Winkelschleifer gegen Wiedereinschalten nach Netzanschluss sichern

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo zusammen,

    endlich hab ich die Ausbildung hinter mir, geht die Arbeit erst richtig los.
    Mein erstes Problem stösst schon an diverse Grenzen.
    Es geht um Winkelschleifer die im Betrieb mechanisch verriegelt werden können. Diese Maschinen lösen die mechanische Verriegelung nicht nach Netzentzug.
    Ergo, diese schalten sich automatisch nach Netzanschluss wieder ein. Ein signifikantes Risiko bei der Beurteilung.
    Klar ist auf jeden Fall, dass Winkelschleifer der Maschinenrichtlinie unterstehen. Nach der Konformitätserklärung im Handbuch wurde sogar die Produktnorm, also
    die sogenannte C-Norm genannt. Nach dieser C-Norm kann man von der "Vermutungswirkung" ausgehen. Aber falsch gedacht.
    Die Maschinenrichtlinie sagt klar aus, dass ein Wiedereinschalten nur unter Bestätigung erfolgen darf, auch die Produktnorm enthält einen Passus über das
    Wiedereinschalten.
    Aber wie ich sehen und auch ausprobieren kann, ist das Wiedereinschalten nach Netzanschluss nicht sicher, da sich die mechanische Verriegelung nicht
    automatisch löst.
    Im Handbuch steht unter Sicherheitshinweise, dass man vor Netzanschluss die Schalterstellung überprüfen und somit ein ungewolltes Einschalten verhindern soll.
    Nach der BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und deren Umgang mit diesen Sicher zu gewährleisten.

    Doch mit diesen Winkelschleifer ist das nicht möglich.
    Also kann man sich auf die Umsetzung der Maschinenrichtlinie und den Produktnormen nicht verlassen, da es sich der Hersteller ziemlich einfach macht.
    Wir reden hier nicht von Altbestand, vor Einführung der Maschinenrichtlinie.

    Wie handhabt Ihr das bei euch im Betrieb.
    Aussage BG: Bei der Gefährdungsbeurteilung erfassen und unterweisen, aber ist dies der richtige Weg nach T-O-P?

    P.S. Das Thema von 2011 zum gleichen Problem hab ich schon gelesen, da dieses aber schon über 1 Jahr her ist und die Lösung
    mit der Sicherung nicht das gelbe vom Ei ist, frage ich nochmal.
    Die Sicherung schützt zwar vor der Stromzuführung aber nur bis ich die Sicherung wieder einschalte, ist der Winkelschleifer noch auf
    arretierter Stellung, läuft die Maschine wieder an. Wenn ich mich irren sollte bitte ich dies zu berichtigen. Danke

    gruss Sascha

  • ANZEIGE
  • Gibt da mehrere Möglichkeiten.

    Du schreibst ne Arbeitsanweisung, Unterweist und lässt nach Benutzung den Stecker ziehen.

    Du stattest den Schleifer mit nem extra Schalter aus.

    Du unterweist, legst das in der GB fest und fertig.

    Du legst nen extra Stromkreis der geschaltet ist, den du abschalten kannst, wenn der Strom nicht mehr gebraucht wird....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mike

  • Das Problem ist bekannt, leider.
    Eine einfache und pragmatische Lösung könnte die Nachrüstung der Maschinen mit einem SPE-PRCD (PRCD-S) sein.
    Damit erschlägst du gleich mehrere Unsicherheiten auf einmal.

    Alternativ lässt sich in die Zuleitung ein Wiederanlaufschutz integrieren (Beispiel, oder Beispiel).

