Beiträge von Tim Taylor

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    Warum heißen die denn Betriebsanweisung? Genau weil die nicht jeder Hanswurst aushängen und auch nicht erstellen darf. In Behörden wird oft der Begriff Dienstanweisung verwendet. Hier wird glaube ich klarer was Derjenige zu erwarten hat, der so ein Schriftstück unautorisiert erstellt und dann noch aushängt/verbreitet. Wenn so was passiert hat die Organisation ein ganz anderes Problem - Stichwort - Gelenkte Dokumente? Was darf wer und wo im Betrieb aushängen?

    Ich warte ja noch darauf, dass zur Unterschrift noch ein Stempel gefordert wird.

    Die Aufgaben, bzw. Themen zu denen die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber zu beraten hat sind klar in der DGUV V2 aufgelistet.

    Die schriftliche Bestellung wird immer nur eine Teilmenge der Aufgaben auflisten.

    Den Rest regelt der Hinweis in der schriftlichen Bestellung, auf das ASiG und die DGUV V2.

    Die SiFa ist immer der Geschäftsführung (Arbeitgeber) als Stabstelle (Unabhängigkeit, nicht der Weisungsbefugnis anderer Führungskräfte, als der des Arbeitgebers untergeordnet) zugeordnet. Gibt es eine ganze Abteilung für Arbeitssicherheit, ist natürlich der Leiter dieser Stabsabteilung verantwortlich dafür, was seine Mitarbeiter machen. Dennoch bleibt die SiFa (Mitarbeiter) für ihre korrekte Beratungspflicht in ihrem Arbeitsbereich verantwortlich.

    Alles gut kein Grund zur Sorge.

    Ich kann nur als jemand der eine ehrenamtliche WF aufgebaut und als Kommandant geführt hat und hierbei von der Stadt noch die Übernahme des städtischen Flugplatzes angetragen bekommen hat (Bereich Dienstleistungsfeuerwehr), in einer großen Hauptamtlichen WF die Ehrenamtlichen geführt hat, der sich mit etlichen Sachversicherern auseinander gesetzt hat, der über ein viertel Jahrhundert Freiwilligen Feuerwehrdienst in großen Stadtwehren bis zum Verbandsführer geleistet hat, mich vielen Aussagen von Herr Schmeißer einfach nicht anschließen.

    Eigentlich wollte ich dessen Sichtweise gerne besser verstehen.

    Aber am Beispiel Begrifflichkeit Werkfeuerwehr muss ich leider erkennen dass es wohl eher keinen Sinn macht. Denn wer als Beispiel das Thema Spenden sammeln aufführt zündet nur eine Nebelkerze. Es geht aber darum, wird diese Begrifflichkeit im dienstlichen Schriftverkehr oder auf Fahrzeugen ungerechtfertigt verwendet, der wird sehr schnell Post von der unteren Verwaltungsbehörde bekommen, dies sofort zu unterlassen. Bereits dies ist eine rechtliche Konsequenz.

    Die Ausführungen zum BOS Funk sind aus meiner Erfahrung weder praktikabel noch so zulässig. Die Bundesnetzagentur (RegTP) versteht hier keinen Spaß, zumal man sich in den unteren Kanälen auf die anderen BOS wie zum Beispiel Polizei schalten kann. Wer hier Geräte an Privatleute abgibt (evtl. dauerhaft), das sind nun mal alle nicht öffentlichen und Werkfeuerwehren, der ist sich wohl nicht bewusst was er tut.

    Auch die Ausführungen zum Führen von Fahrzeugen mit Sondersignal und Inanspruchnahme von Sonderrechten im Geltungsbereich der StVO kann ich nicht ansatzweise bestätigen.

    Im Grunde geht es mir darum: Wenn das Geld investiert wurde, dass eine Wehr in Aufbau, Ausbildung und Ausstattung einer öffentlichen Wehr entspricht. Dass es aus meiner Sicht dann mehr Vorteile mit sich bringt sich die Wehr als WF anerkennen zu lassen als in einem undefinierten Bereich als Betriebsfeuerwehr agieren zu müssen die an vielen Stellen auf Restriktionen stößt. Hierzu kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber viele Ausführungen von Herr Schmeißer zu meinen Aussagen kann ich nicht Teilen. Aber das ist ja auch gar nicht nötig. Und wenn der Auftraggeber zufrieden ist, ist das Ziel ja erreicht, was mich freut.

