Beiträge von eindirk

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    Also jetzt mal ein kleines Update.
    In dem Verfahren waren 4 Mitarbeiter des Werkes des Kunden, mein ehmaliger Arbeitgeber, meiner einer und ein anderer Meistermitarbeiter, wir beide als Sicherheitsbeauftragte angeklagt. Bis auf den ehmaligen Chef wurden alle frei gesprochen. Der ehmalige Chef hat eine Strafe bekommen über die sowohl er als auch wir nur lachen konnten. Dafür hat sich nun wirklich nicht der gesamte Proszessaufwand gelohnt.

    Die BG hatte ja von Anfang an von einem natürlichen Tod des Mitarbeiters gesprochen und somit alle Schmerzensgeld oder Schadensersatzforderung damals abgelehnt. Es hatte nur die Mutter geklagt. Diese ist seit einigen Jahren nun in irgendeinem Heim, wenn sie denn noch lebt, und wird wohl nicht mehr klagen. Somit hat die Bg wahrscheinlich sehr viel Geld gespart.

    Was sagt mir das Ganze? Niemals nie nicht einen Job annhemen bei dem man gegebenfalls irgendwas an Verantwortung hat. Und wenn doch, sich alles von jedem schriftlich geben lassen und den Arbeitsablauf aufs gröbste damit behindern. Der BG nichts, aber auch gar nichts glauben. Wenn Arbeiten ausserhalb von Deutschland vorgenommen werden, am besten Finger weg von dem Aftrag und mit nichts was zu tun haben. Mein Meisterkumpel zum Beispiel sitzt jetzt erstmal auf Anwaltskosten von 10.000 Euro. Diese bekommt er nämlich trotz Freispruch nicht wieder und kann sie nur beim ehmaligen chef einklagen. Als Sicherheitsbeauftragte sind wir ja in Deutschland nicht ahftbar zu machen, in Luxemburg aber schon. Denn da gibt es anscheinend den Beauftragten gar nicht, es ist dort immer eine Sicherheitsfachkraft mit entsprechender Ausbildung. Das dem Gericht begreiflich zu machen war recht schwer

    Im übrigen war das Strafmaß für die fahrlässige Tötung geringer als das für die Veröffentlichung der Steuertricks durch einen Journalisten und Bankangestellten die vor dem gleichen Gericht verhandelt wurde.

    Gruß
    Dirk

    Die werden aber nicht überprüft, oder wurden nicht. Es wurden anscheinend nur Papier gewälzt und Ideen des Firmeninhabers bewertet. Die hätten ja z.B. 2012 nur mal sich die Gefährdungsbeurteilungen zeigen lassen müssen. Dann hätte sie ja festgestellt das es keine, bzw. nur mangelhafte, gibt.

    Der zweite Meister der mit mir dort gearbeitet hat, hat übrignes kurz nach dem Unfall die Firma aburpt verlassen. Ohne Einhaltung der Kündigungsfristen. Der Exchef hat dagegen geklagt und Recht bekommen. Alle diese Vorkommnisse wäre kein Grund den Betieb fristlos zu verlassen. Zu gut Deutsch, er hätte normal kündigen können und bis zum Ende rechtswidrige Handlungen vornehmen müssen. So ist Rechtssprechung in Deutschland

    Dann sollte die BG sich aber nicht als die Institution für Arbeitsschutz und Sicherheit aufspielen. Wenn die da ein Interesse dran hätten, hätten die einfach mal im JAhr 2009 nach dem Unfal, oder auch 2012 als ich dort angerufen habe, den Laden umgekrempelt und Ihre Zertifizierung hinterfragt und überprüft. Wie war noch die Aussage des BG Fritzen beim Gericht " da der .....ja eine Zertifizierung haben wollte hat er auch danach gehandelt und alles umgesetzt." Auf die Frage des Richters ob dieses denn auch kontrolliert wurde hieß es nur " nein, wir sind ja nur beratend tätig".
    Ich bleibe dabei. Die BG hat vorsätzlich Ihre Aufgaben nicht gemacht und nicht richtig geprüft. Hätten die dieses gemacht könnte vieleicht der eine Arbeitskollege noch leben und der andere müsste nicht an Krücken laufen.