    Auf reine "Arbeitsanweisungen" würde ich nicht setzen wollen, das Risiko wäre für mich nicht akzeptabel.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Tach Sascha.
    Ich kenne natürlich auch das Problem. Hab mich ja selber schon dabei erwischt und es ist glücklicherweise nix passiert. Ich stimme den Kollegen zu, dass eine reine Anweisung/ Unterweisung in diesem Fall nicht ausreicht. Der Vorschlag von S-O (Guten Morgen übrigens) finde ich am praktikabelsten. Der Personenschutzstecker sieht gut aus und ist nicht teuer. Vllt über andere Bezugsquellen sogar noch günstiger, wenn Du davon mehr benötigst.
    Du hattest ja selber schon das T-O-P Prinzip angesprochen. Damit hast Du selber schon die Festlegung getroffen in dieser uns bekannten Reihenfolge vorzugehen. Was natürlich, wenn es zu Neuanschaffungen kommt, ein S für Substitution davor zu setzen wäre. Also, gleich bei der Neuanschaffung darauf achten und nicht den Einkauf das machen lassen,was er will. Sondern eine klare Vorgabe machen, welche Geräte die sichersten sind. Somit ist das Stand der Technik und da können die sich nicht mehr rausreden, ist zumindest meine Erfahrung. Natürlich alles in Absprache mit dem Unternehmer.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Wie wäre es mit einer Betriebanleitung und das dazwischenschalten eines PRCD-S Schalters der bei Stromausfall erst wieder eingeschalten werden muss. Eine Unterweisung würde ich auch machen und alles schön Unterschreiben lassen.

    Hoffe ich konnte dir Weiterhelfen

    Gruß aus Bayern

  • ANZEIGE
  • Hallo zusammen!
    Nur mal so ´ne Frage am Rande: Wenn Du an der Maschine etwas nachrüstest, bist Du doch automatisch der Inverkehrbringer und somit erlischt die Haftung des eigentlichen Herstellers, oder habe ich da bei der Ausbildung etwas missverstanden?
    Gruß
    Marc

    "Wenn man nichts Nettes sagen kann, kann man auch einfach mal die Klappe halten" (Dieter Nuhr)

  • Hallo Marc.
    Der Hersteller gibt in seiner Betriebs- und Gebrauchsanleitung eine klare Vorgabe an, wie mit der Maschine zu verfahren ist. Da ist auch drin beschrieben, dass vor dem Stecker einstecken, die Schalterstellung zu prüfen ist. Macht der Nutzer das nicht und es kommt zum Unfall, haftet der Hersteller eh nicht dafür. Somit ist es ein "Pflicht", ggf. technisch, einen zusätzlichen Schutz des Benutzer einzurichten. Die wäre z. B. an der Zuleitung der Fall. Was sein könnte, da kenn ich mich aber net so aus, dass das System als verkettetes System gesehen wird und somit neu CE zertifiziert werden müsste. Auch wenn beide Bestandteile einzeln zertifiziert sind. Aber da bin ich kein Profi. Ist jemand hier im Forum, der sich damit auskennt? Wäre mal schön, wenn sich einer von den Experten dazu äußern könnte, danke im vorraus.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Wenn Du an der Maschine etwas nachrüstest, bist Du doch automatisch der Inverkehrbringer und somit erlischt die Haftung des eigentlichen Herstellers


    Hallo Marc,

    so klar und einfach ist das natürlich nicht.

    1. Was verstehst du unter Nachrüsten? Ein Einsatz von Zubehör oder Anbauteilen ist nicht unbedingt ein Nachrüsten. Kriterium zur Entscheidung ist der Eingriff in die Funktion, Steuerung oder Sicherheitskette. Siehe Interpretationspapierdes BMA. Anmerkung: Die Österreicher haben hier als einziges Land der EU eine ganz andere Herangehensweise. Dort gibt es nur einen Umbau einer Maschine und kein Nachrüsten oder Verketten. :D

    2. Inverkehrbringer wirst du nur, wenn du eine eigenständige Maschine (siehe oben) an Dritte überlässt. Dritte sind auch eigene Mitarbeiter, so dass dieser Punkt meistens zutrifft. Wenn die einzelnen Komponenten der Maschine jeweils ein Konformitätsverfahren durchlaufen haben, so brauchst du nur die Schnittstellen zwischen den Komponenten und die HMIs (Mensch-Maschine-Schnittstellen) zu betrachten.

