Beiträge von SiFaTim

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    Hallo zusammen,

    sorry, dass ich erst jetzt reagiere. Danke erstmal für eure Beiträge.

    Ich glaube, so wie Mestragon es beschrieben hat, macht es am meisten Sinn. Aus der Vorlage eine eigene auf den Betrieb zugeschnittene erstellen.

    Dass für viele Bereiche die Qualifikation oder auch gewisse körperliche Eigenschaften eine Rolle spielen, ist mir auch bewusst, allerdings lernen wir es halt zur Zeit bei den SIFA-Seminaren so, dass das wirklich Personenbezogen gemacht werden soll. Und das ist, wie hier auch mehrfach gesagt wurde, nur in speziellen Arbeitsplätzen mit speziellen Voraussetzungen erforderlich.

    Mich stört hier weniger das was, sondern das wie. Also die Form, wie wir das in unseren Praktika anwenden sollen, ist halt schon etwas fernab der Realität.

    Hallo miteinander und ein frohes, gesundes neues Jahr!

    In der neuen Sifa-Ausbildung werden für die Praktika Vorlagen zur Erfassung eines Arbeitssystem bereitgestellt. Während der Seminare und an dem BeiSpiel-Unternehmen lassen sich diese auch problemlos und recht einfach anwenden.

    Was mich besonders stört, ist der Teil mit den personenbezogenen Leistungsmerkmalen. Hier sollen Name, Alter, Qualifikation, ggf. Leistungsbereitschaft und auch körperliche Einschränkungen und Merkmale jeder einzelnen im Arbeitssystem mitwirkenden Person angegeben werden. Wie gesagt, für die Beispiele kein Thema, aber wie stellt die BG sich das bitte im eigenen Unternehmen vor?

    Mal abgesehen vom Datenschutz und den meiner Meinung nach hoch sensiblen Daten, die da angegeben werden sollen, ich kann doch unmöglich mehrere Dutzend Leute eines Arbeitssystems mit all deren Merkmale erfassen. Es kommen ständig neue dazu, es gehen welche... die Leute werden älter, eingeschränkter etc. Da ist man die Dokumente ja am laufenden Band am aktualisieren.

    Ich kann nachvollziehen, dass dies helfen soll die Ressourcen und Anforderungen des Arbeitssystems beurteilen zu können, aber für größere Betriebe mit komplexen und größeren Arbeitssysteme stelle ich mir das extrem umständlich vor.

    Aktuell sehe ich- zumindest für unseren Betrieb- noch keine Zukunft, in der sich diese Art der Arbeitssystem Erfassung effizient etablieren lässt.

    Mir ist bewusst, dass es in der Praxis nicht genau so durchgeführt werden muss, allerdings finde ich die (neue) Art der Ermittlung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen ziemlich interessant und würde sie auch gerne in ähnlicher Form nach und nach für unseren Betrieb umsetzen. Diese baut jedoch auf diese Arbeitssystem Erfassung auf.

    Die Frage richtet sich nun eher an die Leute der neuen Sifa-Ausbildung.... Wie setzt ihr das um? Oder habt ihr euch generell schon Gedanken gemacht, wie das außerhalb der Praktika angewendet werden kann? Für das Praktikum selbst werde ich wohl strikt nach der Vorlage Arbeiten müssen und eben jene personenbezogenen Daten angeben...

    Bin auf die Diskussion gespannt!

    Viele Grüße

    Tim

    Guten Morgen zusammen,

    bei der Suche im Forum habe ich so speziell nichts dazu gefunden daher...

    Wie handhabt ihr das bei euch mit den Staplerbeauftragungen?

    Wir haben aktuell eine Tabelle als ISO-Dokument, worauf alle berechtigten Staplerfahrer drauf stehen. Also Untersucht, Qualifikationsnachweis und Unterwiesen.

    Diese Tabelle hängt an den Staplerplätzen aus und ist gleichzeitig die "schriftliche Beauftragung".

    Allerdings werden bei uns im Wochentakt neue Staplerfahrer ausgebildet und andere geben ihren Schein ab oder sonstiges. Also muss diese Tabelle, da es ein ISO-Dokument ist, ständig überarbeitet, geprüft und freigegeben werden, was ein nerviger Aufwand ist.

    Wir hatten letztens ASM-Audit der BG und da wurde schon drauf hingewiesen, dass die Beauftragten Systematik so in der Form nicht optimal ist. Lösungsansätze gabs allerdings auch auf Anfrage nicht wirklich.

    Habt ihr Ideen, wie man das einfacher gestalten kann? Ich hatte überlegt eine Excel-Liste zu erstellen (so eine Liste ist schnell aktualisiert) + jeweils eine schriftliche Beauftragung an neue Staplerfahrer auszugeben und gegenzeichnen zu lassen. Und muss eine Beauftragung im Falle auch wieder schriftlich entzogen werden?

