Beiträge von SiFa_Lucy

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    Hi

    Fahrzeugaufbauten fallen im Grunde unter die Maschinenrichtlinie, also kannst du die Betriebssicherheitsverordnung schon nehmen.

    Schau mal in die BGG 915 und BGG 916 rein.

    Da sind auch die Prüfungen für Aufbauten mit drin.

    Leitern und Aufstiege sind vor jeder Verwendung am Fahrzeug auf Beschädigung zu Prüfen, auch durch den Fahrer.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    lies bitte die BGV D29 richtig durch.

    Geltungsbereich:

    Also alles was mind. zwei Räder hat und von einem Motor angetrieben wird und mehr als 8 km/h fährt, oder an so ein Fahrzeug angehängt werden kann.

    Ausnahmen sind auch in §1 + §2 geregelt, aber das sind dann alles Spezialfahrzeuge.

    So die Prüfung:

    Gerade bei PKW ist das relativ einfach.

    Es gilt zum einen die HU, und dann auch die jährliche Inspektion nach Herstellervorgaben.
    Diese wird erweitert um den Bereich BGV D29 (siehe Eingangspost) und es werden die Vorgaben mit überprüft.

    Wer die Prüfung selbst machen will, schaut in die BGG 916 rein, und stellt sich alles für den PKW zusammen.
    Die ist nur so dick, weil alle Möglichen Fahrzeugaufbauten mit berücksichtigt werden.

    Und Sachkundig kann man durch Befähigte Person ersetzen.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    das Stichwort heißt Gefährdungsbeurteilung.

    Die Empfehlungen in der BGV A1 sind immer die Mindestwerte, mehr können es immer sein.

    Wichtig ist das der jeweilige Sibe für die Abteilung für alle Schichten der Abteilung erreichbar ist.

    Bei Ersthelfern heißt es mind. 10% der anwesenden Beschäftigten. Dabei muss Urlaub, Krankheit und Schichtdienst beachtet werden.
    Es kann also passieren das ca. 40% Ersthelfer sind.

    Grüße
    Lucy

    Also wenn Lucy recht hat, dann gilt das für alle Firmenfahrzeuge, nicht nur für Transporter oder Kleintransporter? Das gilt dann auch für PKW eingesetzt als Dienstfahrzeug?

    Lies einfach die BGV D29 §57 durch...

    Und dann die Begriffsbestimmung am Anfang und dann weisst du was zu machen ist.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    klar kannst du die UVV-Prüfung im eigenen Betrieb durchführen lassen, durch eine Befähigte Person nach TRBS 1203.

    Der Bremsentest gehört immer zur HU und bei der Inspektion wird der auch meist mitgemacht. Damit ist durch die jährliche Inspektion das auch abgedeckt.

    Das "Prüfprotokoll" was Reinhard angehängt hat, ist das Prüfprotokoll das VW schon lange für alle Firmenfahrzeuge, vorwiegend PKW verwendet.

    Und das auch schon seit Jahren... denn immerhin steht da auch noch die VBG Nr. drauf.

    Und es gilt die Regel Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit = Betriebssicherheit ...

    Auch wenn das wieder eine Diskussion wegen den Begrifflichkeiten auslösen wird.

    Grüß
    Lucy

    Hi,

    also eine HU Untersuchung deckt nur den Bereich der Verkehrssicherheit ab.

    Die Arbeitssicherheit bleibt unberücksichtigt.
    Auch ist eine HU alle zwei Jahre und die Prüfung nach BGV D29 mind. einmal im Jahr.

    Die BGV D29 hat noch immer ihre Gültigkeit, die BetrSichVO deckt das nicht so explizit ab.

    Zur BGV D29 gehören auch noch die BGG 915 und BGG 916. Dort ist genau aufgelistet was zu prüfen ist. Ein Teil kann bzw. muss der Fahrer vor der Fahrt machen, den anderen eine Werkstatt.

    Bei Firmen PKWs gilt auch, das eine jährliche Inspektion nach Herstellervorgaben die Prüfung nach BGV D29 ersetzt.