    Leider wurde in diesem Fall nicht für das Opfer bezahlt. Die BG hat ja noch gar nichts untersucht und führt den Tod immer noch als natürlichen Tod. Aus den mir vorliegenden Unterlagen geht ja hervor das eine Hinterbliebende Schmerzengeld haben wollte.
    Noch schlimmer ist doch das dieser Unfall sehr wahrscheinlich nicht passiert wäre wenn die Mitarbeiter eine Gb bekommen hätten und auf die Gefahren aufmerksam gemacht worden wären. Es ist doch für einen Mitarbeiter viel einfacher zu sagen das ist mir zu heavy wenn auf eine Gefahr hingewiesen wird. Sonst denkt er sich natürlich "jetzt bin ich 300km gefahren und jetzt muss ich das auch machen". Vor allem war diese arbeiten in den Jahren vorher auch schon durchgeführt wurden, aber unter anderen Vorraussetzungen. Und das hat keinen interessiert. Auch der schwere Unfall eines anderen Mitarbeiters später hätte vermieden werden können. Nur hat leider die BG niemals in den ganzen Jahren auch nur einmal überprüft ob die zertifizierten Maßnahmen überhaupt durchgeführt werden. Auch nicht nachdem ich es bei denen angemahnt hatte.

    Und genau das ist es was ich nciht einsehe. Die BG spielt sich überall als Beschützer und Bewacher der Mitarbeiter und der Sicherheit auf und wenn es was zu tun gibt ziehen die den Schwanz ein. Diese Denkweise, "da kann man nichts machen", habe ich schon lange abgelegt. Wie bereits geschrieben, mit dem Thema bin ich noch lange nicht durch

    Hallo,
    ich noch mal.

    Der GErichtsprozess ist jetzt fast zu ende. Das Ergebnis wird wohl für mich sehr positiv ausfallen. Genaues weiß ich erst im Mai und werde auch darüber berichten.

    Was ich aber total zum kotzen finde ist das Verhalten der BG. Sie hat bis zum heutigen Tag diesen Arbeitsunfall nicht untersucht. Bis ende 2014 war ihr das Getue der Firma egal, obwohl ich mehrfach auf die Mißstände aufmerksam gemacht habe. Erst nach einem weiteren fast tötlichen Unfall kam sie aus den Puschen. Und zu guter letzt, um dem Ganze die Krone aufzusetzen, konnte die Firma bei der letzten Nachzertifizierung den Tod des Mitarbeiters als natürlichen Tod deklarieren. Es mag sein das die Todesursache nicht zweifelsfrei fest stand, aber die ersten Verhandlungstage waren vor der Nachzertifiezierung schon gelaufen. Wenn man in die Unterlagen ein "unbekannt" oder so rein geschreiben hätte wäre es ja noch okay gewesen.
    Schön war auch das sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt zweifel an dem Sinn der Zertifizierung hatten. Wenn ich alle Urteile kenne werde ich mich wieder melden. Ich hätte große Lust die ganze Geschichte mal richtig zu veröffentlichen um darzustellen was heute im Bereich Arbeitsschutz alles möglich ist, was den verschiedenen Mitarbeitern droht und wie die BG sich verhalten hat und mit aller Gewalt versucht hat den Arbeitgeber aus seiner Verantwortung heraus zu bekommen. Selber aber nur ein ganz kleiner Papiertiger ist der nur darauf bedacht ist nicht selber für irgendwas aufkommen zu müssen

    Habe ich da jetzt ein VErständnisproblem? Die Gefährdungsbeurteilungen hat der Unternehmer zu erstellen um seine Mitarbeiter zu schützen? Hier also der TÜV. Also müsste der die erstellen.

