss seine Stechkarte einführen, ansonsten bleibt die Schranke oder Drehkreuz zu. Wer die Schranke umgeht fliegt raus. Wenn Personal die Regeln nicht kapieren, muss man eben unterstützen! Aber ich werde bei diesem Thema ignoriert. Vielen Dank - notiert und dokumentiert.

  • Die Rechtslage definiert den Weg (z.B. zur Kantine hin und wieder zurück) als Wegeunfall, der eigentliche Aufenthalt und das Essen selbst sind privatrechtliche Tätigkeiten und werden durch die BG nicht abgedeckt.

    zu Post #12

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

    Einmal editiert, zuletzt von Hafensifa (13. Juli 2023 um 08:17)

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  • Die Rechtslage definiert den Weg (z.B. zur Kantine hin und wieder zurück) als Wegeunfall, der eigentliche Aufenthalt und das Essen selbst sind privatrechtliche Tätigkeiten und werden durch die BG nicht abgedeckt.

    Hallo Hafensifa,

    das mit der BG ist wieder eine andere Sache. Der MA ist auf dem Weg zum Einkaufszentrum über die BG versichert, wenn dort eine Pausenverpflegung gekauft wird.

    Aber der Arbeitgeber muss diese Zeit nicht bezahlen, da du nicht am Arbeitsplatz bist.

    Hier geht es um den Nachweis "Anwesende im Gebäude im Notfall".

  • Also mir kommt als erstes in den Kopf, dass sich die Mitarbeiter ausstempeln müssen, wenn sie das Gelände verlassen. Allerdings könnte ich mir Vorstellen, dass das unsere Zeiterfassung durcheinander bringen könnte.

    Eine Zeiterfassung, die keine Pausen erfassen kann ist mangelhaft. Allerdings sehe ich in dem System ein Problem, denn über die Zeiterfassung wird ja nicht festgestellt, ob jemand seine Pause vor Ort durchführt oder extern. Gibt es einen oder mehrere Sammelplätze?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Kurze Frage: Sind die Daten der Zeiterfassung den BSH im Ernstfall/Brandfall zugänglich, sodass sie einen Liste der anwesenden Mitarbeiter sehen können?

    Hat jeder BSH ein Endgerät dafür bei sich, wenn er am Sammelpunkt die Anwesenheit prüft?