Trotzdem fehlt die Rechtsgrundlage und somit können BA durchaus auch ohne Unterschrift ihre Gültigkeit haben. Wichtiger als die Unterschrift auf der BA halte ich die Unterschrift der unterwiesen Personen auf einem entsprechenden Dokument, um die Unterweisung nachzuweisen. Wobei auch hier ein elektronischer Nachweis durchaus möglich ist.
In der A010 der BG RCI / DGUV Information 213-015 "Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" steht:
"6 Wie sollen Betriebsanweisungen formal und inhaltlich gestaltet werden?
6.1 Formale Gestaltung
...
Jede Betriebsanweisung muss den Betrieb/die Abteilung ausweisen, für dessen/deren Bereich sie gültig ist.
Die Betriebsanweisung soll ferner mit einem Ausgabedatum versehen werden.
Die Unterschrift des verantwortlichen Vorgesetzten auf der Betriebsanweisung macht den Charakter als Anweisung deutlicher, und es entsteht nicht der Eindruck, als ob es sich hier um ein unbedeutendes Schriftstück handelt."
Anmerkung meinerseits: Ob handschriftliche Unterschrift oder elektronische Unterschrift/Freigabe setze ich meinerseits gleich.
Auf Grund dieser Schrift empfehle ich die Betriebsanweisungen "unterschreiben" und mit einem Datum versehen zulassen.
Anmerkung meinerseits: Als SiFa unterschreibe ich keine Betriebsanweisungen.