Beiträge von Andi_69

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    Edit 2:

    Es gibt einen Trick für den Fall, dass die Beschäftigten keine Email-Adresse haben. Man kann individuelle Mail-IDs erstellen, aber NUR mit einem Mail-Konto von Gmail oder Yahoo. confused-squared

    Guten Morgen,

    ich hatte das selbe Problem und ich bin auf die Lösungsvariante gegangen, dass ich den Kollegen ohne eine E-Mail-Adresse eine bestehende aus dem Unternehmen gegeben hab.

    Sprich eine sogenannte "Patenlösung",

    MA ohne E-Mail: - Bestehende E-Mail-Adresse:

    Max Mustermann - frau.mustermann@irgendwas.de

    Das hat super geklappt und es gab keine Probleme, aber es muss gut dokumentiert sein, sodass es zu keinen Verwechslungen kommt.

    Hoff das hilft Dir weiter.

    Servus zusammen,

    ich habe eine Frage, zum Thema Absturzsicherung bei Lichtkuppen (RWA´s).

    Vor kurzem hatten wir Besuch von der BG, dabei wurde bemängelt, dass unsere Lichtkuppen (RWA´s) nicht ausreichend gegen Durchsturz gesichert sind.

    Nach gezieltem Durchfragen, steht fest, dass unsere Mitarbeiter keinerlei Tätigkeiten auf den Dächern durchführen! Es findet lediglich eine jährliche Überprüfung der RWA´s durch einen externen Dienstleister statt.

    Jetzt zu meiner Frage.

    Muss der Hallen Eigentümer (sprich mein Chef) die Sicherung der Lichtkuppen sicherstellen, auch wenn das eigene Personal keine Tätigkeiten auf den Dächern ausübt?

    Oder muss sich der externen Dienstleister entsprechend gegen das durchstürzen absichern (siehe Beispielbilder)?

    Foto_01.jpg Foto_02.jpg

    Schon mal danke|?

    Servus zusammen,

    ich habe im April diesen Jahres meine SiFa-Ausbildung bei der BGHM abgeschlossen.

    Unsere Dozenten haben uns immer gesagt, dass vorranging Grenzwerte, LMM oder wie schon öfter genannt div. Regelwerke (TRGS, TRBS, DGUV-Vorschriften, usw.) herangezogen werden sollen!

    Sollte es keine klar definierten Vorgaben aus den Vorschriften geben, soll/kann/darf z.B. auf die Risikobeurteilung nach Nohl zurückgegriffen werden.

    Wie ebenfalls schon öfter geschrieben, verwende ich die Ampeldarstellung auch zur besseren Risikodarstellung, zumal es eben auch am geläufigsten ist.

    Schon mal danke für Eure Mühen!

    Micha_K - eine ähnliche Liste habe ich ebenfalls auf der Seite des Statistischen Bundesamt gefunden, allerdings wie Du auch schreibst vom Stand 2008.

    Kai P. - besten Dank für den Hinweis, dann werde ich mal bei der BG nachfragen.

    Servus zusammen,

    kann mir bitte jemand weiterhelfen, ob der "WZ Code 45.20.1 - Lackieren von Kraftwagen" noch gültig ist oder nicht?

    Ich habe diesen in den aktuellen WZ Code Listen nicht finden können, gefunden habe ich diesen in einer Übersicht vom Statistischen Bundesamt mit dem Stand von November 2008.

    Als kleine Randinformation.

    Mein Chef hat eine kleine KFZ-Lackiererei mit 5 Mitarbeitern übernommen und ich soll dort ebenfalls die FaSi Tätigkeiten übernehmen und um die Einsatzzeiten festzustellen, benötige ich noch einen entsprechenden WZ Code.

    Schon mal danke und ein schönes Wochenende!

    dass viele keine Zeit für die Impfung hatten.

    Wir hatten die Möglichkeit geschaffen, sich während der Arbeitszeit (sogar bezahlte Zeit!) bei unserem Betriebsarzt impfen zu lassen. Die Nachfrage war sooooo schlecht (<10%), dass ich mir die Mühe hätte sparen können...

    Ich finde das ganz schön heftig, dem AG "die Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdungen bei der Erkrankung an COVID-19 aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren" - was soll man denn aufklären wenn man kein Arzt oder medizinisches Fachpersonal ist?! Es kann ja nicht mal der Arzt sagen, was genau passieren kann...

    Antigen-Schnelltests dürfen ja auch nur von medizinischem Fachpersonal (oder geschultem Personal) durchgeführt werden, sobald ein Testnachweis benötigt wird...

    Schon mal Danke für Eure Antworten bzw. Meinungen!

    Ganz klar regelt die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung alles, nur kam die Frage unserer Fertigungsleitung, ob es da Unterschiede gibt.

    Ich persönlich bin auch der Meinung, alles wie gehabt zu lassen, da es keiner kontrollieren kann und es ja keine Mitteilungspflicht über den Impfstatus gibt.

    Von daher besten Dank :thumbup:

    Servus zusammen,

    gibt es eigentlich eine offizielle Stellungnahmen, Artikel, oder was auch immer, was mit geimpften und genesenen Mitarbeitern im Unternehmen ist?

