Beiträge von ThiloN

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    Mal ne blöde Frage am Rande zu solchen Systemen. Wie sicher sind die denn gegen Manipulation von außen? Wird das auch betrachtet?

    Immerhin prüfen wir Aufzüge mit Notruf Sim Karten, ob die sicher sind.

    Dazu braucht es sicher erstmal eine Abgrenzung zwischen Sicherheit (Safety) und Sicherheit (Security) und dann eine entsprechende Beurteilung.

    Bei Safety geht es z. B. bei Aufzügen darum, inwieweit man sie von außen beeinflussen und damit Menschen schaden oder gefährden kann.
    Bei den Reinigungsautomaten wäre die Frage, welche Gefährdungen davon ausgehen. Außer Anfahren und heiße Lauge verspritzen sehe ich da erstmal nicht allzuviel. Vielleicht noch, daß man sie in Verkehrswege steuern und damit Menschen behindern könnte, oder sie von Laderampen stürzen läßt.

    Bei der Security war z. B. bei Staubsaugerautomaten der Punkt, daß die zum einen Räume vermessen und zum anderen wohl auch Videos aufnehmen und übertragen können, was offensichtlich problematisch ist. Habe ich eine KRITIS-Einrichtung und der Automat liefert mir visuelle Informationen aus dem Inneren, kann ich damit eine ganze Menge anfangen.
    Dito für moderne Pkw.

    Beiden gemein ist die Betrachtung, ob ich von dem System des Automaten auf andere Systeme durchgreifen kann. Das hat Mick ja schon angesprochen: Getrennte Netzwerke sind eine der Maßnahmen, die da hineinkommen.
    Und damit auch die ständige Abwägung zwischen Sicherheit und Bequemlichkeit.

    Das ist eine Frage, die mich auch ein wenig umtreibt.

    Per ASiG muß der Arbeitgeber ja prüfen, ob Du als Sifa Deine Leistung bringst.
    Neben dem Jahresbericht steht da dann die Gegenüberstellung zwischen vereinbarter Leistung (Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung und Andere) und den tatsächlich angefallenen Stunden.

    Da wir sowieso eine rudimentäre Stundenschreibung für die abrechenbaren Leistungen aus externen Aufträgen haben, habe ich die für mich selber um Stichworte ergänzt, anhand derer ich meinen Ist-Stand ungefähr mitschreibe.

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    Die Idee ist, daß ich dann immer wieder mal prüfen kann, wie weit ich bin. Allerdings habe ich aus den Tabellen der DGUV V2 noch nicht die einzelnen Tätigkeitsbereiche herausgearbeitet.

    Die Frage ist auch: Wer wird danach fragen?
    Wenn ich nachher belegen kann, daß ich meine 300-irgendwas Stunden auch eingesetzt habe und die Geschäftsführung zufrieden ist, ist das alles okay; wenn es allerdings um Fragen vielleicht mangelhafter Beratung gehen sollte, muß es sicher detaillierter sein.
    Anders gesagt: An Stelle meiner Kunden würde ich als Sifa sicher ein minutiöses Wochenprotokoll analog zum Bautagebuch führen.

    Dann schau mal in die Vorschrift 2 der VBG

    Fairer Punkt.
    Hatte ich nicht weiter analysiert, da einerseits die Definition von "Ingenieur" schon maximal geöffnet wurde und andererseits auch über LV64 weitere Ermessensspielräume eröffnet werden. Und die Realität auf Seiten der GAA ist ja auch nochmal eine andere.

    Spannend wird es, ob zwischen der jetzt auch offiziell sehr offenen Zulassung der Bestellung zur Sifa und der inzwischen sehr eingeschränkten Zulassung zur Ausbildung bei den BGen dann größere Konflikte aufkommen werden.

    was haltet ihr von der Öffnung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit für weitere Fachrichtungen?

    Welche "Öffnung der Ausbildung"?

    Letzter Stand bei der VBG war, daß die Zulassung zur Ausbildung stärker eingeschränkt wird, nämlich auf genau Techniker, Meister, Ingenieure.
    Daß das nicht sachdienlich ist, weil je nach Branche andere Berufsausbildungen förderlicher wären, ist ja durchaus bekannt. Und die entsprechende Berufserfahrung spielt dann auch noch eine wesentliche Rolle.

