Beiträge von Michael H.

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    Hallo zusammen,

    ich wurde heute gefragt, ob wir verpflichtet sind Giftig / sehr Giftige Gefahrstoffe die aus dem Gefahrstoffschrank entnommen werden in einen Entnahme Buch zu dokumentieren?

    Ich selber kenne sowas nicht und habe jetzt auch schon mal ein wenig nachgeforscht, in der TRGS 510 steht jetzt erstmal nichts dazu, kennt ihr sowas und könnt mir sagen ob es da eine gesetzliche Grundlage zu gibt?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Michael

    Hallo zusammen,

    ich durfte mir gerade einige Zentrifugen bei mir im Betrieb anschauen, hierbei ist uns aufgefallen, dass laut Betriebsanweisung der 30 cm Abstand nicht eingehalten wird.

    Hier stellt sich mir die Frage wofür dieser Abstand sein soll?

    Gilt der Abstand auch zur Wand oder zu anderen Geräten oder ist das nur der Abstand für den Mitarbeiter, wenn das Gerät im Betrieb ist?

    In der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.11 (außer Kraft gesetzt) steht:

    Eine sichere Aufstellung von Laborzentrifugen liegt z.B. dann vor, wenn diese

    auf einer geeigneten, ebenen Fläche aufgestellt und um die Zentrifuge ein

    Freiraum von mindestens 30 cm eingehalten wird.


    Ich kann halt bei einigen Zentrifugen den Abstand nicht zu einer Wand (Rückwand oder zur Seitenwand) von 30 cm einhalten, außer ich kaufe größere Arbeitsflächen die Größer sind.

    Ich denke, wenn sich niemand während des Betriebs kleiner 30 cm bewegt, ist das doch vollkommen ausreichend + Gefahrstoffe und andere Geräte die in mitleidenschaft gezogen werden können oder?

    Danke und Viele Grüße

    Michael

    Hallo zusammen,

    ich habe in der Bestellung diesen Satz drin für BSB, Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte:

    Mit geleisteter Unterschrift erlaube ich meine persönlichen Daten zur betrieblichen Nutzung zu verwenden und zu bearbeiten. Eine Weitergabe ist ausschließlich nur zur Nachweisführung gegenüber Dritten (z.B. Audits) oder zur Anmeldung an Ausbildungsträgern gestattet.

    Viele Grüße

    Michael

    Hallo zusammen,

    ich hatt gestern eine Begehung und mir ist da in einem S1 Labor so eine lustige Steckdosenverteilung ins Auge gesprungen, natürlich so ein 0815 Teil für 3,99€ bei Obi. Meine Frage dazu, gibt es irgendwo Vorraussetzungen was für Stedosenverteiler genutzt werden müssen (Kennzeichnung, IP-Nummer, Spritzschutz, etc)?

    Vielen Dank

    Hallo AxelS,

    aus meiner Sicht aus muss das nicht geprüft werden, der Druck bzw. hier Vakuum ist viel zu gering das was passieren kann. Immerhin geht es hier um nur 1 Bar (Normaldruck -> Ideales Vakuum).

    Hier könnte man jetzt prüfen um was für ein Vakuum es sich handelt, nur macht das meist wenig Sinn da wie schon gesagt es sich nur um max. 1 Bar handelt.

    Normalerweise implodieren die Behälter nicht, sondern saugen sich dann einfach die Luft durch die Undichtigkeit rein.

    Was passieren kann ist, wenn sich z.B. ein Glasfenster an dem Behälter befindet und diese durch eine Beschädigung eine großflächige Absaugung herbeiführen. Dabei kann es passieren, dass das Glas eingesaugt wird gegen die Wand schlägt und zurückfliegt.

    Hier sollte also vor Beginn das Glas auf Schäden geprüft werden und auch die richtige Glas Auswahl getroffen werden.

    Du kannst auch um ganz sicher zu gehen einfach mal deine Frage an https://www.vacom.net senden. Die sollten dir weiterhelfen können.

    Oder handelt es sich hier um Kryobehälter?

    Viele Grüße

    Moin @ all, ich bin auch gerade schon dabei mich ein wenig mit dem Thema auseinander zu setzen.

    Ich habe mir schon mal so eine kleine Liste gemacht was alles bedacht werden kann. Ich setzte die mal hier rein, vielleicht kann das wer von euch gebrauchen oder mir ggf. auch noch Tipps geben.

    Viele Grüße

    Normale Maßnahmen

    Spartipps aus dem Internet bereitstellen und Mitarbeiter unterweisen

    Temperaturen im Kühlschrank (mit Thermometer einstellen auf 7°C, Gefrierschrank -18°C) + bei Vereisung Kühlschrank abtauen (Regelmäßige Prüfung)

    Neue Maßnahmen durch Energiekriese

    Alle Abteilungen 3 Möglichkeiten aufzählen lassen

    Mitarbeiter unterweisen Maßnahmen!!

