Beiträge von ixetic

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    Moin,

    berufe dich einfach auf das BGB:

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    § 191 Berechnung von Zeiträumen

    Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet.

    Heißt also, unterweisen innerhalb von 365 Tagen.

    PS: Ganz grundsätzlich stellt sich mir die Frage, was den Kontroller das überhaupt zu kümmern hat?

    In der Regel haben die Kontroller ja noch Helferlein. Und gerade die Erbsenzähler haben keine Lust ihrer Unterweisungspflicht nachzukommen. 8o

    Zitat der Unfallkasse NRW:

    "Das Rauchen an sich ist eine sog. unversicherte Tätigkeit, da sie allein eigenwirtschaftlich ist und das Rauchen als Konsum sog. Genussmittel nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu Rauchen trifft jeder Versicherte für sich ganz persönlich.

    Auch die dafür erforderlichen Wege stehen nicht unter Versicherungsschutz. Daran ändert auch ein Rauchverbot, das den Raucher zwingt, den Arbeitsplatz zu verlassen und im Raucherraum oder im Freien zu rauchen, nichts.

    Diese Wege werden anders beurteilt als die Wege zur Essenseinnahme, weil es sich bei der Essenseinnahme um ein für jedem Versicherten notwendiges Bedürfnis handelt. Daher kommt bei diesen Wegen neben den privaten Bedürfnissen auch der durch die versicherte Tätigkeit vorgegebenen Notwendigkeit, Wege zur Essenseinnahme zurückzulegen, eine den Versicherungsschutz rechtfertigende Bedeutung zu. Da aber das Rauchen auf der persönlichen Entscheidung eines jeden einzelnen Versicherten beruht, kann einem eventuell bestehenden Rauchverbot keine besondere Bedeutung für das Zurücklegen dieses Weges beigemessen werden."

    Hallo Dominik,

    dann hau ich mal.

    Ein Raumakustiker-Tip wäre nicht schlecht. Die Situation ist diese. Viele Maschinen in Hallen zwischen 4 und 7m Höhe. Die Lärmausbreitung einzelner Maschinen soll gemindert oder vermieden werden.

    Man kann eine Menge Dinge kaufen aber ich glaube, dass das ohne eine vernünftige Beratung Geld vernichten ist.

    Moin,

    ich fürchte, das Thema ist nicht aktuell? Wenn doch: gerne melden, ich bin aus dem Themenbereich und kann evtl. den einen oder anderen Kollegen bzw. Kollegin empfehlen. was ist denn die Fragenstellung, mit der Du Dich rumschlägst?

    Grüße

    Dominik

    Moin,

    welch ein Zufall.

    So etwas Ähnliches suche ich auch. Grob ausgedrückt - Lärmminderungsmaßnahmen zur Schallausbreitung in großen Hallen.

    Grüße

    Michael

    Häufig dürfte da Bequemlichkeit und Gedankenlosigkeit zutreffen. Manchmal auch Überheblichkeit oder fehlende Akzeptanz für Regelungen.

    Dagegen anzukommen ist ein schwieriges Unterfangen.

    Genau das ist der springende Punkt. Wir kennen ihn alle und da müssen wir ansetzen.

    Vorschriften interessieren vielleicht den Unternehmer, aber auch nur, weil er weder zahlen noch ins Gefängnis will.

    Konsequenzen wie Abmahnungen, etc. haben nur eine begrenzte Wirkung. Für mich das beste Beispiel aus dem normalen Leben ist, wieviel Geld durch Radaranlagen im Straßenverkehr verdient wird.

    Wir halten uns daran, weil wir nicht erwischt werden wollen und nicht weil wir es wollen oder einsehen.

    Aber über diese Geschichte kann man ein eigenes Thema aufmachen.

    Ihr habt mit euren Darstellungen der Rechtsfolgen ja Recht. Und trotzdem ist meine Überzeugung, das ist nicht unser Job.

