Ar....karte wegen fehlender Gefährdungsbeurteilung

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  • ...Da die BG in der Vergangenheit, meiner Meinung nach, ihre Überwachungspflichten nicht nach gekommen ist, und meine Warnungen in Bezug auf Sicherheit in diesem Betrieb ignoriert hat, gab es wieder einen schweren Arbeitsunfall.


    Primär ist der Arbeitgeber für die Sicherheit in seinem Betrieb zuständig. Die externe Überwachung ist hier nachrangig zu sehen. Arbeitsanweisungen die gegen Gesetze verstoßen müssen nicht befolgt werden.

    ...Der Laden wurde anscheinend 2012 nachzertifiziert und für okay befunden.

    Zertifiziert nach was? Qualitätsmanagement, Umweltmanagement oder Sicherheitsmanagement? Oder nach was anderem?

    ...Leider gabe es auch zu diesem Zeitpunkt so gut wie keine der Sicherheitsausrüstungen die in den Gefährdungsbeurteilungen erwähnt wurden. Will sagen, da steht drin dies und das muss verwendet werden, aber dies und das hat der Betrieb gar nicht. In meine Augen wäre es Aufgabe der BG gewesen das mal zu kontrollieren, und nicht nur die Tinte auf schwarzem Papier anzugucken.

    Auch hier ist wieder der Arbeitgeber und mit ihm die Linienverantwortlichen die ersten Ansprechpartner. Wenn ein Vorgesetzter eine Gefährdungsbeurteilung hat (unabhängig ob er sie selbst erstellt hat oder jemand anderes), dann sollte er nachsehen, ob die Vorgaben in der GB auch eingehalten werden. Das ist der Punkt Wirksamkeitskontrolle im Handlungszyklus. Unterlässt der Vorgesetzte die Kontrolle, so ist er für dieses Verhalten verantwortlich und haftbar. Macht er die Kontrolle und stellt fest, notwendige PSA fehlt, so darf er keinen entsprechenden Arbeitsauftrag erteilen, bis die PSA vorhanden ist.

    ...Dieser Zettel ist aber, der angeblich von mir unterschriebene, nicht mehr auffindbar. Im Laufe des Prozess kam dann die Bemerkung der Richterin das die Zettel erstmal sehr wichtig sei, und sich dann aber die Frage stellt ob dieser rechtlich überhaupt relevant sei.


    Der Zettel ist wichtig, denn darin könnte die Pflichtenübertragung dokumentiert sein. Wenn er fehlt, fehlt auch die Pflichtenübertragung, was zu Deinem Vorteil sein könnte. Allerdings könnte auch im Arbeitsvertrag oder der Stellenbeschreibung die Pflichtenübertragung enthalten sein.

    ...Schließlich und immerhin wusste keiner der Mitarbeiten das wir diese Pflichten angeblich haben und somit auch weisungsbefugt sind.


    Wer als Meister eingestellt ist, hat in der Regel schon eine Führungsfunktion. Spätestens, wenn man als Meister Arbeitsaufgaben an Mitarbeiter verteilt ist die Funktion auch ohne entsprechende Pflichtenübertragung anzunehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zitat von »eindirk«



    ...Da die BG in der Vergangenheit, meiner Meinung nach, ihre Überwachungspflichten nicht nach gekommen ist, und meine Warnungen in Bezug auf Sicherheit in diesem Betrieb ignoriert hat, gab es wieder einen schweren Arbeitsunfall.

    Primär ist der Arbeitgeber für die Sicherheit in seinem Betrieb zuständig. Die externe Überwachung ist hier nachrangig zu sehen. Arbeitsanweisungen die gegen Gesetze verstoßen müssen nicht befolgt werden.

    Zitat von »eindirk«



    ...Der Laden wurde anscheinend 2012 nachzertifiziert und für okay befunden.
    Zertifiziert nach was? Qualitätsmanagement, Umweltmanagement oder Sicherheitsmanagement? Oder nach was anderem?

