Geimpfte und Genesene Mitarbeiter

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  • Also wenn ich mir §5 Abs 3 ASiG anschaue

    Zitat

    <...> Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung unter Fortentrichtung der Arbeitsvergütung von der Arbeit freizustellen. <...>

    Da hier explizit eine bezahlte Freistellung definiert ist, muss es auch eine unbezahlte Freistellung geben.

    Ich bin bei CaThMa:
    Der Arbeitnehmer hat nun einen Rechtsanspruch darauf, für die Impfung freigestellt zu werden.
    Ob diese Freistellung vergütet wird oder nicht, liegt im Gestaltungsbereich des Arbeitgebers.

    Ich wurde im Mai geimpft und mein AG hat es damalsch schon so gehalten, das man für den Impftermin und den Folgetag bezahlt freigestellt wurde, was auf Vertrauensbasis lief: Wer keine Nebenwirkungen hat, kommt arbeiten.
    Wie es heute geregelt ist, weiß ich nicht. An meinem Standort ist nur 1 Person ungeimpft.
    (Wobei ungeimpft hier wörtlich zu verstehen ist. - Sie (im Sinne von Person, nicht Geschlecht) lehnt restriktiv alle Impfungen ab.)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Bei uns haben sich Viele krankgemeldet, bis zu drei Tage.

    Aber man kennt seine Pappenheimer - KEINER "spielt" unnötig krank, zumal zum Grundgehalt ordentliche Schichtzulagen kommen, die wegfallen, wenn man krank ist. OK, das ist ein Sonderfall.

    Im Verwaltungsbereich gibt es keine Schichtzulagen. Es gab aber keinen signifikanten Unterschied zwischen den Krankmeldungen der Produktion und der Verwaltung. Eher war es so, dass nach der Impfung einige wie Zombies herumlaufende Personen heimgeschickt wurden, Eine von mir.

    Dafür sind ALLE jungen Krankenschwestern, Kollegen einer Freundin, im Bereich Wochende praktisch immer krank, vorher und nachher (ein Krankenhaus in NRW, ÖD). Da gibt es klare Absprachen und eine Vorgesetzte, die im Boot ist. Wer dagegen aufmuckt, wird brutal gemobbt. Keiner sagt also dazu etwas. Impfung? Kein Unterschied gewesen, da war KEINE noch mehr "krank" als sonst, war ja nicht "nötig" :Lach:

    Im anderen Thread hatten wir darüber gewitzelt, dass man sich mit Schnelltests einen lauen Lenz machen kann. Man behauptet, der Test sei positiv ausgefallen, und hat zwei Tage frei bis zum negativen PCR-Test. Ist nicht passiert. Das ist in zweierlei Hinsicht positiv. 1. Keine Unehrlichkeiten. 2. Keine falsch positiven Tests in unserem Produkt (Roche).

    Ob falsch Negative dabei waren, sei mal dahingestellt. Aufgefallen ist auch nichts.

  • Ich hab direkt nach Bekanntgabe der geänderten Verordnung beim BMAS nachgefragt, ob Impfung während der Arbeitszeit bezahlte oder unbezahlte Freistellung bedeutet und bis heute keine Antwort erhalten. Die Juristen sind sich bei uns einig, dass die Vorgabe nicht eindeutig und auch eine unbezahlte Freistellung denkbar ist. Die erbärmliche Nichtleistung unserer zuständigen Politamateurdarsteller und Bundesbehörden nach über einem Jahr Pandemie ist einfach nur zum :pu:.

  • Aber es gibt Scheffs und es gibt Scheffs....

    Unserer hat gegrinst und angemerkt: nagut, dann sollen die während der Arbeitszeit gehen - war bisher auch schon so....

    Es gibt ja zwei Arten von Jobs: der Laden muss laufen oder Sch...-egal. Wir haben eine Batterie von Auszeichnungen für Lieferzuverlässigkeit. Die ist aufrechtzuerhalten mit 1-2 Mann weniger, wenn sie z.B. für eine Stunde impfen gehen. Sie ist aber nicht aufrechtzuerhalten, wenn zwei Schichten für Wochen ausfallen.

    Insofern ist es eine rein betriebswirtschaftliche Entscheidung, ein klein bisschen Freiszellung zu investieren, um den Laden am Laufen zu halten.

    Trotzdem denke ich, dass hier die bezahlte Freistellung gemeint ist. Wo kann man der Arbeit unbezahlt NICHT beliebig fernbleiben, außer als Lehrer?

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (13. September 2021 um 08:37)

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  • das man für den Impftermin und den Folgetag bezahlt freigestellt wurde

    Bei uns wurde die Impfung während der Arbeitszeit ermöglicht (=> bezahlt). Wer Nebenwirkungen hatte konnte sich krank melden. Allerdings wurde bei uns taktisch klug am Freitag geimpft. Ich hatte dadurch 2 Wochenenden, die ich im Bett verbringen durfte. Meine dritte Impfung möchte ich irgendwann Mo-Do bekommen, aber nicht mehr am Freitag.

