Beiträge von Regelwerk

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    Ach, und nur weil ich dem AG erzähle, dass er/sie das zu tun hat, wird es automatisch erledigt?
    Es gibt solche AGs, aber seien wir doch mal ehrlich: die meisten machen nichts, bis die BG oder die Gewerbeaufsicht oder sogar ein Arbeitsrichter nach den Dokumenten fragt.

    Schon klar. Aber das entbindet mich nicht von der Pflicht zur Beratung. Die Entscheidung, sich an Vorschriften zu halten, oder dagegen zu verstoßen, muss der AG selber treffen.

    Doch, weil Deine Vorstellung der Asbestsanierung wäre mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, das ist völlig ab von jeglicher angemessener Behandlung des Themas.

    Die wenigsten dürften auf die notwendigen Faserjahre kommen, das ist doch das Problem bei der Anerkennung, da wurde eine nette künstliche Hürde geschaffen.

    Meine Vorschläge sind nicht "meine Vorstellungen", sondern die Forderungen des ArSchG, der GefStoffV, der ArbStättV, REACH,... Das zu benennen ist eine Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und deswegen Basis meiner Beratung.

    Wenn Du diese Vorschriften für ungültig oder überzogen erachtest, ist das Deine Einstellung. Recht hast Du jedoch nicht.

    Wenn von ca. 10.000 Verdachtsanzeigen pro Jahr nur 25% anerkannt werden, liegt das tatsächlich daran, dass die Erkrankten die Faserjahre nicht nachweisen können. Der Grund ist in der Regel, dass die Arbeitgeber seit 1986 die Vorschrift missachten, eine Expositionsverzeichnis zu führen. Spätestens seit dem Zeitpunkt ist das nämlich Pflicht. Wenn hier alle SFa vorschriftsmäßig beraten hätten, wäre diese Pflicht bekannt und vielen 10.000en Menschen großes Leid erspart worden.

    Gerade an diesem Beispiel kann man doch hervorragen sehen, wie wichtig die Einhaltung der Regeln ist.

    Somit vergleichbar mit üblicher Umgebungsbelastung

    Wie viele kg schleppt man da mit sich herum? Das sind doch irrelevante Mengen. Silikogener Staub dürfte da wesentlich kritischer sein, aber das kümmert niemanden. Den findet man in jedem Sandkasten in rauen Mengen.

    Die ArbStättV unterscheidet halt Hintergrundbelastung von der durch die Tätigkeit entstehenden Exposition. Frage, ob das "relevante Mengen" sind, stellt sich nicht. Dafür gibt es ja wissenschaftlich ermittelte Grenzrisiken und das demokratisch verabschiedete Regelwerk. Man kann die Faser ja nicht sehen.

    Ich halte auch nichts von der Argumentation "bei A läuft so vieles falsch, deswegen kommt´s auf B auch nicht an". Aber ich gebe Dir recht: auch quarzhaltiger Sand ist gefährlich und wird unterschätzt. Der große Unterschied zwischen dem Sandkastensand und dem asbestbelasteten Spielsand ist aber doch, dass

    a) Sandkastensand nicht verboten ist, hier aber durch einen unerlaubten Umgang mit einem illegalen Asbestprodukt eine Kontamination erfolgte

    b) das Spielen im Sandkasten im Freien erfolgt, hier aber Asbest im Innenraum "verarbeitet" wurde

    c) 2023 152 Menschen an Quarzstäuben, aber 1226 Menschen an Asbeststäuben gestorben sind (Dabei ist die Anerkennungsquote bei Asbesterkrankungen bei ca. 25%, die Dunkelziffer ist entsprechend).

    Der kinetischer Sand staubt wenn er außerhalb der Verpackung gelagert wird und durch trockene Raumluft austrocknet. Das silikonbasierte Bindemittel verliert seine Wirkung und staubt. Bei Stretcherz sieht es anders aus. Dieses Spielzeug ist dafür da gequält zu werden. Ziehen, drehen, werfen, schlagen und die Stellen werden mit der Zeit porös bzw. reißen.

