Beiträge von Gerhard Petschat

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    meiner Meinung sollten die MA bei der Erstellung der GBU´s mit eingebunden werden. Sie können viele Infos zu den Tätigkeiten geben, die teilweise von dem Vorgesetzten nicht bedacht werden. Das Ergebnis sollte sowieso bei der jährlichen fachspezifischen Unterweisung besprochen werden, hier muss der MA auf die Gefährdungen hingewiesen werden.

    Gruß Matthias

    Servus Matthias, inhaltlich sehe ich das auch so und das trifft auch einen Kern meiner Frage. Wie oben beschrieben interessiert mich vor allem die Perspektive, was eine Software hier leisten kann. Z.B. könnten wir eine .ppt-Vorlage für die Unterweisung auf Basis vorhandener Daten generieren. Grundlage nun die Betriebsanweisung oder die Gefährdungsbeurteilung? (So weit ich das aus der Praxis sehe, sind z.B. rein technische Maßnahmen nicht immer in den Betriebsanweisungen enthalten.) Servus Gerd

    Gefahr der Falschinterpretation ist sehr groß...

    Grüße Sie Herr Schmid, danke für den Hinweis auf Komnet - muss ich mir noch anschauen. Die Diskussion ist nicht neu, ist mir klar. Damals (2018...) im Projekt heiß diskutiert.

    Das Risiko der Falschinterpretation, wenn man mal die sprachlichen Probleme nicht mit rein denkt, kann nach meiner Ansicht nicht das Argument sein. Ich sollte Maßnahmen im Arbeitsumfeld doch immer erklären können. Ist sicher am Anfang eine Anstrengung, man bekommt aber auch Anregungen zurück. Und hoffentlich auch Akzeptanz, statt Bashing im Alltag, weil die Maßnahme nicht verstanden wird. Oder ist das zu naiv?

    Grüße ins Forum.

    Kein Aprilscherz - 4TY feiert in diesen Tagen 3-jähriges (soviel zum Werbeblock als Werbepartner dieser Seite).

    Natürlich reflektiert man dabei die Ziele und Grundideen, die wir hatten als wir beschlossen -im Nachgang eines größeren Projekts in einem Automobilkonzern- ein eigenes, niederschwelliges Produkt zu entwickeln.

    Darf/Muss ein Mitarbeiter wissen, was in der Gefährdungsbeurteilung steht? Welche Mitwirkungsrechte hat er? Was kann eine IT-Lösung hier beitragen?

    Das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) gibt hier Hinweise. Aber eine wirkliche Regelung kann ich nicht ableiten. Auch aus den Praxis-Kontakten ergbit sich keine Klarheit für mich.

    Warum ist das für mich und in Sachen IT-Lösung interessant? Ich könnte mir eine Benutzerrolle "Info-User" vorstellen. Einfache Leserechte in seinem Organisationsumfeld für die GBU´s (also nicht "nur" die Betriebsanweisung. Voting/Kommentier-Funktion zu Gefährdung und Maßnahmen (auch z.B. technischen Lösungen, die vielleicht in der BA nicht erwähnt sind).

    Freue mich über Eure Meinungen und Rückmeldungen

    Servus Gerd

    Zitat

    Ich wundere mich ja, dass Gerhard Petschat seine Software hier noch nicht ins Rennen geworfen hat ;)

    Wenn es drum geht aktuelle Infos vorgefiltert einzusammeln sind die "verlagsgestützten" Softwarelösungen umfassender. Die Redaktionsteams kommen zur Softwareerstellung/-wartung hinzu. Wir von 4TY sind ein reines Softwareteam und bringen die Lösung immer in Verbindung mit Fachkollegen (intern oder extern) zum Einsatz. 4TY hat zwar eine rudimentäre Dokumentenablage, aber die Kollegen haben meist einen umfassenden Dokumentenstand den sie auch unabhängig von Software-Nutzungen im Zugriff haben wollen. (Aber Danke, dass Ihr an mich gedacht habt! Wir suchen übrigens immer wieder auch neue Partner für das Netzwerk :doppelthumbsup:

    #Werbung.... zu 4TY. Wir haben das Thema "übergeordnete Gefährdungsbeurteilungen" in 4TY so gelöst, dass es sogenannte "PlugIn-GBUs" gibt. Das sind unvollständige GBU´s die "nur" einen Sachverhalt bewerten (z.B. Gefahrstoff, Teiltätigkeit, Arbeitsmittel). Diese können der Organisation bereit gestellt werden und jeweils als Teil einer GBU für ein Arbeitssystem Verwendung finden. Als verbindlichen Inhalt dieser GBU (z.B. Gefahrstoff/PSA) oder als Kopiervorlage die man anpassen kann. Bei Interesse gerne PN. Servus Gerd

    Servus in die Runde,

    ich freue mich mitteilen zu dürfen, dass 4TY und SifaPage bis Ende Juli 2024 zusammenarbeiten.

    Wir werden weiterhin mit dem Banner werben.

    Spannend für uns von 4TY ist natürlich der fachliche Austausch im Rahmen von Produktvorstellungen und beim Mitlesen im Forum.

    Hier auch vielen Dank in die Runde und auf ein erfolgreiches 2024!

    Servus Gerd

    Moin Canislupus, die Fleißarbeit kann der Werkstudent schon durchführen. Aber die für das Unternehmen wichtigen Pre-Checks für relevante Belastungen auszuwählen und für die Arbeitsplätze die mindest-Anforderungen festlegen, das ist Experten-Wissen. (nochmal: Ich bin keine SiFa, geschweige denn Arzt - ich habe im IT-Projekt mit den Anforderern zusammengearbeitet und schließe daraus auf deren Arbeit).