    :50::49::49::49:

    Wenn sich eine Betriebsfeuerwehr als Werkfeuerwehr bezeichnet und ausgibt, dann zieht dies rechtliche Konsequenzen nach sich.

    Die Ausbildung auf Kreis- und Landesebene ist für Werkfeuerwehren genauso kostenfrei wie für Gemeindefeuerwehren. Wo haben Sie das Herr dass den Werkfeuerwehren hier Kosten entstehen?

    Wenn Sie mir den Sachversicherer nennen könnten, der eine Betriebsfeuerwehr mit einer Werkfeuerwehr gleich setzt wäre ich sehr dankbar.

    Verbandsarbeit und Kreisfeuerwehrausschuß der durch den KBM geleitet wird mit Vereinswesen abzustempeln ist schon extrem fragwürdig.

    Betriebsfeuerwehr die Ausbildet und den Lehrgang anerkennen lassen will. Viel Spaß bei diesem Prozedere. Wo soll da der Vorteil liegen.

    Keiner hat geschrieben, dass die öffentliche Feuerwehr nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten einer Betriebsfeuer nutzt. Es geht darum wer die Befehlsgewalt hat!

    Wer in diesen Positionen tätig war oder ist der weiß genau was gemeint ist.

    Ich habe zu keiner Zeit von einer Dienstleistungsfeuerwehr gesprochen, ich spreche über Betriebsfeuerwehren. Das würde mich interesseiern welche Betriebsfeuer über Fahrzeuge mit Martinshorn und Blaulicht verfügt um Sonderrechte überhaupt in Anspruch nehmen zu können? Aber auch Dienstleistungsfeuerwehren müssen hier entsprechende Nachweise führen bevor Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Oder darf dann alles was sich selbst als Feuerwehr bezeichnet Martinshorn und Blaulicht nutzen. Eher nein denn erstens muss ein hoheitlicher Auftrag gegeben sein uns zweitens müssen die Maschinisten und Fahrer hierfür ausgebildet sein und durch ständiges üben auf Stand bleiben.

    Sorry es geht nicht um Begrifflichkeit! Der Begriff ist nur Ausdruck ob ein amtlicher Nachweis über die Leistungsfähigkeit der Wehr besteht oder nicht und ob diese Wehr einer ständigen amtlichen Kontrolle unterliegt. Das genau ist der faktische und entscheidende Unterschied.

    BOS ist technisch lösbar aber organisatorisch sehr problembehaftet aufgrund der Funkrufnamen im 4m Band. Aber auch im 2m Band bescheiden. Können Sie mir ein Beispiel nennen wo dies so gelöst wurde, dass das 2 und 4m band mit anderen Frequenzen gekoppelt wurde. Ich denke da gibt es extreme Hürden mit der Bundesnetzagentur (RegTP). Hiervon hat man schon gehört aber eine reales Beispiel kennt immer niemand.

    Eine Werkfeuerwehr ist vom Status einer öffentlichen Feuerwehr gleich gesetzt. Der Werkfeuerwehr Kommandant trägt für das Werk die gleiche Verantwortung wie der Freiwillige oder Berufsfeuerwehr Kommandant für das Gemeindegebiet. Sobald es eine WF gibt fällt die Zuständigkeit der örtlichen Feuerwehr für das Werksgelände weg.

    Werkfeuerwehr ist in der BRD ein gesetzlich geschützter Begriff, der in dem jeweiligen Landesfeuerwehrgesetz entsprechend definiert ist.

    Die Forderung nach Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung sorgt dafür, dass diese Wehr ein notwendiges als auch nachvollziehbares Leistungsniveau erfüllt. Und genau hierin liegt der erhebliche Unterschied zu einer nicht öffentlich anerkannten Brandbekämpfungseinheit (Betriebsfeuerwehr,) diese hat weder einen amtlichen Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit noch unterliegt diese Leistungsfähigkeit einer permanenten Kontrolle. Eine Betriebsfeuerwehr kann alles und nichts sein und heute so und morgen so. Heißt im Klartext eine Werkfeuerwehr mit einer Betriebsfeuerwehr geleichsetzen zu wollen ist nicht möglich!

