Es sind Schutzziele weil in der Verordnung nicht drinne steht wie du es realisieren sollst.
z.B. § 6 Abs 2
......
2. erforderliche Sicherheits- und Schutzabstände eingehalten werden und
3. alle verwendeten oder erzeugten Energieformen und Materialien sicher zu- und abgeführt werden kön-
nen.
Dies sind Schutzziele. Wie du erforderlichen Schutzabstände einhälst z.B. in 2 m Entfernung ein Zaun wäre eine materielle Anforderung
Das es keinen Bestandschutz gibt ergibt sich aus
§ 4
Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Arbeitsmittel dürfen erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber
1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,
2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und
3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist.
Das die Anforderungen für alle Arbeitsmittel gilt folgt aus
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden,
sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Der BetrSichV ist es völlig egal ob das Arbeitsmittel alt, neu, gekauft, ausgeliehen, gemietet, selbstgebaut oder irgend wo aufgesammelt wurde. Entscheiden ist, daß Werkzeuge, Geräte etc für die Arbeit verwendet werden.
Viele Grüße
kuddel