    Und ja, so ein Druckbehälter ist für eine gewisse Zeit geprüft. Ist diese Zeit abgelaufen muss, aber soviel ich weiß nur im gewerblichen Bereich, der Kessel oder Behälter wieder geprüft werden. Aber hier liegt doch gar kein gewerblicher Betrieb vor? Der Gartenverein könnte ja vieleicht eine GB für die Leute erstellen die mal nach der Apperatur gucken, aber doch nicht für einen TÜV Mitarbeiter

    Ich finde es schon interessant wie unterschiedlich die Antworten auf die "Haftung" des Sicherheitsbeauftragten bzw. Meisters sind. Aber egal. In einem anderen Thread hatte ich mich hier nochmal informiert weil ich eventuell einen neuen Arbeitgeber hätte. da fange ich aber nicht an weil mir der Laden, und meine Aufgabe dort, nicht ganz koscher vorkam. Aber egal.

    Ich wollte nur mitteilen das der Prozess demnächst weiter geht. Nachdem ja letztes Jahr dre Tage einberaumt waren, sind es nun 8 Tage. Super. Ich habe ja sonst auch nichts anderes zu tun. Wenn ich als Zeuge geladen wäre könnte mir es ja egal sein, dann würde ih es ja noch bezahlt bekommen, aber so gucke ich in die röhre

    Guten morgen,

    das Problem hat sich für mich erstmal erledigt. Bei dem poteniellen Arbeitgeber handelte es sich um ein Zeitarbeitsfirma die sich ein anderes Gewand geben wollte. Gott sei dank bin ich auf solche Jobs bei solchen Firmen nicht angewiesen und habe im Vorfeld ein weiteres Gespräch. abgelehnt. Ich hätte zwar direkt in der Firma gearbeitet, wäre also nicht verliehen worden, aber auf Dauer wäre es, glaube ich, nicht mit meinem Gewissen vereinbar gewesen einen solchen Arbeitgeber zu haben.

    Ich neve mal. Ich lese hier immer nur was das Ihr Gb erstellt für eueren Betrieb. Ist ja auch relativ einfach, ich gehe aus dem Büro in die Produktion und gucke mir alles an. Aber wie sieht es bei Montagetätigkeiten aus? Wenn die Monteure zu einem Kunden kommen um dort zu arbeiten? Vor allem wenn der Kunde mehrere hundert Kilometer weit weg ist? Mir wollte damals bei dem ehmaligen Arbeitgeber ein Fuzzi von der BG erzählen ich müsste mir die Baustelle vorher angucken. Spassig wurde es als ich ihm erzählte das wir gerade eine Angebot abgeben wollen für eine Baustelle in Chile und wie es denn damit sei. Aber im ernst, wie sollte man das angehen. Mit dem Kunden telefonieren ist ja das Eine, seine Aussagen hinterher zu beweisen etwas anderes. Bei dem Arbeitsunfall bei dem ich vor Gericht stehe hätte ich mit dem Kunden zum Beispiel alles besprechen können, aber auf ein hitzeproblem wäre ich nie gekommen. Aber genau das war ja der Grund für den tödlichen Unfall. Alles schriftlich machen ist ja schön und gut, dauert aber auch in der Regel länger. Kann, muss, ich mich auf die Angaben des Kunden verlassen können?

    Wahrscheinlich ist es hier schon mehrfach diskutiert worden, ich habe aber nichts gefunden.
    Wer ist für die Zeitarbeiter zuständig? Die Verleihfirma wird ja nicht für alles eine Gb ertellen können? Kann die Entleihfirma davon ausgehen das bestimmte, zu dem Beruf gehörende Vorschriften, dem Leiharbeiter bekannt sind? Was weiß ich, zum Beispiel bei uns Elektrikern die 5 Sicherheitsregeln. Zu früheren zeiten ist es mir auch schon passiert das die Firma bei der ich gearbeitet einen Zeitarbeiter bestellt hat, und diesen auch zugesichert bekamm. Nur war es kein Elektriker, sonder ein Bäcker oder so. Wer ist da in der Pflicht?

    Moin,

    die suchen einen Meister der auch Gefährdungsbeurteilungen erstellt. Wie bereits geschrieben, die Mitarbeiter sind nur im Aussendienst. Es gibt wohl keine Werkstatt.

