Weisungsbefugnis der Sifa

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  • Hallo zusammen,

    in meiner ersten Präsenzphase habe ich gelernt, daß die Sifa nicht weisungsbefugt ist. Nur in dem Fall, wenn "Gefahr in Verzug" vorliegt darf die Sifa Beschäftigte anweisen die Arbeit zu unterbrechen.

    Nun lese ich in meinem weiteren Lernverlauf in Lektion 4, Abschnitt 5.2.4 Urteil treffen, Seite 74 (falls jemand die gleichen Unterlagen hat und vergleichend nachschauen will) folgenden Text:

    Zitat

    Die Ausdrücke „Gefahr im Verzug“ und „Gefahr für Leib und Leben“ kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht verwenden, da sie ausschließlich Vollzugsbehörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Sicherung von Beweismitteln oder dem Schusswaffengebrauch vorbehalten sind (vgl. u. a. § 13 Grundgesetz, Strafprozessordnung).

    So wie ich das sehe, liegt jetzt ein Problem vor. Den Ausdruck "Gefahr in Verzug" darf ich also nun anscheinend nicht verwenden. Und wenn vor meinen Augen ein Beschäftigter kurz vor dem Abgrund am Abstürzen steht, bin ich dann nun weisungsbefugt oder nicht? Darf ich anordnen die Arbeit zu unterbrechen? Wenn ja, auf welcher Grundlage (Gesetz, irgendwelche Fachbegriffe etc.)?

    Ich wünsche euch einen schönen Abend

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  • Du darfst behaupten: "Die Polizei würde 'Gefahr in Verzug' erkennen." :44:

    Im Ernst, zum einen würdest Du rechtlich nicht belangt werden, zum anderen gibst Du im engeren Sinne keine Weisung, im Gegenteil, Du lässt die Arbeit einstellen. Nichts von dem, was Du sagst, wäre wertschöpfend.

    Letztens auch einen Kollegen ohne Anstoßkappe gesehen, sofort angesprochen, Kappe holen lassen. Hat er ohne Widerworte getan. Er weiß, was daraus folgt, wenn nicht. Der Nächste Ansprechpartner wäre der Produktionsleiter gewesen, was dann mäßig Spaß bedeutet.

    Ich bin nicht weisungsbefugt, aber es ist besser auf mich zu hören, auf dem kleinen Dienstweg.

    Genaugenommen weise ich nichts an. Die Weisung existiert schon. Ich rufe sie nur in Erinnerung. Wenn in der GBU die Kappe nicht festgelegt ist, darf ich ja nichts sagen... Einfach so - Kappe tragen anweisen....?

    Was GAR nicht geht: dass ich denen sage, dies statt jenes zu machen. Das ist mit "nicht weisungsbefugt" gemeint.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (23. Oktober 2020 um 10:00)

  • Moin,

    letztlich sollte sich das Ganze über die Schiene "Vernunft" regeln lassen. Die SiFa ist beratend tätig!

    Hat die SiFa ein Standing und wird sie akzeptiert, dann gehen auch bestimmte Anweisungen (nennt sie ruhig Empfehlungen) ohne weiteres durch.

    Probleme gibt es vielleicht nicht in der Mannschaft sondern im Bereich der mittleren Führungsebene. Ein Rückhalt über die Geschäftsführung und über die Personalabteilung ist da sehr wichtig.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Moin.

    Ich habe auch als "externe FASI" keine "Weisungsbefugnis", habe aber schon mehrfach Arbeiten direkt einstellen lassen, sei es "Überladen von Gabelstaplern " oder das "Stehen auf den Zinken beim Abladen". Da hilft ein strenger Blick oder ein "Ansprechen". Und "normalerweise" ist ja bei der Begehung einer mit Weisungsbefugnis dabei.

    Und wenn das nicht hilft würde ich, wenn diese berühmte "Gefahr im Verzug" besteht, die GF herbeizitieren (also nett und freundlich).

    Aber grundsätzlich wissen die Leute ganz genau was sie falsch machen.

    Schlussendlich besteht, sobald es in deinen Augen gefährlich wird, direkter Handlungsbedarf. Ob du das jetzt "Gefahr im Verzug", "Gefahr für Leib und Leben", "Gefahr", "Gefährlich", "direkte Gefährdung" nennst. Wenns gefährlich wird, und du siehst das, einschreiten.

    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 (23. Oktober 2020 um 09:25)

  • Hallo zusammen,

    also bei "Gefahr im Verzug" sollte man schon handeln. Hast ja auch wie alle anderen Mitarbeiter eine Mängelmeldepflicht.

    Ich benutze den Ausdruck "nicht weisungsbefugt" eher im Umgang mit Vorgesetzten und GFs die gerne mal Ihre Pflichten auf eine FASI übertragen wollen.

    Und dabei bin ich auch sehr rigoros. :)

    Mfg

    Man kann den Menschen das schwimmen beibringen, schwimmen müssen Sie allerdings selbst. 8)

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  • also bei "Gefahr im Verzug" sollte man schon handeln.

