Beiträge von Anke Hein

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    ... aber auch diese werden in der Regel anonymisiert erstellt. Meine Erhebungen waren so gewählt, dass ein Rückschluss auf eine bestimmte Person gar nicht oder mit extrem hohem Aufwand möglich gewesen wäre.

    Anke: Was bedeutet denn in Deinem Zusammenhang verschlossen? Ganz und gar weg oder hat doch ein Personenkreis mit berechtigtem Interesse Zugang... dazu würde auf alle Fälle der Mitarbeiter selber, sein Vorgesetzter, die SiFa, der BA gehören. Der Betriebsrat bzw. Personalrat ist auch daran interessiert...

    Hallo E. weline, ich kann Dir die Frage leider nicht beantworten, weil ich noch keinen persönlichen Kontakt mit dem Betriebsrat hatte, was damit gemeint oder bezweckt wird.

    Grüße
    Anke

    Hallo zusammen,

    mir liegt eine Betriebsvereinbarung vor, in der festgelegt wurde, dass die Begehungsprotokolle der physischen Gefährdungsbeurteilung an geeigneter Stelle und verschlossen mindestens fünf Jahre aufzubewahren sind.
    Diese BV ist sogar von der Einigungsstelle genehmigt worden!
    Kann ich mal Eure Einschätzungen dazu haben?
    Ich dachte, solche Protokolle sollen einsehbar sein? Und liege ich falsch und nur die Gefährdungsbeurteilung muss den Mitarbeitern zugänglich sein?


    Danke
    Anke

    Also erstmal ein Aufatmen,

    Der CEO hat beschlossen, unternehmensweit alle Sifas und Betriebsärzte zu kündigen und auf eine neue externe Sifa, meinen Chef und mich zu setzen. Die externe Sifa hat ein Unternehmen, das dann weitere Dienstleister einsetzen wird.

    Bis Ende des Jahres muss ich mich zwar noch zusammennehmen, aber ich bin so erleichtert!

    Jetzt gilt es, 10 Gesellschaften mit bis zu zehn Niederlassungen unter einen Hut zu bringen.

    Ein kleiner Wehrmutstropfen ist zwar, dass ich frühestens im Februar mit der Ausbildung zur Fachkraft anfangen kann, aber bis dahin hab ich dann wenigstens schon was gelernt.

    Mir stellt sich hier die Frage mit der Versicherung.
    Wenn ich in der Pause angefahren werde und bin verletzt, was sagt dann die BG?
    Pause ist ja keine Arbeitszeit. Ein Dienstgang ist beruflich motiviert und ist versicherte Zeit.
    In der Pause Dienstgang zu stempeln ist ??

    Sorry, aber meiner Meinung nach muss sich jeder ausstempeln, der das Gelände verlässt.
    Bei uns kann das die EZE.
    Aber wenn bei Euch Listen aus dem Drucker kommen (Unser Datenschützer würde in Ohnmacht fallen!), sollte eine Pausenerfassung bei Bedarf doch wohl möglich sein?

    Hallo zusammen,

    da ich keine Berechtigung habe, meine Beiträge anzuschauen (sehr seltsam, ich mache da wohl was falsch), weiß ich nicht, ob ich mich überhaupt schon vorgestellt habe.

    Falls nicht, dann jetzt.

    Also ich bin schon kein junges Küken mehr, weil schon mehr als 5 Jahrzehnte auf dem Buckel hab, aber ich bin im Bereich Arbeitsschutz ein Neuling.
    Mir wurde vor einem Jahr angeboten, in den Bereich Arbeitsschutz zu wechseln und dafür möchte mich mein Chef zur Sifa ausbilden lassen.
    Dazu fehlt uns nur noch das Go von der Gewerbeaufsicht.

    Aktuell arbeite ich als Safety Managerin in einem Unternehmen mit mehr als drei Dutzend Niederlassungen und versuche einen Überblick über den Arbeitsschutz zu bekommen, der bisher nur über eine externe Sifa gelaufen war.
    Ich hab also noch einiges zu tun und mit Sicherheit keine Langeweile.

