Beiträge von Regelwerk

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    Erstaunlich, dass viele die Schuld bzw. die Ursache beim Verunfallten sehen.

    Der Unfall konnte geschehen, weil das Betreten des Gefahrenbereichs möglich war.

    Wenn die Gondeln sich erst hochfahren lassen, nachdem der Mitarbeiter den Gefahrenbereich verlassen hat und er diesen erst wieder betreten kann, wenn die fahrt vorüber ist, wäre ein solcher Unfall technisch unmöglich.

    Zur Erinnerung: T-O-P

    Nach meiner Auffassung ist eine Abschaffung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit europarechtlich nicht möglich. Nach Richtlinie 89/391/EWG kann man höchstens Branchen bestimmen, in denen bei bestimmten Betriebsgrößen der Arbeitgeber das selber machen kann (was ja in Deutschland in den Unternehmermodellen bereits realisiert ist).


    Richtlinie 89/391/EWG

    Artikel 7

    Mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung beauftragte Dienste

    (1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den Artikeln 5 und 6 benennt der Arbeitgeber einen oder mehrere Arbeitnehmer, die er mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen bzw. im Betrieb beauftragt.

    …

    (3) Reichen die Möglichkeiten im Unternehmen bzw. im Betrieb nicht aus, um die Organisation dieser Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung durchzuführen, so muss der Arbeitgeber außerbetriebliche Fachleute (Personen oder Dienste) hinzuziehen.

    …

    (5) In allen Fällen gilt:

    - die benannten Arbeitnehmer müssen über die erforderlichen Fähigkeiten und Mittel verfügen,

    - die hinzugezogenen außerbetrieblichen Personen oder Dienste müssen über die erforderliche Eignung sowie die erforderlichen personellen und berufsspezifischen Mittel verfügen und

    - die benannten Arbeitnehmer und die hinzugezogenen außerbetrieblichen Personen oder Dienste müssen über eine ausreichende Personalausstattung verfügen,

    so dass sie die Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung übernehmen können, wobei die Größe des Unternehmens bzw. des Betriebs und/oder der Grad der Gefahren, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, sowie deren Lokalisierung innerhalb des gesamten Unternehmens bzw. des Betriebs zu berück sichtigen sind.

    ……

    (7) Die Mitgliedstaaten können unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Größe der Unternehmen

    die Unternehmenssparten festlegen, in denen der Arbeitgeber die in Absatz 1 genannten Aufgaben selbst übernehmen kann, sofern er die erforderlichen Fähigkeiten besitzt.

    (8) Die Mitgliedstaaten legen fest, welche Fähigkeiten und Eignungen im Sinne von Absatz 5 erforderlich sind. Sie können festlegen, welche Personalausstattung im Sinne von Absatz 5 ausreichend ist.


    Aus dem Artikel 8 der selben Richtlinie ergibt sich die Pflicht, Brandschutzbeauftragte zu bestellen.

    Ich sehe da keinen Widerspruch zu meiner Aussage.

    Es ist eine Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen. Zu jeder Maßnahme (die man wählen kann), gehört jedoch die Pflicht(maßnahme) der Unterweisung.

    Hallo in die Runde 👋,

    ich hatte jetzt bereits mehrmals die *SarkAn* wundervolle Aufgabe *SarkEnd*, unsere SiFa sowie die SiFa in Ausbildung bei der GBU zu unterstützen (Die SiFa´s finde ich übrigens toll, nur die GBU nicht). Dabei haben wir des Öfteren die Unterweisung der Mitarbeiter als eine organisatorische Maßnahme angegeben. Jetzt mache ich gerade ein online- Seminar der BG Verkehr. Dort wird die Unterweisung als personenbezogene Maßnahme betrachtet. Die BG hat unsere GBU´s bereits gesehen (sofern sie hingeschaut haben), und es wurde nichts beanstandet oder kommentiert.

    Wie seht ihr das ganze? Organisatorische Maßnahme oder personenbezogen? Und welche Auswirkungen kann das auf die Praxis haben?