    Somit ist nachvollziehbar warum Sachversicherer bei Vorlage der Anerkennungsurkunde als Werkfeuerwehr einer unteren Verwaltungsbehörde größere Abschläge bei der Police einräumt als wenn es sich um einen nicht definierte, nicht nachvollziehbare und nicht dauernd von amtlicher Seite kontrollierte Einheit handelt.

    Die Vorteile einer Werkfeuerwehr sind die Ausbildung, die dann auf Kreisebene und Landesebene wie bei den öffentlichen Wehren erfolgt und das unentgeltlich. Weiter kann der Einsatzstellenfunk im 2m Band sowie der Feuerwehrfunk im 4m genutzt werden. Oder Allgemein es darf der BOS Funk genutzt werden. Was gleich zu einem weiteren Vorteil führt, nämlich die Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Leitstelle des Landkreises. Hinzu kommt die Nutzung der Alarmierungsinfrastruktur. Also unbezahlbar bei einem größeren Einsatz oder Großschadenslage. Ein weiterer Vorteil ist die Inanspruchnahme von Sonderrechten im öffentlichen Straßenverkehr, je nachdem wie sich das Werksgelände gestaltet oder es mehrere getrennte Werksflächen gibt. Ein weiterer Vorteil ist die Hoheit der Einsatzleitung die beim WF-Kommandanten liegt. Eine Betriebsfeuerwehr hat hier keine Rechte, sobald die öffentliche Feuerwehr zum Einsatz auf dem Werksgelände kommt. WF's sind in der Regel in den Feuerwehrverbänden der Stadtkreise, Landkreise und der Länder mit eingebunden. Dies hat zur Folge, dass die Zusammenarbeit der WF und der öffentlichen Feuerwehr in der Regel besser funktioniert. Was zusätzlich auch durch die gleichen und gemeinsamen Ausbildungen gefördert wird. Meine Aussagen beziehen sich auf Baden-Württemberg.

    Soll es definitiv eine Betriebsfeuerwehr bleiben? Macht doch keinen Sinn wenn die Wehr in Aufbau, Ausbildung und Ausrüstung einer öffentlichen Feuerwehr bzw. dem zutreffendem Landesfeuerwehrgesetz und dessen Vorgaben hierzu entspricht. Denn bei der Sachversicherungspolice ist das ein erheblicher Unterschied, was man an Beitragskosten reduzieren kann. Weiter wäre es so, wenn es eine WF wird muss ein Kommandant/Wehrführer ernannt werden der von der unteren Verwaltungsbehörde anerkannt werden muss (so in Baden-Württemberg). Der oder die sollte dann auch verstehen wo eine GBU notwendig ist, weil die FwDV'ten hierzu keine Aussage machen. So z.B. die Werkstatt des Gerätewartes etc....

    Bei der Unterschrift geht es doch nicht darum, dass jemand Verantwortung übernimmt?

    Es geht doch vielmehr darum, dass dokumentiert ist wer diese GBU zur Kenntnis (gesehen hat) genommen hat. Somit kann diese Unterschrift auch ein Schutz für die SiFa sein. Denn sonnst gibt es im Unternehmen evtl. GBU's die unterirdisch sind und die SiFa kennt diese noch nicht einmal. So kann sicher gestellt werden, dass die GBU's formal in Ordnung sind, da die SiFa ihre Fachkompetenz beratend eingebracht hat bzw. einbringen konnte.

    Mal so aus einer anderen Richtung betrachtet.

    Siehe mal bei dem Thema SELV im WWW nach, da wirst einiges finden. Bei 12V galvanisch vom Netz getrennt ist der Strom für den menschlichen Körper kein Problem.