    Ich hoffe, ich kann irgendwann mal aus dem Lager "Fragende" in das Lager der helfenden Wechseln, aber das wird noch dauern.
    Bis dahin danke ich allen, die sich bemühen hier jedem zu helfen und freue mich auf coole Infos.

    LG Anke

    Hallo zusammen,

    auf meinen Hinweis auf §6 AsiG (Dank an FalcoCGN!) hat die Sifa bisher nicht reagiert.
    Im letzten Jahr hat die Sifa an einer Begehung teilgenommen, bei der ich auch (als Gast) teil genommen hatte.
    Heute habe ich nach dem dazugehörigen Bericht gefragt und habe nur die Antwort bekommen, dass kein Bericht angefertigt worden sei! (Ja, so hab ich auch geschaut!)

    Es liegt jetzt die Frage bei der Geschäftsführung, die betreffende Sifa abzusetzen. Sollte dem so sein, würde ich jetzt Ruhe geben, und selber eine Bestandsaufnahme der Niederlassungen machen.

    Problematisch wird es, wenn die alte Sifa bleiben soll. Dann gibt es Streit!

    Ich werde berichten...

    Hallo zusammen,

    ich soll in einer Firma mit verschiedenen Niederlassungen den Arbeitsschutz neu organisieren.
    Bis jetzt hatte jede Niederlassung einen eigenen Vertrag mit einer externen Sifa und das wars.
    Auch für die Zentrale gab es einen Vertrag aber es liegen keinerlei Begehungsberichte vor, weil die "nicht abgefordert worden waren".
    Ich bin gelinde gesagt, entsetzt!

    Kann die Ausrede so stehen bleiben? oder kann ich mit der Beratungspflicht argumentieren, dass man doch wohl davon ausgehen könnte, dass es bei regelmäßigen Begehungen Notizen geben müsste?

    Ich bin selber (noch) keine Sifa, aber die fehlenden Prüfsiegel im Haus stimmen mich doch sehr sehr bedenklich!

    Die DGUV 2 beschränkt die Verpflichtung ja nicht nur auf die Zukunft. Haltet Ihr es für möglich, dass ich für letzten Jahre Berichte abfordere?


    Sorry, wenn das gerade etwas wirr klingt, aber ich bin gerade so baff, das glaubt mir keiner.

    Danke an alle, die sich bis hierher durchgequält haben.


    LG Anke

    Hallo zusammen,

    mal ein kurzes Update von mir:

    also mein CEO will, dass ich ausgebildet werde. Die BG sagt auch ja.


    Die Personalabteilung hat sich jetzt also mit dem GAA in Verbindung gesetzt und hat einen Auszug aus dem Leitfaden zum Arbeitssicherheitsgesetz geschickt bekommen.


    Es hat ein wenig gedauert, bis klar wurde, dass sie einer Ausnahmegenehmigung für eine Bestellung gefragt hatte.

    Jetzt darf ich selber den Schrieb verfassen, um nach der Genehmigung zu fragen, finde aber keine Grundlage, an der ich mich "entlang hangeln" könnte.

    Gibt es da etwas?
    Sie hatte ja jetzt drei Seiten Aufsatz geschrieben, um allen Bedingen gerecht werden zu können. Aber für die Bestellung braucht es ja den Nachweis der Ausbildung, die ja noch nicht vorhanden ist!

    Jetzt könnte man das natürlich einfach streichen, aber die Personalabteilung bei uns hat ein sehr empfindsames Seelchen, so dass ich deren Entwurf so wenig wie möglich ändern möchte. Kann mir noch jemand folgen?

    Falls ja, Danke fürs Durchhalten und ich wäre für jede Hilfe dankbar.

    LG Anke

    Ich lese hier mal interessiert mit, weil ich Parallelen sehe.
    Ich habe auch keinen Meister, nur den Magistergrad in drei Fächern.
    Die BG gibt mir schon grünes Licht, mein CEO, will das auch und jetzt warte ich darauf, dass der Personalchef die Ausnahmegenehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt einholt.
    Noch bin ich guter Dinge, weil ein akademischer Grad angeblich unter auch unter die notwenigen Befähigungen fällt.