    Hinzu kommt, dass das Zeug ja auch durch die Gegend geschleppt wird und so im gesamten Raum verteilt und mit kontaminierter Kleidung auch nachhause verschleppt wird.

    Naja, der Artikel wurde im Februar 2026 aktualisiert und referenziert die Novelle von 2025.

    Er ist auch nur eine der Fundstellen, wo die geogenen Vorkommen diskutiert werden, teilweise auch mit direktem Bezug zur TRGS 517. Ich habe durchaus das Gefühl, daß da in der Praxis noch einige Fragen offen sind.

    Von daher bin ich froh, daß mich die Thematik nur sporadisch tangiert und ich mich dann durch Fachbetriebe entlasten kann.

    Schon richtig. Aber die Aussage, dass es keine Regelungen für dien Verarbeitung geogenen Asbestes gäbe, stimmt halt so absolut nicht.

    Die TRGS 517 hinkt halt hinter der GefStoffV hinterher. Insbesondere die Frage, wer nun tatsächlich eine Sachkunde braucht, ist unklar. So wie sich das bis jetzt liest, benötigt nämlich jeder, der mit aus nat. mineralischen Rohstoffen hergestellten Materialien arbeitet, eine. Sprich: jeder der eine Schüppe Splitt bewegt.

    Und das fände selbst ich ziemlich streng.

    Die Kindergärten müssen beprobt werden, da beißt die Maus keinen Faden ab. Allein schon die ArbStättV sagt, dass in der Atemluft keine schädlichen Stoffe in höherer Konzentration als in der Umgebung sein dürfen. Das ist streng genommen bereits dann der Fall, wenn sich vom Sand nur eine Faser löst.

    Wie viele Fasern sich tatsächlich lösen, kann man nicht aus dem Bauch abschätzen, eine Probe ist unumgänglich.

    PS: der von Dir verlinkte Artikel ist obsolet. Zum einen gibt es seit 2013 die TRGS 517, die geogenen Asbest behandelt, zum anderen ist das seit Ende 2024 in der GefStoffV konkretisiert und verschärft worden. Seither benötigen alle Betriebe, die mit potentiell asbesthaltigen Materialien (also z.B. Schotter, Asphalt, Naturstein, ....) arbeiten eine Sachkunde (Übergangsfrist läuft noch).

    Du möchtest aber jetzt nicht dazu raten, dass Kindergärten, in denen kinetischer Sand verwendet wurde, einer Sanierung nach TRGS 519 unterliegen.

    Doch, was auch sonst?

    Wir haben einen unerlaubten Umgang mit Asbest und dadurch eine unbekannte Kontamination. da kann es doch nur den einen Ratschlag gebe: Arbeiten einstellen, Beprobung und anschließend ggf. sanieren.

    Ob der Betreiber sich daran hält, steht auf einem anderen Blatt. Aber die Entscheidung, sich regelkonform zu verhalten muss er selber treffen, die nehme ich ihm nicht ab. Ich berate zu regelkonformen Handeln, nur das ist mein gesetzlicher Auftrag.

    Hallo Zusammen,

    ich habe einige Kommentare von Euch gelesen. Alles Bullshit , Späßle.

    Meine Frage wäre, wie oder woher kommt das Asbest. Gibt es noch Länder die Asbest verarbeiten. Ich war ganz überrascht, als ich schon in den letzte Tagen darüber gelesen haben.

    Gruß

    Ralf

    Ja, z.B. in China, Indien, Brasilien, Russland und Afrika wird Asbest noch abgebaut und verarbeitet.

    Wir unterscheiden Asbestprodukte von "potentiell asbesthaltigen Materialien".

    Asbestprodukten hat der Mensch absichtlich Asbestfasern zugesetzt. Sie dürfen nicht verkauft oder verarbeitet werden. Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind i der TRGS 519 geregelt.

    "Potentiell asbesthaltige Materialien" sind mineralische Rohstoffe mit einem natürlichen (geogenen) Asbestgehalt. Liegt der Asbestgehalt unter 0,1% sind sie nicht vom Verwendungsverbot betroffen. Hier gilt die TRGS 517.