    Organisatorische Schutzmaßnahmen trennen Mensch und Gefahrenquelle räumlich und/oder zeitlich*.

    Die Unterweisung zielt auf das Verhalten und ist damit eine personenbezogene Schutzmaßnahme.


    *die GefStoffV bzw. die TRGS 500 bezeichnet allerdings auch Wartungspläne etc. als organisatorischen Schutzmaßnahme.

    Guten Morgen,

    Ihr rennt bei mir offene Türen ein! Leider werde ich bei Anschaffungen nicht einbezogen, manchmal heißt es, ach wir haben jetzt das und das, häufiger stolper ich irgendwo drüber.

    Ich versuche im konkreten Fall festzuzurren, was nicht passt, und hoffe, am Ende gibt es etwas mehr Systematik im Einkaufsprozess...

    Das ist eine kurze Gefährdungsbeurteilung: Der Stapler kann nicht bestimmungsgemäß verwendet werden, da vorgeschriebene Dokumentation fehlt. Empfehlung: Stapler stilllegen und andere besorgen.

    Guten Morgen,

    ist das tatsächlich so? Ich würde glatt behaupten, dass sich schon anhand der Bezeichnung des Gesetzes auf etwas anderes schließen ließe.

    VG

    So kann man das deuten. Das Gesetz heißt: „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

    Der Titel zeigt, dass der Ingenieur der Regelfall, und andere Fachkräfte die Ausnahme sind.

    Zunächst muss der AG also prüfen, ob die erforderliche Betreuung durch einen Ingenieur zu erfolgen hat, oder ob ein Meister oder Techniker die passendere Qualifikation* hat.

    Die gelebte Praxis ist meist, dass danach aber nicht gefragt wird. Der Abschluss als SiFa reicht meistens aus. Dadurch ist die Anforderung, den Beratungsbedarf zunächst genau zu beschreiben, in den Hintergrund und damit in Vergessenheit geraten. Daraus resultiert m.E. so eine "SiFa ist SiFa"-Einstellung. Weil aber der Ingenieur den Meister nicht ersetzen kann (und umgekehrt), ist das nicht zielführend (es gibt ja aus gutem Grund diese unterschiedlichen Berufsbilder).

    *Ich spreche bewusst von "passender qualifiziert" und nicht von "ausreichend", denn es geht nicht um "besser/schlechter" und schon gar nicht um irgendwelche Standesdünkel, sondern um eine korrekte sicherheitstechnische Betreuung. Und die kann manchmal ein Meister, manchmal ein Techniker und vielfach eben ein Ingenieur am besten leisten.

    Ob Meister, Techniker oder Ingenieur (als Sifa), spielt nur für den Ingenieur aus "Ego-Gründen" eine Rolle. 😉

    Über die Kompetenz sagt das nach einigen Jahren Berufserfahrung nichts mehr aus.

    Dazu gibt es zwei Meinungen, aber unabhängig davon wird kein AG eine Meisterstelle zu ähnlichen Konditionen wie die Ingenieursstelle ausschreiben. Zumindest habe ich das bislang so wahrgenommen.

    Man darf bei der Sache auch nicht vergessen, dass SiFa nicht gleich SiFa ist.

    Es macht ja einen Unterschied, ob jemand über eine "meisterähnliche Tätigkeit" in die Ausbildung kam und dann als SiFa z.B. bei einem Gerüstbauer arbeitet, oder ob ein Ingenieur als SiFa die Betreuung eines Chemiewerks mit 10.000 MA übernimmt.

    Ingenieure, Meister und Techniker werden ja auch in anderen Bereichen unterschiedlich bezahlt.

    Wenn die schon damit locken, dass sie die Mindestanforderungen an die Qualifikation nicht so ernst nehmen, finde ich das nicht vertrauensbildend. Die Angabe des Preises der Ausbildung finde ich fast schon unseriös (wirkt wie: wir sind sooo toll, dass wir sogar dass zahlen); gleiches gilt für die "Freistellung für die Schulungstermine", was ja auch eine Selbstverständlichkeit ist.