    Danke für eure Antworten und viele Grüße

    Tim

    Schönen guten Morgen zusammen,

    ich möchte gerne mal fragen, wie die Sifa bei euch im Organigramm dargestellt ist bzw. auch wie sie dargestellt werden MUSS.

    Bei uns ist es aktuell so, dass wir 3 Sifas haben, wobei 2 davon eine "Doppelrolle" haben. In dem Fall sind sie neben Sifa auch noch Abteilungsleiter.

    Nun tun sie sich bei uns schwer, das vernünftig im Organigramm darzustellen... Ist es möglich, dass eine Person als "Stabsstelle Sifa" und dann ein 2. mal als Abteilungsleiter bei entsprechender Abteilung im Organigramm genannt wird?

    Aktuell geht im Organigramm unter der Geschäftsleitung eine Line zu einer Auflistung aller beauftragten Personen für alles, dort werden auch die 3 Sifas benannt (laut unserer QM-Beauftragten sind alle Beauftragten Personen auch Stabsstellen (?)).... reicht das auch?

    Also auf Anhieb sieht man nicht "ah da steht die Sifa als Stabsstelle", sondern man wird in eine Liste weitergeleitet, in der die Sifa dann mittendrin aufgelistet ist.

    Ich hoffe, ihr könnt mir folgen :D :)

    Wie habt ihr das bei euch geregelt? Ich fände es sinnvoller, wenn die Sifa wirklich komplett einzeln als Stabsstelle aufgelistet wird.

    Schon mal Danke für eure Beiträge und viele Grüße

    Tim

    Hallo zusammen,

    ich würde mal gerne eure Meinung zu einem Thema hören.

    Wir haben eine interne Betriebstechnik als Instandhaltung. Früher, also noch vor einigen Jahren wurden dort ausschließlich diese Holzhocker verwendet. In den letzten Jahren wurde es aber zum Trend, dass die Mitarbeiter dort die eigentlich für den Schrott aussortierten Bürostühle der Verwaltung für sich selbst weiter verwenden. Die Verantwortlichen der Betriebstechnik dulden das.

    Dazu sei gesagt, oftmals sind es nur defekte Armlehnen oder der Stoffbezug ist beschädigt. Oder auch einfach, weil der Stuhl aus Gründen der Ergonomie für den Verwaltungsmitarbeiter nicht mehr geeignet war. Für den harten Schlosser reicht das aber noch ;)

    Offensichtlich und stark beschädigte Stühle werden immer entsorgt.

    Ich kann die Mitarbeiter verstehen. Diese Hocker ohne Rückenlehne sind ein ergonomischer Alptraum. Ich war selbst mal Schlosser und bekam auf den Teilen immer die Rückenschmerzen des Todes.

    Jetzt zu meiner eigentlichen Sorge...

    Zum einen halte ich Stühle mit Rollen und Rückenlehne innerhalb einer Werkstatt generell für hinderlich, die kann man z.B. nicht "mal eben unten die Werkbank schieben" , sie stehen immer im Weg. Ich haben schon etliche Situationen erlebt, wie Mitarbeiter fast über den Stuhl fallen.

    Zum Anderen sind die Stühle mit Stoff bezogen, welcher sich natürlich mit der Zeit mit Öl, Fett oder Reinigungsmittel vollsaugt.

    Stichwort Brandschutz. Teilweise reicht gefühlt bei einigen Stühlen dort ein Funke und das Ding wird zu einer Bombe...Natürlich übertrieben ausgedrückt ;)

    Abwaschbar sind sie auch nicht wirklich, nicht selten sind Späne schon in den Stoff "eingenäht"...

    Das mit den Stoffstühlen ist ebenfalls unserem externen Brandschutzbeauftragten aufgefallen und wurde auch bemängelt und dokumentiert, Handlungsbedarf sehen die Verantwortlichen allerdings da nicht.

    Ironischerweise gab es vor einigen Monaten mal eine interne Umfrage in der Abteilung, ob die Leute neue, mit Leder überzogene Stühle (optional mit Armlehnen) haben möchten... Die Umfrage ergab wohl, dass es dort keinen Bedarf gibt?!

    Wie seht ihr das?

    Die Bedenken bezüglich Brandschutz sind ja definitiv angebracht. Da muss auf jeden Fall was gemacht werden.

    Aber wie sieht es generell mit "Bürostühlen" in einer Werkstatt aus. Gute Idee oder eher nicht? Sind dort Stühle mit Rollen überhaupt erlaubt?! Die Hälfte der Zeit tun es die Rollen sowieso nicht, da voll mit Spänen oder sonstiges.