    3. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass durch ein Nachrüsten, Verketten oder Umrüsten einer Maschine die Haftung des Komponentenherstellers erlischt. Selbtsverständlich muss der Hersteller einer Teil-, Komponenten- oder unvollständigen Maschine für das von ihm in Verkehr gebrachte Produkt haften! (Stichwort: bestimmungsgemäße Verwendung). Deine Haftung bezieht sich nur auf die Änderungen und Ergänzungen an der Maschine. Das kann natürlich weitaus kritischer sein, da die meisten "Umbauer" nicht die vollständige Dokumentation und Konstruktionsunterlagen haben und sich dann schwer tun, die Sicherheit des Umbaus(!) nachzuweisen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Danke Niko.
    Wieder was dazu gelernt. Und auch danke für den Link. :thumbup:

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • ANZEIGE
  • Hallo Sascha,

    habe ich das richtig verstanden,
    Ihr habt einen Winkelschleifer gekauft, der nachweislich nicht der Maschinenrichtlinie und der entsprechenden harmonisierten Norm entspricht aber der Hersteller hat dies mit seiner Konformitätserklärung versichert? Hat der Hersteller damit nicht zu unrecht eine Konformitätserklärung abgegeben? Ist dies dann nicht ein Fall für die Aufsichtsbehörden?

    viele Grüße

    kuddel

  • Hat der Hersteller damit nicht zu unrecht eine Konformitätserklärung abgegeben? Ist dies dann nicht ein Fall für die Aufsichtsbehörden?


    Hallo Kuddel,

    damit sind wir bei diesem Thema: Klick mich: Gewerbeaufsicht in Deutschland?
    Ich habe hier auch eine Restrisikobeurteilung eines namhaften deutschen Maschinenbauers vorliegen (Kunststoffindustrie, Firma existiert seit über 100 Jahren, aber nochmal 100 ???).
    Dort steht:
    "Die sicherste Methode ist es, die Fehlersuche bei ausgeschalteter Maschine durchzuführen. Dies ist jedoch nur selten möglich. "
    Das halte ich persönlich für eine Katastrophe. Der Hersteller sagt: Ihr habt dort ein Problem. Und sagt dann gleich dazu: Ihr könnt es aber nicht lösen. Und weiter: NICHTS. Kein Vorschlag, keine Idee, keine Schutzmaßnahme. :cursing: Hier wird der Betreiber im Regen stehen gelassen. (Und wir werden zukünftig von ihm keine Maschinen mehr kaufen ;) )

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko!

    Danke für Deine ausführliche Antwort. Leider sind in unserem Geschäft die wirklich präzisen Regelungen eher rar und man sitzt irgendwie immer zwischen den Stühlen..... Wenn das Deregulierung sein soll.....
    Jede Frage wirft 100 neue Fragen auf und schlimmstenfalls steht man im Regen, wie Du schon sagst. Interessanter Link übrigens!

    Danke!

    Marc

    "Wenn man nichts Nettes sagen kann, kann man auch einfach mal die Klappe halten" (Dieter Nuhr)

  • Hi,

    das gleiche Problem hatte ich erst bei einem Arbeitsunfall mit einer Flex... Laut Hersteller ist die Maschine konform und es ist dem Mitarbeiter zuzutrauen, dass er immer auf den Schalter am Gerät achtet. Der Personenschutzschalter in der Zuleitung wurde nachgerüstet, allerdings vorrangig um eine Überlastung des Gerätes zu vermeiden. Dieser Schutzschalter löste aus und stoppte das Gerät. Beim Wiedereinschalten des Personenschutzschalters bzw. der Stromzufuhr lief die Flex an und verletzte den Mitarbeiter...

