Hallo zusammen,
ich habe die ASR A2.1 Ziffer 6 "Lichte Höhe von Arbeitsräumen" jetzt so oft gelesen, dass ich bzgl. Schrägdecken immer verwirrter bin. Könnte mir mal jemand ein geistiges Brett vor den Kopf schlagen, dass ich wieder durchblicke?
Es soll ein Dachraum mit Schrägdecken > 100 m² in ein Büro umgewandelt werden.
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ASR A2.1 Ziffer 6
Abs. 2 -> Räume mit mehr als 100 m² mindesten 3,00 m lichte Höhe
Abs. 3 -> Die Lichte Höhe darf um 0,25 m herabgesetz werden, wenn keine gesundheitliche Bedenken bestehen und 2,50 m lichte Höhe nicht unterschritten werden.
Abs. 4 -> (Gilt nur für Räume unter 50 m².)
Abs. 5 -> Bei unterschreiten der lichten Höhe darf es nicht zu Beeinträchtigungen von Sicherheit, Gesundheit oder Wohlbefinden kommen.
Abs. 6 -> Arbeitsräume mit Schrägdecken müssen die Anforderungen nach Landbaurecht erfüllen. (Für NRW bedeutet das eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Netto-Raumfläche haben). Über den Arbeitsplätzen sind die Anforderungen der Abs. 2-5 einzuhalten. 
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Nach Abs. 6 muss die lichte Höhe über den Arbeitsplätzen (Schreibtisch + Bewegungsfläche) 2,20 m betragen. Jetzt muss ich aber nochmals die Abs. 2-5 berücksichtigen und komme doch wieder bei 3,00 m (Abs. 2) - 0,25 m (Abs. 3) = 2,75 m aus? 
Abs. 4 findet keine Andwedung.
Abs. 5 sagt, dass die 2,75 m (statt 3,00 m) zu keiner Beeinträchtigung führen dürfen.