Gefährdungsbeurteilungen für Zeitarbeiter

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Wahrscheinlich ist es hier schon mehrfach diskutiert worden, ich habe aber nichts gefunden.
    Wer ist für die Zeitarbeiter zuständig? Die Verleihfirma wird ja nicht für alles eine Gb ertellen können? Kann die Entleihfirma davon ausgehen das bestimmte, zu dem Beruf gehörende Vorschriften, dem Leiharbeiter bekannt sind? Was weiß ich, zum Beispiel bei uns Elektrikern die 5 Sicherheitsregeln. Zu früheren zeiten ist es mir auch schon passiert das die Firma bei der ich gearbeitet einen Zeitarbeiter bestellt hat, und diesen auch zugesichert bekamm. Nur war es kein Elektriker, sonder ein Bäcker oder so. Wer ist da in der Pflicht?

  • ANZEIGE
  • Hallo,

    wenn man einen Zeitarbeiter anfordert, gibt man an welche Qualifikation dieser haben muss z.B. Elektriker, Kranschein, Staplerschein, Schweißerschein usw. Wenn dieser kommt, muss man vorraussetzten das die Zeitarbeitsfirma auch dieses so wie angefordert schickt. Man kann sich auch die Zeugnisse usw. von der Zeitarbeitsfirma schicken lassen.

    Desweiteren muss man dieses auch im Betrieb unterweisen und gibt in der Regel auch einen Mitarbeiter zu seiner Seite. So jedenfalls bei uns im Betrieb.

    Gruß Roland

  • Ein freundliche Hallo,

    Leiharbeitnehmer sind eigene Mitarbeiter auf Zeit, das macht auch der synonym verwendete Begriff »Zeitarbeitnehmer« deutlich. Das Geschäftsverhältnis zwischen den Beteiligten wird per Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt. Für die Dauer des Einsatzes übernimmt der Entleiher die Fach- und Führungsverantwortung. Er muss seine Zeitarbeitnehmer wie neue Mitarbeiter behandeln und in die entsprechende Abteilung oder das Team integrieren. Das betrifft also auch Maßnahmen der Arbeitssicherheit wie Unterweisungen. Die Personal- und Disziplinarverantwortung verbleibt jedoch beim Verleiher

    Quelle:http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/fachbe…419/zeitarbeit/

    Gruß
    Dirk

    Die Zeit ist ein großer Lehrer.
    Das Unglück: Sie tötet ihre Schüler

    Es ist einfacher ein Atom zu spalten als ein Vorurteil (Albert Einstein)

  • Hallo,

    Unterweisen sollte man sowieso jeden der das Firmengelände betritt. So müssen alle die zu uns kommen eine Unterweisung bekommen, egal ob dieser Besucher ist oder als Subunternehmer tätig ist. Wobei wir die Zeitarbeiter intensiver unterweisen bei uns.


    Gruß Roland

  • Tach...

    Ich hab einen Zeitarbeitanbieter im Kundenkreis und mich relativ intensiv mit dem Thema beschäftigt. Wir haben einen "Weg" gefunden das relativ praktikabel zu handhaben.

    Vielleicht hilft dir das.

    Zuallererst: Der Verleiher kennt sein Klientel sowohl Personal welches er verleiht und den Entleiher. Der Verleiher setzt Personal nur entsprechend der Qualifikation und der ärztlichen Untersuchung ein. Hierzu bekommt er vom Entleiher einen "Anforderungskatalog", was das Personal können muss. Also Facharbeiter, Hilfsarbeiter, etc. Hierzu eine kurze Arbeitsplatzbeschreibung. Ist dies nicht klar beschrieben, so macht der Verleiher (Angestellter) eine Arbeitsplatzbegehung. Hierzu gibt es von der VBG Checklisten, welche Gefährdungen einwirken könnten.
    Das verliehene Personal bekommt vom Verleiher eine Kurzunterweisung für den "Allgemeinen Bereich" also PSA, Verkehrswege, Beschilderungen etc.
    Die Gefährdungsbeurteilung des Verleihers muss ja im Unternehmen vorhanden sein(steht im Vertrag). Das soll ja auch die Unterweisungsgrundlage für Arbeitnehmer (egal ob fremd oder eigene) sein. Es ist vertraglich geregelt, dass der Entleiher das entliehene Personal anhand der vorhandenen GB und den Unterweisungsunterlagen des Unternehmens dann noch betriebsspezifisch einweist (BA Gefahrstoffe, BA Maschinen, Arbeitsabläufe etc.).
    Für den Verleiher besteht natürlich ebenfalls eine GB die die internen Abläufe im Unternehmens beurteilt. Dies muss natürlich dann auch den Aufenthalt in den fremden Unternehmen beinhalten.

    Mike


    PS: Was ich noch vergessen habe. Schau mal hier. Die VBG stellt dir einen Fragenkatalog zum Unterweisen zusammen. Du suchst dir die Branche in der der Entleiher arbeitet und kannst dir dann deinen eigenen Fragenkatalog für das Unternehmen zusammenbauen.
    http://www.vbg.de/zeitarbeit-fb/

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 (27. Dezember 2015 um 19:20)

  • ANZEIGE
  • Guten morgen,

    das Problem hat sich für mich erstmal erledigt. Bei dem poteniellen Arbeitgeber handelte es sich um ein Zeitarbeitsfirma die sich ein anderes Gewand geben wollte. Gott sei dank bin ich auf solche Jobs bei solchen Firmen nicht angewiesen und habe im Vorfeld ein weiteres Gespräch. abgelehnt. Ich hätte zwar direkt in der Firma gearbeitet, wäre also nicht verliehen worden, aber auf Dauer wäre es, glaube ich, nicht mit meinem Gewissen vereinbar gewesen einen solchen Arbeitgeber zu haben.

  • Hallo,
    bin zwar "der Neue", aber seit 19 Jahren in der Zeitarbeit. Kurz zu Unterweisung und Verantwortung. In dem von eindirk geschilderten Fall (Bäcker statt Elektriker ) liegt ein Auswahlverschulden seitens der Zeitarbeitsfirma (ZAF) vor wenn der Mitarbeiter als Elektriker überlassen wird.
    d.h. im Schadensfall, dass die ZAF für Fehler haftet.
    Passiert ein Arbeitsunfall ist dann zunächst die BG der ZAF, also die VBG zuständig. Es wird dann geprüft, ob die ZAF die notwendigen allgemeinen Unterweisungen und die Tätigkeitsspezifische Unterweisung "Elektriker" durchgeführt hat.
    Die betriebliche Unterweisung im Entleihbetrieb wird dadurch nicht ersetzt. Wird hier zum Beispiel festgestellt, dass der Mitarbeiter die 5 Sicherheitsregeln nicht kennt, muss entweder nachgeschult werden, oder der Entleiher schickt den Mitarbeiter zurück.
    Wenn die erforderliche und bestellte Qualifikation fehlt, dann würde ich als Entleiher den Mitarbeiter nicht einsetzen.

    Nur mal als groben Überblick...