    Ich möchte auch nicht in der Haut des Verursachers, des Vorgesetzten und noch weniger in der des Verletzten stecken.

    Deshalb bleibe ich dabei. Unsere Aufgabe ist es herauszufinden - warum hat sich niemand an Vorgaben, die es in diesem Fall sicher gab, gehalten und was können wir tun um bei allen Beteiligten ein Sicherheitsbewusstsein zu schaffen, dass jeder auf sich und auf andere achtet. Und zwar aus eigenem Antrieb anstatt durch Repressalien. Damit ist mehr verhütet als durch Definitionen von Paragrafen, Vorschriften, gruseligen Fotos oder Abmahnungen. Diese Dinge haben aus meiner Sicht noch nie einen Unfall verhindert.

    Guten Morgen,

    schlimme Sache das.

    Was mir auffällt ist, dass wir uns in allen Kommentaren dazu, immer als Rechts,- oder Staatsanwälte aufführen. Wer hat Schuld, wer zahlt, bzw. wer nicht.

    Ist es nicht viel wichtiger und nebenbei auch unsere Aufgabe, Lösungen zu finden, dass so ein Scheiß gar nicht erst passiert? Wir hauen unseren Menschen, die wir beraten sollen, Paragrafen und technische Vorschriften um die Ohren (was anderes lernt man leider in der Ausbildung immer noch nicht), aber am neudeutsch Mindset der Menschen geht das vorbei. Wir sollten wieder dazu kommen, die gleiche Sprache zu sprechen, wie die, die wir "schützen" sollen. Es wird niemand widersprechen, dass die meisten Unfälle kaum noch eine technische Ursache haben, sondern in der Regel verhaltensbedingte Ursachen haben. Daran müssen wir arbeiten und nicht Richter spielen.

    Meine Meinung dazu, die niemand teilen muss.

    Guten Morgen,

    Zitat § 20 GefStoffV: Die Betriebsanweisung ist in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten abzufassen und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekanntzumachen.

    Das spricht aus meiner Sicht gegen den QR-Code. Außerdem gibt es genug Bereiche, gerade in der Industrie, etc. wo die Benutzung eines Smartphones nicht angesagt, bzw. nicht erlaubt ist.

    Meine persönliche Einschätzung - die Dinger liest so schon kaum jemand freiwillig, was glaubst Du, wer scannt sich den QR-Code? Vielleicht aus Neugier, ob es auch wirklich funktioniert.

    Dann drücke ich es völlig pragmatisch aus. Eigene Erfahrung: Vollzeitsifa, 600MA, 2 Tage/Woche KA über einen Zeitraum von 12 Monaten.

    Das Unternehmen hat an die BG gemeldet. Ergebnis: 12 Monate lang 3 Tage gearbeitet. (Die unterschwellige Bemerkung, dann müssen wir entlassen, zieht immer.)

    Auch wenn das jetzt überheblich und bösartig klingt, was geschwört nicht so sein soll.

    Es geht doch gar nicht um Zeiten der DGUV V2 oder Gleichbehandlung. Es geht darum, "Ich will keine Kurzarbeit machen."

    Nach 45 Berufsjahren kann ich ehrlich zugeben, dass ich das auch nicht wollte und ähnlich reagiert habe wie Du.

    Ich verstehe die Aufregung nicht.

    Es gibt klare Voraussetzungen für Kurzarbeit.

    ... der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit vom Betrieb oder der Betriebsvertretung unverzüglich schriftlich angezeigt wird.

    Die Anordnung der Kurzarbeit ist nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers (HR schickt einen nicht einfach in KA) umfasst. Kurzarbeit muss daher arbeitsrechtlich zulässig eingeführt werden,

    • durch Tarifvertrag,
    • durch Betriebsvereinbarung,
    • durch Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag oder
    • durch einzelvertragliche Vereinbarung mit den Arbeitnehmern.

