Beiträge von Mestragon

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    Hallo Neocortex,

    bei welchen Fragen hast du denn dabei "Probleme"? Wenn ich jetzt von meiner Projektskizze (Version 1.0) ausgehe, wird es mit Hilfestellungen schwierig ...

    Kann natürlich sein das ihr mittlerweile eine andere Projektskizze und andere Fragen vorliegen habt.

    Ich glaube nicht das ich einen Fehler gefunden hab. Das wird ja so in dem Video gesagt, ich finde das nur in der GefStoffV nicht wieder

    ansonsten bin ich da ganz bei dir

    §6 (8) 5.

    eine Begründung, wenn bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B Beschäftigte nicht in das Expositionsverzeichnis nach § 10a Absatz 1 Satz 1 aufgenommen wurden,

    Hat sich jemand das Video angesehen? Bei Minute 16:33 ff wird gesagt, das beim Umgang mit cancerogenen und mutagenen Stoffe der Kategorien 1A und B in der Gefährdungsbeurteilung die Nichtaufnahme in das Expositionsverzeichnis begründet werden muss. Das erschlie0t sich mir aus dem Verordnungstext nicht.


    Grüße

    awen

    §10a

    (1) Um im Falle einer späteren Erkrankung die Höhe und die Dauer einer Exposition nachvollziehen zu können, hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis über die Beschäftigten zu führen, die solche Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung ihrer Gesundheit ergibt.

    Hallo Hermann,

    das wird wohl sehr schwierig sein, da dies alleine innerhalb der BGHM schon zu sehr unterschiedlichen Vorgehensweisen geführt hat, wie die vorhandenen Beispielunterlagen anzuwenden sind.

    Die Frage dabei ist, was haben die Lernbegleiter als Erwartung an die Seminarteilnehmer. Bewertung erfolgt nicht von den Bildungsträgern, sondern von den Lernbegleitern. Subjektive Bewertung ist hier das Stichwort!

    Zusätzlich als ersten Beitrag eine ganze "fertige" Prüfung zu wünschen, finde ich persönlich auch schwierig. Aus deinem Beitragstitel ist auch schwer zu erkennen ob du LEK1 oder 3 meinst. Wenn du eine gezielte Frage hast, wie man etwas vielleicht besser hätte machen können, dann gerne her damit. Ich denke und hoffe sogar, dass Niemand seine ganze Ausarbeitung hier zur Verfügung stellt, man könnte diese nämlich 1:1 verwenden (vorausgesetzt die Aufgabenstellung ist noch gleich).

    Hallo,

    wenn das Unternehmen die Geräte zur Verfügung stellt, dann ist das Unternehmen auch dafür verantwortlich und das betrifft die Wartung, Instandhaltung, Prüfung, etc.

    Haftungsausschluss kann eventuell in einigen Punkten ausreichen, aber kann im Einzelfall auch "unwirksam" sein.

    Kurzunterweisung vor der ersten Nutzung und einen Verantwortlichen für die Gerätschaften bestimmen. Wäre hier wohl die "beste / einfachste" Lösung.