    Und was das Regelwerk angeht, erkundige dich mal, wie lange es gedauert hat bis die DGUV Vorschrift 2 fertig war. Bei der DGUV Vorschrift 1 sieht es ähnlich aus, und die soll dann dieses Jahr in Kraft treten, aber vielleicht auch erst im nächsten....

    Grüße
    Lucy

    HI,

    reich eine Beschwerde bei dem Überbetrieblichen Dienst ein.

    Ich kenne selbst einige überbetriebliche Dienst, die schicken die Sifa zu sicherheitstechnischen Betreuung und wenn die SiFa einen Bedarf für den Betriebsarzt feststellt, wird der max. telefonisch hinzugezogen.

    Grüße
    Lucy

    P.S. wenn du willst kannst mir eine PN mit dem Namen schreiben und ich kann dir dann auch sagen ob die auch so verfahren.

    Hi,

    die Frage ist doch, was wurde geändert?

    Ist aus BGV A2 die DGUV Vorschrift 2 geworden?

    Wurden die Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes eingepflegt?

    Oft werden von den Zertifizieren nicht viel Zeit gelassen um das zu ändern.
    Daher würde ich mal freundlich nach den Änderungen fragen und wenn diese alle wegen Gesetzes- oder Vorschriftenänderungen erfolgt sind, ist das Thema erledigt.

    Grüße
    Lucy

    HI,


    Und Gewerbeaufsicht UND BG zusammen? Fehlanzeige. Mir sagte mal ein Gewerbeaufsichtsbeamter, dass es (in NRW) scheinbar eine Regelung nach Postleitzahlen gibt: Die eine Seite nimmt die geraden, die andere die ungeraden, mit einer theoretischen Kontrolle von einem Besuch in drei (!) Jahren.

    Ich habe nächste Woche Besuch von der UK, aber auch nur weil ich meinen TAP kennenlernen wollte.

    soweit ich weiss, gilt das nur für die GDA Fragebögen, denn "Anlassbezogen" kann die BG oder GAA jederzeit in den Betrieb rein.

    Und einen Anlass, lässt sich sicherlich finden.

    Und gerade in NRW sind viele GAA Stellen nicht besetzt, wer sich fragt warum, sollte mal auf die Bezahlung und die Anforderungen schauen.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    der Film ist ganz gut, hab den auch auf DVD mal bekommen.

    Zudem würde ich allen mal die Bedienungsanleitung des LKW-Ladekrans geben.

    Auch die BGI 610 würde ich nochmal anschauen, ist zwar auch schon alt, aber die Physik hat sich seither nicht mehr geändert.

    Es ist zwar immer tragisch, wenn so was passiert, aber nutze das Ereignis alle anderen dazu zu bringen sich an die Vorgaben zu halten.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    wie schon gesagt, der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist ein Mitarbeiter der in seinem Arbeitsbereich die Augen offen hält und bei Problemen mit dem Vorgesetzten oder der SiFa das ganze bespricht.

    SiFa ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit und in einigen Schriften steht noch Sicherheitsfachkraft.

    Die SiFa kann extern sein. Eine SiFa ist beraten tätig und zwar auf der Führungsebene.

    Einige BGen akzeptieren es auch, das bei einer internen SiFa die volle Anzahl der SiBes nicht erfüllt werden muss. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    lies doch die §§ mal durch.

    Zitat

    ASiG:
    § 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muss über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.

    und das ganze in Verbindnug mit:

    Du hast die Fachkunde erbracht, dass heißt aber nicht das du als SiFa tätig sein darfst...

    Das ganze ist sehr verwirrend, aber es gibt auch ein Grund warum manche Bildungsträger das bei sich so reinschreiben.
    Wenn man das ganze genau hinterfragt, kommt man erst drauf was da steht.

    Grüße
    Lucy

    Hi,

    schau auch mal in die StVO §22 rein.

    Da geht es vorwiegend um die Abmessungen.

    Der nächste Punkt ist die Lastverteilung.
    Die max. und mind. Achslasten müssen beachtet werden, je nach dem wie sich das Gewicht vom Stahlträger verteilt gibt es dann Probleme mit weiterer Ladung.

    Und am Ende noch die Ladungssicherung, vielleicht haben die auch hier ihre Bedenken, weil die Kleinteile nicht richtig gesichert werden können.

    Grüße
    Lucy