    Zitat von »eindirk«



    ...Leider gabe es auch zu diesem Zeitpunkt so gut wie keine der Sicherheitsausrüstungen die in den Gefährdungsbeurteilungen erwähnt wurden. Will sagen, da steht drin dies und das muss verwendet werden, aber dies und das hat der Betrieb gar nicht. In meine Augen wäre es Aufgabe der BG gewesen das mal zu kontrollieren, und nicht nur die Tinte auf schwarzem Papier anzugucken.
    Auch hier ist wieder der Arbeitgeber und mit ihm die Linienverantwortlichen die ersten Ansprechpartner. Wenn ein Vorgesetzter eine Gefährdungsbeurteilung hat (unabhängig ob er sie selbst erstellt hat oder jemand anderes), dann sollte er nachsehen, ob die Vorgaben in der GB auch eingehalten werden. Das ist der Punkt Wirksamkeitskontrolle im Handlungszyklus. Unterlässt der Vorgesetzte die Kontrolle, so ist er für dieses Verhalten verantwortlich und haftbar. Macht er die Kontrolle und stellt fest, notwendige PSA fehlt, so darf er keinen entsprechenden Arbeitsauftrag erteilen, bis die PSA vorhanden ist.

    Zitat von »eindirk«



    ...Dieser Zettel ist aber, der angeblich von mir unterschriebene, nicht mehr auffindbar. Im Laufe des Prozess kam dann die Bemerkung der Richterin das die Zettel erstmal sehr wichtig sei, und sich dann aber die Frage stellt ob dieser rechtlich überhaupt relevant sei.

    Der Zettel ist wichtig, denn darin könnte die Pflichtenübertragung dokumentiert sein. Wenn er fehlt, fehlt auch die Pflichtenübertragung, was zu Deinem Vorteil sein könnte. Allerdings könnte auch im Arbeitsvertrag oder der Stellenbeschreibung die Pflichtenübertragung enthalten sein.

    Zitat von »eindirk«



    ...Schließlich und immerhin wusste keiner der Mitarbeiten das wir diese Pflichten angeblich haben und somit auch weisungsbefugt sind.

    Wer als Meister eingestellt ist, hat in der Regel schon eine Führungsfunktion. Spätestens, wenn man als Meister Arbeitsaufgaben an Mitarbeiter verteilt ist die Funktion auch ohne entsprechende Pflichtenübertragung anzunehmen.

    Und genau dieses ist in meinen Augen Unsinn. Auch wenn die BG gerne etwas anderes sagt. Nicht automatisch wenn ich Meister bin, habe ich die Pflichten übertragen bekommen. Schon gar nicht wenn ich nicht Weisungsberechtigt bin. Sollte dem tatsächlich so sein müsste die gesamte Publikation zu diesem Thema von der BG geändert werden und die könnten sich wahrscheinlich ihre Sicherheitsbeauftragtenkurse in die Haare schmieren. Denn es wird ja immer und überall veröffentlicht das der Sicherheitsbeauftragte keinerlei rechtliche Folgen zu erwarten hat und er nur "beratend" tätig ist und die Verantwortung weiterhin beim Unternehmer ist. http://keesafety.de/news/absturz-v…rungsmassnahmen.
    Im übrigen ist der Laden nach AMS Bau zertifiziert, und deswegen sagt die BG es wäre dort alles tuti gewesen. Dem Unternehmer waren die gesamten Sicherungsklamotten pups egal, kosten ja nur Geld. Und eine Arbeit einifach nicht machen nur weil die Gefährdungsbeurteilungen fehlen ist nicht so einfach. Und da wir als "Vorgesetzte" in der Richtung keine Weisungsbefugnis hatten konnten wir da auch nicht eingreifen. Der Laden ist ja kein Großunternehmen bei dem man noch wer weiß wo hinrennen kann und sich beschweren. Da war und ist der Chef der große Obermuffti. Und aus diesen Gründen habe ich ja auch damals gekündigt. Schade nur wenn jetzt aufgrund des neuerlichen Unfalls einer der jetzigen Meister Ärger bekommt.

  • Hallo Zusammen,

    Zitat von Tiefflieger: Wer als Meister eingestellt ist, hat in der Regel schon eine Führungsfunktion. Spätestens, wenn man als Meister Arbeitsaufgaben an Mitarbeiter verteilt ist die Funktion auch ohne entsprechende Pflichtenübertragung anzunehmen.

    Diese Aussage von Tiefflieger hat mir ein Anwalt bei einer früheren BG ETEM Veranstaltung so auch bestätigt auch wenn er als normaler Mitarbeiter arbeitet er hat halt die Ausbildung und die Erfahrung.

