Beiträge von Shag86

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    3G Kontrolle kann man ja machen mit Hausrecht. Aber rechtlich dürfte es sehr schwierig werden, wenn es darum geht, dass der MA keinen 3G Nachweis hat. Im Zweifel müsste der MA bezahlt zuhause bleiben.

    Auf welche rechtliche Grundlage stützt ihr die 3G Überprüfung? Faktisch gibt es ab dem 20.03 keine rechtliche Grundlage mehr dazu

    Das ist Stand August 2021 und möglicherweise obsolet (wissen wir nicht so genau...).


    Damit kann man leider auch nur spekulieren -- die Frage ist in einem solchen Fall: auch 90 oder 180 Tage? Irrelevant ist die Gültigkeit bei rundrum geboosterten und Personen, die 1x J&J oder eine Erstimpfung drin haben und mit durchgemachter Infektion (im Moment zumindest) als vollst. geimpft gelten -- aber eben nur, bis die 270 Tage ablaufen. Dann könnte das Vierteljahr Differenz schon interessant sein.

    Naja geimpfte Genesene besitzen ja weiterhin ihr Impfzertifikat, welches weiterhin Gültigkeit hat. Demzufolge ist doch egal, wie lange ihr Genesenenstatus gilt.

    siehe dem Sternchen:

    *Dies bedeutet, dass in der Praxis für Personen, die vor oder nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben, in der Regel das ausgestellte digitale Impfzertifikat der EU als Vorlage ausreichend ist. Gleichwohl hat auch dieser Personenkreis das Recht, sich auf Wunsch ein digitales Genesenenzertifikat der EU ausstellen zu lassen (Verordnung (EU) 2021/953). Ein solches wird zusätzlich zu einem digitalen Impfzertifikat der EU ausgestellt und kann parallel genutzt werden, insbesondere im Hinblick auf die auf 270 Tage begrenzte Anerkennungsdauer des digitalen Impfzertifikates der EU in anderen Staaten oder bei Einreise nach Deutschland.

    Ist das wirklich so? Gilt es wirklich für alle existierenden Genesenennachweise, dass die Gültigkeit auf 90 Tage reduziert wird und nicht erst für Genesenennachweise seit vergangenem Samstag?

    ja, da das Infektionsschutzgesetz sich auf die Corona Ausnahmeverordnung bezieht und diese sich auf die aktuellen Stände des RKI und des Paul-Ehrlich-Institut

    siehe Post #290

    Die bis zum 14.1.2022 ausgestellten Genesenennachweise sind behördliche Dokumente der Städte/Landkreise, die kann ich (als Vertreter meines AG) nicht einfach auf der Basis von ein paar kurzen Zeitungsmeldungen einkassieren.

    Ich warte jetzt darauf, dass die Gesundheitsämter unseren betroffenen Mitarbeitern neue Genesenennachweise ausstellen, die den aktuellen fachlichen Anforderungen des RKI entsprechen. Bis dahin oder bis eine Klarstellung von Stadt/Land/Bund kommt, betrachte ich die bisherigen Nachweise als gültig.

    Der Punkt ist, dass die bis zum 14.1.2022 ausgestellten Genesenennachweise nicht den vom RKI beschriebenen aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen, weil sie ein "falsches" Enddatum haben. Da nach Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung ein Genesenennachweis nur ein Genesenennachweis ist, wen er diesem aktuellen Stand entspricht, wären diese mit einem falschen Enddatum versehenen Nachweise sofort ungültig und nicht erst nach 90 Tagen.

    Enthalten die Genesungsnachweise denn ein Enddatum? Bei uns sind nur Genesungsnachweise im Umlauf ohne Enddatum. Dort ist das Datum des positiven PCR Test hinterlegt und das wars dann auch schon.

    An verschiedenen Stellen lese ich, dass das Bundesgesundheitsministerium angeblich betont hat, die 90-Tage-Regel gelte auch für bestehende Genesenennachweise. Ich finde bisher aber beim BMG keine Bestätigung.

    Außerdem habe ich verstanden, dass die Umsetzung der 90-Tage-Regel ohnehin Ländersache ist und die Landesministerien bei der letzten GMK um eine Übergangsregelung gebeten haben ... :wacko:

    Abwarten. Hilft nix.

    Ich glaube hier muss man unterscheiden zwischen der 3G Regelung vom Infektionsschutzgesetz und der Regelung in den einzelnen Landesverordnungen (die oft "nur" Zutrittsregelungen für Kino o.ä. behandeln). Im Infektionsschutzgesetz ist es so, dass die 90 Tage nun für alle gelten (siehe mein Post #290). was dann in den einzelnen Landesverordnungen noch drin steht, müsste jeder für sein Bundesland schauen. In Sachsen-Anhalt steht meines Wissens nach nix zu 3G am Arbeitsplatz.

