Beiträge von ThiloN

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    "baubegleitende Planung"

    Ja, das ist tatsächlich ein wesentlicher Punkt. Wir sind von "Denken, Planen, Handeln" zu "Schaun mer mal" übergegangen und wundern uns über die stark zunehmenden Bauablaufstörungen, Mehrkosten und letztlich auch die Arbeitsunfälle.

    Aus Projektleitersicht verstehe ich da ganz vieles nicht, vor allem, wenn ich mich an die Projekte erinnere, in denen ich mein Handwerk gelernt habe.
    Wenn ich gemeinsam mit dem Auftraggeber und den Kontraktoren eine seriöse Planung mache, weiß ich doch, wann ich was wo brauche und kümmere mich rechtzeitig, daß es da ist. Und damit ich es wiederfinde, gibt es ein zentrales Baustellenlager, die Spoolplätze und ggf. noch die Eingangslager des Kunden.

    Diese Baustelleneinrichtung wird aber immer mehr vernachlässigt, bis hin zu dem Punkt, daß das Material irgendwo herumfliegt und bis zum Einsatz schon gar nicht mehr verwendbar ist. Kabeltrommeln werden von Staplern kaputtgefahren, der Stahl ist schon durchkorrodiert, und die Fertigfundamente wurden so oft umgesetzt, daß überall die Armierung herausschaut und vor sich hin gammelt. Von den Bewehrungsmatten, die überall auf der Baustelle und auch bei den Nachbarn herumfliegen, reden wir mal gar nicht.

    Ich möchte nicht wissen, wie viele Tonnen Bewehrungseisen, Draht, etc. jährlich weggeworfen werden, weil bei Bauabschluss keiner mehr Bock hat, das Chaos zu sortieren.

    Och, das ist oft eher eine Kostenfrage, zum Beispiel die Abwägung des Materialwertes und -nutzens gegen die Kosten für Bauzeitverlängerung, Baustelleneinrichtung, Mitarbeiter und Logistik. Früher (ja, ja!) hatten wir das Baustellenlager und der Lagerist hat sich bedankt, wenn Du überzähliges Material Abends wieder abgegeben hast, damit er es für den nächsten Arbeitstag wieder ins Lager einsortieren kann.

    Eine häufige Ausrede ist inzwischen, daß Stahl und Draht gut zu recyceln sind und man dafür ja auch noch den Schrottwert erlöst.

    Anders (provokant) gesagt: Wegwerfen und Neuanschaffen wird von allen Seiten regelmäßig belohnt. Da sind Bauherren und Unternehmer auch nicht anders als Endverbraucher.

    Aber auf jeder Baustelle? Klingt schon nach schlechter Planung.
    Wir reden hier ja von Maßnahmen, die Monate im Voraus geplant und vorbereitet werden, und Bauunternehmen, die zu den Großkonzernen gehören und große Baulager in der Nähe haben.

    Derweil habe ich bei der QS im Leitungsbau mal nachgehakt. Der reguläre Weg wäre:
    Untergrund vorbereiten (Fundamentplatte reinigen bzw. Sauberkeitsschicht in die Baugrube einbringen)
    -> Schalung stellen und vorbereiten (inkl. reinigen, Trennmittel aufbringen); Bewegungsflächen und Stege anbauen, Absturzsicherung anbauen
    -> Bewehrung einbauen, ggf. nach Bewehrungsabnahme
    -> ggf. Schalung schließen
    -> Beton gießen; Die Betonbauer bewegen sich dabei auf den Stegen entlang der Schalung
    -> Stehen lassen bis der Beton abgebunden hat
    -> Schalung entfernen, Qualitätskontrolle

    Ich habe Fragen an die Baumenschen unter uns:

    Wie ist der richtige Ablauf für die Vorbereitung von Schalung und Bewehrung für oberirdische Betonbauwerke?
    Und welche Ausstattung wäre notwendig für Schalarbeiten und ggf. Verkehrswege?

    Hintergrund: Es gibt da eine Baustelle, wo oberirdisch ein Betonfundament hergestellt wird. Es existiert bereits eine Grundplatte, auf der jetzt eine Wanne aufgesetzt wird.
    Die Höhe der Armierung beträgt circa 2m, das Ganze ist rechteckig und rundherum geschlossen.

