Moin Chris,
ich würde ebenfalls trotz allem an der Veranstaltung teilnehmen.
Viele Grüße
Nikkik
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Neues Benutzerkonto erstellenMoin Chris,
ich würde ebenfalls trotz allem an der Veranstaltung teilnehmen.
Viele Grüße
Nikkik
Hallo Herr Schmeisser,
das ist ne super Idee, Danke!
Grüße
Nikkik
Hallo zusammen,
Das mit dem Hygienekonzept haben wir schon lange durch.
Deshalb habe ich ein solches als mögliche Orientierungshilfe angefügt.
Vielleicht kann es in teilen Verwendung finden.Gruß und bleibt gesund
Sifa Tom
Hallo Zusammen,
danke Tom, das kommt gerade zur rechten Zeit
Ich habe heute den Auftrag bekommen, für unseren Landkreis ein Schutzkonzept zur Öffnung unserer Behinderteneinrichtungen zu erstellen. Je mehr ich mir darüber Gedanken mache, umso größer wird das Thema...
Hat das von Euch schon jemand gemacht? Stehe gerade sehr auf dem Schlauch und mir selber im Weg...
Danke und Grüße
Nikkik
Hallo Waldmann,
wünsche Dir ebenfalls eine gute Erholung, eine schöne Zeit und alles Gute!
Viele Grüße
Nikkik
1 - 2 Tage dürften etwas zu wenig sein, s. § 56 IfSG.
Reicht aus, um sich bei seinem Arzt zu melden, der veranlasst dann alles weitere inkl. einer Krankmeldung...
Dann schau mal in §56 IfSG, dort ist die konkrete Regelung in schönstem Juristendeutsch nachzulesen.
=> die ersten 6 Wochen übernimmt der AG die Lohnfortzahlung, kann sich diese aber von der Behörde erstatten lassen.
Dank Dir!!!
Bezahlt der AG den Hausarrest?
muss lt der Rechtslage nicht, bei uns wird aber gerade geklärt, ob wir die ersten 1-2 Tage Freistellung bezahlen bis eine Abklärung über den Arzt erfolgt ist und eine Bescheinigung vom Arzt (Gesund oder nicht) vorliegt...
Wir suchen auch gerade Infos zum verteilen zusammen...
Erstmal: vielen Dank für Eure Antworten und die rege Beteiligung an dem Thema!
Ergebnis: Nach einem Gespräch mit dem Gesundheitsamt wurde uns empfohlen, zu erfragen wo sich die betreffende Person genau aufgehalten hat. Dann schauen, ob das ein Risikogebiet ist..(RKI)
Wenn ja, dann soll sich der MA bei seinem Arzt mit dem Hinweis (Urlaub in ... ist ein Risikogebiet) melden, der veranlasst dann alles weitere.
Wenn nein kann er normal seine Arbeit wieder aufnehmen.
Hier wurde gefragt, ob das alles in meinen Zuständigkeit fällt. Da ich die Beratung für Arbeits- und GESUNDHEITSSCHUTZ mache und ständig nach Hilfe, Infos und mengenweise Desinfektion gefragt werde, hab ich mir das Thema mal ans Bein gebunden um es einheitlich für die gesamte Einrichtung zu klären. Machen und Regeln müssen es nun die Vorgesetzten...
Viele Grüße Nikkik
Was sagt denn euer Betriebsarzt? Das ist eine Sache für den Betriebsarzt.
Unsere BA sagt: keine weiteren Maßnahmen notwendig, da es keine Empfehlungen gibt. Ich könnte noch direkt beim RKI oder beim Auswärtigen Amt nachfragen...
Hallo Zusammen,
wir haben in unseren Behinderteneinrichtungen auch gerade das Thema. Die Infos des RKI sind ja klar. Auf die Händehygiene, Abstand halten, Husten- / Niesetiquette wird momentan sehr geachtet und es finden Schulungen dazu statt.
Aber: jetzt haben wir 2 MA, die sich derzeit im Urlaub befinden. Einer in Thailand (kein Risikogebiet lt. des Auswärtigen Amtes) und Einer in Italien. Wie würdet Ihr damit umgehen?
Die Inkubationszeit beträgt 14 Tage, würdet Ihr den MA empfehlen, zu Hause zu bleiben? Unsere Menschen mit Behinderung gehören teilweise zu den Risikogruppen, da schwaches Immunsystem bzw. erhöhte Entzündungswerte vorhanden sind...?
Freu mich auf Eure Antworten...
längst erledigt!
Hallo Frank,
wir haben sowas als Merkblatt. Aber die Datei von Kelte ist super!!! 'Uns war dabei wichtig, auf das Psychotherapeuten Verfahren, was unsere BG (BGW) anbietet, hinzuweisen. Bei welcher BG seid Ihr? Vielleicht gibt es über Eure BG da auch ein Hilfsangebot?
Kommt es in zu einem Gewaltereignis (Extremerlebnis) sollte sofort gehandelt werden. Zu einen Gewaltereignis zählen physische und psychische Übergriffe oder auch verbale Beleidigungen.
Auch bei einem Todesfall benötigen Beschäftigte und Mitarbeiter dringend Unterstützung.
● Bei der BGW kann man die „telefonische-psychologische Beratung für Unfallverletzte“ bzw. das „Psychotherapeutenverfahren“ anmelden:
Herr Sieberger Tel. 0931 3575 – 5811
Frau Rauch Tel. 0931 3575 – 5888
Zentrale BGW Würzburg Tel. 0931 3575 – 0
● Beim Psychotherapeutenverfahren gibt es innerhalb von zwei Wochen einen Termin beim Psychologen oder Traumatherapeuten (5 Sitzungen).
● Ein Extremerlebnis ist ein Arbeitsunfall. Dieser ist im Verbandbuch einzutragen, bzw. es muss eine Unfallanzeige geschrieben werden.
So haben wir das mit der BGW abgestimmt...
Grüße Nikkik
Moin,
habe bei unseren Dateien die hier noch gefunden... Hilft Dir das weiter?
Grüße
Nikkik
Moin Zusammen,
die moderierte Gefährdungsbeurteilung finde ich als Instrument super! Ich mache derzeit eine Fortbildung zum Thema psych. Belastungen, wo diese Art der GefBu geschult und angewendet wird. Geholfen hat mir dabei aber auch (zusätzlich zur GDA Richtlinie) noch die Handlungshilfe der UKB, wenn es um den Fragenkatalog geht. Wir haben daraus dann auch eigene Fragen entwickelt.
Hallo zurück,
habe auch das Gefühl, dass sich die Anzahl der Arbeitsunfälle gerade wieder stark erhöht. Sehr traurig...
Eine Übersicht und zum nachlesen hab ich hier gefunden:
https://www.armos.de/wilkommen/aktuelle-arbeitsunfalle/
Grüße NikkiK
Moin Zusammen,
der Jahresbericht der hessischen Aufsichtsbehörden ist online zu finden!
Teilweise echt interessant, gerade wenn es um die Arbeitsunfälle geht...
http://www.arbeitswelt.hessen.de/arbeitsschutz/…cherheit-hessen
VG Nikkik
Hallo Patricia,
Ein herzliches auch von mir.
Grüße aus Kassel
Nikkik
Hallo Heinz,
herzlich !
Mit nordhessischen Grüßen
Nikkik