    §28b Infektionsschutzgesetz behandelt 3G am Arbeitsplatz. Gemäß dieses Gesetz muss ein Nachweis nach § 2 Nummer 3, Nummer 5 oder Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung mit sich geführt werden. Corona Ausnahmeverordnung §2 befasst sich dann mit den jeweiligen Stati. Dort sind auch hinterlegt http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 unter Berücksichtigung des aktuellen Stands (§2 Abs. 3) und http://www.rki.de/covid-19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands (§2 Abs. 5). Janssen zählt z.B. mit 1 Impfung als geimpft und muss sich testen.

    Boosterung spielt bei 3G am Arbeitsplatz keine Rolle soweit ich weiß.

    wird bei uns ähnlich durchgeführt

    Es ist jede Frage erlaubt und ich will auch gar nicht diskutieren. Ich habe es einfach satt. Seit Monaten beschäftigen wir Sifas uns mit diesem Thema. Masken, xG-Maßnahmen, Homeoffice, Besuch des obersten Konzernchefs mit seinem Tross, positive Fälle am Standort, etc.. Aber aus Berlin kommen nur schwammige Vorgaben, die nur niemanden ausgrenzen oder benachteiligen sollen. Damit erhöht sich weder die Impfbereitschaft noch bricht dadurch die vierte Welle.

    Der Herr Wieler ist aufs Äußerste beunruhigt dass von den 50.000 Infitzierten, mindestens 400 sterben werden. Na und? Die aus freier Entscheidung Ungeimpften nehmen das doch billigend für sich in Kauf.

    Und für diese soll ich mich dem Risiko aussetzen, bei einem beobachteten Selbsttest dabei zu sein, damit dieser geplanten Ausnahme Rechnung getragen wird oder der/die Kollege*in weiterhin alle Freiheiten bleiben?

    So, genug aufgeregt. Over and out. Oder wie der Rheinländer sagt:"Et kütt wie et kütt.

    Die Ungeimpften nehmen das in Kauf, sowie die Autofahrer das Risiko eines Autounfalls, der Mensch, der Alkohol konsumiert, das Risiko einer Alkoholsucht o.ä., der Raucher das Risiko eines Lungenschadens usw. Das Leben ist ein generelles Risiko. ;)

    Wenn das so durchkommt, gebe ich auf.

    Bei so viel "Weicheiertum" könnte ich im Schwall ko....

    Der Zweck sollte doch sein, die Impfbereitschaft zu erhöhen. Aber wieder werden Schlupflöcher für die Unwilligen geschaffen und das, was Politik, die Heerschar der Virologen und Mediziner nicht geschafft haben, in die Unternehmen abgewälzt. 3G bedeutet für mich, ohne eines dieser G´s kommst Du hier nicht rein. Daraus wird dann: "Ach du armer Ungeimpfter, keine Zeit oder Geld zum Testen gehabt. Das kannst du dann gerne während der Arbeit machen und natürlich freue ich mich für dich, dass du mit dem Nachweis dann auch nach Feierabend ins Kino gehen kannst."

    Ich fasse es nicht.

    Weiß jemand wie ich meinen Frust in Berlin loswerden kann?

    Die Impfbereitschaft wird durch solche Maßnahmen doch nicht erhöht, es soll eher die "vierte Welle" gebrochen werden.

    Ohne einer dieser 3G kommt man doch nicht rein. Der Arbeitgeber muss ja nicht eine Testung vor Ort zustimmen. Bislang ist er nur gefordert, dass er 2 Tests pro Woche anbieten muss. Das bedeutet ja nicht, dass der Test beim Arbeitgeber in der Arbeitszeit durchgeführt werden muss. Wenn der Arbeitgeber dies ablehnt, so muss der "Unwillige"/"Impfverweigerer"/"Ungeimpfte" oder wie er auch immer genannt werden soll, eine bescheinigten Test in der Apotheke oder bei einer zugelassenen Stelle durchführen.

    Da in vielen Teilen 2G oder gar 2G Plus o.ä. geplant ist, kommt dieser dann sowieso nicht ins Kino. Wobei die Frage erlaubt sein darf, warum das so schlimm wäre. Aber diese Diskussion würde viel zu ausufernd werden.

    Hallo zusammen,

    bei uns im Betrieb würde man sich gerne ein mobiles Schweißgerät zulegen.

    Als angehende Sifa wurde ich nun gefragt, was man denn so beachten müsse. In einer Google-Recherche konnte ich "bis auf" die TRGS 528 nichts weiter finden.

    Gibt es staatliche Vorgaben oder gar Genehmigungen, die man beachten muss?


    Vielen Danke.

    Grüße

    Daniel