    Der Stand, den ich gesehen habe, ist wie folgt: Der Bewehrungskorb ist bereits aufgestellt und rundherum durchverbunden. Die Schalung ist noch nicht erstellt.
    Innerhalb der Bewehrung finden offenbar noch Arbeiten statt. Daher gibt es eine solide Rampe mit rutschhemmenden Leisten und immerhin zweiteiligem Seitenschutz, die auf der Bewehrung aufliegt. Direkt gegenüber steht eine Leiter, die etwas zwei Meter über das Ende der Rampe hinaussteht und den Zugang zum Innenbereich ermöglicht.
    Die obere Fläche der Bewehrung wird für den Überstieg benutzt. (Und wohl auch als Arbeitsweg, aber das ist eine Unterstellung meinerseits) An wenigen Stellen wurde schon ein Weg angehängt, der mit Absturzsicherung versehen ist.

    Jetzt hätte ich ja erwartet, daß Bewehrung und Schalung gemeinsam aufgestellt würden, und dann auch gleich die nötigen Bewegungsflächen für die Betonbauer angebaut würden, inklusive beidseitiger Absturzsicherung und geeigneten Aufstiegen. (Muster siehe Baustein B134, zweites Bild)
    Die beschriebene Rampe würde da auch wieder auftauchen, zusammen mit Leitern für den Innenbereich.

    Generell sehe ich aber oft, daß die Bewehrung schon wochenlang herumsteht und alle drauf- und drüberklettern, bis dann irgendwann mal eingeschalt und gesichert wird.

    Wie läuft das bei Euch ab?

    Und habt Ihr weiterführende Informationen für mich? (Die DGUV-Regel 101-014 schaue ich mir parallel schon mal an)

    Leider wissen wir nicht, welche Spedition bzw. welcher LKW kommt, die Daten jedes mal abzugleichen wäre ein großer Aufwand.

    Verstehe ich, aber das Grundproblem habt Ihr doch eh schon.
    Der Spediteur bzw. der Fahrer (der für das Fahrzeug verantwortlich ist), muß Euch doch sagen, wie viel er zuladen darf - eben weil die Fahrzeugkombinationen variieren und Ihr nicht alle kennen könnt.
    Von daher hätte ich erwartet, daß Ihr Angaben zur Leermasse und zulässigen Zuladung bekommt, bevor beladen wird.
    Aber spätestens, wenn die mit solchen Aussagen wie im ersten Post kommen, ist da irgendwas merkwürdig. Dann müßt Ihr schon einschreiten, auch weil Ihr als Belader vermutlich zumindest zum Teil mit am Haken hängt und die Aussagen der Spediteure dokumentieren müßtet.

    Aber das ist eher eine rechtliche Frage.

    Ich hatte da beim Thema Elektro-PKW mal nachgeforscht. Ich denke, hier liegt auch beim Nachsatz der Hase im Pfeffer.

    Aber erstmal:

    darf ich bei 40t zGG regulär auf zGG 42t beladen, wenn es sich um einen "E-LKW" handelt

    Nein, das glaube ich nicht. Wenn der LKW eine zulGM von 40t hat, dann ist da Feierabend.
    Das aus §34 StVZO erlaubt meines Erachtens nur, daß LKW mit alternativen Antrieben über die generell erlaubten 40t hinaus zugelassen werden können. Das würde ich auf Basis des Baumusters erwarten, also z. B. irgendwas wie ein Benz E-Actros. (Habe ich mir ausgedacht)

    Zitat

    "...wenn das Mehrgewicht durch die emissionsfreie Technologie begründet ist."

    Das ist so ziemlich dieselbe Aussage wie in der FeV, wenn es um die Verbindung zwischen zulässiger Gesamtmasse und Fahrerlaubnisklasse geht.

    Letztendlich darfst Du dann auf 42t aufladen, wenn der LKW wegen des Antriebs um 2t mehr Masse hat als der vergleichbare Diesel und für die Zuladung bzw. zulGM entsprechend zugelassen ist.
    Dort hinein käme die Differenzbetrachtung zwischen Diesel und Elektro inklusive der Leermassen für Tank vs. Batterien, die der Hersteller anhand der StVZO durchführt und (vermutlich) beim KBA einreicht.

