Geschäftsführer weigert sich an ASA Teilzunehmen

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  • In der Anwendung meiner sicherheitstechnischen Fachkunde bin ich weisungsfrei; das gilt auch in Deinem Betrieb ;).

    Ja, aber Deine Fachkunde hast Du gegenüber Deinem AG zu erbringen, also ihn entsprechend zu beraten. Wenn Du jetzt eigenmächtig externe Stellen zur internen ASA Sitzung einlädst, zerstört das das Vertrauensverhältnis zwischen Dir und dem AG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Sieh dir bitte den Absatz vor dem von dir zitierten an:

    "Verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung des ASA ist die Leitung. Sie oder eine von ihr bevollmächtigte Person muss während der Sitzung anwesend sein. Wenn die Leitung ihre Aufgaben einer beauftragten Person überträgt, ist diese mit den erforderlichen Vollmachten auszustatten."

    Ja, der Unternehmer kann, sogar dauerhaft eine Vertetung entsenden, wenn diese Vertretung die erforderlichen Vollmachten erhält.

    Ich glaube nicht, dass hier strittig ist, das der Unternehmer eine geeignete Stellvertretung, z.B. mit Prokura in den ASA entsenden kann.

    Es sollte auch unstrittig sein, dass ohne den Unternehmer oder seine Vertretung keine ASA Sitzung stattfindet.

  • Jetzt versuch ich als Sifa-Welpe (noch in Ausbildung) mal etwas von mir zu geben.

    Da gibt es ja Gesetze zu diesem Thema in denen alles genau drinsteht( ArbSchG, Asig§11.....). Also Sifa kannst da nur die Geschäftsleitung mit diesen Gesetzte konfrontieren und dieses dokumentieren. Ob eine Einladung der Aufsichtsperson deinerseits zu der nächsten geplante ASA-Sitzung sinnvoll ist wie es schon vorgeschlagen wurde, wage ich zu bezweifeln. Ich würde mich mit den anderen Akteuren der ASA (BR,BA,Sibe..) zusammensetzten und gemeinsam ein Schreiben an die Geschäftsleitung aufsetzten. So habet ihr wenigsten dokumentiert, dass ihr eure Pflichten nachgekommen seid

  • Ob eine Einladung der Aufsichtsperson deinerseits zu der nächsten geplante ASA-Sitzung sinnvoll ist

    Bei uns wird bei der nächsten ASA die Aufsichtsperson teilnehmen (aus einem anderen Grund).

    Dabei hat diese klipp und klar gesagt, dass ich sie als SiFa nicht einladen kann sondern das im Namen der Behördenleitung bzw. der organisatorischen Einheit geschehen muss.

  • Moin,

    alter, was habt ihr denn für Situationen und eskalationsstufen?

    Wir haben eine BOL - Beauftragten Oberster Leitung, der für die ASA zuständig ist. Zusammen haben wir die alte Struktur der neunen Zeit und den Erfordernissen angepasst.

    GF nimmt einmal im Jahr selber an der Sitzung teil, ansonsten sind die lokalen Verantwortlichen die benannten Teilnehmer.

    Wir haben zwar ein wenig gebraucht, aber es ist ja nun mal unser Job, den Führungskräften ihre Verantwortung darzulegen. Und so haben wir eine Struktur geschrieben und der GF präsentiert...ein zwei kleine Änderungen und dann gab es die Freigabe zur Umsetzung.

    Man muss ja nicht immer mit der Brechstange... damit brauche ich meinem Chef nicht kommen. Sauber aufgearbeitet und dargestellt ist das meiste eigentlich kein Problem - vieles für den Tagesgebrauch kann ich heute nach 2 Jahren selber anschieben, ohne immer fragen zu müssen.

