Sicherheitsbeleuchtung
Fluchtwege sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der
allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet
ist.
Eine Sicherheitsbeleuchtung kann z. B. in Arbeitsstätten erforderlich sein
- mit großer Personenbelegung, hoher Geschosszahl, Bereichen erhöhter
Gefährdung oder unübersichtlicher Fluchtwegführung
- die durch ortsunkundige Personen genutzt werden
- in denen große Räume durchquert werden müssen (z. B. Hallen, Großraumbüros
oder Verkaufsgeschäfte)
- ohne Tageslichtbeleuchtung, z. B. bei Räumen unter Erdgleiche.
ist so beschrieben