    @ Waldmann, das mit der Akzeptanz kenne ich. Das Problem hatte ich ja mit einem Exchef, und die BG wollte mir ja eine gewisse Verantwortung für den damaligen Arbeitsunfall andichten. Anscheinend hat die aber nach 6 Jahren doch festgestellt das der Laden nicht ganz koscher ist. Die haben anscheinend die Firma auf links gekrempelt, allerdings auch erst nach einem wiederholten schweren Arbeitsunfall.

    Bei vielen Diskussionen hier hieß ja immer - du bist Meister, also hast du die Verantwortung. Das dieses eine Art von Gott gegebene Sache ist habe ich immer abgelehnt. Natürlich will ich verhindern das ich wieder vor Gericht stehe und den Sündenbock spielen soll.

    MAl angenommen die haben schon Gefährdungsbeurteilungen. Muss ich diese überprüfen, oder erstmal nicht? Habe ich das Recht, die Pflicht, zu überprüfen ob die Mitarbeiter die Maßnahmen einhalten und umsetzen? In der alten Firma könnten ich dieses nämlich nicht tun

    Eigentlich wollte ich ja mit diesem ganze gefährdungsgedöns überhaupt nichts mehr zu tun haben. Nun könnte es sich aber ergeben das ich einen neuen Arbeitgeber finde bei dem dieses ein Thema ist. Ich befürchte das die noch gar nichts derartiges haben. Es handelt sich um ein Dienstleistungsunternehmen bei dem die Mitarbeiter nur auswärts arbeiten. Immer aus dem Bereich Elektro. Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn ich denn dort anfangen würde zu arbeiten, wie fange ich denn überhaupt an? Alles auf einmal geht ja nun nicht. Ich bin ja auch nur popliger Meister und habe ein zwei Lehrgänge bei der Bg gemacht um den Sicherheitsbeauftragten zu miemen.

    Sorry... genau an dem Punkt irrst Du Dich.Der Meister wird nicht Meister durch Handauflegen oder göttlichen Segen oder was auch immer, sondern er absolviert dazu eine Ausbildung, legt eine Prüfung ab und muss entsprechende Betriebserfahrung besitzen.
    Damit wird er in die Lage versetzt, Vorgesetztenfunktion auszuüben und damit auch Verantwortung im Arbeitsschutz zu übernehmen.
    Gerade dieser Punkt ist auch ein nicht unwesentlicher Aspekt der Meisterausbildung.
    Aus diesem Grund kann ich die Aussage "Sie besitzen demanch die Fachkunde nicht" überhaupt nicht unterstützen!

    Aber nicht jeder Meister hat die entsprechende Betriebserfahrung. Schließlich gibt es auch Firmen die einen Meister einstellen. Und bei der ganzen Diskussion fehlt mir einfach das Verhalten des Chefs, Betriebsführers oder wm auch immer. Denn da diese oft quer schießen entstehen doch erst die Probleme. Es ist doch zu vermuten das in der Firma aus dem Eingangsthread vorher schon einiges schief gelaufen ist. Wenn vorher der Sicherheitsgedanken in dieser Firma nicht existend war kann man doch nicht higehen und einfach jemanden bestimmen der für etwas nicht vorhandenen den Kopf hinhalten soll. Auch hier wäre meine erste Frage "was bekomme ich für Befugnisse den Job machen zu dürfen"? Vielleicht sollte man das, die Befugnisse, als ertse klären und nicht hingehen und sagen das ist deine Pflicht, sieh zu zu wie du das hin kriegst

