Unterschrift der SiFa auf der Gefährdungsbeurteilung

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  • Hallo zusammen, ich habe folgende Frage.:?:

    Die neue GF wünscht das die angestellte SiFa die neuen oder bearbeitenden Gefährdungsbeurteilungen als inhaltlich Richtig mit Unterschreibt.

    Ist das in anderen Betrieben auch so üblich.

    Viele Grüße

    ognimann

    Auch bei Regen sonnige Grüße

    ognimann

    Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle

    (Deutsches Sprichwort )

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  • Nein, auf gar keinen Fall.

    Ich unterschriebe - wenn überhaupt - dass ich beteiligt war (pauschal), aber nicht die inhaltliche Richtigkeit. Es gibt auch keine Veranlassung, überhaupt etwas zu unterschreiben - von irgend jemanden. Eine Veröffentlichung über einen offiziellen Kanal (SAP, Sharepoint, Dokumentenmanagementsystem u.a.) reicht aus. Es ist ja kein Dokument der SiFa - das ist ein Dokument des Vorgesetzten. Ich unterschreibe ja auch nicht seinen Urlaubsantrag!

    Im Dokumentenmanagementsystem unterschreibe ich auch nur als viewer, nicht als owner.

  • Hallo,

    nein.

    Wer ist verantwortlich? Derjenige unterschreibt.

    Die SiFa/FaSi ist normalerweise weder weisungsbefugt und/oder verantwortlich.

    Ein Unterschrift der SiFa wäre nice-to-have.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Hallo,

    seh ich ebenso. Wer verantwortlich ist der unterschreibt. Sifa ist nicht verantwortlich - also keine Unterschrift


    Ich unterschreibe bestenfalls als "beratend mitgewirkt" oder so ähnlich.

  • meine Vorschreiber haben recht:

    Du als FASI kannst ja in keinster Weise die Verantwortung übernehmen. Du weißt ja gar nicht, was in den Abteilungen passiert, deshalb ist der Abteilungsleiter (meistens) verantwortlich:

    Mein Beispiel immer hierzu:

    Wie kann ich es richtig beurteilen? Ich bin an der Nordsee bei Ebbe, alles gut. Fahre nach hause , und nachmittags kommt die Flut und es ertrinken Mitarbeiter. Klar kann man Dinge ( Ebbe und Flut wohl schon ;) ) vorausschauen, aber leider nicht alles.(Instandhaltung, Störungen, Fehlverhalten usw.). Man ist ja auch schließlich nicht ein Fachvorgesetzter.

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  • Du als FASI kannst ja in keinster Weise die Verantwortung übernehmen. Du weißt ja gar nicht, was in den Abteilungen passiert, deshalb ist der Abteilungsleiter (meistens) verantwortlich:

    Wenn ich nicht weiß, was an einem Arbeitsplatz passiert, sollte ich tunlichts keine GBU schreiben! Wenn doch, kann das im schlimmsten Falle haftungstechnisch nach hinten losgehen: Man ist immer noch für die Qualität seiner geleisteten Arbeit verantwortlich!

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ich habe jetzt den Hintergrund erfahren, die GF möchte somit sicherstellen das Gefährdungsbeurteilungen nicht ohne die SiFa durchgeführt werden, da es im Betrieb in einigen Abteilungen GBUs gibt die man lieber in der Schublade lässt.

    Auch bei Regen sonnige Grüße

    ognimann

    Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle

    (Deutsches Sprichwort )

  • Wenn ich als Sifa die Arbeitsplätze nicht kenne, läuft auch was schief!

    Grundsätzlich sollte eine GB immer Teamarbeit sein. Dieses Team ist, auch im Rahme eines sauberen QM-Systems, immer irgendwo genannt. Die letztendliche Genehmigung, Freigabe oder wie immer ihr es nennen wollt, unterzeichnet der Verantwortliche - wenn denn unbedingt eine Unterschrift drunter sein muß.

    In meinem alten Unternehmen wurden GB'en nicht unterzeichnet. Daraus resultierende Maßnahmen, z.B. BA, Aufgaben- und Genehmigungslisten etc.,pp, liegen dann wieder zeichnungsberechtigt beim Chef.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Was heißt denn überhaupt "inhaltlich richtig"?

    Die SiFa berät u.a. mit dem Ziel, dass die Systematk der GBU eingehalten wird. Dabei muss sie für Beachtung des rechtlichen Rahmens sorgen und geeignete Vorschläge für Maßnahmen machen. Die SiFa kann nur für ihren Teil der Beratung gerade stehen und wird im Zweifelsfall an der eigenen Fachkunde gemessen. "Warum haben Sie die GF nicht auf die falsche Anwendung der Verordnung soundso hingewiesen?"

    Da ist es wurscht, ob die SiFA eine Unterschrift geleistet hat.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Ich habe jetzt den Hintergrund erfahren, die GF möchte somit sicherstellen das Gefährdungsbeurteilungen nicht ohne die SiFa durchgeführt werden, da es im Betrieb in einigen Abteilungen GBUs gibt die man lieber in der Schublade

    Daher gibt es GBUs, welche aushängen mit 3 Unterschriftfeldern (auch wenn das etwas oldschool ist)...

    Ersteller / Prüfung durch (Sifa) / Freigabe durch (GF)

    wenn GBUs bei euch ohne Sifa erstellt werden, dann haben alle Beteiligte den Hierarchiebaum der GBU und der verantwortlichen Funktionen nicht verstanden. Kannst du deinem GF ja nochmals intensiv beraten, wie es läuft.

  • Ich habe jetzt den Hintergrund erfahren, die GF möchte somit sicherstellen das Gefährdungsbeurteilungen nicht ohne die SiFa durchgeführt werden, da es im Betrieb in einigen Abteilungen GBUs gibt die man lieber in der Schublade lässt.

    Hallo Ognimann,

    bei unseren GBU's steht der Satz: "die verantwortliche Führungskraft wurde ausführlich, auf Grundlage folgender Gesetze und Verordnungen !XYZ!, durch die Sifa beraten".

    Wie die anderen Teilnehmer bereits mehrfach erwähnten: nicht unterschreiben, da du keine Führungskraft bist.


    Grüße,

    CW

    "Machen ist wie wollen, nur viel befriedigender"

    5. Buch Mose, Kapitel 22, Vers 8:

    Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

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  • Ich unterschreibe nicht. Ich stehe als Berater bzw. Teilnehmer mit auf der GBU.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Hallo zusammen,erstmal vielen Dank für die Informationen, wir sind jetzt auch so verblieben das alle Teilnehmenden Personen Namentlich aufgeführt werden, und nur der Verantwortliche Vorgesetzte die GBU unterschreibt. Sehe meine Frage damit beantwortet |?

    Auch bei Regen sonnige Grüße

    ognimann

    Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle

    (Deutsches Sprichwort )

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  • sehr gut

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Bei der Unterschrift geht es doch nicht darum, dass jemand Verantwortung übernimmt?

    Es geht doch vielmehr darum, dass dokumentiert ist wer diese GBU zur Kenntnis (gesehen hat) genommen hat. Somit kann diese Unterschrift auch ein Schutz für die SiFa sein. Denn sonnst gibt es im Unternehmen evtl. GBU's die unterirdisch sind und die SiFa kennt diese noch nicht einmal. So kann sicher gestellt werden, dass die GBU's formal in Ordnung sind, da die SiFa ihre Fachkompetenz beratend eingebracht hat bzw. einbringen konnte.

    Mal so aus einer anderen Richtung betrachtet.

    Mehr Power

    Tim Taylor