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

  • Hallo eindirk,

    ...Und genau dieses ist in meinen Augen Unsinn. Auch wenn die BG gerne etwas anderes sagt. Nicht automatisch wenn ich Meister bin, habe ich die Pflichten übertragen bekommen. Schon gar nicht wenn ich nicht Weisungsberechtigt bin...

    Hältst du uns auf dem Laufenden zum Prozess? Bin ich stark daran interessiert.

    Sachlich kann ich nur mal wieder auf das Buch "Führungswissen Arbeitssicherheit" verweisen. Aber ich halte es auch für möglich, dass jetzt eine Paradigmenwechsel stattfindet.


    ...Nicht automatisch wenn ich Meister bin, habe ich die Pflichten übertragen bekommen. Schon gar nicht wenn ich nicht Weisungsberechtigt bin. Sollte dem tatsächlich so sein müsste die gesamte Publikation zu diesem Thema von der BG geändert werden und die könnten sich wahrscheinlich ihre Sicherheitsbeauftragtenkurse in die Haare schmieren.

    Kannst du bitte erklären, wie du als Meister NICHT weisungsberechtigt bist? Gibst du keine Arbeitsanweisungen oder Arbeitsaufträge? Führst du keine Aufsicht?
    Und die Frage der Verantwortung betrifft die Linienfunktion als Meister. Davon zu unterscheiden ist die Stabsfunktion der Sicherheitsbeauftragten. Es würde mich schon sehr wundern, wenn die Publikationen der BG(en) hier vollständig daneben liegen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Wie in vielen kleineren alteingessenen Betrieben hatte auch in diesem der Chef das Sagen. Er hatte zwei Meister eingestellt damit er den Kunden sagen kann "ich schicke mal einen unserer Meister vorbei" oder "da gebe ich Ihnen mal den Meister". Sämtliche Aufträge wurden vom Chef rausgegeben, es sei den er war im Urlaub oder mal nicht da. Gerade in dem Fall wo der Mitarbeiter ums Leben gekommen ist hatte wir gar keine Kenntnis von dem Auftrag. Sämtliche Korospondenz, angefangen von der Anfrage bis hin zur Vergabe, und einem speziellen Hinweis des Auftraggebers, lief über den Chef. Dieses ist auch anhand der Unterlagen zu belegen, und bestätigte auch der Auftraggeber. Da ist einiges schief gelaufen.
    Zur BG. Die schreiben überall das den Sicherheitsbeauftragter nur einer machen kann der Kenntnisse und Erfahrugen in seinem Gebiet hat, also schon mal kein Lehrling. Es steht aber nirgends das, wenn man die Erfahrung hat, gleichzeitig haftbar zu machen ist.
    Bei der BG Bau steht folgendes: "Mit Ihrer Ernennung zum Sicherheitsbeauftragten übernehmen
    Sie zwar eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe,
    juristisch entstehen Ihnen jedoch keine Nachteile.
    Die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit
    und den Gesundheitsschutz liegt beim Unternehmer. So
    ist es im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG
    ) und im Sozialgesetzbuch
    (SGB) VII
    festgelegt.
    "
    Und vorher:"Aufgrund Ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis sind Sie
    bestens geeignet, mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren
    im Betrieb zu erkennen und zu benennen.
    Sie achten darauf, ob die betrieblichen Schutzvorrichtungen
    und Schutzmaßnahmen ausreichen und liefern
    wertvolle Hinweise für die sichere Gestaltung von
    Arbeitsplätzen.
    Mit Ihrer Erfahrung und Ihrem Engagement als Sicherheitsbeauftragter
    sind Sie:
    "
    Abschließend steht dort dieses hier: "Gemäß § 22
    SGB VII haben Sicherheitsbeauftragte keine
    Weisungsbefugnis.
    Sie können deshalb zivil- und strafrechtlich nicht haftbar
    gemacht werden.
    Ihre Aufgabe besteht einzig und allein darin, Ihren Arbeitgeber
    oder Ihre Vorgesetzten zu beraten, Mängel und Unfallgefahren
    zu melden und Verbesserungen anzuregen."