    Anders gesagt: Angenommen die Zuladung ist identisch, dann kommt das "Mehr" aus dem Antrieb.

    Und so wie ich das lese, kannst Du auch nicht sagen, daß der Antrieb ja nur 1t mehr ausmacht und Du deshalb nochmal eine Tonne extra laden kannst.

    Übrigens stelle ich mir auch die Frage, ob die Erhöhung der Leermasse nicht ggf. die 2t sogar übersteigen könnte, damit Deine Zuladung sogar sinkt. Aber das dürfte vom Fabrikat abhängen.

    Also: Pauschal auf 42t beladen halte ich für dünnes Eis.
    Schaut auf die zulGM für das Fahrzeug und vergleicht die Leermasse mit der erlaubten Zuladung.

    "Bild" ist bei uns gesperrt ^^

    Und zu Recht!

    Geht Tagesschau?

    Zwei Tote bei Gasunfall auf Bosch-Firmengelände
    Bei einer Explosion auf dem Firmengelände von Bosch im baden-württembergischen Reutlingen sind zwei Männer ums Leben gekommen. Die Ursache des Unfalls ist laut…
    www.tagesschau.de

    Da steht was von Silangas. War das nicht auch noch hochgiftig?
    Ach nee, das war Trichlorsilan. Hatten wir für die Polysiliziumproduktion mal mit dabei.

    Moin,

    das ist eine interessante Frage, die ich mir auch schon gestellt habe.

    Das dürfte direkt davon abhängen, was für Baustellen Du betreuuen sollst.
    Bei mir (Umspannwerke, Freileitungen, Kraftwerke) halte ich das Thema Asbest für relevant, dann aber erstmal den sog. kleinen Schein. (Man muß ja nicht gleich übertreiben, auch wenn die Bausubstanz mit Masse aus den 1960ern stammt)

    Was auch schon aufkam:

    - Stäube (das ist die TRGS 504)
    - alles, was Untertagearbeit betrifft, inklusive Dieselmotoremissionen (DME) und Bewetterung
    - Bodenschadstoffe, dann aber regional abhängig (bei meinen Projekten hauptsächlich geogenes Arsen, was aber eher für die Entsorgung relevant ist, nicht für SGU)
    - natürlich auftretendes Radon

    Allerdings muß man das nicht unbedingt alles selber wissen. Die richtige Balance ist mal wieder gefragt.

    Offen gesagt, hatte ich mir mehr versprochen als einen kurzen Vortrag und die Ankündigung, daß die Unterlagen "in den nächsten Wochen und Monaten" aktualisiert werden.
    Da kam bei dem Vortrag zur Maschinenverordnung irgendwie mehr rum.

    Von daher lasse ich nächstes Mal anderen den Vortritt. ;)

    Parallel wurde der Vortrag schon hochgeladen:

    BAuA - Dokumentationen - Treffpunkt EMKG 01/2025 "Das neue EMKG-Modul Augen" vom 17.01.2025 - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    So, wie ich es verstanden habe, kommen die digitalen Anlagen noch auf die EMKG-Seite. Das betrifft vor allem die Leitfäden und dann auch die EMKG-Anwendungen für Computer und Mobil.
    Die gedruckten Unterlagen werden erst nach und nach erstellt und verfügbar gemacht.

    Das finde ich insgesamt einigermaßen unbefriedigend. Aber immerhin...

    In den betreffenden Bereichen werden die Auslöseschwellenwerte für eine arbeitsmedizinische Untersuchung nicht erreicht.

    Wenn das aus der GBU auch so hervorgeht, hast Du schon einen Punkt abgedeckt.
    Generell: Die GBU gilt ja nicht für alle Ewigkeit und sie muß regelmäßig überprüft werden.
    Wenn sich dabei ergibt, daß die Arbeitsbedingungen sicherer sind als gedacht, ist das doch positiv.
    (Selbst wenn es andersherum wäre, hätte die GBU damit genau ihren Zweck erfüllt)

    Geht das so einfach, wenn die GBU zeigt, dass keine Expoisition/Belastung für den Beschäftigten vorliegt

    Ja, warum nicht?
    Zusammen mit dem Betriebsarzt wird ja auf Basis der ArbMedVV eine Vorsorgeplanung erstellt und in der Vorsorgekartei dokumentiert. Die Dokumentation der Umsetzung der Vorsorgen erfolgt auch dort.