    Dazu passt das Jahresgehalt, was ich für viel zu gering halte.

    Eignungsprüfungen stellen einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht dar und bedürfen daher einer Rechtsgrundlage. Diese kann sich aus dem Dienstrecht (oder auch aus Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen) ergeben, nicht aber aus dem Arbeitsschutzgesetz. Deswegen gibt es ja auch die "arbeitsmedizinische Vorsorge". Ob eine solche für eine eine bestimmte Tätigkeit existiert, und ob es eine Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge ist, kann man in Anlage 1 der ArbMedV nachsehen,

    Wir haben hier im Forum BOSE Liebhaber. Ich wollte nur mal kurz aufzeigen, was es alles so gibt ausser Bose Industrieschrott.

    Ich gehe regelmäßig auf High End Messen.

    Ich halte mich mit privaten Dingen ja hier zurück, aber jetzt muss ich doch was loswerden.

    Ich habe nämlich einen Schrecken bekommen, als ich erst "High End" und dann "Bose" las (da dachte ich "gleich kommt noch B&O). Aber dann kam "Industrieschrott" und meine Welt wieder in Ordnung ;)

    ........

    Da sind oft weniger Praktiker in den Gremien, als Lobbyvertreter. Auch kann pauschal oftmals nicht alles geregelt werden. Ich sehe eine TRGS als Rahmen, an dem ich mich orientieren kann, aber nicht muss.

    Das stimmt: ich darf ggf. abweichen.

    Die TRGS stellen den Stand der Technik dar, und der ist verbindlich. Wenn ich die TRGS einhalte, darf ich davon ausgehen, alles richtig zu machen (Vermutungswirkung). Wenn ich von der TRGS abweiche, muss ich nachweisen, auf anderem Weg das gleiche Schutzniveau zu gewährleisten. Das Stichwort dabei ist Nachweis, aber wenn mir das gelingt, darf ich abweichen.

    In der Praxis ist das Problem m.E. häufiger, dass sich die Regelungen der TRGS nicht 1:1 auf die gegebene Situation anwenden lassen (in der Asbestsanierung ist das z.B.recht häufig der Fall). Dann muss man sich was einfallen lassen. Aber auch die "Kreativlösung" muss dem Stan der Technik entsprechen. Im Zweifel lasse ich das behördlich "absegnen".

    Ich wäre hier sehr vorsichtig mit dem Begriff "Führerschein"*!

    Ein "Führerschein" erfordert eine staatlich geregelte Ausbildung einschließlich staatlicher Prüfung. So etwas benötigt man für kein FFZ.

    Man muss die Befähigung nachweisen. Dabei muss man, wie überall, den Stand der Technik einhalten und das ist (meist) am einfachsten, wenn man die Ausbildung und Unterweisung anhand einschlägiger Regeln durchführt.


    *Etwas ot:

    Ich habe von einem Fall gehört, da hat man eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nach einem Unfall belangt, weil sie den Baggerfahrern einen "Führerschein" ausgestellt hat. Ein Baggerfahrer hat sich falsch verhalten, dadurch einen Unfall verursacht und gesagt: "Wusste ich nicht besser". Da die SiFa eine Schulung durchgeführt hatte und auf die Bescheinigung "Führerschein" geschrieben hatte, wurde ihm angekreidet, dass er die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte nicht adäquat nachweisen konnte. Er wurde vom Gericht in Haftung genommen (was bei SiFa ja selten vorkommt), weil er quasi eine Garantenstellung eingenommen hat. Für den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte kann ich nicht bürgen (da Hörensagen), aber mir kommt es plausibel vor.

    Ein "Praktiker" würde hier anders vorgehen. Vermutlich sind hier mehr Theoretiker vertreten, die sich am Ende auf den größtmöglichen Kompromiss geeinigt haben.

    Aber sei es drum. Danke für alle Beiträge - es wurde unsererseits eine Entscheidung getroffen.

    Ja, in den Regeln stehen Kompromisse. Aber die werden tatsächlich nicht nur zwischen Theoretikern geschlossen. Ganz im Gegenteil.