    Daß externe Ausbildungsträger da freier herangehen, ist weder ein Fehler noch neu.

    "Sanierung im Sinne der BG BAU" gibt es nicht, da hier staatliches Recht gilt.

    Ich habe das Gefühl, daß wir uns jetzt absichtlich in den Begriffen verheddern.

    "Sanierung im Sinne der BG BAU" bezieht sich auf die Formulierungen aus der jüngsten Veranstaltung zum Thema. Dort ist ausdrücklich die Sanierung von Gebäuden (oder Gebäudeteilen) gemeint. Das ist der Praxisbezug, der die Tätigkeit von anderen Maßnahmen am Gebäude abgrenzt.

    Das schließt nicht aus, daß im Zuge dieser Sanierung eines Gebäudes auch ein Abbruch von asbesthaltigen Materialien im Sinne der GefStoffV/TRSG519 zum Tragen kommt. Das können zum Beispiel Dichtbahnen oder andere Teile einer Dachhaut sein.
    In diesem Detail geht es dann um die Frage, ob ich asbesthaltige Materialien sanieren, also für den weiteren Gebrauch ertüchtigen darf.
    So, wie ich das bisher verstanden habe, steht da ein "Nein".

    Wenn ich nun sage, das mir die V2 besser gefällt als die V1, so ist das nicht in einem militärischen Kontext gemeint.

    Schon klar. ;)

    Für mich kam die Variante auf, als ich mich gefragt habe, was unsere umgeschulten Konditoren wohl machen würden, wenn sie vor der Tür stehen.

    wegen nachleuchtend: damit man im Dunklen die Türklinke findet, haben wir einen nachleuchtenden Streifen auf die Türklinge geklebt.

    Das bietet sich hier bestimmt für das Gesamtkonzept an.

    Ich vermute auch, daß es da im Lauf der Zeit noch Anpassungen geben wird.

    Hab mal 5 Minuten mit PowerPoint diskutiert.

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    Sowas in der Art sollte die Funktion gut vermitteln, sofern Ursprungszustand und Schwenkrichtung stimmen.


    Variante 2:

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    Das Zeichen E005 wurde in der Absicht angebracht, auf den Öffnungsmechanismus hinzuweisen. Ich sehe hier, aufgrund der Verwechslungsgefahr mit "Fluchtrichtung" deutliche Abzüge in der A-Note.

    Ich denke auch, daß das gut gemeint, aber falsch gelöst ist.

    Das Fluchtwegzeichen würde ich über der Tür sehen, wie CaThMa auch schrieb; auf der Tür oder noch besser dem Griff dann die von Dir entworfene Bedienungsanleitung.

    Was wir oft in den Büros hatten, sind die alarmgesicherten Fluchttüren. Beispiel hier.
    Durch die grüne Farbe und das Piktogramm zeigen sie, daß sie zum Fluchtweg gehören; der Pfeil gibt die Richtung an, in die sie aktiviert werden.
    Zusammen mit der Unterweisung halte ich das für eine gute Lösung.

    Schau nur, daß die Pfeilrichtung und die tatsächliche Bewegung zusammenpassen. Mich hat Deine Beschreibung erstmal ziemlich verwirrt.
    Insofern würde ich in der Unterweisung die Mitarbeiter auch mal Hand anlegen lassen, damit sie nicht nur sehen und hören, sondern auch fühlen.

    Das stimmt so nicht, denn "Sanierung" i.S.d. TRGS 519 ist nur bei schwach gebundenem Asbest zulässig.

    Ich meine die Sanierung im Sinne der BG BAU. Also die Stufe zwischen Abbruch eines Bauwerks und der Instandhaltung eines Bauwerks, jeweils mit Blick auf die asbesthaltigen Stoffe.

    So, wie ich die Kollegen hier verstanden habe, dürftest Du bei dem Befund die beschädigte astbesthaltige Konstruktion zwar vorläufig gegen ein Austreten von Fasern sichern; der Rückbau im Rahmen der Maßnahme wäre aber direkt indiziert.

    Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

    Aus der eigenen Projektpraxis: Findet eine Sanierung von Gebäuden statt, führt der (seriöse) Bauherr rechtzeitig eine Asbesterkundung durch, meist auch im Blick auf KMF, PCB und was sonst noch alles so in den 1960ern und 1970ern in die Gebäude gepackt wurde.
    Wird was gefunden, wird alles, was Asbest (etc.) enthält, durch Profis entfernt.

    Ob stark oder schwach gebunden entscheidet nur über die Maßnahmen des Sanierers.

    Entsprechend der Informationen der BG BAU im letzten 60-Minuten-Talk wäre ich bei der Interpretation, daß die von Dir genannte Beschichtung eine (Sofort-)Maßnahme zur vorläufigen Sicherung ist. (Themenbereich Sanierung, nicht Instandhaltung)
    Dieser Maßnahme folgt dann unmittelbar der Rückbau der asbesthaltigen Baustoffe.

    Die BG BAU bezieht sich dabei auf §11 (2) GefStoffV, dabei Punkt 2 b).

    Zitat von BG BAU

    (2) Ausgenommen von den Verboten sind:

    2. folgende Sanierungsarbeiten:

    a) Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen der Nutzer von Gebäuden durch asbesthaltige Stäube mittels räumlicher Trennung des asbesthaltigen Materials, sofern ein vollständiges Entfernen aus technischen Gründen nicht möglich ist, und
       b) Sofortmaßnahmen zur vorläufigen Sicherung beschädigter asbesthaltiger Bauteile oder Materialien, sofern ein vollständiges Entfernen nicht sofort möglich ist, aber unverzüglich eingeleitet wird,

    Bei dem genannten Beispiel würde ich auch nicht sehen, daß es technische Gründe gäbe, die ein vollständiges Entfernen verhindern würden.

    Kurze Meldung nach dem Webinar:

    Ja, es war interessant, wenn auch eher für Führungskräfte und Mitarbeiter zugeschnitten als für Sifas.

    Inhaltlich gab es in der ersten Hälfte eine Einordung des SDB mit Blick auf die Dokumentationspflichten (Vor allem BdA bzw. Evaluierung und SiGe-Dokumentation); in der zweiten Hälfte wurden die 16 Kapitel aus der REACH-Vorgabe vorgestellt.

    Wichtigste Punkte aus meinen Notizen:

    Begrifflichkeiten: "Gefahrstoff" ist ein deutscher Begriff, der zwangsläufig auf das deutsche Regelwerk abzweigt, wenn man sucht.
    Für Österreich ist "Gefährlicher Arbeitsstoff" der richtige Begriff.

    Auf die länderspezifischen SDB achten!
    Vor allem bei den AGW gibt es bei deutschsprachigen SDB dann meist die Werte aus Deutschland; für Österreich (DNEL/MAK/TRK aus der Stoffliste im Anhang zur Grenzwerteverordnung) und Schweiz gibt es aber abweichende Grenzwerte, damit formal auch gesonderte SDB.
    Dasselbe gilt für Lagerklassen.
    Wassergefährdungsklasse (WGK) ist wohl ein deutsches Ding.

    Ansonsten wurden der EUH380 (Endokrine Störungen beim Menschen) und EUH430 (endokrine Störungen in der Umwelt) als neu vorgestellt; dort wurde auch ein neues Piktogramm angekündigt.
    Ebenso neu der Passus zu Nanoformen in Abschnitt 3 des SDB. Letzteres ist aber eigentlich schon länger drin, wenn ich das richtig sehe. Bei der BAuA taucht das im Zusammenhang mit einer Revision in 2020 auf.

    Was mir neu war:
    Zu den Bestandteilen aus Abschnitt 3 hieß es, daß Bestandteile eines Gemisches durchaus für sich beurteilt werden müssen, je nach Einstufung, Mengenanteil und Exposition aber im Nachgang dann rausdokumentiert werden können.
    Ich vermute, daß sich das mit der deutschen GefStoffV deckt, der Teil wird in Diskussionen aber unterschiedlich bewertet. (Ich meine mich an einen Thread hier im Forum zu erinnern, wo es darum ging)

    Die Vortragsfolien bekommen wir im Nachgang zugeschickt.