    Bei dem Spielsand wurden bis zu 5% Asbestanteil festgestellt. Ich persönlich zweifle da an einem natürlichen Gehalt (aber da werden Geologen mehr zu sagen können). Unabhängig davon fallen diese Sande unter das Verwendungsverbot (weil das halt auch bei geogenem Asbest über 0,1% gilt).

    Bei der Sanierung der betroffenen Kindergärten gilt die TRGS 519.

    Ich muss gestehen, dass ich erst bei der Branchenspezifik der BG Bau, in der Asbest ein Thema war, wirklich wahrgenommen habe, worum es geht. Im Baumarkt hätte ich aber vermutlich auch nichts bemerkt, denn auf welchem Beutel steht etwas zu Asbest? Oder geben die Abfüller wirklich an, dass der Sand gereinigt wurde und Asbestfrei ist? Gibt es Kennzeichnungsregeln?

    Spielzeug muss CE gekennzeichnet sein. damit erklärt der Hersteller die Übereinstimmung mit EU Regeln. Bei Asbest ist das unerheblich, weil das eh nicht gehandelt und verwendet werden darf. Und die CE Kennzeichnung ist genauso viel wert wie die Ehrlichkeit des Inverkehrbringers....

    Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf der Träger: Kitas schließen und freimessen. Alles andere ist verantwortungslos und m.E. auch nicht regelkonform.

    (Natürlich ist mir klar, dass das vermutlich nicht passieren wird.)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen

    In Spielsand (sog. "kinetischer Sand") wurde Asbest gefunden. Das Zeug kommt aus China und in Proben i Australien und Belgien wurden 5% Asbestgehalt festgestellt. Angeblich soll das ein geogener, also natürlicher Asbestgehalt sein. Bei 5% glaube ich da nicht dran, aber das ist unerheblich. Asbestprodukte dürfen ja überhaupt nicht in der EU am Markt bereit gestellt oder verwendet werden; bei mineralischen Rohstoffen mit einem natürliche Asbestgehalt gilt dieses Verbot ab 0,1Masse%.

    Damit ist aus meiner Sicht jede Einrichtung in der mit solchem Sand gearbeitet (gespielt) wurde, ein Bereich unbekannter Kontamination und damit zu evakuieren, zu beproben und ggf. zu dekontaminieren. Die Tipps die die Stiftung Warentest gibt, reichen nicht aus, um den Forderungen der GefStoffV und ArbStättV zu genügen.

    Etliche Rückrufe in Deutschland: Asbest in buntem Spielsand und Spielfiguren | Stiftung Warentest

    Das kam heute von der BG BAU in meinen Feed gespült:

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    Ich habs noch nicht angesehen, es ist aber in meiner Playlist.
    Momentan bin ich auch nicht sicher, ob mir das Format geeignet scheint oder nicht. Andererseits kommt vieles als Video zu uns.
    Warum also nicht auch der Brandschutz?

    Man sieht in dem Video einen Menschen, der seinen Vortrag vom Laptop abliest. Der Laptop wirkt wie eine Barriere zwischen Redner und Zuschauer, der Redner wirkt unvorbereitet. Das holt selbst im Präsenzseminar niemanden ab. Im Film erst recht nicht.

    Wenn man mit einem spezifischen Verfahren oder qualitativen Mindestanforderungen beurteilen kann, ist die Begründung doch ganz einfach: man nimmt das Verfahren, weil es dieses Verfahren gibt. Die spezifischen Verfahren sind als Stand der Technik ja zu verwenden, dito die spez. Mindestanforderungen wenn es kein spezifisches Verfahren gibt.

    Schwierig wird es, wenn beides nicht verfügbar ist. dann muss man Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensschwere selber abschätzen und das zu begründen, ist oft schwer. Warum halte ich etwas für "wahrscheinlich" oder "beinahe unmöglich"? Welchen Schaden kann ich vernünftiger Weise erwarten? (selbst das Stolpern über ein Teppichfranse kann ja tödlich enden; aber ist das realistisch?).

