Also wenn ich mir §5 Abs 3 ASiG anschaue
Zitat<...> Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung unter Fortentrichtung der Arbeitsvergütung von der Arbeit freizustellen. <...>
Da hier explizit eine bezahlte Freistellung definiert ist, muss es auch eine unbezahlte Freistellung geben.
Ich bin bei CaThMa:
Der Arbeitnehmer hat nun einen Rechtsanspruch darauf, für die Impfung freigestellt zu werden.
Ob diese Freistellung vergütet wird oder nicht, liegt im Gestaltungsbereich des Arbeitgebers.
Ich wurde im Mai geimpft und mein AG hat es damalsch schon so gehalten, das man für den Impftermin und den Folgetag bezahlt freigestellt wurde, was auf Vertrauensbasis lief: Wer keine Nebenwirkungen hat, kommt arbeiten.
Wie es heute geregelt ist, weiß ich nicht. An meinem Standort ist nur 1 Person ungeimpft.
(Wobei ungeimpft hier wörtlich zu verstehen ist. - Sie (im Sinne von Person, nicht Geschlecht) lehnt restriktiv alle Impfungen ab.)