    Einspruch:

    also bei "Gefahr im Verzug" MUSS man schon handeln.

    Wenn was passiert und der Analysierenden (Behörde etc.) bekommt mit dass du das als FASI wusstest und es "toleriert" hast, hängen die dich sprichwörtlich auf. Gibts genug Urteile und Beispiele zu.

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

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    Mike

  • Mike144 ich entschuldige mich für meine Wortwahl :) bei mir heißt "sollte schon handeln" das es ein muss ist.

    Und ja hast auch Recht in Gesetzen legen halt die unterschiedlichen Formulierungen für kann, sollte muss usw die jeweilige ARt des Handelns fest.

    Schreibe hier nur den Kollegen an wie er handelt sollte aber ob er es den auch so tut ist Ihm ja überlassen.

    Mfg

    Man kann den Menschen das schwimmen beibringen, schwimmen müssen Sie allerdings selbst. 8)

  • Ich bin in einer hemdsärmeligen Firma, familiär, zupackend und gern pragmatisch (= an den Regeln vorbei ...).

    "Hurra, wir haben eine SiFa! SiFa, mach, SiFa entscheide, SiFa befiehl." ...

    Hier ist es nur mit penetrantem Durchhaltevermögen möglich, den FK und der GL ihre Verantwortung aus den Rippen zu schneiden und ihnen klar zu machen, dass die Behörden die Hierarchien und Weisungsbefugnisse sehr ernst nehmen.

    Macht irgendwo im Betrieb jemand etwas sehr gefährliches, muss im Grunde jeder einschreiten, ob SiFa oder "normaler" Kollege. Die FK oder die GL muss dann aber sehr schnell dazukommen und die Weisungsbefugnis wahrnehmen. Insofern wird eine Behörde immer erwarten, dass die SiFa schnell reagiert, aber dass die FK zuvor von der SiFa auf die Regeln hingewiesen worden sind.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Natürlich bin ich nicht weisungsbefugt als interne Sifa, hatte aber im großen und ganzen noch nie Probleme, wenn ich etwas angesprochen habe.

    Klappt in der ganzen Firma ganz gut. In der ganzen Firma? Nein eine Abteilung lässt nicht nach mir verbitterten Wiederstand zu leisten ;)

    Ganz so schlimm ist es nicht, hier liegt es vor allem an der Führungskraft, die sich nicht genug kümmert. Hier habe ich aber tatsächlich die Arbeit schon unterbrechen lassen (Arbeiten im Tank ohne Sicherungsposten) und eine weitere für die Zukunft für so nicht durchführbar erklärt (mit Mail an die GL, falls er anderer Ansicht wäre).

    Life is what happend to you while you busy making other plans

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  • Hallo zusammen,

    natürlich kann man Mitarbeiter direkt ansprechen, vor allem bei Gefahr im Verzug, aber das ist aus meiner Sicht immer mit Vorsicht zu genießen.

    Man kann auf der Verständnis Schiene viel erreichen, aber oberste Prio hat für mich immer, direkt den Vorgesetzten anzusprechen. Nur das ist aus meiner Sicht nachhaltig.

    Grüße

  • Auch immer wieder ein schönes Thema...

    Weisungsbefugnis ist hier in meinen Augen zum besseren Verständnis in zwei Kategorien einzuteilen:

    1. Weisungsbefugnis im Sinne von Arbeitsaufträgen und

    2. ...im Sinne der Arbeitssicherheit.

    Im ersten Fall steht hier immer ausschließlich die Vorgesetztenfunktion.

    Im zweiten Fall bin ich als Sifa immer und jedem gegenüber weisungsbefugt. Oder, wie mein letzter GF es immer ausgedrückt hat: "Du bist draussen mein verlängerter Arm!"

    Viele Sifa's sind, dies ist immer wieder aus solchen Diskussionen herauszulesen, nicht besser als die Vorgesetzten, über die sie sich immer beklagen. Sobald es darum geht, Verantwortung zu übernehmen ist es halt einfach zu sagen: "Nee, DAFÜR bin ICH nicht verantwortlich!" Ich habe meine Funktion immer auch als Verantwortungsträger im Sinne meiner Tätigkeiten gesehen und diese sehr gerne angenommen - mit allen möglichen Konsequenzen. Dafür bin ich am Ende auch bezahlt worden. (Nur am Rande: Wenn sich jemand fragt wie eine, nicht studierte, SiFa, sich in sechstelligen Gehaltsdimensionen bewegen kann, denkt mal über diese Tatsache nach.)

    Wenn ich z.B. in einer Projektbesprechung sitze und am Ende sage: "...so machen wir das!" - dann wird das so gemacht, Punkt! Eine entsprechende Akzeptanz so agieren zu können, muß man sich allerdings naturgemäß erarbeiten.