    Für physische Belastungen wäre eine Grundlage DGUV Report 3/2020: MEGAPHYS - Mehrstufige Gefährdungsanalyse physicher Belastungen am Arbeitsplatz, Band 2 | DGUV Publikationen

    (die Kollegen hab physisch falsch geschrieben :)

    In http://www.4ty.io haben wir die Leitmerkmalmethoden in die GBU-Erstellung integriert. Das erleichtert zumindest die Dokumentation.

    Servus, bin zwar in Sachen SiFa Praxis eher ein Anfänger (Teil vom Software Team 4TY) erlaube mir aber dennoch eine Anmerkung bzw. Idee.

    Könnte man sich sog. Avatare/Profile bedienen. Also abstrakte Beschreibung von Personenprofilen.

    Ich habe da bei einem Industrieunternehmen ein Softwareprojekt begleiten dürfen, die das so ähnlich umgesetzt haben. Schwerpunkt war physische Belastung zu differenzieren.

    z.B. Person A: Männlich (für Leitmerkmalmethoden wichtig), 165-180 cm groß, bis 98 kg, keine weiteren Einschränkungen

    Person A_1 wie A, Wiedereingliederung nach Reha Schulter

    ...

    waren natürlich ein paar mehr Informationen je Profil. Ca. 30 solcher Profile. Mit denen wurden dann Arbeitsplätze / Tätigkeiten bewertet und z.B. bei Wiedereingliederung auch ausgewertet. (Die personenbezogene Zuordnung zum Profil bei Wiedereingliederung und die Auswahl der möglichen Arbeitsplätze war dann im Bereich der Personal Abteilung)

    Natürlich nicht ohne Aufwand, so eine Lösung.

    #Werbung

    Servus, ich möchte kurz vor dem Wochenende

    1. mich bedanken bei Kollegen die mir Rückmeldung zu unserer Software gegeben haben. Einige Punkte konnten wir mit dem neuen Release diese Woche schon umsetzen (Für Insider: "aktiv" Kennzeichen und Bild-Integration in GBU.pdf)

    2. euch Fragen, ob Ihr die Risikobeurteilungsmethode nach Fine&Kinney kennt, ggfs. anwendet. Auch diese Beurteilung haben wir in 4TY auf Zuruf umgesetzt. Ich finde die Detaillierung der Eintrittswahrscheinlichkeit (z.B. Häufigkeit der Durchführung der Tätigkeit, Risiko je Tätigkeitsausführung). Mehr Info: Fine & Kinney Method (euronorm.net)

    3. und nicht vergessen: ToDo Adventskalender (4TY ist im 3.Türchen) Adventskalender 2023 - (sifa-sibe.de)

    Wünsche angenehmen Wochenausklang

    Grüße aus Landshut, Niederbayern

    Gerd

    Ich durfte vor nun fast 10 Jahren in einem komplexen Projektverbund mitwirken. Allerdings Serienfertiger. Dort konnte man (vereinfacht) von den CAD/PLM Daten die für Montage und Service notwendigen Bewegungen ableiten (MTM). Das als Basis für die physische Belastung der Arbeitsschritte, auch für die Produktionsvorbereitung (Sequenzplanung am Band). Aber die Methodik bekommt man halt schlecht in andere Branchen transferiert... So könnte man zumindest im Feld der physischen Belastungen Transparenz schaffen.

    Wenn das Motto "Ich komme gesund und gehe gesund" nicht in den Köpfen der Mitarbeiter implementiert ist, bring auch die beste GB rein gar nix.

    Servus, bin zwar keine SiFa sondern arbeite nur in einem Team von Softwerkern im Thema. Aber zunächst: Zustimmung zur Anmerkung von Cristal. Frage mich als Laie : Warum machen nicht die Mitarbeiter die Gefährdungsbeurteilung? Zumindest mal eine Eigeneinschätzung. Dann kann ja immer noch der Experte-SiFa mit allen formalen Wassern gewaschen aktiv reflektieren und daraus ein Audit-fähiges Ergebnis erstellen. (Und für so eine Eigeneinschätzung kann ein Gefährdungskatalog als Gedankenstütze hilfreich sein.)

    Urban legend?

    Ich denke nicht, dass der FFZ-Fahrer den Vorsatz hatte, seinen Kollegen zu verletzen.
    Auf zivilrechtlicher Seite mag das anders aussehen.

    Spannend. Man könnte argumentieren: Versicherungsfall = Arbeitsunfall. Arbeitsunfall. Voraussetzung: Direkt mit der Arbeit verbundene Tätigkeit. Tätigkeit des Transports ist Arbeit, Ausführung ist wohl als fahrlässig zu bewerten.

    Geht vermutlich in die Abwägung, ob grob fahrlässiges Verhalten den Geschädigten und/oder dem Fahrer angelastet wird.

    #Werbung

    werden jeweils einzelne Betriebsanweisungen für die gleichen Arbeitsmittel von den Teamleitern erstellt (Beispiel: Arbeitsmittel Heißluftföhn findet Verwendung in den Abteilungen 1, 3 und 7). Sprich es werden drei (leider oftmals verschiedene bezüglich der Qualität; Wording etc.) Betriebsanweisungen erstellt

    :) Tschuldigung, kann ich mir nicht verkneifen: Eine mögliche Lösung wäre natürlich eine einfache IT-Lösung einzuführen, die u.a. solche Doppel-Arbeiten einspart und Verantwortungen klar organisiert. (z.B. http://www.4ty.io)