    Überwiegend wird dort stehend gearbeitet, es gibt aber öfters auch filigrane Arbeit, die im Sitzen ausgeführt wird.

    Danke schon mal für eure Antworten :)

    PS: Hoffe, das passt in den "Ergonomie-Thread" :D

    Viele Grüße

    Tim

    Gibt es einen oder mehrere Sammelplätze?

    wir haben 2 Sammelplätze.

    Hat jeder BSH ein Endgerät dafür bei sich, wenn er am Sammelpunkt die Anwesenheit prüft?

    Nein, die Kontrolle der Anwesenheit läuft ausschließlich über diese "Evakuierungsliste".

    Allerdings habe ich das bereits mit der IT abgeklärt. Die Zeiterfassung ist absolut kein Problem.

    Wir werden das also so handhaben, dass Mitarbeiter ausstempeln, wenn sie das Gelände verlassen.

    Fremdfirmen und Gäste müssen sich jeweils bei den Pforten (Wir haben 2) abmelden, wenn sie das Gelände verlassen wollen. Ich denke somit haben wir das ganz gut abgedeckt.

    Ausreißer gibt's natürlich immer, das lässt sich leider nicht 100% vermeiden.

    Seitens unseres Lohnbüros kamen nur Bedenken auf, dass sich womöglich die Adminstration erhöht, da Leute "falsch" stempeln, zu spät stempeln o.ä. Hier muss unser Lohnbüro dann ständig nachkorrigieren. Aber das ist eine andere Geschichte. :)

    Dann noch ein Danke für eure Beiträge. :)

    Wie geht ihr mit Besuchern Gästen etc. um, eine gewissen Graumasse wird es immer geben.

    Besucher, Gäste und Fremdfirmen müssen sich immer anmelden und werden im System erfasst. Entsprechend werden diese auf der Liste erscheinen.

    Hier wäre das selbe Problem. Besonders Fremdfirmen verlassen gerne in ihrer Pause das Gelände. Hier werden sie aber angewiesen dem zuständigen Fremdfirmenkoordinator Bescheid zu geben.


    Ich kann mir kaum vorstellen, dass eure Zeiterfassung das nicht kann. HInterfrag das mal bei der IT. Angesichts der gut funktionierenden BMA müssen sich die Pausengänger ausstempeln können.

    Das werde ich auch au jeden Fall bei unserer IT nachfragen.

    Hallo zusammen,

    bei uns in der Firma gibt es, noch quasi flamm-neu, eine automatische Brandmeldeanlage (BMA), welche im Falle eines Brandes einen Evakuierungsalarm auslöst. Gleichzeitig wird aus allen Druckern in der gesamten Firma eine Liste aller anwesenden Personen, unterteilt nach Abteilungen gedruckt. Die Liste dient der Überprüfung am Sammelplatz, ob alle Mitarbeiter raus sind.

    Soweit so gut, das funktioniert auch alles super, Evakuierungs-Übungen wurden schon durchgeführt.

    Allerdings ist es häufiger so, dass einige Mitarbeiter in den Pausen das Betriebsgelände verlassen, um z.B. spazieren zu gehen, mal eben rüber zum Aldi zu fahren oder sonstiges. Dagegen spricht ja auch erstmal nichts. Ausgestempelt wird nicht.

    Was aber, wenn DANN eine Evakuierung stattfindet und die Listen mit den anwesenden Personen gedruckt werden, auf denen 20 aber grad in der Pause unterwegs sind. Im schlimmsten Fall wird die Feuerwehr, natürlich vergeblich, nach ihnen suchen.

    Wie würdet ihr das handhaben? Also mir kommt als erstes in den Kopf, dass sich die Mitarbeiter ausstempeln müssen, wenn sie das Gelände verlassen. Allerdings könnte ich mir Vorstellen, dass das unsere Zeiterfassung durcheinander bringen könnte.

    Es zu verbieten, das Gelände zu verlassen kommt nicht in Frage.

    Vielleicht habt ihr noch andere Vorschläge.

    Danke und viele Grüße

    Tim

    Kurz zur Info:

    es geht um einen elektrischen Hochhubwagen, um Spulen zu bewegen. Hierbei muss bei einer gewissen Spulengröße ein Adapter aufgeschraubt werden.

    Im Textform steht da: "Bei (Durchmesser) 500er Spulen muss der Dornadapter aufgeschoben und mittels zentraler Schraube gesichert werden"

    Dieser Satz ist ihm allerdings nicht aussagekräftig genug, weshalb ein zusätzliches Bild mit Position des Adapters in die BA mit rein soll.

    Hallo zusammen,

    ist es erlaubt, dass Betriebsanweisungen neben den üblichen Piktogrammen auch richtige Bilder enthalten?