    Sind, können, dürfen diese wie im öffentlichen Privatleben gleichgestellt werden (quasi nicht anwesend), was beispielsweise die Belegung von Pausenräumen anbelangt?

    Dr. Google ist leider nicht sehr aussagekräftig...

    Wie geht Ihr damit um?

    Hallo FasiFantasi,

    ich bin jetzt kein Experte auf dem Gebiet, aber ich gehe mal davon aus , dass nicht alle 80 MA gleichzeitig durch einen Notausgang wollen.

    In der ASR A2.3 gibt es ja die Tabelle mit div. Angaben zu den maximalen Fluchtweglängen. Somit könntest Du ja "eingrenzen" welche MA theoretisch wo rausgehen werden.

    Wenn Du die Anzahl durch deine Notausgänge teilst (80 / 7 = 11,42 MA), kommst Du sehr wahrscheinlich in ein "Einzugsgebiet" wo nicht mehr als 20 MA sind und somit darf der Fluchtweg wieder eine Lichte Breite von 1,00m haben.

    Hoff ich bin mit meiner Interpretation so richtig dran, bzw. so würde ich zumindest vorgehen.

    Gruß Andi_69

    Hallo zusammen,

    ich habe Anfang des Jahres noch in kleinen Gruppen die Unterweisungen durchgeführt.

    Als sich die Situation dann verschärft hat, haben wir eine kleine "Infowand" mit den ausgedruckten Präsentationen gemacht.

    Der Fertigungsleiter hat eine Liste mit Namen erhalten, bei denen die Unterweisung noch ausstehend ist. Nach dem die Mitarbeiter einzeln die Unterweisungsvorlagen gelesen haben, bestätigen sie dies mit ihrer Unterschrift beim Fertigungsleiter.

    Ist sicher nicht die beste Variante für die Wirksamkeitskontrolle, aber falls es eventuelle Fragen gibt, stehe ich jedem zur Verfügung.

    Infotafel Jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung.jpg

    Wobei, startest du noch nach der alten oder schon nach der neuen Ausbildungsordnung?

    Die von mir geschilderten Probleme sind ausschließlich auf das alte Format bezogen.

    Ich darf noch das alte Ausbildungsmodell machen.

    Dann wäre so etwas das Richtige für Dich:

    Das T550 ist ein zuverlässiges Arbeitstier mit hoher Toleranz gegenüber Missbrauch, und für Office-Anwendungen ein Geschoss.

    Lenovo kenn ich zwar nicht, aber hab ich jetzt schon mehrere angeschaut. Bin da sicher kein Experte, aber manche lesen sich sehr gut.

    was sagt denn die Software zur entsprechenden Kompatibilät bzgl. Betriebssystem - wenn es eine Apple taugliche Anwendung ist, sollte es funktionieren.

    Erfahrungen habe ich keine, Ich bin aber auch kein Freund vom "angebissenen Apfel"

    Lt. dem Angaben der zu herunterladenden Dateien würde IOS funktionieren, nur weiß ich leider nicht, was mich auf dem Weg der Ausbildung alles erwarten wird und ich da evtl. Programme wie Word, Excel, PowerPoint, etc. brauchen werde...


    Wir haben den USB Stick der DGUV zum Anfang der Ausbildung erhalten.
    Generell funktioniert das Programm auch mit IOS. Was mir aber aufgefallen ist, dass es manchmal abstürzt und man seinen Fortschritt nicht speichern kann.

    Nachdem ich beides probiert habe, würde ich dir die Bearbeitung mit Windows empfehlen.

    Viel Erfolg!

    Danke für Dein Feedback, bin echt schwer am überlegen mir einen neuen Laptop mit Windows Betriebssystem zu kaufen, da doch das meiste auf Windows basiert.

    Servus Zusammen,

    ich starte im November mit meiner SiFa Ausbildung bei der BGHM.

    Ich habe vor kurzem ein Schreiben meiner BG erhalten, mit dem Webcode zum herunterladen meiner Unterlagen.

    Jetzt meine Frage, hat von Euch jemand die Ausbildung mit einem Apple IOS Betriebssystem durchlaufen und gab es dabei irgendwo Probleme bzw. Schwierigkeiten z.B. Word, Excel, PDF oder PowerPoint...?

    Schon mal Danke für Eure Antworten |?

    Beste Grüße, Andi

    Hallo defender27,

    wir verwenden auch den Klebelack für die Wände der Kabine und unsere Böden sind komplett mit Gitterrosten versehen.

    Einmal wöchentlich werden die Gitterroste getauscht, thermisch Entlackt und wieder instand gesetzt.

    Die Kabinen werden ebenfalls einmal wöchentlich mit einem Hochdruckreiniger gesäubert und auf Grund des Klebelack´s bleiben keine Farbrückstände.

    Wenn Eure Wände so verunreinigt sind, solltet Ihr euch evtl. mal Gedanken machen (falls Ihr das noch nicht in Erwägung gezogen habt), die Lackierständer anders zu platzieren. Dies kann auch schon eine gute Wirkung erzielen.

    Die Reinigungsintervalle haben sich im Laufe der Zeit so eingespielt und wir erreichen somit auch den gewünschten Qualitätsstandart.

    Gruß Andi