    Wenn kein Betriebsrat und keine tarifvertragliche Regelung zur Kurzarbeit existiert, müssen alle Arbeitnehmer, die von der Kurzarbeit betroffen sind, dieser zustimmen. Es muss eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und seinen betroffenen Angestellten darüber geben, um wie viel Prozent ihre jeweilige Arbeitszeit reduziert werden soll.

    Einen Personenkreis, der von Kurzarbeit ausgeschlossen ist, gibt es nicht.

    Ausnahme Auszubildende


    Hallo,

    Vielleicht kannte der Bauherr Karl, den Bürgermeister Herrmann

    und schon kann Gesetz und Co. nur Geschichte sein. Oder es

    interessierte einfach niemanden. Solche Fälle sind leider nicht

    die Ausnahme.

    Das mag alles richtig sein. Allerdings wird man die Verantwortlichen, die das "verbrochen" haben nicht mehr zur Verantwortung ziehen.

    Die Kosten dieser Versäumnisse bleiben an den heutigen Eigentümern hängen. (Oh Schatz, eine bezahlbare Eigentumswohnung. Da können wir im Alter mietfrei wohnen.)

    Das ist Ein Thema, das sich mittlerweile durch die ganze Republik zieht. Da wo die Behörden jahrzehntelang geschlafen haben, holen die plötzlich die Keule raus. In der Siedlung meiner Schwiegermutter geht z.Zt. genau das Selbe ab (Brandwache, außenliegende Fluchttreppen).

    Sarkasmus an:

    Für mich sieht das so aus: Ob Starkregen, Überschwemmungen, Feuer, Corona, Schweinepest oder schlechtes Programm im Fernsehen... da im Nachhinein immer ein Schuldiger gefunden werden muss, werden sie jetzt wach, damit im Fall der Fälle der eigene Hintern aus der Schusslinie ist.

    Ich würde mich freuen, wenn die im Fall von z.B. Kindeswohlgefährdung auch so proaktiv wären.

    Sarkasmus aus:

    An dieser Stelle einmal ein großes "Dankeschön!" an alle - you made my day - und ich amüsiere mich hier gerade köstlich!!!

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Dem kann ich mich nur anschließen.

    Die Menscheit hat sonst keine Probleme außer dem, wie man mich im Betrieb nennt? Es ist doch nur wichtig, dass das was wir beraten und tun anerkannt wird. Wie man mich dann nennt ist mir so "egal" wie Gendern, Regenbogenfahnen, LGBTQIA+ oder das der FC Bayern einen Trainer entlassen hat.

    Ich denke mal, dass hier jetzt die Energiesparverordnung hier der Knackepunkt ist, nicht die Standartwerte der ASR. Gefühlte Temperaturen sind einfach nicht messbar.

    Danke, sehr gut ausgedrückt. Ich sehe hier nicht den Arbeitgeber in der Pflicht. Natürlich sind beim Bau u. U. "Fehler" gemacht worden. Nur sind die bisher auch nie "aufgefallen".

    Aus Erfahrung weiß ich, dass diejenigen einen Kümmerer suchen, wenn sie bei der Hausmeisterei nicht weiter kommen. Dann wird plötzlich aus allem ein Arbeitschutzthema. Bei uns: Assistentin der GF ( 4. Etage) hat kalte Füße. Da zählt dann auch keine Energiesparverordnung mehr was.

    Da lass ich mich nicht mehr vor irgendwelche Karren spannen.

    Guten Morgen,

    ich denke nicht auf Grundlage des ASIG.

    Den Betriebsrat würde ich immer auf das Betriebsverfassungsgesetz "festnageln".

    1. §80 Allgemeine Aufgaben Abs.1 Nr. 1, 3 (auch Sifas sind idR Arbeitnehmer) und Nr.9

    2. §89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz

    Meiner Meinung nach, müsste der BR auf Grund dieser, seiner Aufgaben, darüber 'Nachdenken, ob er einer solchen Forderung nachkommen will/darf.

    Das wäre mein Verständnis aber ich bin kein Anwalt.