    Somit bin ich dann wieder raus. Nirgendwo steht etwas davon das wenn man Ahnung hat automatisch haftbar zu machen ist. Die Geschichte mit der Pflichtenübertragung ist in meinen Augen auch erledigt weil ich zum Zeitpunkt des Unfalls schon seit ca. 14 Tagen nicht mehr in diesem Betrieb tätig war.
    Ich werde auf jeden Fall weiter berichten wie es weiter geeht. Wir aber wahrscheinlich Herbst werden bis das passiert.

  • Hallo eindirk,

    erst einmal Danke, dass Du uns auf dem Laufenden hälst! Ist schon sehr interessant.
    Ich glaube Du hast Niko falsch verstanden: Es geht nicht um die Haftung aus der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter. Die gibt es auch nicht. Es geht um die Pflichtenübertragung als Meister. Die Zertifizierung der BG Bau beinhaltet als einen Punkt auch die Organisation und somit auch die Pflichtenübertragungen. Selbst wenn es die nur auf dem Papier gab, irgend etwas muss ja vorhanden gewesen sein.

    Wie auch immer, ich drücke Dir die Daumen und hoffe auf updates!

    Gruß
    Stephan

    Respekt, Verständnis, Akzeptanz, Wertschätzung und Mitgefühl

  • Hallo eindirk,

    ich empfehle in solchen Fällen immer diese Lektüre. Da ist es eigentlich sehr gut erklärt. Es kommt nicht darauf an, ob Dir die Pflichten schriftlich oder wie auch immer übertragen wurden. In dem Moment, in dem Du weisungsbefugt bist, trägst Du auch Verantwortung. Diese Weisungsbefugnis ist nicht immer an Titel und Gehalt gekoppelt (aber oftmals ist es in der Realität so, dass der Anweisende besser verdient als der Angewiesene) ;) . Ein Mitarbeiter der UKH, den ich übrigens sehr schätze, hat mal auf einem Workshop für Führungskräfte eine Kollegin abgeräumt, die partout die Pflichtenübertragung nicht unterschreiben wollte.

    Kollegin: "Das unterschreibe ich nicht. Die ganze Rückseite besteht nur aus Hinweisen zu Ordnungswidrigkeiten etc."

    UKH: "Für sie ändert sich eigentlich nichts, die Verantwortung haben sie sowieso als Führungskraft. Wenn eine Führungskraft sich nicht in der Lage sieht, diese Tätigkeiten, die ihr übertragen werden, auszuüben, würde ich mir als Arbeitgeber überlegen, ob sie sich überhaupt als Führungskraft eignet. Das Geld nehmen und die Verantwortung ablehen funktioniert leider nicht."

    Ich hatte Mühe, meine Gesichtszüge unter Kontrolle zu halten. :44:

    Mit dem Sicherheitsbeauftragten hat das alles wie bereits beschrieben überhaupt nichts zu tun, aber als Meister hast Du Verantwortung, wenn es jemanden gibt, dem Du Arbeitsaufträge erteilen kannst. Inwieweit das ganze dann bewertet wird, vermag ich nicht zu beurteilen. Dafür gibt es die Richter.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Naja, das ist ja alles schön und gut. Aber es wird immer davon ausgegangen das ein Verantwortlicher nichts getan hat. Bei uns war es aber, wie schon mehrfach geschrieben, das wir nicht konnten. Alles was kein Geld bringt, und Mitarbeiter auf den Baustellen überprüfen oder Gefährdungsbeurteilungen schreiben war in den Augend des Chefs Bääh. Es wurde uns nicht erlaubt Kontrollen durchzuführen, geschweige denn zeitlich die Möglichkeit gegeben die Beurteilungen zu schreiben. Deswegen bin ich ja da auch abgehauen. Mein Meisterkollege der ein paar Wochen später das geliceh gemacht hat, fristlos gekündigt, wurde übrigens vom Exchef verklagt. Dieser hatte dann den Prozess gewonnen weil der Richter der Meinung war das die Verfehlungen des Chefs keinen Grund bieten würden fristlos zu kündigen. Zu gut Deutsch, der Richter war der meinung es ist hinzunehmen das der Chef gegen Arbeitsschutzrichtlinien verstößt, einen andern aber dafür haftbar machen will. Seis drum, wir sind da weg und kommen hoffentlich gut bei der Sache raus. Die späteren Meister habe ich alle aufgeklärt, geändert hatte sich nichts. Sonst wäre ja wahrscheinlich nicht wieder ein Unfall passiert.
    Es mag ja sein das die hier anwesenden Sicherbauftragten und dergleichen in Ihren Firmen keinerlei Probleme haben, aber das ist dann auch Glück. Ich kenne so einige Betriebe, gerade aus dem Handwerksbereich wo schon seit Jahren einiges schief läuft, aber glücklicherweise noch nichts passiert ist.