    Damit sollte das soweit erstmal klargehen.

    Wenn Du jetzt Indikationen hast, daß jemand komische Fragen stellen könnte, bereite Dich einfach darauf vor: Dokumentiere (am besten gemeinsam mit dem Betriebsarzt), daß Ihr eine Differenz gefunden und bewertet habt, und daß sich daraus ein reduzierter Vorsorgebedarf ergibt.

    Solange Ihr nicht plötzlich reihenweise Mitarbeiter habt, die mit schweren Gehörschäden von der Arbeit kommen, dürfte das Thema damit erstmal erledigt sein.

    Ansonsten wie MichaelD schreibt.

    Hach! Ist das schön, wie man Euch triggern kann. 8o

    In dem Sinne. Frohe Weihnachten!
    (falls wir uns nicht mehr sehen, lesen oder hören)

    :998:

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    :rock2:

    Ich habe das zwar nur am Rande mitbekommen, aber bei Aufzügen scheint die Prüfung erweitert worden zu sein auf die TRBS 1115 Teil 1 Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen.
    Was das konkret beinhaltet, hat mir aber auch noch niemand erklärt.

    Also gehe ich da von einem Standpunkt "IT-Sicherheit" aus.
    Wenn die Aufzugsteuerung als solche offline (also nicht über ein Netzwerk oder freie Schnittstellen zugänglich) ist, bliebe die SIM-Karte für den Notruf.

    Was könnte da passieren?
    Änderung der Nummer ist erstmal nicht sicherheitsrelevant. Fake-Anrufe unter der Nummer auch nicht.
    Denkbar wäre aber, daß über einen GSM-Jammer die Notrufeinrichtung blockiert wird.
    Was macht Ihr in dem Fall? Was passiert tagsüber, was in der Nachtschicht oder am Wochenende?

    Einmal ist sicher die Frage, wie das zu beurteilen wäre. (spezifisch, qualitativ, sonstiges)
    Ist das eine Situation, die konkrete Maßnahmen erfordert? Wie kann man das eventuell aus einer sicheren Lage heraus erkennen, eher der Notfall eintritt?
    Und dann die Frage nach einem Plan B: Mobiltelefon fällt in dem Fall aus.
    Funkgerät? Sicherungsposten? Normales Telefon? Signalpfeife?

    So in der Art stelle ich mir das vor.
    Meine Frage an den TÜV wäre aber auch, welche Gefährdungen sie dort sehen, und ob sie mit meinem Plan B mitgehen würden.

    Schau mal was die BG Bau dazu sagt...

    Ja, das kenne ich durchaus. Das ist eher die Frage "Theorie und Praxis".

    Ich habe das auf deutschen Baustellen noch nicht gesehen, und schon gar nicht in der Routine wie in den Videos.
    Zugegeben: Die letzten Baustellen, die ich beobachtet habe, waren a) nicht mein Problem und b) öffentliche Bauherren/Auftraggeber. Da kommt selbst die BG BAU nicht mehr freiwillig hin.

    3. Man steigt, auch bei Schnellwechselsystemen aus, und kontrolliert...

    Frage in die Praxis:

    Wenn ich Videos von (US-)amerikanischen Baggerfahrern sehe, führen die nach jedem Werkzeugwechsel immer erst einen Test aus, um zu sehen, ob alles arretiert ist.
    Grundprinzip: Werkzeug zurechtdrehen und dann mit dem Bagger einmal richtig Last drauf.
    Und so wie ich das mitbekommen habe, wird das richtig gedrillt, ist also quasi schon im Muskelgedächtnis drin.

    Wird das in Deutschland auch so praktiziert?
    Oder verläßt man sich da auf "Wird schon passen!" und "Wehe, wenn das beim Testen kaputtgeht!"?