Bitte deaktivieren Sie Ihren AdBlocker für unsere Webseite.
Wir sind auf Werbeeinnahmen angewiesen, um dieses Projekt aufrecht halten zu können.
-
Es ist die Frage aufgekommen, ob dies im Sinne des ASiG ausreichend ist oder zusätzlich noch eine dedizierte schriftliche Bestellung im Sinne des §5 ASiG mit der Benennung der Aufgaben, die sich aus §6 ASiG ergeben, erfolgen muss, um den formalen Anforderungen gerecht zu werden.Es geht nicht darum, ob es Sinn macht, zusätzlich eine formale Bestellung vorzunehmen, sondern ob in der Analogie des §19 ASiG auch bei internen Fachkräften für Arbeitssicherheit eine arbeitsvertragliche Regelung ausreichend ist.
Hallo Frank,
ob es rechtlich ausreichend ist, kann ich dir nicht sagen.
Aber meine Meinung dazu ist:
Der Arbeitsvertrag regelt dinge wie:
- Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses.
- Befristete Verträge: Dauer des Arbeitsverhältnisses.
- Arbeitsort.
- Vom Arbeitnehmer zu leistende Tätigkeit.
- Kündigungsfristen.
- Arbeitszeit.
- Urlaub.
Die Bestellung regelt die spezifischen Punkte, (ähnlich einer Pflichtenübertragung)
Daher bin ich der Meinung, dass eine schriftliche Bestellung zusätzlich zum Arbeitsvertrag notwendig ist
Viele Grüße.
-
.... bei uns
-
Ich überlege nun, wie und was man in diesem Punkt umsetzen kann. Begehungen gibt es ja häufiger mal, man müßte in diesem Zusammenhang nur noch hinschauen, ob die Unterweisungsthemen ungesetzt
Bei uns wird in den Sicherheitsbegehungen immer auch der Punkt Verhalten der Mitarbeiter betrachtet ....Auffälligkeiten werden dokumentiert und bei Bedarf Maßnahmen erstellt.... natürlich wird auch mit den betroffenen Mitarbeiter gesprochen
-
"Du A*sch warst gerade gut genug dafür, ich habe das Recht dazu, Dich zum Affen zu machen. Und nun Verp*ss Dich!"
Tja ..... es tut mir leid das du dich so fühlst....
Ich für meinen Teil kann es nicht nachvollziehen
-
Ganz genau. Des Weiteren stellt sich auch die Frage, ob die Betroffenen (m/w/d) damit einverstanden sind, von einer Kollegin (m/w/d) betreut zu werden. Es fehlt auch die Professionalität. Eine bestellte Betreuerin (m/w/d) des Roten Kreuzes oder ähnlichem, geht da u. U. viel erfahrener damit um. Es ist ja auch nicht so, dass diese Vorfälle täglich auftreten und alle ein Erstbetreuung bedürfen. Von daher fehlt bei Vorfällen im Unternehmen die Erfahrung.
Das ganze geht nur mit dem Einverständnis der Person.
Klar gibt es hier Spezialisten an die wird verwiesen..... aber dazu muss man erstmal Kontakt zu den betroffenen aufnehmen
-
In meinen Augen eher nicht, dafür gibt es über Fw/
Rettungsdienst Seelsorger die man jederzeit alarmieren
kann. Diese sind erfahren und können auch für weiter-
gehende Hilfen sorgen.
Sehe ich ganz anders, da ich sehr gute Erfahrungen mit den Nachbesprechungen bei uns im Betrieb gemacht habe...... hierbei geht es nicht nur um die psychische Belastung der Ersthelfer sondern auch um den allgemeinen Ablauf ..... gleichzeitig kann man alledings auch abklopfen wie sich der einzelne fühlt.
-
Das ist eines der Probleme bei dem Thema. Psychische Belastungen sind noch immer nur selten Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung
Die GBU psychische belastungen haben wir seit 2013 ..... nur sind hier nicht die Probleme nach einem Einsatz der Ersthelfer oder von Zeugen berücksichtigt. ......Passt hier auch nicht ganz rein, wie ich finde.
Der Impuls, das umzusetzen, wird vermutlich aber von außen kommen müssen, etwa über die Versicherungsträger.
z. B. die nötigen Seminare anbieten ..... das wäre mal ein Anfang
-
Vielleicht hat jemand von euch einen guten Anbieter für die Ausbildung von betriebliche psychologische Erstbetreuende (bpE) hier bin ich seit Mitte letzten Jahres auf der Suche.
Anbei noch die DGUV
-
grundsätzlich ein interessantes Thema. Nur wer traut sich da aus der Industrie, oder aus dem Handel Ressourcen vorzuhalten?
Andy klein Anfangen und langsam aufbauen.....
Du kannst z. B. anfangen nach Erste Hilfe Einsätzen Nachbesprechungen durchzuführen....
Fragen wie es Zeugen geht usw.
Dann Unterweisungen zum Verhalten erstellen, Informationen zu externer Hilfe bereitstellen, Mitarbeiter ausbilden lassen.
Alles nach und nach..... wichtig ist das angefangen wird.
-
Jo immer wieder ein sehr interessantes Thema......
Leider wird dem Thema zu wenig Beachtung geschenkt
-
wegen warmer Unterwäsche über den betrieb wieder aufflackert.
jo diese Diskussion kennen wir auch
-
Kann man selbstausgebildete SiBe auch zu dieser Fortbildung schicken?
Ich gehe mal davon aus das es geht.... aber Frag doch einfach mal bei deiner AP nach
-
ir schicken unsere SiBe zur Schulung zur BG. Es geht uns dabei aber mehr darum, das unsere SiBes auch Kontakte zu anderen SiBes knüpfen und sich über Themen austauschen können.
Sehe ich genauso.... zumal ich mir sicher bin das die Wertschätzung bei den Sicherheitsbeauftragten selbst auch höher ist .....
Deshalb machen unsere Sicherheitsbeauftragten auch alle 2 Jahre eine Fortbildung bei der BG
-
Hallo zusammen,
ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2023 wünsche ich euch und viel Spaß beim lesen.
Die akzente 1 / 2023 der BGN ist da.
Wie immer mit guten Themen wie z. B.
- Sicher Hoch, Gesund Runter
- Sicher und hygienisch
- Helfer mit Risiko (kennt jeder eine echte Gefahr)
https://www.bgn.de/?storage=3&…52053ddc8526e0ad82154ac55
Viele Grüße
-
Hallo Holger,
.... in Bayern
..... bei uns on Board
-
Hallo Christian,
.... bei uns und viel erfolg bei deiner weiteren Ausbildung
-
Ich habe mir in Power Point Folien angeleg
Hallo Mario,
hört sich interessant an .... könntest du mir leere Power point BAs zeigen / senden?
-
Hallo Toias,
.... bei uns und viel Erfolg bei deiner Ausbildung
-
Hallo Werner
oh ein Unterfranke.....
... bei uns
-
Also ist der Dolmetscher sehr sinnvoll besonders bei Unterweisungen bzg. Gefahrenbereich.
Oder ein Verfahren für Rückfragen etablieren.
Unterweisungen würden wir nur mit einen Dolmetscher für Gebärdensprache machen