Hallo zusammen,
mir liegt eine Betriebsvereinbarung vor, in der festgelegt wurde, dass die Begehungsprotokolle der physischen Gefährdungsbeurteilung an geeigneter Stelle und verschlossen mindestens fünf Jahre aufzubewahren sind.
Diese BV ist sogar von der Einigungsstelle genehmigt worden!
Kann ich mal Eure Einschätzungen dazu haben?
Ich dachte, solche Protokolle sollen einsehbar sein? Und liege ich falsch und nur die Gefährdungsbeurteilung muss den Mitarbeitern zugänglich sein?
Danke
Anke