Ich habe nicht den Eindruck, dass es hier einen wesentlichen Unterschied zu einer normalen Anmietung gibt.
Außer dass eben das Mobiliar mit gemietet wird und darauf nur begrenzt Einfluss besteht.
Als Arbeitgeber habe ich die Pflicht einen sicheren Arbeitsplatz einzurichten. Wenn das in dem Coworking Space nicht gegeben ist, kann ich diesen nicht im Zweifel nicht anmieten.
Wir haben öfter die Situation, dass wir angemietete Gebäude zur Verfügung gestellt bekommen. Damit haben wir überhaupt keinen Einfluss auf Gebäude. Können die Unterbringung aber auch nur bedingt ablehnen.
Bei Brandschutz und anderen baulichen Sachen kann man sich dann auf viele Diskussionen freuen.
Bei der Organisation der ersten Hilfe, Brandschutzhelfer etc. können die untergebrachten Firmen meiner Meinung nach zusammenlegen. Das sollte dann aber auch vertraglich geregelt sein. In wie weit das Sinn ergibt, wenn es sich nur um kurzfristige Mietungen handelt ist jedoch fraglich.