    Keine Heizlüfter -> 22°C in den Büros

    Licht ausschalten -> Bewegungsmelder z.B. Toiletten / Flure Gänge

    LED Schreibtischlampen nutzen anstatt die Bürolichter

    Klimageräte auf 27°C stellen (Sommer)

    Server auf Notwendigkeit prüfen (Dauerbetrieb)

    Eingangsbereich Lobby Monitor/Licht aus

    Kein laden mehr von privaten elekt. Geräten


    Warnstufe 1 - Frühwarnstufe

    Aufzüge nicht benutzen -> Ausnahmeregelungen Transport von Material

    Kaffeeautomaten verringern bzw. nur noch Filterkaffee

    20°C in den Büros

    Durchlauferhitzer Stufe verkleinern

    Arbeitszeiten 7 - 19 Uhr (nur vor Ort) -> Ausgenommen Produktion+Reinigung

    Nur noch ein Bildschirm nutzen

    Verringerung der der Leuchten in den Büros (abklemmen von Lampen bzw. Leuchtmittel entfernen)

    Drucker minimieren

    Besprechungsräume schließen

    Klimageräte aus stellen

    Wege in der Tiefgarage festlegen prüfen

    Warnstufe 2 - Alarmstufe

    Warmes Wasser abstellen bzw. reduzieren

    desksharing + mobiles Arbeiten -> einzelne Büros / Etagen nicht nutzen+schließen

    mind. 19°C in den Büros <- § 9 Energiespar-Verordnung

    Arbeitszeiten 8 - 18 Uhr (nur vor Ort) -> Ausgenommen Produktion+Reinigung

    Arbeitszeiten Produktion 7 - 19 Uhr (möglich?)

    Küchen schließen -> Geschirrspüler + Kühlschränke ausschalten (nur noch Cafeteria)

    Tiefgarage sperren

    Warnstufe 3 - Notfallstufe

    Mobiles Arbeite -> Kurzarbeit

    Bürozeiten 10 - 15 Uhr in Ausnahmefällen

    Produktionszeiten minimieren / Prioritäten festlegen

    zusätzliche Baumaßnahmen prüfen:

    Bewegungsmelder (Flur / Sanitärräume / Technikzentralen)

    Dieseltank für Notstromgeneratoren bereitstellen

    Alternative Energien prüfen (Solaranlagen oder Solarthermie für Warmwasser tanks)

    Server Abwärme nutzen

    Hallo zusammen, das habe ich heute als Mail rein bekommen, vielleicht für einige auch interessant.

    Missbrauch des Hausrechts

    Das die Anwendung des Hausrechts überschritt ihre Grenzen,

    bestätigte der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen

    (Beschluss vom 20.5.2022, Az. 8 K 1034/22).

    Das Tübinger Landgericht wollte per Hausrecht nach dem Wegfall der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung an der Maskenpflicht festhalten.

    Ein Eilantrag sollte dies verhindern – mit Erfolg.

    Der Beschluss zeigt, dass in Betrieben oder in Gerichtsgebäuden nicht an Corona-Regeln festgehalten werden kann, wenn


    • bundesweit und im jeweiligen Bundesland die Maskenpflicht in Innenräumen weggefallen ist,


    • das Infektionsgeschehen eine Verschärfung des Schutzes nicht rechtfertigt,


    • die MitarbeiterInnen, KundInnen oder KlientInnen durch Maßnahmen in ihrem Verhalten eingeschränkt werden,


    • – und ganz wichtig für Sie zu wissen: wenn die Gefährdungsbeurteilung nicht ergeben hat, dass für Ihre MitarbeiterInnen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

    Hallo zusammen,

    da die Zahlen ja nun wieder steigen und ich das auch intern in meiner Firma sehe, wollte ich mal Fragen ob ihr auch schon wieder Maßnahmen ergreift oder plant zu ergreifen?

    Ich prüfe gerade intern wieder die Maskenpflicht einzuführen und ggf. wieder Coronatests anzubieten.

    Viele Grüße

    Michael

    Danke an alle, ich bin gerade dabei was zu erstellen.

    eine BA muss erstellt werden. Siehe dazu DGUV208-019 Seite 56:

    Organisatorische Maßnahmen: – Durchführung einer speziellen Ge-fährdungsbeurteilung (schriftlich) – Erstellung einer Betriebsanweisung für das Aussteigen – Ausstieg in angehobenem Zustand unter Auswahl eines geeigneten Verbindungsmittels (z. B. Y-Verbin-dungsmittel nach EN 354) – Besondere Unterweisung der Beauf-tragten Personen für diese Situation – Eine zweite Person verbleibt in der Arbeitsbühne und überwacht die Arbeiten