Begehungsprotokolle der Gefährdungsbeurteilung verschlossen aufbewahren?

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  • Hallo zusammen,

    mir liegt eine Betriebsvereinbarung vor, in der festgelegt wurde, dass die Begehungsprotokolle der physischen Gefährdungsbeurteilung an geeigneter Stelle und verschlossen mindestens fünf Jahre aufzubewahren sind.
    Diese BV ist sogar von der Einigungsstelle genehmigt worden!
    Kann ich mal Eure Einschätzungen dazu haben?
    Ich dachte, solche Protokolle sollen einsehbar sein? Und liege ich falsch und nur die Gefährdungsbeurteilung muss den Mitarbeitern zugänglich sein?


    Danke
    Anke

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  • Hallo zusammen,

    mir liegt eine Betriebsvereinbarung vor, in der festgelegt wurde, dass die Begehungsprotokolle der physischen Gefährdungsbeurteilung an geeigneter Stelle und verschlossen mindestens fünf Jahre aufzubewahren sind.
    Diese BV ist sogar von der Einigungsstelle genehmigt worden!
    Kann ich mal Eure Einschätzungen dazu haben?
    Ich dachte, solche Protokolle sollen einsehbar sein? Und liege ich falsch und nur die Gefährdungsbeurteilung muss den Mitarbeitern zugänglich sein?


    Danke
    Anke

    Was ist denn ein Begehungsprotokoll der physischen Gefährdungsbeurteilung?

    Gruß

    Moritz

  • Sind diese Protokolle Personenbezogen und womöglich noch mit medizinischen Daten gespickt? Das könnte ich mir als Grund vorstellen...

    Das mit dem Begehungsprotokoll in dem Zusammenhang musst du wirklich erklären...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Das Denke ich auch. DGVO Beachten! Aber LMM-Methoden sind doch "Namenlos"?!?! Diese Erkenntnisse inkl. natürlich Gefährdungsbeurteilung sollten einsehbar sein.
    Wie ist den die Betriebsvereinbarung zustande gekommen, was sagt der Betriebsrat dazu?

    Grüße

  • "Aber LMM-Methoden sind doch "Namenlos"?!?!"

    ..habe ich auch gemeint, bis ich mal dabei war bei einer Begehung und Nachbesprechung mit unserer Software.... da wurde die SiFa bei der LMM-Ergebnissichtung gefragt: Wer war denn da am Band? Wer stellt sich den da so an.... Namenlos waren letztlich nur die Ableitungen aus der Montage-Simulation.

    Softwerker bei 4ty

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  • Aber LMM-Methoden sind doch "Namenlos"?

    Nicht ganz, es wird zwischen Frauen und Männern unterschieden und bei der Bewertung müssen auch vermindert belastbare Personen berücksichtigt werden, somit durchaus etwas in Richtung persönliche Voraussetzungen, somit personenbezogene Daten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Tippfehler?
    psychische Belastung mit persönlichen Daten? Aber auch dann müssen Maßnahmen daraus abgeleitet werden und wenn möglich auch umgesetzt, zwecks Abstellung.

    ... aber auch diese werden in der Regel anonymisiert erstellt. Meine Erhebungen waren so gewählt, dass ein Rückschluss auf eine bestimmte Person gar nicht oder mit extrem hohem Aufwand möglich gewesen wäre.

    Anke: Was bedeutet denn in Deinem Zusammenhang verschlossen? Ganz und gar weg oder hat doch ein Personenkreis mit berechtigtem Interesse Zugang... dazu würde auf alle Fälle der Mitarbeiter selber, sein Vorgesetzter, die SiFa, der BA gehören. Der Betriebsrat bzw. Personalrat ist auch daran interessiert...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Was ist denn ein Begehungsprotokoll der physischen Gefährdungsbeurteilung?

    Gruß

    Moritz

    Tja Leute, alle diese Fragen stelle ich mir auch.
    Diese BV hat der Betriebsrat selbst erstellt worden und von Behörden abgesegnet worden.
    Ich glaube, das wird noch sehr lustig. Nicht!

    Grüßle
    Anke

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  • ... aber auch diese werden in der Regel anonymisiert erstellt. Meine Erhebungen waren so gewählt, dass ein Rückschluss auf eine bestimmte Person gar nicht oder mit extrem hohem Aufwand möglich gewesen wäre.

    Anke: Was bedeutet denn in Deinem Zusammenhang verschlossen? Ganz und gar weg oder hat doch ein Personenkreis mit berechtigtem Interesse Zugang... dazu würde auf alle Fälle der Mitarbeiter selber, sein Vorgesetzter, die SiFa, der BA gehören. Der Betriebsrat bzw. Personalrat ist auch daran interessiert...

    Hallo E. weline, ich kann Dir die Frage leider nicht beantworten, weil ich noch keinen persönlichen Kontakt mit dem Betriebsrat hatte, was damit gemeint oder bezweckt wird.

    Grüße
    Anke

  • Was ist denn ein Begehungsprotokoll der physischen Gefährdungsbeurteilung?

    Gruß

    Moritz

    Tja, ich hatte davon auch noch nie etwas gehört.
    Daher kann ich leider auch Dir diese Frage nicht beantworten.
    Ist ein Ausdruck, den der Betriebsrat in "seine" BV aufgenommen hat.

    viele Grüße
    Anke

  • Schade, dass der BR euch nicht einbezogen hat, ist bei uns anders.

    Also BR fragen, was gemeint ist und eventuell auch die Behörde, die es abgesegnet hat.