Hallo Zusammen,
ich hoffe meine Frage wurde nicht schon einmal gestellt.
Meine Frage zielt speziell auf die Erstprüfung von Neugerät nach DGUV 3, speziell in diesem Fall, Erstaustattung mit Fernseher, Minibar etc., was so alles in einem Hotelzimmer steht.
In der DGUV 3 unter §5 steht:
…..§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen
und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft
werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder
Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft...…
Soweit alles klar geregelt, eigentlich. Der Hotelbesitzer argumentiert, die Geräte sind beim Hersteller schon vor der Auslieferung geprüft worden, sonst könnte er diese Geräte gar nicht versenden. Thema Produkthaftung etc.
Meine Frage nun an euch: Müssen all die ortsveränderlichen Geräte vor der Hoteleröffung nach der DGUV 3 geprüft und erfasst werden oder erstmalig nach der zweijährigen Frist.
Für diejenigen, welche die passende Antwort parat haben, könntet ihr mir bitte die Quelle nennen in der dieses genau steht.
Ich sage schon einmal Danke und eine besinnliche Weihnachtzeit.
Gruß
Ralf