    Zum Glück kommt man nur sehr selten im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Klemme, kein "besseres" Verfahren zu haben. Bloß eine Abkürzung gibt es da nicht. Die Beschäftigung mit dem Regelwerk gehört dazu.

    Man muss vor allem wissen, welche Gewerk was wann macht.

    Ich bin ja absolut für Entlastung... aber das ist mal wieder weit weg von der Realität. Vor allem KMU´s sind meistens längst nicht gut aufgestellt was das Thema GBU angeht. Das ist weiterhin ein Wunschdenken und ich sehe da eine gute SiBe als sinnvoller an als ein Buch mit Gefährdungen, welches kein MA realistisch betrachtet liest.


    Mal davon abgesehen habe ich gehört, dass die Bezeichnung GBU nicht mehr aktuell sein soll, allerdings kann ich mir den neuen Namen nicht merken :(

    Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist der gesetzliche Auftrag. Die Gefährdungsbeurteilung ist der Prozess und das Dokument würde ich sagen.


    In der Ausbildung 3.0 wird der Begriff Gefährdungsbeurteilung nicht mehr verwendet, weil nicht nur die Gefährdungen beurteilt werden sollen, sondern z.B. auch die Belastungen.


    Soll aber nicht vom eigentlichen Thema ablenken.

    Die Formulierung "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" stammt aus dem ArbSchG. Es geht ja nicht nur um Gefährdungen; sondern auch um Belastungen und um die Förderung der Gesundheit.

    Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Teil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.


    Die Abschaffung der SiBe ist in einer zunehmend komplexer werdenden Arbeitswelt der größte Fehler, den man machen kann. Zum einen sehen wir an den Unfällen/Erkrankungen, dass die Sicherheitstechnik ausgeschöpft ist und es v.a an der Umsetzung/Einhaltung der Vorschriften hapert, zum anderen betrifft es genau die Betriebe mit den meisten Unfällen. Zeitgemäßer Arbeitsschutz bezieht die Mitarbeiter stärker ein als bisher, und genau da benötigen wir SiBe.

    Allein die Bezeichnung "Stelle" für die Funktion der SiBe zeigt, doch, dass da offenbar nicht zu Ende gedacht wurde. SiBe haben, anders als SiFa, ja keine Stelle inne, sondern im Rahmen ihrer regulären Stelle eine Zusatzfunktion; das ist ja das Wesen dieser Funktion: kollegiale Nähe.

    Das sehe ich genauso. Es gibt nach ASiG keine Anwesenheitspflicht für die Sifa und Ihre beratenden und unterstützenden Aufgaben kann sie entsprechend organisieren. Hier etwas vorziehen, da etwas verschieben, dort etwas "delegieren"....

    Ja, das ist kein Gefahrstoff und es sind grds.* keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Hersteller können (und müssen!) durchaus genaue Angaben machen. Die Textbausteine sind trotzdem ok, da es ja viele Produkte mit identischen Eigenschaften gibt. Solche Standardmaßnahmen wie "Handschuhe/Brille tragen" sind Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung und daher obligatorisch.

    * die Leistungsminderung der Beschäftigten muss der AG natürlich in seiner BdA berücksichtigen.

    ...und die enthaltenen Informationen werden nicht immer richtig "gedeutet"/"bewertet".

    Ein Sicherheitsdatenblatt wird nie 100% aller möglichen Tätigkeiten und Umgebungsbedingungen abbilden können. Deshalb schießt man mit Schutzmaßnahmen immer wieder über das Ziel hinaus, wenn man die Angaben aus dem SDB 1:1 übernimmt, ohne die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die dabei mögliche, aber sehr begrenzte Exposition zu bestimmen.

    Das stimmt: das SDB kann die Einsatzbedingungen nicht komplett vorweg nehmen. Aber die Gefährdungen bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Die dazu aufgeführten Maßnahmen müssen ggf. einsatz-/standortspezifisch ergänzt werden. Aber Abstriche an den Vorgaben des Inverkehrbringers vornehmen? Ich kenne keinen Fall, wo man "über das Ziel hinausschießt", wenn man die Angaben 1:1 befolgt.