    Vor allem ist es doch so, das gerade in kleineren Betrieben ohne Gewerkschaftsbindung oder Betriebsrat die Meister ein Problem haben. Ich wurde damals in der Hauptsache nur eingestellt weil ich Meister bin. Da kann der chef dem Kunden sagen: Ich schicke Ihnen mal einen unserer Meister. Hört sich ja auch besser an als: ich schicke Ihnen mal unseren Gesellen.
    Dazu kommt das in großen Betrieben, bei denen die Meister in der Hauptsache für die Arbeitsvorbereitung zuständig sind auch den ganzen Tag im Betrieb, oder sogar in Ihrer Abteilung sind. Das ist aber in kleinen bis mittelständischen Betrieben nicht der Fall. Ich war sehr viel bei Kunden und auf den Baustellen. Zur Not habe ich auch selber rumgeschraubt. In der Zeit in der ich nicht da war muss der Betrieb aber weiter laufen. Und der Chef wird mit Sicherheit nicht seinen untergebenen anrufen ob er einen Mitarbeiter zu einer Reperatur oder dergleichen schicken darf.

    Es ist doch ganz einfach. Der Meister stellt fest das gegen den Arbeitsschutz verstoßen wird und er läßt die Arbeiten direkt einstellen. Was wird passieren? In vielen Fällen wird der Arbeitgeber auf die Barrikaden gehen und den Meister zum Rapport bestellen. Was soll der Meister nun machen? Augen zu und durch und hoffen das während seiner Amtszeit nichts passiert oder den Job schmeißen? Wer ist in einem solchen Fall für den Arbeitschutz zuständig?
    Kurz nachdem ich damals aus der Firma raus bin und nachdem der Unfall passiert ist hatte der andere Meister wegen der unhaltbaren zustände fristlos gekündigt. Auch um nicht wieder in eine Verantwortung hinein gezogen zu werden. Der Arbeitgeber hat dagegen geklagt und recht bekommen. Die ganzen Umstände, also der Tod eines Mitarbeiters, gefakte AMS Zertifizierung und mangelndes Bewusstsein des Arbeitgebers in Bezug auf den Arbeitsschutz, würde eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmers nicht rechtfertigen. Gleichzeit aber will man uns Meistern erzählen wird hätten die Verantwortung und werden eben wegen dieser Vorfälle von einem andern Gericht angeklagt.
    Wenn mich einer fragt, diese ganze Arbeitsschutzgeschichte und Pflichten und Verantwortungen sind totaler unausgegorener Mi.... Es geht einfach nur darum im Falle eines Falles einen schuldigen zu finden. Und die Bgs haben natrüclich ein Interesse daran nicht den zahlenden Betrieb bzw. Chef einen reinzuwürgen Da ist es einfacher einen Mitarbeiter zu finden und zu suchen den man aufhängt. Denn wie grade geschrieben, was soll ein Meister machen der auf einmal Pflichten bekommt die er gar nicht erfüllen kann weil er die Befugnisse nicht hat. Sollte er deswegen kündigen bekommt er gegebenfalls mit Sicherheit kein Arbeitslosengeld

    Guten Morgen,

    leider haben die Meister einen Teil ihrer Ausbildung vergessen. Der Gesetzgeber hat ihnen bereits die Pflichten im Bereich Arbeitsschutz auferlegt, nur wissen das nicht alle. Sinnvoll wäre es, den Arbeitsschutz im Betrieb zu kommunizieren. Es braucht einfach seine Zeit - bedauerlicherweise.

    Gruß

    Romy

    Also mich würde mal interessieren welcher Meister während seiner Meisterschule gesagt bekommt das er auch für den Arbeitsschutz zuständig ist. Meine Prüfung ist 15 Jahre her, da war nie die Rede von Verantwortung im Arbeitsschutz. Auch bei dem Laden bei dem ich die letzte Meisterstelle hatte, die mit dem Unfall, war nie die Rede davon. Selbst die BG hat niemals im Zuge der AMS Zertifizierung etwas verlautbaren lassen.
    In der Regel sind die Meister dafür da sich um den reibungslosen techneischen Ablauf im Betrieb zu kümmern. Sollte nochmal einer zu mir ankommen und mir einen erzählen ich hätte automatisch eine Pflichtenübertragung zugestimmt werde ich als erstes weitreichende Rechte einfordern. Da dieses mit Sicherheit schon ein Prolem wird lasse ich mir das schriftlich geben und bin erstmal raus.