BG Unfallanzeige zu spät abgeben

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  • Hey


    ich war leider nicht am Arbeitsplatz und habe nun erfahren das ein Arbeitsunfall in meinem Betrieb war. Die Unfallanzeige innerhalb von 3 Tagen ist daher etwas zu spät.


    Was erwartet mein Betrieb/mich bei einer Verzögerung?

    Wie kann ich solch eine Situation in Ordnung. BG Aufsichtsperson kontaktieren und entsprechend nachmelden?


    vielen Dank für eure Ratschläge

    2 Mal editiert, zuletzt von Hnb23 ()

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  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Arbeitsunfall werden "von Amts wegen" (bzw. auf Antrag) erbracht, sobald der Unfallversicherungsträger Kenntnis erlangt hat, z.B. durch eine Unfallanzeige oder durch einen D-Arzt-Bericht.

    Jetzt zu deinem Fall.
    Die Unfallanzeige ist nicht fristgerecht eingereicht worden. Dies ist ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten nach § 98 SGB X.


    Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ausschließlich persönliche Meinung.


    IMHO würde eine telefonische Vorsprache bei der BG Sinn machen.
    Situation erklären und darlegen, was zukünftig anders gemacht wird (und das auch - in der GBU dokumentiert (organisatorische Mängel) - umsetzen).

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

    2 Mal editiert, zuletzt von Safety-Officer ()

  • Hallo Hnb23,

    das ist nicht ganz ohne. Unsere erste Sifa musste Haus und Hof verkaufen wegen der Strafe.


    Also wir hatten auch schon mal so einen Fall, da ist der Mitarbeiter wegen einen Bienenstich nach der Arbeit zu Arzt gegeangen und hat dies als Arbeitsunfall deklariert.
    Der Arzt hat die Meldung weitergeleitet. Irgendwann gab es eine Rückmeldung von der BG. Relativ streng geschrieben, aber nach Rückruf alles geklärt.

    Ich nehme auch an, das die schwere des Unfalls auch eine sehr große Rolle spielt.


    Ich würde den Sommerurlaub stonieren und vorzeitig Rücklagen bilden und mich ausführlich mit Crowdfunding beschäftigen.

    Dein Status:BG Zugehörigkeit BG 😊

  • Also in meiner Welt wurde ich sogar immer (soweit ich mich erinnere) von der BG angeschrieben mit dem Tenor: "...soll ein MA einen Arbeitsunfall erlitten haben. In diesem Fall erstatten sie bitte die Unfallanzeige..."


    Ärger hat's deswegen noch nie gegeben. Wenn's Dich drückt, ruf' einfach bei det BG an, erkläre Dich und alles ist gut, so meine Erfahrung.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo,

    ja richtig, also Ärger im eigentlichen Sinne gab es auch nicht. Dieses Anschreiben war höchstwarscheinlich ein Standardformular.


    Ein nettes Telefonat und alles war wieder in Ordnung.

    Es wird nie so heiß gegessen wie gekocht.


    Schönen Sonntag, Allen

    Einmal editiert, zuletzt von Alles-Sicher ()

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  • Also ich bekomme von Arbeitsunfällen selbst erst einen Monat nach Meldung an die UK etwas mit. Sogar noch nach dem Personalrat. Die Meldung macht bei uns die Führungskraft und die Personalabteilung.

    Wenn ich für die Erstellung einer Unfallmeldung notwendig wäre würde ich schleunigst nach einer Vertretung suchen. Es kann ja nicht sein, dass man nicht mal 3Tage Urlaub machen oder ne Woche krank sein kann, weil jemand ja einen Unfall haben könnte

  • Ich bekomme auch erst im Nachgang mit, dass etwas passiert ist.

    Bei uns macht die Personalabteilung die Meldung an die BG. Das ist mir auch ganz recht so, denn die persönlichen Daten, die der BG im Formular übergeben werden gehen mich nichts an und die will ich auch nicht sehen.

    Eine Unfallanalyse ist davon unabhängig. Da komme ich dann wieder ins Spiel.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich habe es schon sehr oft erlebt, dass Mitarbeiter sich, mit Rückenschmerzen, krank melden, dann kommt 2-3 Wochen später ein Schreiben von der BG, dass ihnen die Unfallanzeige nicht vorliegt. Niemand weiß etwas von einem Unfall, Niemand hat etwas gesehen usw.