    Einer unserer Bereichsverantwortlichen hätte gerne einen Textabschnitt in einer BA mit einem Bild ergänzt. In der DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" werden Bilder explizit nicht erwähnt, weder verboten noch erlaubt.

    Danke für eure Antworten und viele Grüße :)

    Tim

    Hallo zusammen,

    leider funktioniert die Suche aktuell nicht... :/

    Ich habe eine Frage: Muss die Betriebsvorschriften für Krane gem. der DGUV 52 an jedem Kran aushängen?? Wir haben bei uns pro Abteilung teils mehrere Krane, sowohl Deckenkrane als auch Schwenkkrane.

    Oder reicht eine allgemeine Betriebsanweisung für Krane aus?

    Danke und viele Grüße

    Tim

    Ich habe gestern Nachmittag noch mit unserem TAB vom Dienst gesprochen und er meinte, dass eine Beauftragung nur mit Zertifikat, aber ohne Fahrausweis nicht möglich ist. Aus dem Fahrausweis geht nämlich neben Personenbezogener Daten auch noch der Fahrzeugtyp und die Tragfähigkeit der Geräte hervor, die bedient werden dürfen. Er kann zwar nachweisen, DASS er Qualifiziert ist Stapler zu fahren, aber nicht für welche Typen.

    So war seine Erklärung.

    Der Bereichsverantwortliche hat sich entsprechend gegen eine Beauftragung entschieden.

    Hallo zusammen,

    das Thema ist zwar schon was älter, allerdings haben wir ein ähnliches Problem.

    Ein neuer Mitarbeiter soll zum Staplerfahrer beauftragt werden. G25, Unterweisung etc ist alles erledigt.

    Er hat allerdings "nur" das Zertifikat, . Den "Staplerschein" besitzt er nicht, hat er wohl auch nie besessen.

    Wie ich nun hier gelesen habe, ist der Schein nur "Beiwerk", also reicht das gestempelte, unterschriebene Zertifikat zur Beauftragung aus?

    Gruß

    Hallo zusammen,

    in unserer Firma wird aktuell eine neue Ausbildungswerkstatt für unsere angehenden Industriemechaniker bzw unsere Maschinenführer in der Grundausbildung errichtet.

    Während der Gefährdungsbeurteilung kam das Thema "Zentraler Not-Aus-Schalter" auf und ob so einer Pflicht ist.

    Geplant ist die Werkstatt so:

    Ausbilder hält sich ganztägig mit dort auf, die Azubis sind also permanent Beaufsichtigt.

    Es stehen mehrere Ständerbohrmaschinen, eine CNC-Fräsmaschine, eine konventionelle Drehbank- und Fräsmaschine, Schleifband, etc.. was man halt so braucht.

    Meiner Meinung nach macht das schon Sinn, stelle mir das vor wie bei den Zusatzpedalen in einem Fahrschulauto ;) Der Ausbilder kann jederzeit, auch von der Ferne, eingreifen.

    Der Bereichsverantwortliche würde dies allerdings nur einrichten, wenn es verpflichtend wäre.

    Vielleicht könnt ihr mir da helfen.

    Viele Grüße

    Tim

    Hallo Zusammen,

    wir führen in unserem Betrieb schon lange ein eigenes, von unserer EDV entworfenes Gefahrstoffkataster. Allerdings, wie man das so kennt, gibt es hier viele Dinge, die einfach nicht optimal laufen. Es gibt oft Probleme, es ist nicht immer ganz übersichtlich und ich habe durchaus andere Visionen, wie unser Gefahrstoffkataster aussehen sollte und was es können sollte. Bei der Erstellung unser aktuellen Software habe ich nicht mitgewirkt, das war "vor meiner Zeit".

    Jetzt habe ich etwas recherchiert und bin auf diese GeSI³-Software gestoßen.

    Natürlich liest sich das äußerst gut. Viele Optionen, die ich gerne hätte wären hier schon mit drin.

    Jetzt also zu meiner Frage:

    Gibt es hier Leute, die mit dieser Software Erfahrung haben, diese vielleicht in ihren Betrieben nutzen und mir ihre Eindrücke darüber mitteilen könnten?

    Ist es so gut, wie es sich anhört oder lohnt sich das eher weniger, wenn man bereits ein, wenn auch etwas holpriges, System besitzt? Lässt es sich vielleicht auch mit der eigenen Software irgendwie "koppeln". Wir haben zum Beispiel ein Artikelnummer-System, was aktuell direkt mit unserem Gefahrstoffkataster verknüpft ist.

    Sicher wäre es durchaus möglich diese Funktionen in unsere betriebseigene Software einzuprogrammieren, allerdings ist unsere EDV generell nicht optimal aufgestellt, weshalb ich mich nach Alternativen umsehen möchte.

    Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße

    Tim :)