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  • ...Ich kenne so einige Betriebe, gerade aus dem Handwerksbereich wo schon seit Jahren einiges schief läuft, aber glücklicherweise noch nichts passiert ist.


    Nicht nur im Handwerksbereich. Allerdings befreit es die Vorgesetzten nicht von ihren Pflichten. Daher sollten Mängel immer wieder gemeldet werden.
    Eine Gefährdungsbeurteilung ist, wenn sie nicht gelebt wird, ein nettes, wertloses Stück Papier. Wenn man schon Mängel erkennt, warum geht man sie dann nicht an und versucht sie zu beseitigen? Wenn man erkennt, dass man bei einem Arbeitsauftrag gegen gesetzliche Regelungen verstößt, so muss man den Auftrag nicht ausführen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • eindirk:

    Das Problem, das Du offenbar nicht sehen willst ist ein Altagsproblem. Deshalb will ich es anhand einer Alltagssituation anschaulich machen: Tempo 70 auf einem Stück Landstraße. Fast keiner beachtet das und die Mehrheit fährt deutlich schneller. Das ist der gelebte Alltag. Kommt es zu einem Unfall und dieser wäre bei Einhaltung von Tempo 70 zu vermeiden gewesen, dann hat der Fahrer ganz schlechte Karten. Da hilft dann auch kein: "Andere fahren da auch immer 90 oder 100!" mehr. Das Gegenteil ist der Fall, denn der Fahrer, der den Unfall durch Mißachtung der Höchstgeschwindigkeit begünstigt oder sogar verursacht hat, hat damit eingeräumt, die Geschwindigkeitsübertretung mit Vorsatz begangen zu haben. Das kann zu einem höheren Strafmaß führen.

    Und das ist bei Dir ebenfalls so. Du gibst sinngemäß an, Dir zu jedem Zeitpunkt im Klaren darüber gewesen zu sein, daß ein Unfall mit schweren und schwersten Folgen wahrscheinlich war - und hast nicht gehandelt, sondern resigniert und die Gefahr toleriert! Das ist Vorsatz, der eine Strafe wahrscheinlicher macht bzw. eine höhere Strafe erwarten lässt. Du hattest das Wissen und bist wider besseren Wissens nicht tätig geworden.

    Falls nicht schon geschehen, nimm Dir dringend einen Anwalt.


    Gruß Michael

    SiFaFa weil ich zwei BG-spezifische Blöcke erfolgreich absolviert habe.

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  • Ich finde es schon interessant wie unterschiedlich die Antworten auf die "Haftung" des Sicherheitsbeauftragten bzw. Meisters sind. Aber egal. In einem anderen Thread hatte ich mich hier nochmal informiert weil ich eventuell einen neuen Arbeitgeber hätte. da fange ich aber nicht an weil mir der Laden, und meine Aufgabe dort, nicht ganz koscher vorkam. Aber egal.

    Ich wollte nur mitteilen das der Prozess demnächst weiter geht. Nachdem ja letztes Jahr dre Tage einberaumt waren, sind es nun 8 Tage. Super. Ich habe ja sonst auch nichts anderes zu tun. Wenn ich als Zeuge geladen wäre könnte mir es ja egal sein, dann würde ih es ja noch bezahlt bekommen, aber so gucke ich in die röhre

  • Hallo,
    ich noch mal.

    Der GErichtsprozess ist jetzt fast zu ende. Das Ergebnis wird wohl für mich sehr positiv ausfallen. Genaues weiß ich erst im Mai und werde auch darüber berichten.

