Beiträge von ThiloN

ANZEIGE
ANZEIGE

    Was ich gefunden habe ist Eintrag 75 der EG 1907/2006.

    Mal der Blinde zur Farbe:
    Diese Links habe ich dazu gefunden.

    IHK - Änderung der REACH-Anhänge XVII und XIV

    Verordnung 2020/2081 der Kommission - Anhang 1

    Offenbar gab es Bedarf, Stoffe zu Tätowierzecken genauer zu definieren oder Substanzen zu regulieren.
    Das, was Sprengteufelin anführt, klingt nachvollziehbar: Abgrenzung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

    Vielleicht hilft Dir das.

    Gestern gab es einen tödlichen Arbeitsunfall in einem Umspannwerk, mit dem wir aber nur am Rande zu tun haben.

    Gesicherte Informationen:

    POL-Pforzheim: (Enzkreis) Birkenfeld - Arbeiter erlitt tödliche Verletzung nach Stromschlag
    Birkenfeld (ots) - Tödlich verletzt wurde am Dienstagvormittag ein Arbeiter im Bereich eines Umspannwerks. Nach derzeitigem Stand wollte vor 9 Uhr ein…
    www.presseportal.de

    Presse:
    https://www.pz-news.de/region_artikel,-In-Birkenfelder-Umspannwerk-Bauarbeiter-erleidet-toedlichen-Stromschlag-_arid,2290865.html

    Unfall in Umspannwerk in Baden-Württemberg: Arbeiter erleidet tödlichen Stromschlag
    Einen tödlichen Stromschlag hat ein Mann bei Arbeiten in einem Umspannwerk in Baden-Württemberg erlitten. Der 36-Jährige hielt sich aus bisher noch ungeklärter
    www.stern.de

    Randinformation von unserem Kunden:
    Anscheinend ist der Kollege im Bereich eines Hochspannungstrafos, für den noch keine Freigabe zur Arbeit vorlag, unterwegs gewesen. Mutmaßlich ist er mit einem leitfähigen Gegenstand, den er trug, zu nah an die Hochspannungsdurchführungen gekommen und hat einen Überschlag produziert.
    Ob Gerüste im Spiel waren oder der Kollege unmittelbar am Transformator zugange war, ist mir nicht bekannt.

    Eigene Einordnung: Das ist ein Muster, das so oder sehr ähnlich immer wieder zu Beinaheunfällen geführt hat.
    Dieses Mal ist es leider nicht noch mal gutgegangen.

    Checkt Eure Arbeitsbereiche!

    Und seht zu, daß die Leute auf der Baustelle ihre Arbeitsbereiche respektieren.

    PS: Bilder habe ich keine, will ich aber auch nicht. Kopfkino reicht.

    An sich erhöht die farbliche Markierung der Setzstufen sogar die Sichtbarkeit der Treppe beim darauf zu laufen.

    Das sehe ich auch so, zumindest aus meiner normalsichtigen Perspektive. (Die braune Setzstufe find ich allerdings wirklich etwas kritisch. Die ist farblich zu nah an der Trittstufe.)

    Was ich in dem Fall kritisieren würde, ist, daß die Stufen von oben her offenbar auch alle gleichmäßig braun gefärbt sind. (Das sieht man kurz im Video)
    Da droht schon eher ein Fehltritt, und es fehlen wirklich die Signale für die Stufenkanten.

    Ansonsten habe ich die Vermutung, daß die "ideologischen / gesellschaftspolitischen Gründe" die sachlich neutrale Beurteilung eher behindern.

    6. Zur Verbesserung der Unfallstatistiken ist diese Vorgehensweise nur bedingt geeignet, sie dient eher dem Signal "Wir brauchen dich, du bist einer von uns, wir haben dich nicht vergessen". Das Recht zum Versuch der Arbeitsaufnahme hat der betroffene MA immer.

    Ich wage zu behaupten, daß sich an dieser Frage vor allem eines zeigt:
    Die Haltung des Unternehmens bzw. der Vorgesetzten.

    Das, was Du hier beschreibst, halte ich für den besten Ansatz und das, was ein sinnvolles BEM ergänzt.
    Allerdings ist das nicht die Praxis, die ich kennengelernt habe. Die Meldungen an die BG sind meist eher irrelevant; entscheidend sind Kennzahlen wie die LTIF, sofern sie in den Zielvereinbarungen des Management auftauchen.
    Dort findet man dann erstaunlich viel kriminelle Energie Kreativität im Umgang mit den Mitarbeitern.

    Wie auch immer. So, wie ich die anderen Meldungen verstanden habe, wünscht die BG in jedem Fall eine entsprechende Unfallmeldung.
    Von daher ist das Verfahren klar und auf jeden Fall die Tür offen, mit dem Mitarbeiter eine für ihn verträgliche Lösung zu finden.

