Ich denke die Problematik hat fast jedes Unternehmen....
Bei uns wird es so kommuniziert:
Falls kein Rettungsdienst (Notarzt) erforderlich ist und die verletzte, vergiftete oder erkrankte Person nicht in der Lage ist selbstständig und sicher zu einem Arzt oder nach Hause zu kommen, muss der Transport dorthin organisiert werden.
Ob ein Krankenwagen zu rufen ist, hängt von Art, Umfang und Schwere der Verletzung sowie dem allgemeinen Gesundheitszustand der verletzten Person ab. Es muss im Einzelfall entschieden werden, was ein „geeigneter Transport“ ist.
Besteht Unklarheit über die Schwere der Verletzung, sollte eine Absprache mit der Notrufleitstelle erfolgen oder ärztlicher Rat eingeholt werden, damit über den Transport entschieden werden kann. Im Zweifel geht die Sicherheit vor und es ist die sicherere Transportform zu wählen.
Krankentransporte Werden über die Rettungsleitstelle angefordert. Den Krankentransport sollte man immer anfordern, wenn medizinische Betreuung beim Transport der verletzten, vergifteten oder erkrankten Person erforderlich ist. Bei kleineren Verletzungen ist es in der Regel nicht notwendig, den Notarzt oder Krankenwagen zu rufen. Dazu können beispielsweise kleine Schnittwunden gehören.
Heimtransport Kann gewählt werden wenn der Zustand der Person stabil und keine medizinische Betreuung beim Transport notwendig ist. Der Vorgesetzte hat zu entscheiden wie der sichere Transport stattfindet.
Transport zur medizinischen Versorgung Muss die Personen zu einem Arzt ist aber stabil, kann auf den Rettungswagen verzichtet werden.
Der Vorgesetzte hat zu entscheiden wie der sichere Transport stattfindet.
Benötigt die verletzte Person medizinische Versorgung muss der Vorgesetzte dafür sorgen, dass die verletzte Person fachgerecht zu einem Durchgangsarzt transportiert wird. So kann ein Kollege beispielsweise einen Verletzten mit kleinen Verletzungen (wie z. B. Schürfwunden) nach der Erstversorgung durch einen Ersthelfer auf Anweisung oder mit Kenntnis des Unternehmers zu einem Durchgangsarzt fahren oder ein Taxi rufen.
Selbst und unbegleitet sollten Verletzte nur dann fahren, wenn keine Zweifel an der Fahrtüchtigkeit vorliegen. Die Wahl des Transportmittels kann also von der Art der Verletzung abhängig gemacht werden.