    Nochmal zur Klarstellung: Ich entbinde die Vorgesetzten nicht aus ihrer Verantwortung und ich stelle natürlich auch keinesfalls die vielzitierte "Weisungsfreiheit" in Frage - die sich im Übrigen an Weisungen AN die Sifa richtet.... Ich kann nur mit diesem Wegducken wenig anfangen.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Inhaltlich gebe ich Dir Recht. Trotzdem ist das, was wir tun, keine Weisung.

    WÄRE unsere Ansage eine Weisung, könnten wir bei der nächsten Abweichung eine Abmahnung schreiben. Wir können das nicht. Rein von der rechtlichen Seite haben wir also nie eine Weisung gegeben, und das ist auch gut so.

    Den A. in der Hose zu haben, eine Ansage zu machen, DEN braucht man.

    Im Endeffekt ist es endlos dumm, eine Ansage der SiFa zu ignorieren. Die SiFa ist harmlos, und seine Ansagen sind disziplinarisch folgenlos. Ein Chef hat meist weniger Geduld. Der Mitarbeiter hat also die Wahl, von der SiFa zu lernen, oder sich vor dem Chef zu blamieren.

    Voraussetzung: die SiFa hat die Unterstützung des Chefs und der wichtigen Vorgesetzten.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (8. November 2020 um 17:11)

  • Moin,

    ich persönlich würde da ganz klar zu Aussagen von Teilnehmern hier berücksichtigen wie Sie als Sifa unterwegs sind.

    Wenn man als interne Sifa tätig ist, ist es leichter zu sagen "so wirds gemacht punkt".

    Als externe Sifa die eventuell nur 1 bis 2 mal im Jahr bei einem Kunden aufs Werksgelände kommt, weil der Kunde Arbeitssicherheit eher als Last ansieht und man schon auf die 2 Termine drängen muss, würde ich persönlich niemals eine Weisung etc. abgeben.

    justmy2cents

    Schöne Woche

    Mattes

  • Inhaltlich gebe ich Dir Recht. Trotzdem ist das, was wir tun, keine Weisung.

    WÄRE unsere Ansage eine Weisung, könnten wir bei der nächsten Abweichung eine Abmahnung schreiben. Wir können das nicht. Rein von der rechtlichen Seite haben wir also nie eine Weisung gegeben, und das ist auch gut so.

    Den A. in der Hose zu haben, eine Ansage zu machen, DEN braucht man.

    Im Endeffekt ist es endlos dumm, eine Ansage der SiFa zu ignorieren. Die SiFa ist harmlos, und seine Ansagen sind disziplinarisch folgenlos. Ein Chef hat meist weniger Geduld. Der Mitarbeiter hat also die Wahl, von der SiFa zu lernen, oder sich vor dem Chef zu blamieren.

    Voraussetzung: die SiFa hat die Unterstützung des Chefs und der wichtigen Vorgesetzten.

    Da gebe ich Dir auch wieder (fast)

    Recht.

    Allerdings habe ich bei meinen Sichtweisen, Aussagen und Handlungen nicht immer die, im Sinne der Definition, "rechtlich sichere" Argumentation im Kopf, sondern vielmehr die praktische. Das ich als Sifa z.B. keine Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne schreiben kann, ist schon klar. Dies darf allerdings nicht in den Köpfen der MA im Vordergrund stehen. Tut es glücklicherweise auch nicht.

    Wenn meine "Weisung" im rechtlichen Sinne auch nicht gültig ist - im praktischen Sinne muss sie das sein. Und sie ist es auch meistens...

    In meinem Umfeld ist es i.d.R so und wenn eine meiner Weisungen ignoriert wird, habe ich immer Möglichkeiten und Unterstützung, diese auch durchzusetzen. Hat bisher auch immer relativ problemlos geklappt.

    Eine Funktion, gerade wie die einer Sifa, den Buchstaben des Gesetzes getreu auszuführen ist reine Fleißarbeit.

    Die Aufgabe mit Leben zu erfüllen, sich einzubringen, auch mal abseits der Wege zu gehen und etwas eigenes daraus zu machen, zum Wohle des Unternehmens und der Beschäftigten, ist es, was eine gute Sifa ausmacht.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Bei mir ist das mit dem Direktorium einvernehmlich unausgesprochen geklärt. In solchen Momenten ziehe ich den Hut auf

    und werde von oben gedeckelt. Ich habe dann automatisch im Auftrag des D gehandelt. Kommt vor, in der Regel bei Einsätzen von Fremdfirmen in unserem Haus.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Ich glaube einfach, der Knackpunkt ist doch der, das man nichts billigend in Kauf nimmt und außerdem ist es doch unsere Pflicht und unsere Berufung die Mängel direkt anzusprechen, egal ob bei dem Mitarbeiter direkt oder direkt beim Vorgesetzten.

    Grüße

  • So ist es. Der Unterschied zwischen SiFa und SiFa ist:

    - der Eine sagt, "ich bin nicht weisungsbefungt, also sage ich nichts" (ich schreibe lieber einen Bericht)

    - der Andere sagt: "ich spreche den Sachverhalt an, und gestalte die Ansprache wie eine Weisung" (und schreibe einen Bericht)

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (9. November 2020 um 11:38)