    Respektiert die AUB, aber auch die Wünsche der Mitarbeiter. Dann sind alle happy.
    Auch die BG.

    Für die unter Euch, die sich mit "Desk Sharing" auseinandersetzen müssen, gibt es was Neues von der DGUV.

    "Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) hat Beschäftigte und Führungskräfte, die unter Desk-Sharing-Bedingungen arbeiten, online befragt. Dabei standen Aspekte der psychischen Belastung, wie Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel und soziale Beziehungen sowie Beanspruchungsfolgen, wie Zufriedenheit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit im Fokus."

    22565: CHECK-UP Desk-Sharing: Gestaltungsempfehlungen für die Einführung und Umsetzung in einer Organisation
    22566: Desk-Sharing: Ergebnisse einer Befragung zu psychischer Belastung, Beanspruchung und Beanspruchungsfolgen

    Auch hier zu finden: https://publikationen.dguv.de/search?sSearch=desk+sharing

    Gerne würde ich wissen, ob es eine Vorschrift/ Regel/ Gesetz gibt, wie zu gewährleisten ist, dass man im Falle einer Evakuierung alle sich im Gebäude befindlichen Personen nachvollziehen

    Meines Wissens gibt es die so nicht, und ich kenne sie nur von Baustellen und technischen Anlagen, dann aber eher über die Baustellen- oder Hausordnung.

    Bei jeder Dokumentation ist zusammen mit der Mitbestimmung der Personalvertretung unbedingt der Datenschutz zu beachten, vor allem die Verhältnismäßigkeit und die passenden Löschfristen.
    Manche Firmen haben aus dem britischen Bereich deren Besucherbücher übernommen, wo jeder Besucher nur seinen Eintrag sieht, Sicherheitsdienst oder Feuerwehr nachher aber eine komplette Liste entnehmen können, um sie mit den Personen am Sammelplatz abzugleichen. (Links zu dem Besucherbuch muß ich suchen. Habe ich nicht parat.)

    Thema BASF: Die hatten zumindest in Antwerpen vor ungefähr 20 Jahren auf ein digitales Meldesystem umgestellt, wo jeder Mitarbeiter, Kontraktor und Besucher mit einem RFID-Ausweis die Anmeldung im Werk, in den Anlagen und besonders gefährlichen Teilanlagen erledigt.

    Im Alarmfall wird auf der Warte eine Liste ausgegeben und dann am Sammelplatz gegengeprüft, wer sich noch nicht aus der Anlage abgemeldet hat. Die Personen werden dann von der Feuerwehr gesucht, um die Evakuierung abzuschließen.

    Ob das alles für Euch geeignet wäre, ist dann eine andere Frage.
    Wer in irgendeiner Form (gesundheitlich? kognitiv?) beeinträchtigt ist, wird ein Meldesystem vielleicht nicht sinnvoll benutzen können.
    Vielleicht ist da die Idee des "Stockwerksbeauftragten" eine Alternative, also jemand, der im Räumungsfall die Räume abgeht und sicherstellt, daß alle rauskommen. In dem Zuge kann man auch die Räume nochmal checken, ob von dort noch Gefahr droht.

    Bisher ist nichts angekommen oder angekündigt.

    Update: Heute ist was angekommen.

    Eine Mappe mit dem USB-Stick, zwei Postern und einem Heft.
    Letzteres hat sage und schreibe 8 Seiten. Drin sind ein paar Gemeinplätze, die man mit 5 Minuten Suche auf KomNet auch findet.

    Der USB-Stick hat tatsächlich einiges an Inhalt. Die Unterweisungsvorlagen sind sicherlich ein guter Denkanstoß für die eigene Gestaltung.
    BA und GBU sehen nach Standardvorlagen aus, die man auch von der VBG, BGHM oder BGHW bekommt. Generell ist aber keine der enthaltenen Vorlagen wirklich datiert (Erstellung, Überarbeitung, Stand der genutzten Quellen usw.)

    Beim ArbStättV-Kapitel fiel dann der Groschen: Das Verzeichnis sah etwas leer aus, die meisten ASR sind nicht enthalten.
    Beim Blick in den zugehörigen Artikel stelle ich fest: Da wird über den Entfall der BildschArbV gesprochen und daß sie jetzt™️in der "neuen" ArbStättV aufgeht.
    Das Material ist also grob von 2016.

    Kein Wunder, wenn mir als Sifa immer völlig überholte Regelwerke vor die Nase gehalten werden, wenn der alte Kram immer wieder neu verteilt wird.

    Verzichtet auf ein aufgezwungenes Abo, kauft euch einen USB-Stick selber und füttert den mit eigenen Infos.