    Was ich aber total zum kotzen finde ist das Verhalten der BG. Sie hat bis zum heutigen Tag diesen Arbeitsunfall nicht untersucht. Bis ende 2014 war ihr das Getue der Firma egal, obwohl ich mehrfach auf die Mißstände aufmerksam gemacht habe. Erst nach einem weiteren fast tötlichen Unfall kam sie aus den Puschen. Und zu guter letzt, um dem Ganze die Krone aufzusetzen, konnte die Firma bei der letzten Nachzertifizierung den Tod des Mitarbeiters als natürlichen Tod deklarieren. Es mag sein das die Todesursache nicht zweifelsfrei fest stand, aber die ersten Verhandlungstage waren vor der Nachzertifiezierung schon gelaufen. Wenn man in die Unterlagen ein "unbekannt" oder so rein geschreiben hätte wäre es ja noch okay gewesen.
    Schön war auch das sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt zweifel an dem Sinn der Zertifizierung hatten. Wenn ich alle Urteile kenne werde ich mich wieder melden. Ich hätte große Lust die ganze Geschichte mal richtig zu veröffentlichen um darzustellen was heute im Bereich Arbeitsschutz alles möglich ist, was den verschiedenen Mitarbeitern droht und wie die BG sich verhalten hat und mit aller Gewalt versucht hat den Arbeitgeber aus seiner Verantwortung heraus zu bekommen. Selber aber nur ein ganz kleiner Papiertiger ist der nur darauf bedacht ist nicht selber für irgendwas aufkommen zu müssen

  • Hallo Eindirk,

    |? ,
    es ist, wie es ist. Ich drücke weiterhin die Daumen.
    Am Verhalten von BG und Co. wirst du nichts ändern können.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (26. April 2016 um 06:16)

  • Und genau das ist es was ich nciht einsehe. Die BG spielt sich überall als Beschützer und Bewacher der Mitarbeiter und der Sicherheit auf und wenn es was zu tun gibt ziehen die den Schwanz ein. Diese Denkweise, "da kann man nichts machen", habe ich schon lange abgelegt. Wie bereits geschrieben, mit dem Thema bin ich noch lange nicht durch

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  • Hallo eindirk!

    Deine emotionale Eingebundenheit, ist in jedem Beitrag klar zu erkennen.
    Die Entscheidungen des Gerichts sind auch häufig an wirtschaftliche Interessen gebunden.
    Es nützt ja nix jemandem die Alleinschuld zuzuschreiben, der wirtschaftlich nicht in der Lage ist, Ausgleichszahlungen zu leisten.
    Mit der BG gehts mir ähnlich wie Dir.
    Auf jeden Fall wird für die Opfer bezahlt.
    Immer wird eine juristische Prüfung des Regresses vorgenommen.
    Bei Begehungen hält sich die BG gerne zurück, um nicht den Beitragszahler zu erzürnen.

    Auf jeden Fall bin ich auf die Richterliche Entscheidung in Deinem Fall gespannt.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Leider wurde in diesem Fall nicht für das Opfer bezahlt. Die BG hat ja noch gar nichts untersucht und führt den Tod immer noch als natürlichen Tod. Aus den mir vorliegenden Unterlagen geht ja hervor das eine Hinterbliebende Schmerzengeld haben wollte.
    Noch schlimmer ist doch das dieser Unfall sehr wahrscheinlich nicht passiert wäre wenn die Mitarbeiter eine Gb bekommen hätten und auf die Gefahren aufmerksam gemacht worden wären. Es ist doch für einen Mitarbeiter viel einfacher zu sagen das ist mir zu heavy wenn auf eine Gefahr hingewiesen wird. Sonst denkt er sich natürlich "jetzt bin ich 300km gefahren und jetzt muss ich das auch machen". Vor allem war diese arbeiten in den Jahren vorher auch schon durchgeführt wurden, aber unter anderen Vorraussetzungen. Und das hat keinen interessiert. Auch der schwere Unfall eines anderen Mitarbeiters später hätte vermieden werden können. Nur hat leider die BG niemals in den ganzen Jahren auch nur einmal überprüft ob die zertifizierten Maßnahmen überhaupt durchgeführt werden. Auch nicht nachdem ich es bei denen angemahnt hatte.

  • Moin eindirk,

    darfst Du verraten, welche BG das ist?

    Der Grund, warum ich frage: Ich wundere mich gerade ein wenig über das Gebaren "meiner" BG. (Vielleicht ist es ja dieselbe?)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.