meiner Meinung sollten die MA bei der Erstellung der GBU´s mit eingebunden werden. Sie können viele Infos zu den Tätigkeiten geben, die teilweise von dem Vorgesetzten nicht bedacht werden. Das Ergebnis sollte sowieso bei der jährlichen fachspezifischen Unterweisung besprochen werden, hier muss der MA auf die Gefährdungen hingewiesen werden.
Gruß Matthias
Servus Matthias, inhaltlich sehe ich das auch so und das trifft auch einen Kern meiner Frage. Wie oben beschrieben interessiert mich vor allem die Perspektive, was eine Software hier leisten kann. Z.B. könnten wir eine .ppt-Vorlage für die Unterweisung auf Basis vorhandener Daten generieren. Grundlage nun die Betriebsanweisung oder die Gefährdungsbeurteilung? (So weit ich das aus der Praxis sehe, sind z.B. rein technische Maßnahmen nicht immer in den Betriebsanweisungen enthalten.) Servus Gerd