    Das wollte ich für mich selber prüfen, und ja: Ihr fahrt deutlich besser, wenn Ihr Euch über die Zeit mit eigener Recherche und aktuellen (!) Quellen mit Vorlagen und Regelwerken versorgt.
    Bonuspunkte gibt es, wenn Ihr Eure eigene Datenablage auch mit einer Datierung verseht.
    Von wann ist die Quelle und wann habe ich die Datei hinzugefügt?

    Es ist sicher nicht verkehrt, ältere Versionen vorzuhalten, aber es darf einfach nicht passieren, daß man die selber verteilt.

    ...die wirst Du in der von Dir, wahrscheinlich, gesuchten Form nicht finden!

    Meines Wissens hat der "Schonarbeitsplatz" keine explizite rechtliche Grundlage, die für oder gegen ihn spricht.
    Bei uns kam der immer auf, um Kosten zu senken oder die LTIF-Statistik zu frisieren.

    Michael hat einen Teil der Aspekte schon genannt; dazu käme die arbeitsrechtliche Rechtssprechung zum Thema AUB, die im Wesentlichen besagt, daß ein Mitarbeiter alles tun kann, was seiner Genesung nicht zuwiderläuft. Also, wer wegen einer Depression arbeitsunfähig ist, darf und soll natürlich gerne Waldspaziergänge machen, wenn sie helfen. Und wer einen Gipsarm hat, könnte sicher eingeschränkt im Büro oder am Telefon arbeiten.
    Immer vorausgesetzt, der MA kennt mögliche Konsequenzen und trifft eine freie Entscheidung.

    Arbeitsrechtliche Folgen würde ich jetzt erstmal nicht erwarten, wenn ein MA trotz AUB arbeitet.
    Aber ob jetzt bei einem Rückenleiden ("verhoben" kann ja vieles bedeuten) ein Bildschirmarbeitsplatz die Genesung fördert, ist eine andere Frage. Da kann dann später mal die Frage kommen, wieso derjenige jetzt längerfristig ausfällt. Oder die Reue, wenn Spätfolgen oder chronische Leiden da sind.

    Nachtrag:

    Wie im Dialog oben zu sehen, gibt es auch ein Häkchen für die Frage, ob die Originalseite nach dem Teilen gelöscht werden soll oder nicht.

    Beide Optionen haben ihre Vorteile, aber beim ersten Mal habe ich mich gewundert, warum aus einem 70-Seiten-Dokument plötzlich über 200 Seiten wurden.

    Wie immer: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. ;)

    Nachdem ich mir jetzt seit Wochen fast einen Wolf gesucht habe, aber endlich fündig geworden bin, gebe ich Euch das auch mal an die Hand.
    Vielleicht ist es für Euch nützlich; ich hoffe aber auch, daß ich es hier dann wiederfinde, wenn ich das Ganze schon wieder vergessen habe. :)

    Immer wieder mal bekomme ich PDF-Dateien, in denen Doppelseiten enthalten sind, die ich gerne für den (Duplex-)Druck (z. B. in Prospekthüllen) oder die Anzeige auf einem Tabletcomputer geteilt hätte. In Acrobat war das meiner Erinnerung nach ein Klick und die Seiten wurden schick in der Mitte geteilt.

    In Foxit habe ich es erst nicht gefunden, weil es tatsächlich nicht (mehr) offensichtlich ist, sondern im Kontextmenü versteckt ist.

    Also: Wenn ich in der Seitenleiste die Seiten anzeigen lassen, kann ich durch Rechtsklick auf eine der Seiten das Kontextmenü öffnen und mich zu "Split..., Split Pages..." bzw. "Teilen... Seiten teilen..." durchhangeln.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Im folgenden Dialog habe ich standardmäßig die Option, die Seite 50:50 horizontal und/oder vertikal zu teilen. Zusätzlich kann ich in der Voransicht die Teilung auch verschieben.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Mache ich das richtig, habe ich zum Beispiel eine DIN-A3-Doppelseite ziemlich fix auf zwei DIN-A4-Seiten aufgeteilt.

    Vorher: Doppelseite in Einzelseitenansicht

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Nachher: Zwei Einzelseite im Bildlauf mit Doppelseiten und abgesetztem Deckblatt.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Nachsatz: Habe gerade gefunden, daß das "Split"-Menü auch im Menüband ist. Siehe "Organize" und dann "Split".

    Wo wir schon bei neuen Veröffentlichungen sind:

    Ich bin eben auch über eine neue zum Thema Gestis Substitutionsprüfung gestolpert.

    Das Gestis-Spaltenmodell 2025 - Eine Hilfestellung zur Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnu
    Die Gefahrstoffverordnung fordert vom Arbeitgeber u. a.: § 6 (1) Gefahrstoffverordnung: Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der…
    publikationen.dguv.de

    Die ist vielleicht für den einen oder die andere interessant.