Vielleicht kannst du über die Hygiene ran dass keiner schwimmen gehen darf?
Wird das Wasser kontrolliert entkeimt?
VG
Tarantula
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Wird das Wasser kontrolliert entkeimt?
VG
Tarantula
Es ist auch einiges auf Arbeitsschutzfilm.de zu finden
Das ist auch vorgeschrieben; siehe §14 BetrSichV
...sonst würden wir es vermutlich auch nicht machen
Das ist in der TRBS 2121-Teil 1 geregelt:
5.2 Prüfung nach dem Auf- und Umbau eines Gerüstes Der Gerüstersteller hat gemäß § 3 Absatz 2 ProdSG ein sicheres Gerüst bereitzustellen. Den Nachweis, dass das Gerüst sicher ist, kann der Gerüstersteller gegenüber dem Gerüstnutzer durch das Protokoll einer Abnahmeprüfung erbringen. Der Arbeitgeber, der ein Gerüst für den Gebrauch durch seine eigenen Beschäftigten erstellt, hat gemäß § 14 Absatz 1 BetrSichV vor dem erstmaligen Gebrauch durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen zu lassen.
Wenn ein Gerüst länger steht lassen wir es nach 6 Wochen von einer befähigten Person nachprüfen.
Es gibt ja immer wieder Spezialisten die sich das Gerüst an ihre Bedürfnisse anpassen schei..egal was die Statik dazu sagt
Im Gewerbe braucht man eine Gerüstabnahme durch eine befähigte Person.
Wenn der Maler auf ein privat aufgebautes Gerüst steigen will muss auch dieses abgenommen werden, das ist dann auch eine gewerbliche Nutzung.
Alter Verwalter... DAS hätte ich jetzt nicht erwartet...
Das kann man echt hören.
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... sag ich doch, manche sind da echt nicht sclecht
Welcome to the jungle!
Viele Grüße aus Oberbayern!
Tarantula
SO! MUSS! DAS! SEIN!
BIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIER!!!!!!!!!!!!!
Da fällt mir auch noch "Tankard" ein, das war zu meiner Jugend die Band zum Bier!
Ich weiß jetzt nicht genau ob´s da reinpasst aber:
Habt ihr euch schon mal Dedanken drüber gemacht wie das mit den Akkus in den Laptops aussieht?
Die hängen über Nacht am Ladekabel und sind dann ja auch nicht beaufsichtigt...
Übrigens, der Melder im Anhang hing dort noch kein Jahr.
...und der hat noch nicht ausgelöst?
War der noch funktionsfähig???
ja, ging auch bei mir, mit Zustimmung der AP´s
Warum eigentlich nicht erfassen? Was spricht dagegen? Eine Statistik?
Es Schadet nichts das zu erfassen, auch wenn sich dann eine "Innere Ursache" herausstellt.
EHS-Mann hat da schon recht.
Ergänzung:
Ändert ihr was an der Gebäudestatik? Wenn ja kann es auch in die BaustellV fallen. Das entscheidet bei uns ein BauIng.
VG
Tarantula
Hallo PeKe,
es stehen dort evtl. mal BigBags rum, aber keine 72h.
Die Aufhängungen / Krane werden jährlich geprüft.
In meinen Augen macht es für mich Prüftechnisch keinen Unterschied, ob ich dort lagere oder arbeite.
Das ist ja alles in Ordnung aber prüft ihr auch Laderampen und Geschoßdecken? 🤔
Ich bin bei E.weline!
Meine Meinung: Hinterlegt eine VI, repariert Schäden umgehend und schaut euch die Konstruktion regelmäßig an. Der Turnus geht aus einer GBU hervor.
Für mich ist es dann eine HubARBEITSbühne wenn darauf gearbeitet wird. (wie das Wort schon sagt)
Wir haben einen Tubarbeitstisch mit ca.2x2 Metern, der als "Aufzug" genutz wird. Übewiegend weden Lasten Gehoben und abgefahren zur überbrückung eines Zwischengeschoßes, allerdings fahren dann auch Personen mit. Eine reine Personenfahrt macht da keiner, das dauert viel zu lange
Ich habe auch schon eine Hubtisch für Rollstuhlfahrer gesehen um das übewinden von Treppenstufen in einem Gebäudeübergang zu gewärleisten.
Die Nutzung ist bei uns technisch so umgesetzt dass das auch so als Aufzug durchgehen kann (eine GBU wurde dazu auch gemacht!)
Regelungen dazu findest du unter anderem unter:
DGUV Grundsatz 308-008
DGUV Information 208-019
Arbeitsschutz Kompakt Nr. 056
DGUV Grundsatz 308-008DGUV Grundsatz 308-008
DGUV Grundsatz 308-008
Das "Neue" kann SEHR gut sein, aber nie das Original
2.0 ist auch nie das Original, aber ich finde das Stück nicht schlecht.
Slayer 2.0?
...und immer noch wird das Buch des Arbeitsschutzes völlig grundlos mit Blut weitergeschrieben...