Hallo,
ich arbeite in einem Unternehmen welches zu einem französischen Konzern gehört. Auf Grund div. Unfälle von Leitern weltweit hat der Konzern das Arbeiten von Leitern aus generell strikt verboten (Abmahnung droht). Aufsteigen mit Leiter ja, arbeiten nein! Damit wir überhaupt viele Arbeiten noch durchführen konnten haben wir eine Gelenkarmbühne bekommen, da die aber auch nicht überall zu nutzen ist wird ein Gerüst aufgebaut (bei Instandhaltungen z.B.), oder für immer wieder kehrende Arbeiten eine Podesttreppe mit Geländer, wobei bei dem oben befindlichen Podest ein Geländer und auf der Treppenseite ein Tor sein muss. Ab einer Höhe von 2 Meter muss eine Absturzsicherung da sein, ist kein Geländer vorhanden muss PSA gegen Absturz verwendet werden. Aber auch hier (PSA gegen Absturz) machen wir KEINE G41, da unser Betriebsarzt meint das die G41 nur eine Momentaufnahme wäre, nicht aber wirklich Auskunft darüber gibt ob der Mitarbeiter da oben mit einem mal umkippt. Wenn dann gelte die 41 nur wenn ein MA kurzzeitig ungesichert wäre (ich bin zwar anderer Meinung, aber der BA hat sich durchgesetzt). In Höhe kurzzeitig ungesichert gibbet bei uns nicht (ist auch verboten!)
Leiter ist wirklich ein übles Ding, aber muss es wirklich immer die Leiter sein? das ist die Frage. Es gibt (wenn man Geld in die Hand nimmt) andere Möglichkeiten (z.B. Podesttreppen) Wie war das noch mal bei der GB und den Maßnahmen erst T dann O dann P
Gruß Ralph