Hallo in die Runde,
zuerst einmal hoffe ich, dass ich das Thema an der richtigen Stelle platziert habe.
In der DGUV Vorschrift 3 DA Tabelle 1A werden die Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel tabellarisch aufgeführt.
Die erste Zeile gibt 4 Jahre für Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel an.
Die zweite Zeile gibt ein Jahr für Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art”
(DIN VDE 0100 Gruppe 700) an.
Wen man nun in der DIN VDE 0100 Gruppe 700 nachsieht sind hier auch Fabriken und eigentlich alle anderen Betriebsstätten die man so kennt aufgeführt.
Jetzt frage ich mich wozu bzw. wo denn die 4 Jahre überhaupt zutreffen?
Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten.
Ich wünsche Allen einen schönen Tag
Tim