Wer darf SARS-CoV-2-Schnelltests durchführen?

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  • Moin zusammen.

    Ich versuche herauszufinden, durch wen die verschiedenen Tests durchgeführt werden dürfen. Beim Bundesgesundheitsministerium habe ich folgendes gefunden:

    Bei PCR-Tests erfolgt die Probenentnahme durch medizinisches Personal.

    Das ist eindeutig.

    Antigen-Schnelltests für SARS-CoV-2 können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden.

    Was heißt jetzt "geschultes Personal" für Antigen-Schnelltests? Das DRK macht Schulungen zur Durchührung der Tests, verlangt dafür aber den Nachweis medizinischer Grundkenntnisse (z. Bsp. Rettungs-Sanitäter).

    Reichen auch betriebliche Ersthelfer? Ich werde mich bei Bedarf bei den Schulungsanbietern erkundigen (nein, einen Betriebsarzt haben wir nicht), aber kennt jemand eine klarere Darstellung?

    Wie macht ihr das bei euch?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Es gibt nun auch eine Liste mit zugelassenen Test für Laien:

    https://www.bfarm.de/DE/Medizinprod…ests/_node.html

    Diese Test kann jeder selbst durchführen

    Danke. Die Liste kenne ich.

    Selbsttest: Durchführbar von jeder Person

    PCR: Medizinisches Personal

    Antigen-Schnelltest: "Geschultes Personal". Wer ist damit gemeint?

    Ich würde ja einfach die Ersthelfer zur Schulung schicken oder selbst hingehen, aber das DRK nimmt wie gesagt auch nur Personal mit medizinischer Ausbildung zur Schulung an.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • moin

    Hab auch nur die Kugel des www befragt , wäre der MDK was ?

    Ja eigentlich nur für Pflegedienste, aber evtl geben die auch Auskunft.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (8. März 2021 um 10:02)

  • moin

    Hab auch nur die Kugel des www befragt , wäre der MDK was ?

    Ja eigentlich nur für Pflegedienste, aber evtl geben die auch Auskunft.

    Danke, da könnte ich auch mal fragen. Guter Hinweis.

    So ganz eindeutig ist es nicht, aber ich lasse es erstmal dabei.

    Heute sollen ja auch noch Entscheidungen zur Beschaffung und Verteilung der Teste fallen. Mal sehen, was da kommt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hallo

    Wir haben uns die Sars- CoV- 2 Antigen Selbsttest bei unserem Lieferanten bestellt, der uns im Haus auch Unterwiesen hat.

    Die Test sind für unsere Mitarbeiter, wenn jemand meint der hat bedenken oder Kopfkino, damit sie beruhigt sind. :thumbup:

    nur wenn jemand Positiv sein sollte 8| ab zum Arzt sofort zum PCR Test

    Gruß *TeTa*

  • Moin,

    im Endeffekt hast Du schon alles zusammengetragen an Informationen. Zur Zeit ist wohl so, dass die Qulifikation "betrieblicher Ersthelfer" für einen Antigen Schnelltest nicht ausreichend ist.

    Das nun in aller Kürze.

    Gruß

    Mattes

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  • ...nur mal so in den Raum geworfen:

    Wie steht es mit den haftungsrechtlichen Risiken, die mit der Ausführung der Tests verbunden sind? Wer denkt hier eventuelle Ansprüche?

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Stell diese Fragen doch denjenigen, die es AUF JEDEN FALL wissen: Den zuständigen Behörden...


    ...:44::Lach::44::Lach::44::Lach::44:

    In diesem Sinne

    Der Michael

    PS: ...ich bin wahrscheinlich nicht der Einzige, aber ich teile mich einfach mal mit: Ich habe diese Sch... sooooooo satt!!!! Wenn ich das nächste mal von einem Auditor nach einem Unternehmenspandemieplan gefragt werde, sage ich ihm, mit Hinweis auf die Pandemieplanung in unserem Land, er kann mich mal am Allerwertesten...

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Also so langsam blicke ich hier echt nicht mehr durch.
    In dem Beschluss der Bundesregierung vom 3.3. steht drin:

    Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es erforderlich, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen. Dazu wird die Bundesregierung mit der Wirtschaft noch in dieser Woche abschließend beraten.

    Dieses Gespräch zwischen der Regierung und der Wirtschaft ist noch nicht erfolgt.

    Nun lese ich bei https://www.coronavirus.sachsen.de

    • Testpflicht für Beschäftigte: Arbeitgeber sind ab dem 22. März 2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, mindestens einmal pro Woche ein Angebot zur Durchführung eins kostenlosen Selbsttest anzubieten.

      Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlichen einen Coronatest durchzuführen.

    Wie soll das denn umgesetzt werden? Wir haben viele Außendienstmitarbeiter mit Kundenkontakt in ganz Deutschland.

    Außerdem ist die Frage, ob andere Bundesländer da mitziehen?

    Let the music be your master

  • der Bund definiert...

    die Länder verfeinern...

    euer Unternehmensstandort ist Sachsen, dann orientiere dich am 22.03.

    eure Außendienstmitarbeiter sind an einem Standort in Sachsen angestellt, dann richte dich nach dem 15.03.

    anderer Standort anderes Bundesland andere Festlegungen...

  • Nun lese ich bei https://www.coronavirus.sachsen.de

    • Testpflicht für Beschäftigte: Arbeitgeber sind ab dem 22. März 2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, mindestens einmal pro Woche ein Angebot zur Durchführung eins kostenlosen Selbsttest anzubieten.

      Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlichen einen Coronatest durchzuführen.

    Beim ersten Passus ist ja von Selbsttests die Rede. Zur Not jedem Mitarbeiter im Außendienst eine Packung Schnelltests zu schicken. Schon hätte man einige Wochen Ruhe.

    Verstehe aber nicht was mit Coronatest gemeint ist. Ist das die freie Wahl zwischen PCR, Schnelltest und Selbsttest?

    Zum Thema "Wer darf Schnelltests durchführen":

    Ich habe schon aus der Wirtschaft gehört, dass dort Mitarbeiter geschult wurden, die aufgrund der Pandemie nicht besonders ausgelastet sind. Die Schulung hat der Betriebsarzt übernommen.

    Nach Rücksprache mit unserem Gesundheitsamt würden diese auch Mitarbeiter ohne medizinische Grundkenntnisse ausbilden.

    Gruß Roland

  • Hallo Roland,

    hast du vielleicht auch Informationen zur Haftung? Ist hier das Gesundheitsamt als Ausbilder zuständig oder das Unternehmen, dass diese "Tester" einsetzt?

    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • NRW regelt das noch schräger:

    "(4) Für Betriebe, Unternehmen, Behörden und andere Arbeitgeber ergeben sich für die Arbeitstätigkeit einschließlich der betrieblichen und überbetrieblichen praktischen Ausbildung die Vorgaben zum Infektionsschutz aus den Anforderungen des Arbeitsschutzes, insbesondere den Vorgaben zur Kontaktreduzierung im Betrieb, zum Angebot von Heimarbeit sowie zur Verpflichtung des Arbeitsgebers zur Bereitstellung von Masken und der Verpflichtung der Beschäftigten zum Tragen der Masken aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21. Januar 2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1), und weiteren einschlägigen Rechtsvorschriften. Im Kontakt zwischen Beschäftigten und Kundinnen, Kunden oder ihnen vergleichbaren Personen sind darüber hinaus die Regelungen dieser Verordnung zu beachten.

    Das erinnert ein wenig an den §1 der Straßenverkehrsordnung.

    Ich verstehe auch nicht warum wir Sifas uns da stundenlang einen Kopf machen. Es ist Aufgabe des Unternehmens, das umzusetzen. Meine Beratung zu dieser Geschichte wurde damit beantwortet: "Wir fragen mal beim Arbeitgeberverband." Die Antwortet: "Haltet die Füße still, es ist noch nicht geregelt."

    Ich bin da raus!

    Grüße aus dem Bergischen Land

    Michael

  • Hallo Roland,

    hast du vielleicht auch Informationen zur Haftung? Ist hier das Gesundheitsamt als Ausbilder zuständig oder das Unternehmen, dass diese "Tester" einsetzt?

    Gruß

    Wir haben ein eigenes Gesundheitsamt...also gleicher Arbeitgeber.

    Kann mir aber nicht vorstellen, dass in einer anderen Konstellation das Gesundheitsamt in der Haftung steht. Das DRK ist ja auch nicht für Fehler der ausgebildeten Ersthelfenden haftbar.

    Gruß Roland

  • Ich verstehe auch nicht warum wir Sifas uns da stundenlang einen Kopf machen. Es ist Aufgabe des Unternehmens, das umzusetzen

    In der Regel wird es ein wie bei uns. Irgendwas mit Corona hat doch irgendwas mit Gesundheit zu tun. Da gibts doch jemand der sowas macht. Also SiFa mach mal.