    Fazit: die Lösung mit dem Schalter in der Zuleitung mag das Gerät schützen, aber in punkto Arbeitssicherheit hat sie sich NICHT bewährt! Die meiner Meinung nach einzig sichere Variante ist, dass der Schalter im Gerät bei Stromausfall rausfliegt.
    Nur so kann ein ungewolltes Anlaufen mit einer nicht unerheblichen Gefährdung der Mitarbeiter vermieden werden. In wie weit die vorhandenen Geräte mit einem sicheren Schalter nachgerüstet werden können wird derzeit mit dem Hersteller geklärt.

    schöne Grüße,

    Markus

  • ANZEIGE
  • Hi,

    das gleiche Problem hatte ich erst bei einem Arbeitsunfall mit einer Flex...........Schutzschalter in der Zuleitung wurde nachgerüstet, allerdings vorrangig um eine Überlastung des Gerätes zu vermeiden. Dieser Schutzschalter löste aus und stoppte das Gerät. Beim Wiedereinschalten des Personenschutzschalters bzw. der Stromzufuhr lief die Flex an und verletzte den Mitarbeiter...

    Fazit: die Lösung mit dem Schalter in der Zuleitung mag das Gerät schützen, aber in punkto Arbeitssicherheit hat sie sich NICHT bewährt! Die meiner Meinung nach einzig sichere Variante ist, dass der Schalter im Gerät bei Stromausfall rausfliegt.
    Nur so kann ein ungewolltes Anlaufen mit einer nicht unerheblichen Gefährdung der Mitarbeiter vermieden werden. I


    genau so sieht es aus ! :4:
    Nur Geräte mit einer Unterspannungsspule sind hier sicher !Geht die Spannung unter einen bestimmten Wert ,schaltet das Gerät ab !Und muss wieder neu eingeschalten werden .
    wie z.b. bei einem Stromverteiler in dem ein Hauptschalter sitzt mit Unterspannungsspule .
    Strom weg ..... :83:
    Strom wieder da ..........immer noch :83:
    erst alles prüfen (sind Maschinen eingeschalten usw.)und wieder neu einschalten ........ :84:

    lg vom sifa

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

  • Ihr habt einen Winkelschleifer gekauft, der nachweislich nicht der Maschinenrichtlinie und der entsprechenden harmonisierten Norm entspricht aber der Hersteller hat dies mit seiner Konformitätserklärung versichert? Hat der Hersteller damit nicht zu unrecht eine Konformitätserklärung abgegeben? Ist dies dann nicht ein Fall für die Aufsichtsbehörden?


    Hallo an Alle,

    immer langsam und :12: bleiben o.g. muss nicht unbedingt zutreffen.
    Möglicherweise wurde die CE-Konformität des Winkelschleifers nicht nach Maschinenrichtlinie (9. ProdSV /2006/42/EG), sondern nach Niederspannungsrichtlinie (1.ProdSV /Richtlinie 2006/95/EG) erklärt! Bitte in die Begleitunterlagen der "Maschine" schauen. Die Niederspannungsrichtlinie bietet dem Hersteller die Möglichkeit, völlig "legal" eine Maschine ohne Wiederanlaufschutz mit CE Kennzeichnung zu produzieren.
    Einem Einsatz im Gewerbe steht allerdings der Anhang 1 der BetrSichV entgegen, der generell einen Wiederanlaufschutz fordert. Das Problem bleibt für Unternehmen leider gleich, nur der Hersteller hat bessere Karten.
    Manchmal sind die Dinge komplizierter als sie scheinen.

    Viele Grüße und viel Erfolg beim lösen des Problems.
    QMSifa

  • Hallo zusammen,

    wie ich vermutet hatte stehe ich nicht allein mit diesem Problem da. Da die durchschnittliche Lebenszeit der Winkelschleifer bei uns nicht so hoch ist.
    Werden diese nun nach heutiger heiss diskutierten Besprechung mit der Geschäftsleitung durch Winkelschleifer mit elektronischer Haltung ersetzt.
    Dies ist für mich und die Mitarbeiter die beste Lösung. Bis der Altbestand aufgebraucht ist, wird die gefährdung in die Beurteilung fliessen und natürlich
    noch unterwiesen.