    Anders sieht es mit der Akku Kapazität und Technologie aus. Sollten die Kriechströme ansteigen und zu einem Kurzschlußstrom anwachsen kann der Akku je nach Technologie "explodieren" und/oder einen Brand auslösen plus giftige Substanzen frei setzen, z.B. bei LiPo oder LiIonen. Z.B. können Handy Akkus in so einem Fall schon richtig übel sein und die haben Kapazitäten kleiner 1000mAh.

    Ohne die Kapazität und die Technologie zu kennen ist eine weiter Aussage nicht möglich.

    Viele Grüße

    Tim

    Hallo Zusammen,

    mir geht es wie Caribe.

    Das mit den Überschneiden und Tandem etc. denke ich soweit verstanden zu haben.

    Aber die eigentliche Frage war doch:

    "Ich habe einen Kunden, der auf der gleichen Kranbahn mehrere Brückenkrane (bis zu 4 Stück) betreibt. Bei genauerem hinsehen ist mir aufgefallen, dass sie einzelnen Krane bis auf Kontakt zusammenfahren können."

    Die ähnliche Situation habe ich auch mit 3 Brückenkranen (1x 5t und 2 x 3,2t).

    Da ist nichts abgesichert, die können voll auf Kollision fahren. Die Krane werden aber 1 x jährlich UVV geprüft. Auf welcher Grundlage ist das für den UVV Prüfer okay?


    Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe

    Tim

    Hallo in die Runde,

    zuerst einmal hoffe ich, dass ich das Thema an der richtigen Stelle platziert habe.

    In der DGUV Vorschrift 3 DA Tabelle 1A werden die Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel tabellarisch aufgeführt.

    Die erste Zeile gibt 4 Jahre für Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel an.

    Die zweite Zeile gibt ein Jahr für Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art”

    (DIN VDE 0100 Gruppe 700) an.

    Wen man nun in der DIN VDE 0100 Gruppe 700 nachsieht sind hier auch Fabriken und eigentlich alle anderen Betriebsstätten die man so kennt aufgeführt.

    Jetzt frage ich mich wozu bzw. wo denn die 4 Jahre überhaupt zutreffen?

    Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten.

    Ich wünsche Allen einen schönen Tag

    Tim

    Hallo Zusammen,

    und erst einmal vielen Dank für Eure Hilfe. Echt klasse von Euch.

    Jetzt kann ich dass schon viel besser zuordnen. Ich habe bisher unter bestimmungsgemäßem Gebrauch verstanden, dass z.B. ein Werkzeug wie ein Winkelschleifer nicht zum Sägen sondern nur zum Trennen und Schleifen verwendet wird oder ein Werkzeug nicht in nasser Umgebung eingesetzt wird obwohl es nur IP20 hat. Das mit der Einschaltdauer und Temperatur sowie Anlaufschutz macht Sinn. Ich hatte wohl auch noch einen Denkfehler, da ich davon ausging, dass auch für Privatanwendungen die Geräte/Werkzeuge ja sicher sein müssen. Und das mir einer Gefährdungsbeurteilung und entsprechendem Ergebnis auch ein Aldi Akkuschrauber gewerblich genutzt werden kann, wenn dieser z.B. nur sporadisch und kurzzeitig (keine Überhitzungsgefahr) eingesetzt wird bzw. werden darf klingt auch plausibel.

    :doppelthumbsup:Vielen Dank Ihr habt mir sehr geholfen:doppelthumbsup:

    Tim Taylor

    Hallo in die Runde,

    ich habe jetzt schon öfters gehört, dass Arbeitsmittel die gewerblich genutzt werden sollen vom Hersteller für den gewerblichen Gebrauch vorgesehen sein müssen, ansonsten dürfen diese nicht in der Arbeitswelt bzw. gewerblich eingesetzt werden.

    Leider konnte mir noch niemand die gesetzliche Grundlage dazu nennen. Evtl. kann mir ja hier im Forum jemand helfen.

    Warum soll von einem Akkuschrauber der nicht für den gewerblichen Einsatz gedacht ist eine Gefahr für den Mitarbeiter entstehen?

    Dass die Lebensdauer nicht so hoch ist, ist klar aber das ist doch kein Sicherheitsproblem.

    Viele Grüße

    Tim Taylor