    Die Rezeptur ist auch oftmals unterschiedlich und dabei treten dann auch andere H-Sätze auf.

    Jetzt kommt der Laie:

    Wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstanden habe, müßtest Du einmal die Fleißarbeit reinstecken und grob schauen, wie sich die Stoffe und Rezepturen/Gemische gruppieren lassen.

    Dann sollte sich pro Gruppe eine Sammelbeurteilung bzw. Sammel-BA erstellen lassen.
    Also nicht eine pro Stoff, sondern eine je Gruppe vergleichbarer Mischungen.

    Kommt das in etwa hin?

    Ergänzung: Der zweite Teil ist offensichtlich. Mir geht es um den ersten Teil mit der Fleißarbeit. ;)

    Ständig auch dieser Gedanke im Hinterkopf: DU MUSST aber noch die GBU erstellen; Die Begehung MUSST DU auch noch machen. Dieses MÜSSEN setzt mich stark unter Druck und gefällt mir nicht mehr. Geld hin, Geld her.

    Klingt vertraut. Das ist, wenn "Wollen" zu "Müssen" wird, ohne daß noch Freude an der Tätigkeit bleibt.

    War auch ein Grund, warum ich versuche, auf Arbeitssicherheit zu schwenken. ;)

    ...GBU über Gefahrstoffe (Lackiererei) gearbeitet. Inklusive den Berechnungen.

    Ich denke, daß ich Dich da bei Gelegenheit auch mal löchere.
    Für mich klingt das spannend und interessant. ;)

    Ich habe erleben dürfen, dass die KI eingroßartiges Werkzeug ist, wenn man sie richtig benutzt:

    Und damit hast Du genau den Punkt erfaßt, den ich meine.

    Es geht ja nicht nur um "KI", also die LLM, sondern generell um Software und Werkzeuge, die von unwissenden Menschen bedient werden, anstatt Experten anzuhören.

    Ich habe viel zu oft erlebt, daß eine Fragestellung in ein Gerät oder eine Software eingeklimpert und das Resultat ohne weitere Überlegung oder Reflexion rausgegeben wird.

    Das Problem hatten wir schon mit elektronischen Taschenrechnern, Kalkulationswerkzeugen, sog. Expertensystemen, Word, Excel, Project - you name it.
    Wie oft habe ich z. B. Berechnungsergebnisse aus elektrotechnischen Tools zurückgewiesen, weil der Ersteller nicht einmal eine einzige Stichprobe selbst gerechnet hat, um herauszufinden, daß seine Eingaben fehlerhaft waren oder die Software einen Bock geschossen hat.

    Generell: Wenn ich in einem Thema keine Fachkenntnis habe, ist es mir unmöglich zu beurteilen, ob das Ergebnis meines Werkzeuges taugt.
    Bei LLM hängt alles davon ab, wie gut die Trainingsdaten und meine Eingaben sind.

    Bei dieser Vorgehensweise kommen sehr brauchbare Antworten heraus. Klar, die Primärquelle ist im Nachgang immer noch manuell zu überprüfen.

    Das ist der Punkt, den viele dabei auslassen und sich wundern, wenn ihr LLM wieder etwas zusammengesponnen hat und sie es nicht gemerkt haben.

    Ich vergleiche das immer mit einem großen Schraubenschlüssel:

    Wenn ich damit versuche, einen Nagel einzuschlagen, dann kann das funktionieren, aber vermutlich eher schlecht. Dann könnte ich natürlich zu dem Schluss kommen, dass ein Schraubenschlüssel ein ungeeignetes Werkzeug ist. Das stimmt aber nicht, ich verwende ihn nur falsch.

    Da sind wir bei dem berühmten Hammer-und-Nagel-Vergleich:
    Wenn ich nur einen Hammer habe, sieht alles wie ein Nagel aus. Und die "KI"-Diskussion fühlt sich derzeit genau so an.

    An vielen Stellen gibt es besser geeignete Werkzeuge. Und immer wieder brauche ich einfach mal das Gespräch mit einem Menschen, der sich auskennt.