    Keine falsch positiven Tests in unserem Produkt (Roche).

    Bei uns dafür mehrfach falsch negative, was deutlich schlechter ist.

    Insofern ist es eine rein betriebswirtschaftliche Entscheidung, ein klein bisschen Freiszellung zu investieren, um den Laden an Laufen zu halten.

    Wenn man ein Impfangebot vor Ort hat z.B. über den Betriebsarzt, dann ist der Zeitverlust der einzelnen Beschäftigten ja überschaubar und relativ gering.

    Bei uns gab es bisher bei Impfaktionen oft auch einen Gutschein für ein Mittagessen in unserer Kantine, um die Impfmotivation ein wenig zu heben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • [Roche]

    Bei uns dafür mehrfach falsch negative, was deutlich schlechter ist.

    [Impf]

    Wenn man ein Impfangebot vor Ort hat z.B. über den Betriebsarzt, dann ist der Zeitverlust der einzelnen Beschäftigten ja überschaubar und relativ gering.

    Bei uns gab es bisher bei Impfaktionen oft auch einen Gutschein für ein Mittagessen in unserer Kantine, um die Impfmotivation ein wenig zu heben.

    Zu Roche: damit ist zu rechnen. Ich finde "falsch positiv" schlimmer. Das macht Stress. Die Quote für falsch negativ ist bekannt, und wir leben damit (50% bei Selbstdurchführung, ~17% bei professioneller Durchführung).

    Zu Impf: Unser Sekretariat hat auf Grund persönlicher Beziehungen eines Mitarbeiters zu einem Ärztezentrum (in der Nähe) einen Impf-Freibrief mit kurzer Vorlaufzeit (Tage) vermittelt. Ich behaupte mal, dass jeder Betrieb mit mehr als 20 Angestellten solche "privaten" Beziehungen finden kann, wenn er WILL.

    Ansonsten hat niemand einen Hausarzt, der 200 km weit praktiziert (außer mir, der ist 600 km weit weg).

  • Ich finde "falsch positiv" schlimmer. Das macht Stress.

    Ja, da entsteht Stress, der dann nach negativem PCR Test relativ schnell vorüber ist.

    Die Quote für falsch negativ ist bekannt, und wir leben damit (50% bei Selbstdurchführung, ~17% bei professioneller Durchführung).

    Wenn man dann 3G Bereiche nutzt können somit falsch negativ getestete Personen schön zur Quelle von vermehrten Infektionen führen, zumal bei solchen Veranstaltungen oft die AHA Regeln eher lasch gesehen werden bzw. überhaupt nicht zur Anwendung kommen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wenn man dann 3G Bereiche nutzt können somit falsch negativ getestete Personen schön zur Quelle von vermehrten Infektionen führen, zumal bei solchen Veranstaltungen oft die AHA Regeln eher lasch gesehen werden bzw. überhaupt nicht zur Anwendung kommen.

    Ja, es ist eben eine statistische Überlegung. Individuell bleibt ein Risiko.

  • Wenn man dann 3G Bereiche nutzt können somit falsch negativ getestete Personen schön zur Quelle von vermehrten Infektionen führen, zumal bei solchen Veranstaltungen oft die AHA Regeln eher lasch gesehen werden bzw. überhaupt nicht zur Anwendung kommen.

    hier ein Beispiel dafür, dass das so passieren kann: "Zahl der Corona-Infizierten nach „2G“-Party steigt auf 63" ...obwohl offenbar ein lobenswertes Hygienekonzept vorlag.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

    Einmal editiert, zuletzt von porcupine (13. September 2021 um 20:52)

  • Ja bei 2G wird ja auch nicht beachtet, dass die Impfstoffe nur eine Wirkung von 70-80% haben um Infektionen zu vermeiden, bei den Virusvarianten wahrscheinlich sogar nur um die 50%. Bei Genesenen ist die Immunität auch nicht eindeutig. => 20-30% der 2G können potentiell infektiös sein, möglicherweise ohne dies zu bemerken, denn die Impfung/durchgemachte Erkrankung kann stärkere Krankheitsausbrüche verhindern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Von der DGUV

    Hinweise zum Umgang mit Geimpften und Genesenen im Betrieb

    15.09.2021

    Müssen geimpfte oder genesene Beschäftigte die Regeln zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion bei der Arbeit weiter einhalten? Die jüngsten Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die zum 10. September 2021 in Kraft getreten sind, ermöglichen Ausnahmen für diese Gruppen. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise, welche Möglichkeiten Betriebe nach aktuellem Wissensstand haben, wenn sie den Impfstatus der Beschäftigten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen möchten.

