Hallo an alle,
ich habe ein mittelgroßes Problem. Ich war in den Jahren 2007 bis 2009 als elektrotechnikermeister in einm Betieb angestellt. Durch die Arbeit mit großen Kunden hatte sich der Firmenchef dazu gezwungen gefühlt die AMS Bau Zertifiezeirung durchzuführen und einen Kollegen und mich als Sicherheitsbeauftragtent zu benennen. dieses alles erfolgte ca. im August 2008. Danach haben wir uns dann so langsam aber sicher an die Problematiken mit den Gefährdungsbeurteilungen gemacht. Der betrieb war ein reiner Montagebetrieb. Wir bauten Blitzschutzanlagen und Anlagen für Flughindernissbefeuerungen, also alles das was auf hohen Gebäuden und Schornsteinen leuchtet und blinkt. Da der Chef der Firma immer wieder die notwendigen Vorarbeiten für die Austellung der beurteilungen torpedierte und diese auch als Unfug bezeichnete habe ich dort im Jahr 2009 gekündigt. Es kam wie es kommen musste, kurz nach meinem ausscheiden aus dem Betrieb kam ein Arbeitskollege bei einem Arbeitsunfall ums Leben. Für diese Arbeiten die er ausführen sollte gab es keinerlei Beurteilungen. Trotzdem durfte er, mit einem weiteren Mitarbeiter, in dem Werk eines Energielieferanten, Arbeiten durchführen. Da für diese Arbeiten ein Kamin bestiegen werden musste waren die Arbeiten mit PSA auszuführen und es hätte auf jeden fall eine eigene für diese Arbeiten geschriebene Beurteilung erfolgen müssen
der Arbeitsunfall wurde von der Staatsanwaltschaft geprüft, und nun sollen wir 2 Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragte wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werde. Mein Ex chef und weitere Mitarbeiter des Werkes natrülich auch. Der Exchef beahuptet nun das aufgrund der Übertragung der Unternehmenspflichten auf uns er aus der verantwortung raus sei. das problem ist nur das a, ich vor diesem Unfall, ungefähr zu der Zeit als der Auftrag bei der Firma eintrudelte, mich auf einer Montagtätigkeit befand, und b wir von diesem Autftrag auch nichts wussten. Selbst wenn, hätten wir uns gar nicht um eine korrekte Erstellung der gefährdungsbeurteilung kümmern dürfen, weil Chef dieses ja nicht erlaubt hätte.
Der zweite Mitarbeiter hat auch bestätigt das er gar nicht wusste das es so etwas im betrieb gibt, bzw. das wie Sicherheitsbeauftragte waren.
Die BG hält sich hier schön raus. die hatten damasl nach dem Unfall noch nciht einmal nach einer gefährdungsbeurteilung gefragt. Wie gesagt es gibt über nichts irgendwas schriftliches. Selbst meine eigene fristlose Kündigung, aufgrund des gehabes des Chefs, scheint keinen zu interessieren. Man will uns anklagen weil wir unsere Pflichten verletzt hätten. da wir aber niemals Kenntniss von irgendwelchen Aufträgen bekammen konnten wir natürlich auch ncihts machen. Da hätte ja zumindest der Chef die Pflicht uns zu informieren welche Aufträge anstehen und uns natürlich die Möglichkeit geben mit den Kunden Rücksprache zu halten das wir die Beurteilung richtig schreiben können?
Gibt es irgendwelche Urteile in dieser Richtung? Ich habe im Netz nix gefunden, und wie gesagt die BG hält sich da raus.