Beiträge von Sascha_H

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    Guten Morgen,

    also als Vertreter im Privat-PKW herumzukutschieren ist schon etwas sonderbar. Ausser er übt es als Selbstständiger aus, naja lassen wir das.
    Zu den Feuerlöscher nun. Ich würde mir Halterungen bauen die fest mit der Karosserie verbunden ist. Feuerlöscher unterliegen ja nicht direkt der ADR:


    Sondervorschrift 594
    Folgende Gegenstände, die nach den Vorschriften des Herstellerlandes hergestellt und befüllt und in einer starken Außenverpackung verpackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR
    UN 1044 Feuerlöscher, wenn sie mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sind;

    Sondervorschrift 225

    Feuerlöscher, die unter diese Eintragung fallen, dürfen zur Sicherstellung ihrer Funktion mit Kartuschen ausgerüstet sein (Kartuschen für den mechanischen Antrieb des Klassifizierungscodes 1.4C oder 1.4S), ohne dass dadurch die Zuordnung zur Klasse 2 Gruppe A oder O gemäß Absatz 2.2.2.1.3 verändert wird, vorausgesetzt, die Gesamtmenge deflagrierender Explosivstoffe (Treibstoffe) beträgt höchstens 3,2 g je Feuerlöscher.

    Hoffe es hilft dir.

    gruss

    Sascha

    Hallo,

    DIN EN 13743 „Sicherheitsanforderungen für Schleifmittel auf Unterlagen“, oder aber die allseits bekannte BGR 500 unter Punkt 2.25 liefert einige Informationen über Schleifmaschinen.

    Wichtig ist das die Unterweisung erfolgt ist und die Werkstückauflage max. 3mm Luft hat!

    gruss
    Sascha

    Hallo,

    hab selber die WEKA Software zur Gefährdungsbeurteilung, aber nach intensiven Stunden der Einarbeitung und die schlussendliche Erkenntnis "nix ist besser als selbstgemacht" wurde das Programm wieder in die Ecke gestellt. Tja war teures Lehrgeld aber vielleicht hilft es anderen nicht den selben Fehler zu machen. Ausserdem zahlt man für jedes Update, man kann zwar das Update weglassen und Geld sparen. Falls man aber das nächste Update wieder möchte, muss man erst das vergangene nehmen und somit beide zahlen. Somit keine gute Lösung.
    Wie schon mein Vorredner gesagt ist die WEKA Software ziemlich oberflächlich, darum besser selber machen.

    gruss
    Sascha

    Hallo zusammen,

    wie ich vermutet hatte stehe ich nicht allein mit diesem Problem da. Da die durchschnittliche Lebenszeit der Winkelschleifer bei uns nicht so hoch ist.
    Werden diese nun nach heutiger heiss diskutierten Besprechung mit der Geschäftsleitung durch Winkelschleifer mit elektronischer Haltung ersetzt.
    Dies ist für mich und die Mitarbeiter die beste Lösung. Bis der Altbestand aufgebraucht ist, wird die gefährdung in die Beurteilung fliessen und natürlich
    noch unterwiesen.

    Danke für eure Antworten, aber ich denke dies ist die beste Lösung, da uns der Hersteller hier ziemlich im Regen stehen lässt.
    Und das nur wegen einem elektronischen Bauteil, wahrscheinlich im Cent-Bereich!? :cursing:

    gruss
    Sascha

    Hallo zusammen,

    endlich hab ich die Ausbildung hinter mir, geht die Arbeit erst richtig los.
    Mein erstes Problem stösst schon an diverse Grenzen.
    Es geht um Winkelschleifer die im Betrieb mechanisch verriegelt werden können. Diese Maschinen lösen die mechanische Verriegelung nicht nach Netzentzug.
    Ergo, diese schalten sich automatisch nach Netzanschluss wieder ein. Ein signifikantes Risiko bei der Beurteilung.
    Klar ist auf jeden Fall, dass Winkelschleifer der Maschinenrichtlinie unterstehen. Nach der Konformitätserklärung im Handbuch wurde sogar die Produktnorm, also
    die sogenannte C-Norm genannt. Nach dieser C-Norm kann man von der "Vermutungswirkung" ausgehen. Aber falsch gedacht.
    Die Maschinenrichtlinie sagt klar aus, dass ein Wiedereinschalten nur unter Bestätigung erfolgen darf, auch die Produktnorm enthält einen Passus über das
    Wiedereinschalten.
    Aber wie ich sehen und auch ausprobieren kann, ist das Wiedereinschalten nach Netzanschluss nicht sicher, da sich die mechanische Verriegelung nicht
    automatisch löst.
    Im Handbuch steht unter Sicherheitshinweise, dass man vor Netzanschluss die Schalterstellung überprüfen und somit ein ungewolltes Einschalten verhindern soll.
    Nach der BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und deren Umgang mit diesen Sicher zu gewährleisten.

    Doch mit diesen Winkelschleifer ist das nicht möglich.
    Also kann man sich auf die Umsetzung der Maschinenrichtlinie und den Produktnormen nicht verlassen, da es sich der Hersteller ziemlich einfach macht.
    Wir reden hier nicht von Altbestand, vor Einführung der Maschinenrichtlinie.

    Wie handhabt Ihr das bei euch im Betrieb.
    Aussage BG: Bei der Gefährdungsbeurteilung erfassen und unterweisen, aber ist dies der richtige Weg nach T-O-P?

    P.S. Das Thema von 2011 zum gleichen Problem hab ich schon gelesen, da dieses aber schon über 1 Jahr her ist und die Lösung
    mit der Sicherung nicht das gelbe vom Ei ist, frage ich nochmal.
    Die Sicherung schützt zwar vor der Stromzuführung aber nur bis ich die Sicherung wieder einschalte, ist der Winkelschleifer noch auf
    arretierter Stellung, läuft die Maschine wieder an. Wenn ich mich irren sollte bitte ich dies zu berichtigen. Danke

    gruss Sascha

    Hallo zusammen,

    bei meiner Praktikumsarbeit stehe ich bei einer Gefährdung etwas auf dem Schlauch.
    Welchem Gefährdungsfaktor würdet Ihr die ungenügende Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz zuordnen?
    Ich schwanke zwischen dem physische Belastung/Haltungsarbeit oder der psychischen Belastung/ungenügend gestaltete Arbeitsplatzbedingung.

    Was meint Ihr, ich danke euch für eure Hilfe

    gruss
    Sascha

    Hallo,

    ich mache mom. ebenfalls meine Praktikumsarbeit.
    die Gliederung ist auf der Lern DVD unter Praktium zu finden.
    Ich denke das jeder Ausbildungsträger ob BGHM, BGRC oder sonstige eine solche LernDVD haben.
    Bei mir BGHM ist auf jeden Fall auf der DVD alles nötige zur Praktikumsarbeit drauf.
    Hoffe konnte dir weiterhelfen.

    gruss
    Sascha

    Hallo zusammen,

    ich bin Sascha und bin 29Jahre alt.
    Komme aus dem schönen Mittelfranken und bin zur Zeit in der Ausbildung zur Sifa.
    in 14 tage hab ich meine LEK1 und bin ganz schön getresst gewesen die letzten 12 Wochen.
    Soviel Stoff und Neuland auf einmal.
    mache die Ausbildung bei der BGHM, und freue mich auf gute Ratschläge und Informationen hier im Board.

    gruss
    Sascha