muss lt der Rechtslage nicht, bei uns wird aber gerade geklärt, ob wir die ersten 1-2 Tage Freistellung bezahlen bis eine Abklärung über den Arzt erfolgt ist und eine Bescheinigung vom Arzt (Gesund oder nicht) vorliegt...
Hallo,
ich finde die Beiträger aktuell höchst spannend... aus dem Grund, weil Minuten vorher wir hier auch darüber nachdenken.
also: Die besten Informationen gibt das RKI raus... https://www.rki.de/DE/Content/Inf…virus/nCoV.html
Was die auflaufenden Kosten angeht: Sobald das Gesundheitsamt eine Quarantäne ausspricht (die Einhaltung streift auch das Strafrecht - lohnt sich mal da rein zu schauen)- steht dem Patienten eine finanzielle Entschädigung zu... da wendet man sich an das Gesundheitsamt (https://www.rki.de/DE/Content/Inf…publicationFile). Vorher gab es keinen positiven Nachweis (also liegt die Zuständigkeit beim Hausarzt) bei normaler Erkrankung, bzw. bei einem begründeten Verdacht (Kontakt, Einreise etc...) spielt das Gesundheitsamt auch eine Rolle...
Ich bin da noch ganz entspannt... nervös werde ich, sobald ein Mitarbeiter hin oder aus einem Risikogebiet kommt...
Viele Grüße
Eweline