    Danke für eure Antworten, aber ich denke dies ist die beste Lösung, da uns der Hersteller hier ziemlich im Regen stehen lässt.
    Und das nur wegen einem elektronischen Bauteil, wahrscheinlich im Cent-Bereich!? :cursing:

    gruss
    Sascha

  • Das Thema ist ja immer noch aktuell. Siehe zB. dazu diese Bedienungsanleitung:
    http://www.flex-tools.com/Technische_Dok…_LE9-10-125.pdf (ist aus dem aktuellen Programm)
    Zitat:
    Achtung! Nach einem Stromausfall läuft das eingeschaltete Gerät wieder an!
    Zertifiziert ist das ganze ua. nach 2006/42/EG
    Was hat man als Käufer da dann eigentlich für Rechte? Kann man das dem Hersteller zurückgeben, mit dem Verweis, dass die Zertifizierungsbedingungen anscheinend nicht erfüllt sind?
    Oder was macht man da?
    Leicht ratloser Gruß
    Moritz

  • ANZEIGE
  • N'abend zusammen,

    Mir stellt sich eine andere Frage,
    klar technisch ist die Elektrik klasse :thumbup: .
    Aber was wäre denn mit einer Ablage für den Winkelschleifer in dem ich der Benutzer diese reinstecke. Dann habe ich
    1) eine Sicherung für das Schleifmittel -> gegen Beschädigung
    2) einen Schutz für die Maschine -> gegen Beschädigung
    3) einen Schutz für den Mitarbeiter -> gegen Beschädigung ähm Sorry :huh: verletzugen durch Anlaufen der Maschine.

    Hier eine https://sifaboard.de/Ideeaus einem Werkzeugforum
    eine weitere von einem https://sifaboard.de/Patenteinreichung%20Stefan%20Prahstl'

    Die Halterung muss nicht so kompliziert sein wie die oben gezeigten: Aber ich denke ein Blech gebogen wie ein U, oben eine V-Ausschnitt und die Aufnahme etwas verlängern damit er nicht umkippt.


    Wenn man diese Halterung direkt mit dem Koffer verbinden könnte wäre dies Klasse.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Moin Rabau,

    ja klar kann man da was machen. Bei uns ist das zwar
    nicht ganz so leicht, da die Mitarbeiter viel auf Baustellen arbeiten,
    wir werden deshalb wahrscheinlich austauschen. Mir stellt sich trotzdem
    die Frage, ob ich da grundsätzlich etwas falsch sehe. Das Thema ist ja
    wirklich nicht neu und wenn ich das richtig sehe ist ja die allgemeine
    Meinung, dass das Werkzeug so nicht der Maschinenrichtlinie entspricht
    (siehe u.a. hier
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&bid=BAS&
    ). Trotzdem - ich hab mich mal ein bisschen umgeguckt - werden
    mindestens 50% der Winkelschleifer ohne Wiederanlaufschutz angeboten. Da
    betrachten wir dann noch nicht mal die Billigmaschinen, sondern die
    etablierten Hersteller. Wie kommt soetwas? Verstehe ich da die
    Maschinenrichtlinie nicht richtig? Wenn die Forderung nach einer
    unbeabsichtigten Ingangsetzung mit einem Satz in der Bedienungsanleitung
    erschlagen werden kann, wo sind dann die Grenzen dafür?
    Ich kapier das glaub ich alles nicht richtig.

    Gruß Moritz

  • Moin,

    vor langer Zeit war ich einmal auf einem BG-Lehrgang zur BGV A3. Da gab es genau dieses Thema.
    Irgendwo schwirrt mir noch im Kopf herum, dass es einen Hersteller in Deutschland gibt, der diese Wiedereinschaltsperre original in den Premium-Geräten hat. Das war etwas rotes, ich glaube von Fein, bin mir aber nicht mehr 100% sicher.

    Ein Baumarkt-Winkelschleifer kostet leider genausoviel, wie das Sicherheitsteil in der "Guten". Oft regiert der Preis. :wacko:

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)