    In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 10. September 2021 heißt es: "Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen." Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen können die geltenden AHA+L-Regeln – das bedeutet Abstand halten, Händehygiene beachten, Atemmaske tragen und Lüften – ganz oder teilweise entfallen. Wobei die Händehygiene ebenso wie regelmäßiges Lüften überall der Standard bleiben sollte.

    Auf Abstandhalten und Maskenpflicht kann verzichtet werden, wenn das Risiko der Virusübertragung gering ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn

    • alle Beschäftigten vollständig mit einem der vom Paul-Ehrlich-Institut empfohlenen Impfstoffe geimpft oder genesen sind und

    • kein beruflicher Kontakt von geimpften oder genesenen mit nicht vollständig geimpften oder bisher nicht erkrankten (d.h. nicht immunisierten) Personen vorkommt.

    Weitere Informationen bietet das Positionspapier der DGUV zum Umgang mit Geimpften/Genesenen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin,

    im Prinzip ganz nett, aber ab einer gewissen Größe eines Betriebes läuft das mit den erleichterungen wohl ins Leere.

    Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass es zwar toll ist, dass alle Mitglieder meines Teams vollständig geimpft sind, aber da wir mit potenztiell ungeimpften Beschäftigten im Sanitärbereich, an der Stechuhr etc. in Kontakt kömmen können, greifen diese ganzen Erleichterungen nicht. :/ oder lege ich das zu restriktiv aus?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass es zwar toll ist, dass alle Mitglieder meines Teams vollständig geimpft sind, aber da wir mit potenztiell ungeimpften Beschäftigten im Sanitärbereich, an der Stechuhr etc. in Kontakt kömmen können, greifen diese ganzen Erleichterungen nicht. :/ oder lege ich das zu restriktiv aus?

    sehe ich ähnlich ...aber in bestimmten Bereichen Büros, Werkstatt usw. wo alle geimpft oder genesen sind..... könnte man theoretisch ....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Da der Arbeitgeber jedoch den Status nicht abfragen darf bzw. die Mitarbeiter diesen nicht preisgeben müssen, dürfte es es schwierig werden, die Maskenpflicht aufzuheben.

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  • Da der Arbeitgeber jedoch den Status nicht abfragen darf bzw. die Mitarbeiter diesen nicht preisgeben müssen, dürfte es es schwierig werden, die Maskenpflicht aufzuheben.

    Tja ....vielleicht öffnet das bei manchen Menschen die Türen zur Impfbereitschaft und beim offenen Gespräch mit dem Arbeitgeber

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin,

    ich habe mal eine Anfrage an die DGUV gestellt. Nach meiner Lesart ist der Knackpunkt der Begriff der beruflichen Kontakte.

    Zitat von DGUV-KOBAS


    Ein Verzicht auf die AHA+L Maßnahmen kann somit innerhalb einer vollständig geimpften oder genesenen Gruppe der Beschäftigten innerhalb eines Betriebes erfolgen oder bei der Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit an einem Arbeitsplatz, in dem alle Personen die zur gleichen Zeit tätig sind, geimpft oder genesen sind.

    Wenn man das so auslegt, dass es unerheblich ist, ob ich, wenn ich nicht an diesem Arbeitsplatz tätig bin, Kontakt zu Ungeimpften habe, dann macht die Info der DGUV wieder Sinn. Alles andere wäre ja auch realitätsfremd, denn spätestens, wenn ich aus dem Büro raus bin, habe ich fast überall wo ich mich bewege Kontakt zu potenziell Ungeimpften.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    im Prinzip ganz nett, aber ab einer gewissen Größe eines Betriebes läuft das mit den erleichterungen wohl ins Leere.

    Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass es zwar toll ist, dass alle Mitglieder meines Teams vollständig geimpft sind, aber da wir mit potenztiell ungeimpften Beschäftigten im Sanitärbereich, an der Stechuhr etc. in Kontakt kömmen können, greifen diese ganzen Erleichterungen nicht. :/ oder lege ich das zu restriktiv aus?

    Gruß Frank

    Ich habe das ganze auch lange mit unserem Datenschutzbeauftragten diskutiert. Er meinte, man könnte es über die einzelnen Büros auf freiwilliger Basis abfragen. Bsp: Wer will, darf in der Personalabteilung seinen Status angeben und es gibt evtl. Lockerungen.

    Dokumentation dann folgendermaßen: Raum Einkauf, 6 Personen, alle geimpft. Raum Vertrieb, 7 Personen 5 geimpft, 2 ungeimpft.
    Somit könnte man im Einkaufsbüro die Maßnahmen "lockern". Wenn dann jemand das Büro betritt müssen die Maßnahmen wieder eingehalten werden.
    Finde ich ziemlich kompliziert.

    Let the music be your master