Hallo ich habe eine Frage:
Wenn einer unserer Mitarbeiter ein firmeneigenes Gerüst aufbaut und benutzt, muss dieses dann auch von einer befähigten Person abgenommen werden?
Der entsprechende Mitarbeiter ist Maler mit viel Erfahrung auf Gerüsten, er weiß eigentlich was er tut und wie man ein Gerüst aufbaut.
Mit dem Thema tut sich auch die BG BAU schwer, die konnten mir was zum privaten Gerüstaufbau sagen, oder wenn es eine Fachfirma macht.
Außer dem Maler werden nur noch die (erwachsenen) Söhne des Geschäftsführers und der Geschäftsführer selber auf dem Gerüst hantieren. Ist es bei denen dann "privat" ?
Ich bin da aber noch dran.
Habt Ihr da Informationen / Tipps?
Gruß
Ralf