    Es gab jedoch noch N I E diesbezüglich Schwierigkeiten mit der BG

    Liebe Grüße, bleibt gesund

    Alex


    Der Dumme sucht einen Schuldigen,

    der Intelligente eine Lösung !!!

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  • Ich habe da auch immer nochmal angerufen, wenn so etwas im Nachgang nötig war.

    Wichtig ist, dass eure Prozesse da gut funktionieren... Unfall - mehr als drei Tage krank - Unfallanzeige von wem auch immer.

    Dass die SiFa die Anzeige macht, halte ich für nicht praktikabel, da wir meistens nicht alles mitbekommen und nicht vor Ort sind... Das habe ich so eigentlich immer kommuniziert.

    Diese Unfallanzeigen im Nachgang tauchen immer dann auf, wenn Kollege seinen vermeintlich harmlosen Unfall nicht meldet/kommuniziert schön ins Wochenende geht und am Montag doch zum Arzt geht... Solche Fälle habe ich telefonisch immer mit der BG besprochen und bisher auch keine Probleme bekommen... So das war die "gut gemeinte Version"... wie das wirklich ablief: Kollege knickt bei Turnen auf der Palette wohl um (Zeuge - keiner - Verbandbucheintrag auch nicht... wir hatten da ein Zettelsystem mit Briefkasten und den habe ich regelmäßig mit Eingangstempel und lfd Nummerierung geleert - daher weiß ich dass) - geht ins Wochenende und von da direkt in den 2wöchigen Urlaub... aus dem Urlaub zurück am ersten Arbeitstag meldet der sich krank und geht zum Arzt... und oh Wunder trudelt da auch ein rückdatierter Verbandbucheintrag ein und die Aussage: War ein Arbeitsunfall... auch da habe ich der BG erklärt, warum die Unfallanzeige so spät kam (ohne weitere Kommentare - das darf dann die BG mit den Beteiligten klären...)

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Hallo zusammen,


    Rechtsgrundlage für dieses Thema ist § 193 SGB VII (Hervorhebungen unterstrichen von mir ;):


    (4) Die Anzeige ist binnen drei Tagen zu erstatten, nachdem die Unternehmer von dem Unfall oder von den Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit Kenntnis erlangt haben. Der Versicherte kann vom Unternehmer verlangen, daß ihm eine Kopie der Anzeige überlassen wird.

    (5) Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen; bei Erstattung der Anzeige durch Datenübertragung ist anzugeben, welches Mitglied des Betriebs- oder Personalrats vor der Absendung von ihr Kenntnis genommen hat. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen.

    (7) Bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterstehen, hat der Unternehmer eine Durchschrift der Anzeige der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde zu übersenden.


    Die Frist läuft erst, wenn der Unternehmer oder die rechtswirksam mit der Übernahme dieser Unternehmerpflicht beauftragte Führungskraft von dem Unfall Kenntnis erlangt. Deshalb gibt es i.d.R. keine Probleme mit verspäteten Meldungen, da betriebsinterne Meldewege mitunter spannend gestaltet sein und Zeit fressen können.

    Die Mitarbeitervertretung sollte vor den beratenden Akteuren des Arbeitsschutzes Kenntnis erlangen, da sie in den Prozess der Unfallmeldung aktiv eingebunden sein muss.

    Sifa und Betriebsarzt müssen nicht die vollständig ausgefüllte Unfallmeldung ausgehändigt bekommen. Der Arbeitgeber entscheidet, auf welche Art und Weise bzw. mit welchen Informationen die beiden in Kenntnis gesetzt werden.


    schöne Grüße

  • Hallo zusammen


    Also ich bin bei einem externer Dienstleister und bei einigen Firmen gibt es permanent verspätete Meldungen und bisher gab es (bis auf ermahnende Worte) keine Probleme. Ab und zu mal bei der BG anrufen und Kontakt halten dann gibt es da auch keine Schwierigkeiten (Ausnahme Tod und Massenunfälle, hier muss sofort eine Meldung raus)


    Schöne Grüße an alle.

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