    Gruß

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

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  • Hallo zusammen,

    bei uns ist das so geregelt das der Stanortleiter zum Termin die Einladungen versendet und auch durch das Programm führt, wir als SiFa berichten dann nur noch zu zuvor definierten Punkten. Hier geht es für die SiFa auch darum auf die Pflichten der Führungskräfte hinzuweisen. Oder um geänderte Vorschriften und die Auswirkungen darzulegen. Ggf Unfallberichte vorzustellen welche durch die Organisation erstellt wurden mit unterstüzung der SiFa.

    Grüße Nils

  • Genau so habe ich das meinen Chef vorgetragen, die Antwort war kurz und verständlich: "Es wurde noch nie eine Anzeige dieser Art vor Gericht geltend gemacht"

  • Genau so habe ich das meinen Chef vorgetragen, die Antwort war kurz und verständlich: "Es wurde noch nie eine Anzeige dieser Art vor Gericht geltend gemacht

    Dann sprich einfach mal mit mit deinen TAB der BG darüber.

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    Wenn jemand sagt das geht nicht! Denk daran es sind seine Grenzen, nicht deine.

  • Die TAP und die BG kann man natürlich ansprechen, wenn alternativlose Pflichten wie ein korrekt besetzter ASA nicht zustande kommt, weil die GF alles blockt.

    Bei uns hat der GF einen Stellvertreter mit Prokura für die ASA-Sitzungen bestimmt. Das geht soweit in Ordnung.

    Vorangegangen war eine lange Einwirkung unserer TAP, die immer wieder mit Tricks ausgesessen wurde.

    Der Stellvertreter kommt murrend und unvorbereitet zu den Sitzungen und das auch nur, weil der GF das angeordnet hat. Formal ist alles gut, aber es läuft trotzdem nicht.

    Daher falcon fürchte ich, dass Du zwar eine formal saubere Lösung erzwingen kannst, aber dass Dir der Ärger darum immer nachgetragen werden wird.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Ich würde da dann auch keine ASA-Sitzung durchführen lassen, wenn weder GF noch eine von ihm beauftragte Person zugegen sind. Gegen Firmen, die der Verpflichtung nach ArbSchG nicht nachkommen, hier eben ASA, gibt es schon Urteile.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Ich würde da dann auch keine ASA-Sitzung durchführen lassen, wenn weder GF noch eine von ihm beauftragte Person zugegen sind. Gegen Firmen, die der Verpflichtung nach ArbSchG nicht nachkommen, hier eben ASA, gibt es schon Urteile.

    ...das kannst Du dann auch nicht, da die Einladungs- und Führungsaufgabe der GF bzw. deren Vertretung zukommt. ;)

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Nicht falsch verstehen, mit der Einladung hat das nichts zu tun. Wenn man dort im Raum auftaucht und einer der Hauptakteure fehlt, dann setzt man sich nicht hin und sabbelt um Themen, die dann nicht gelöst werden, sondern im Rahmen "schön euch gesehen zu haben, so können wir nicht tätig werden, Tschüss" wieder raus aus dem Raum.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Egal, ob die Sifa den ASA Termin beendet, weil die GF nicht kommt oder vorher absagt, weil die GF nicht zugesagt hat oder die GF nicht für eine Terminplanung für die ASA zur Verfügung stand:

    Die Sifa schreibt unter Verweis auf §11 ASIG in ihren Jahresbericht, warum keine Sitzungen stattgefunden haben.

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  • Moin,

    es wäre auch denkbar mit den Teilnehmenden mal eine ASA-Sitzung durch zu führen und zu sehen was in der Ebene geht und den Verweis (wie oben beschrieben). Wer nicht teilgenommen hat und dann fest zu halten, wie die GF die Erkenntnisse und offenen Fragen erhält.

    Arbeitsschutz soll je dennoch im Unternehmen Thema sein.

    Möglicherweise ist ein Reflexionsgespräch hilfreich im Sinne von Bereicherungsperspektiven. Was ist der "gute Grund" weshalb die GF nicht teilnimmt oder Vertretung ....
    Solch ein offenes Vorangehen hat schon viel möglich gemacht und das bisherige verhalten hat oft Erfahrungs-Altlasten und es ist manchmal möglich dieses zu ändern..